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rugerclub

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Everything posted by rugerclub

  1. Warum immer Frankonia? Meine nächste Waffe wird eine .45acp sein, sehr wahrscheinlich eine G21. Bei Frankonia kostet sie 669,- Euro, beim Christian Merzenich in Goch www.cema-waffen.de nur 609,-? !! Zugegeben Frankonia hat schöne Kataloge und kann ganz viele bunte Bildchen drucken - einige MA sind auch wirklich kompetent (das war jetzt einmal nicht ironisch gemeint) - aber so richtig wohl habe ich mich dort nicht gefühlt. Sorry Oliver (WO) aber ist meine persönliche Meinung. Ich unterstütze lieber den BüMa vor Ort, Kunststück bei meiner geringen Kaufkraft
  2. Mit dem überlassena an dritte ist nicht das Schiessen gemeint, sondern das die Waffe dort in Verwahrung genommen wird. ansonsten müsste der Überlasser - in diesem Fall euer Vereinsvorsitzende - ja eine Änderungmitteilung erhalten.
  3. Wobei meine mit deiner die Püstericher tauschen möchte Aber vielleicht hat Sie ja auch bald gefallen an einer G21?
  4. http://www.dwj.de/aktuell/nachrichten.php?id_nachrichten=150 In den Monaten Oktober und November 2003 werden drei neue Frankonia-Filialen in Köln, Dortmund und Bexbach bei Saarbrücken mit insgesamt mehr als 2.500 qm Verkaufsfläche eröffnet. Es handelt sich in allen drei Fällen um ehemalige Standorte von Eduard Kettner.
  5. über einige nette Zeilen in seinem Gästebuch wird er sich sicherlich freuen
  6. Also sprach der Mod: man beachte die Netiquette :deal2: http://www.chemie.fu-berlin.de/outerspace/netnews/netiquette.html
  7. Könntest Du bitte den roten Faden wieder aufnehmen?
  8. @sc, dein Posting verstehe ich jetzt nicht so richtig. Was hat eine Stellungnahme eines Verbandes zur VO, mit der unter den Verbänden abgesprochene Änderung zu tun hat? Zumal der Kommentar der DSU vom April ist und die VO später in geänderter Variante erschien.
  9. NE!! Das bedeutet nur das unter 25 jährige die ausser ihrer KK noch eine GK haben wollen eine MPU machen müssen. Also die .22 hebt diese Schwachsinnsbestimmung nicht auf, allerdings könnte man im Umkehrschluss auch sagendas du bei ner .22 nicht Schwachsinnig werden kannst Wobei Du aber als 18 jähriger zum Bund darfst und dort mit den richtigen Kalibern schiessen darfst, ohne MPU, übrigends auch als Polizist (aber das hätten sie ja selber beinahe verschlafen!)
  10. in der visier 7/2003 war eine 18 seitiger Sonderbericht rund um die geänderte Gesetzeslage, allerdings nicht online verfügbar.
  11. Aua, da wiehert der Amtschimmel. Das beste aus der Schiesskladde: Zeit von bis und Stunden
  12. DSB, BDS, BdmP und DSU haben den Antrag gestellt, sind bis jetzt aber noch nicht anerkannt worden. Es gilt aber als sicher das alle (auch die DSU mit ca. 9500 Mitglieder) anerkannt werden. Aktivitäten hierzu: http://www.d-s-u.de/300703.htm Für waffenrechtliche Anträge empfiehlt sich eine Rücksprache mit der jeweiligen Landesvertretung deines Verbandes, in einigen Bundsländern sollen die Behörden recht Zickig sein, in anderen wieder rum gibt es keine Probleme - dort sitzten wohl noch Menschen und keine Beamten. An dieser Stelle noch einen Dank an den Verwaltungsbeamten mit klarem Menschenverstand
  13. Ob David jetzt seinen Bericht Der Berg und sein Prophet - visier 08/2003 Seite 35 umschreiben muss?
  14. und das würde noch nicht mal als Verlust eines Kulturgutes gelten 8)
  15. Hört sich verdammt nach einem A-Tresor bei Dir an. Ein Tresor der Sicherheitsstufe B mit den Aussenmassen (HxBxT) 33x47x40cm wiegt ca. 40 kg. Auszug aus dem Wffg.
  16. und Hollomun ist auf eine extra Seite verbannt worden
  17. www.rugerclub.de >urteile >Übersicht von Waffenrechtsurteilen >Waffenrecht (33) Viell Spass beim durchforsten! oder für ganz Eilige: http://www.recht-in.de/Urteile/rechtsgebiet.php?rg=117
  18. Wie auch schon unter dem alten Wffg., gilt nach wie vor bei der Waffenaufbewarhung der Grundsatz, dass jeder nur zu den Waffen Zugriff haben darf, für die er berechtigt ist, also die in seine WBK eingetragen sind. Nun bringt die Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz hier eine Erleichterung für Personen, die Waffen besitzen un in häuslicher Gemeinschaft leben. Diese dürfen ihre Waffen in einem oder mehreren gemeinsamen Behältnissen aufbewahren, auch wenn sie keine gemeinsame Waffenbesitzkarte haben. Quelle FWR News 2-8/2003 Seite 9 Entsprechende Passage in der Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz §13 Abschnitt 10:
  19. Die Verordnung formuliert hier, das die Waffen, soweit die "normalen" gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt werden können, unter "angemessene Aufsticht" zu verwahren sind. Was hierunter im Einzelfall zu verstehen ist, wird sich wohl erst im Laufe der Zeit klären. Quelle: FWR Newx Nr. 2-8/2003 Seite 9 Entsprechende Passage in der Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz §13 Abschnitt 11:
  20. Irgend so was in der Art war es gewesen. Sven war nicht angesprochen oder betroffen, er ´reagierte damit nur auf irgend welche überzogenen Meinungen dritter - und das in seinem ureigenen Stil. Ich fand es in diesem Zusammenhang so treffend, das es mir hängen geblieben ist.
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