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karaya

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Everything posted by karaya

  1. *schäm* Jetzt erinner' ich mich wieder.
  2. "Scharfe Pistole" + Leuchtspurmuni wäre bestimmt am sichersten. Aber dann gilt auch: Wozu dann noch Sprit? Wozu überhaupt irgendeine Pistole, wenn man nahe genug an jemand rankommt, um den in Ruhe mit Benzin zu überschütten? Alles wenig logisch, da steht Effekthascherei im Vordergrund.
  3. Für islamische Fundis ist Macht und Religion identisch, weil Kirche und Staat identisch sind. Aber ich denke, du meinst das Richtige. Wie sagte doch der einschlägig bekannte Radikalfundamentalist Metin Kaplan in dankenswerter Offenheit: "Wenn wir erst die Macht haben, werden wir die Parlamente verbrennen und die Asche in alle Meere zerstreuen." Zu der Gruppe um Kaplan hatte die Klägerin im neuesten Kopftuchurteil, Frau Ludin, übrigens enge Kontakte. Abgesehen von dem ganzen Kopftuchstreit denke ich, daß sowas sowieso nix an einer Schule verloren hat, ob mit oder ohne Kopftuch.
  4. Sowas nennt man allgemeinen Wertrelativismus gepaart mit Verachtung für die eigene Kultur und versehen mit einer Brille zur selektiven Wahrnehmung. Das gilt in manchen Kreisen als Ausweis liberaler und weltoffener Gesinnung. Merke: Etwa 30 000 Rechtsextremisten in Deutschland sind eine große Gefahr. Etwa 30 000 radikale Islamisten (Verfassungsschutz) sind Mitglieder harmlos-folkloristischer Vereine; nur fremdenfeindliche Fast-Nazis weisen auf deren Umtriebe unverschämterweise hin. Und selbstverständlich muß ein toleranter Staat der letzteren Gruppe seine Schulen als Agitationsräume und als Reservoir ungestörter Nachwuchsgewinnung zur Verfügung stellen. Wenn Du damit die meinst, von denen ich denke das Du sie meinst solltest Du vielleicht mal nebenbei zur Kenntnis nehmen, daß die von den 4 oder 5 größeren Kriegen in der Gegend keinen so richtig angefangen haben; daß sie alle gewonnen haben, macht sie noch lange nicht zu Imperialisten. Und wenn sie die Kohle dazu verwenden, Terroristen umzulegen, ist mir das jeden Pfennig wert. Aber das ist ein ganz anderes Thema.
  5. Nee, nee, D.H., murks bitte nicht alles durcheinander. Hier ging's nicht um legalen Waffenbesitz sondern um den von Bohlen, und der war definitiv illegal. Sowas können wir nicht befürworten und es ist auch nicht richtig, daß die Rechtsprechung des BGH das so allgemein billigt, wie Du das immer darstellst.
  6. Derart obszöne "Witze" finde ich persönlich unangenehm.
  7. Also nur um das nochmal klarzustellen: Die illegale Beschaffung von Schußwaffen ist weder durch das Gesetz noch durch irgendeine Rechtssprechung (außer in wirklich extremen Fällen) gedeckt und wir befürworten das in keiner Weise. Wer sowas macht, hat sich die Folgen selber zuzuschreiben
  8. O.K., das klingd gut. Offensichdlich bisde wirklich auch ein Exberdde. --------------------------------------------------------------------------------- nightforce ist Experte!
  9. Du bist aber nicht der BGH. Das Urteil, das Du immerzu zitierst, betraf einen ziemlich extremen Fall und läßt sich keineswegs dahingehend verallgemeinern, daß jeder, der sich irgendwie bedroht fühlt, illegal Waffen kaufen darf. Wir können auch nicht dulden, daß hier der Eindruck erweckt wird, als ob dem so sei. Egal was Bohlen in seinem Buch schreibt, seine Anwälte - und die sind bestimmt nicht eben erst vom Baum heruntergeklettert - waren offensichtlich der gleichen Meinung wie ich, sonst hätte B. ja wohl kaum einen Haufen Geld für eine Einstellung nach §153a StPO gezahlt. Im übrigen ist der Schrotflinten - Fall so ziemlich das beste Argument gegen die von Dir scheinbar erstrebte allgemeine Volksbewaffnung: Man sieht ja, was dabei rauskommt - zuletzt schießt ein panischer und völlig überforderter "Hausherr" auf Polizeibeamte, die nur nach dem Rechten sehen wollen. Vergiß es.
