Wenn der Milchmann 2x klingelt
„Wenn es morgens um sechs an meiner Tür läutet, und ich kann sicher sein, dass es der Milchmann ist, dann weiß ich, dass ich in einer Demokratie lebe“
Winston Churchill
Das steht so weder direkt noch indirekt im Waffengestz! Lt. Gesetz muss der WAffenbesitzer "die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen" nachweisen, nicht die sichere Aufbewahrung selbst. Er muss der Behörde Zugang zu den Aufbewahrungsräumen gestatten, von verdachtsunabhängig oder gar unangemeldet steht nichts im Gesetz, ebensowenig vom Vorzählen der WAffen in der Wohnung.