Ich vermute, der deutsche Bürger hat sich wohl von privater Seite diese Waffe erworben. Klar ist auch, der wohl private CH-Käufer machte sich strafbar. Könnte für den privaten Verkäufer noch ein Nachspiel haben und er bald Post von der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft im Briefkasten bekommen. Fakt ist, der Kauf von Vollautomaten (falls die Waffe ein Vollautomat ist) unterliegt auch in der Schweiz gewissen Reglementen wie eine kantonale Ausnahmebewilligung, die erstens nicht jeder bekommt und zweitens schon gar kein Ausländer mit Wohnsitz im Ausland bzw. ausserhalb der Schweiz. Selbst bei einem Halbautomaten hätte wohl kein CH-Waffengeschäft diesem gefassten Typen diese Waffe verkauft, weil entsprechende behördliche Erlaubnisse nicht vorlagen.
Fakt dürfte sein: Der Typ wollte aus welchen Gründen auch immer (haben wollen) eine AK 47, hatte nicht oder bekam nicht die behördliche Kaufbewilligung dazu, Beschaffung illegal. Er dürfte wohl nicht der einzige deutsche Bundesbürger sein, der sowas gemacht hat, nur ist er halt erwischt worden. Konsequenzen davon, Waffe auf Nimmerwiedersehen eingezogen und Strafverfahren am Hals plus teure Geldbusse.