Eine kleine Änderung im Bundesjagdgesetz würde für Rechtssicherheit reichen:
hinzufügen:
Das Waffengesetz ist davon erstmal garnicht betroffen.
Ob eine Änderung in des einzelnen Landesjagdgesetzen ausreicht, da bin ich mir nicht sicher. Konkurrierende Gesetzgebung kann Scheisse sein.
Anderes Sachgebiet, auch mit Urteil von einem Bundesgericht, das dann vom Verfassungsgericht gekippt wurde:
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-21395/unterhalt-richter-schaffen-ehefrauen-zweiter-klasse_aid_601002.html
Geht also, wenn die wollen.
Forum Waffenrecht:
http://www.fwr.de/was-gibt-es-neues/newsdetails/bundesverwaltungsgericht-verbietet-jaegern-halbautomaten-mit-wechselbaren-magazinen/
Festverbolztes 2er für Jäger und festverbolztes 10er für Sportschützen. Wer beides ist braucht zwei.
Auszug von ProLegal.de:
http://www.prolegal.de/index.php/archiv/topmeldungen/207-prolegal-e-v-informiert-jaeger-und-halbautomaten
Wenn der SB zweimal klingelt .... morgen ist es soweit.
Oder halt für die mit zusätzlichem Bedürfnis als Sportschütze: Bedürfnisnachweis vom Verband vorlegen. Zumindest für die ersten drei.
Kleiner Logikfehler bei Fritze:
das Risiko für alle Jagdscheininhaber ist nicht davon betroffen, ob die Verbände die Klage unterstützen oder nicht. Dafür hätten die Klagen komplett verhindert werden müssen.
Spätestens jetzt ist der weitere Gang durch die Instanzen aber im vitalen Interesse der Jagdscheininhaber und damit der Verbände.
Ich erwarte daher jetzt, im Interesser aller Betroffen (360.000) das das Verfahren von den Verbänden vollumfänglich unterstützt wird und gleichzeitig an einer Nachbesserung des Jagdgesetzes in diesem Zusammenhang gearbeitet wird.
Der Fall mit den Grundstückseigentümer, der die Jagd auf seinem Eigentum verbieten wollten hat es bis zum Europäischen Gerichtshof Geschäft und wurde da auch eigentümerfreundlich entschieden.
Im Bataclan war ein Polizist mit einer Pistole als erster eingetroffen und hat interveniert. Wenn von den Besuchern schon einer vorher hätte eingreifen können wären dutzende Besucher noch am Leben.
http://www.welt.de/regionales/hamburg/article153605013/Eigenmaechtiger-Einsatz-mit-folgenreicher-Verwechslung.html
Polizei ist Ländersache. Wenn die dort also ohne Einverständnis wären, haben sie dann Befugnisse?
War ja keine Gefahr im Verzug sondern ein geplanter Zugriff.
Wozu muss man einen Notarzt rufen, wenn nichts ist?
Kann man dann nicht einfach mit dem PKW ins nächste Krankenhaus fahren?
Solche Negativpresse könnte so einfach verhindert werden.
Das "kriegswaffenähnliche Aussehen" kann mittels weniger Handgriffe geändert werden.
Muss ich jetzt meine Waffen jedesmal umdeklarierten lassen wenn ich sie umbaue?