Du denkst Deutsch.
Österreichisches Waffengesetz:
"§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat."
Als Munition in großem Umfang ist 5.000 Schuß festgelegt.
Ich hatte in Ö vier oder fünf Überprüfungen und von mir bestand eine §41 Meldung. (das ist ein formloser Dreizeiler) Kein Schwein hat was nachgefragt, oder gar nachgesehen.
Wobei ich ein paar Kartons in den Schrank unter der Spüle hätte stellen können.
Man könnte den Dottore fragen, aber ich wette, speziell in den Grenzgebieten wird das relativ locker gehandhabt.