  10. Ja, das stimmt, ich hatte das vergessen zu erwähnen. Aber ansonsten ist meiner Meinung nach beim Schießen auf Schießständen wegen §9 Abs.1 Nr.3 AWaffVO niemand an irgendwelche Sportordnungen gebunden, solange: 1) Keine vom sportlichen Schießen ausgeschlossene Waffen verwendet werden und 2) keine verbotenen Schießübungen stattfinden (= "kampfmäßiges Schießen" und "Verteidigungsschießen" für Nichtberechtigte) Schießen auf Büchsen etc. ist danach m.E. erlaubt.
  11. Ich denke, wegen §9 Abs.1 Nr. 3 AWaffVO darf er ohne Probleme schießen wie er will, solange die Waffe nur nicht "vom sportlichen Schießen ausgeschlossen" ist (Lauflänge).
  12. Weißt Du das von Deiner Feticheuse?
  13. Ist es. Außerdem könnte sowas in den USA auch leicht den Supreme Court beschäftigen. Das ist jetzt sicher keine deutsche Spezialität.
  14. Wenn Du zitiert hättest, was die TA denn genau berichtet hat, nightforce, hätten vielleicht noch ein paar Andere hier mails schreiben können. So versteh ich nur Bahnhof.
  15. Rückwärts? Wieso das denn?
  16. Es wurde ja hier ausführlich diskutiert: Sollten islamische Lehrerinnen an staatlichen Schulen im Unterricht Kopftücher tragen dürfen?
  17. Das klingt für mich ziemlich gestört, ein DEFCON auf etwas höherem Niveau. Kann ich mir nicht vorstellen, daß es sowas als Studium gibt. Im übrigen müßte sich derjenige, der solche Ausbildungen macht (wenn es sie denn in dieser Form gäbe), doch garantiert keine Sorgen darum machen, wo er die Waffen zum Training und Trainingmöglichkeiten herbekommt. Bewegtes Schießen? Im Zweifelsfall verboten. IPSC-ler laufen zwar rum, schießen aber nur im Stehen. Das riecht nach Spinner oder Falle.
  18. Eine kurze google-Befragung ergab, daß es das an zahlreichen FHs gibt. Dabei geht's um Sicherheit im IT-Bereich, nicht um Bodyguards.
  19. 10 Jahre - davon 2/3 = 6 Jahre 4 Monate, weniger der Zeit in U-haft, also so ungefähr in 6 Jahren. Hoffentlich wird man ihn direkt aus der Haft in den Kosovo abschieben. Dazu kann man nur aufgrund eines Artikels aus einer zweifelhaften Quelle konkret nix sagen. Das mit dem Kopfabhacken ist natürlich schon ziemlich exotisch und legt schon den Gedanken nahe, daß der Täter nicht ganz normal ist, aber genau betrachtet ist das auch kein Grund für eine Strafschärfung; tot ist tot und Schnaps ist Schnaps. Macht für das Opfer keinen Unterschied, ob es durch Enthaupten oder durch Erschießen stirbt, jedenfalls, wenn beides schnell geht.
  20. Ich hab' jetzt mal überprüft was sich nach der Änderung ergibt: §5 Abs.1 WaffG lautet nunmehr berichtigt: (1)Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, 1. die rechtskräftig verurteilt worden sind a) wegen eines Verbrechens oder wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, wenn seit dem Eintritt der der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind. Erläuterung: Im Gegensatz zur alten Fassung ist damit klargestellt, daß die "Zehn-Jahres-Frist" auch für Verurteilungen wegen eines Verbrechens [Fall a)] gilt. Verbrechen ist jede Straftat, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist. Die Berichtigungen in Art. 8 betreffen die Zuständigkeit der Hauptzollämter zur Verfolgung bestimmter Ordungswidrigkeiten und dürften praktisch hier kaum jemand interessieren.
  21. Ich sach mal ungefragt: Ja wäre vielleicht besser, obwohls dann wahrscheinlich auch nicht sehr viel weniger verwirrend ist.
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