Einige kleine Einwände:
- eine C96 braucht wohl einen Platz auf der WBK, da offensichtlich konstruktiv nicht vor 1900 zu verorten.
- auch Trunkenheitsfahrten mit Unfallfolgen mit Verletzten bedeuten ein Waffenverbot, auch Suchtgiftdelikte.
- Zivildiener sind auf 15 Jahre für WBKs gesperrt.
- der MPU muß nicht wiederholt werden, wenn keine Ursache vorliegt.
- Der Waffenführershein (Sachkunde) muß auch nicvht wiederholt werden, wenn ein Schießstandbesuch in den letzten sechs Monaten nachgewiesen werden kann.
Zusatzinfo: Nach fünf Jahren kan die WBK ohne Angabe von Gründen auf fünf Plätze erweitert werden, nach 10 Jahren auf 10. Vorzeitige oder größere Erweiterungen bedürfen einer Begründung.