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Anaconda.44

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Everything posted by Anaconda.44

  1. Habt Ihr auch schon mal daran gedacht, dass sich eventuell irgendwelche Troll´s einschleichen um die Ergebnisse zu verfälschen? So etwas online zu machen ohne zu wissen ob derjenige wirklich Waffenbesitzer ist, ist nicht unbedingt der optimale Weg.
  2. Webseite ist hier. Leider ist das schon seit ewig eine Baustelle. @Ich_bins: Wenn ich da mal was bestellen sollte, kann ich Dich als Dolmetscher einsetzten? :mrgreen: 8)
  3. Habe gerade mal auf die Seite von Schwabenarms geklickt und bin aus Versehen auf das Gästebuch gekommen. Plumper gehts nimmer.
  4. Sei nich so gierig, andere wollen auch... :mrgreen:
  5. Deine "Toleranz" scheint ja sehr enge Grenzen zu haben. Da wundert man sich das Nichtwaffenbesitzer uns als "Rambos" bezeichnen? Gerade wir sollten doch etwas toleranter sein. Ich könnte Deine Aussage nachvollziehen wenn die Leute Hakenkreuze oder sonstige Symbole auf der Stirn hätten oder vor der Adolf´s Fahne posiert hätten, aber dem ist nicht so. Ich habe sogar mal zusammen mit Anderen mit der Benelli vor der Videokamera posiert, ja, ich bin sogar in den Anschlag gegangen und dass so schnell wie möglich... Ich bin also noch viel schlimmeres Pack, weil echte Kanone und Video anstatt Handy. Also böser potentieller Amokläufer und Hobbyterrorist. Oder nur eine Gruppe Jungjäger die den Anschlag geübt hat und anhand des Videos die Fehler analysiert hat? :x Denk also noch mal nach bevor Du so einen Schei* schreibst. :x
  6. Ja, aber ich dachte immer dass das die langhaarigen verlausten wären... :? :mrgreen: Wobei Alice wahrscheinlich froh wäre wenn sie so einen kriegen würde. Bei der wird doch jedem Vibrator die Batterie schwach.... :mrgreen:
  7. Naja, das ist doch kein Nachteil. Wer will schon dass meist dumme Gequassele der Nachbarn in Stereo hören..
  8. Soso, kurze Haare, breite Schultern und Stiefel reicht also um als "Pack" dargestellt zu werden. Wenn ich durch die Stadt laufe, sehe ich 50% der männlichen Leutz mit kurzen Haaren und die haben bei dem Wetter auch noch Stiefel an.
  9. Ist doch ganz klar. So kann man doch doppelte Gebühren abgreifen. :x
  10. Seh ich genau so. Wenn ich diese Spannermentalität immer höre! Als ich gestern meinen Garand abgeholt habe, (War nur in einem blauen Sack verpackt) kam mein Nachbar aus der Wohnung. Dem ist auch alle Farbe aus dem Gesicht gegangen...
  11. Kommt auf die Entfernung an. Bei uns dürfen wir auch kein Schrot schießen, weil durch die Streuung die Garbe in den Boden gehen würde. Klingt durchaus nachvollziehbar. Wenn man auf 10 Meter rangeht, wird zwar die Garbe kleiner, aber dann werden wohl die Schrote zurückkommen.... :?
  12. Ja, richtig, ist in der "Genehmigungsphase". Bin gerade mal beim durchblättern, schaut euch doch mal die beiden letzten Seiten bei den Kurzen an. Seh ich das richtig dass die Kollegen jetzt schon vorschreiben was für Waffen man bekommt?
  13. Ich hab auch gerade Theater mit einer bei einem Meisterbetrieb gekauften Waffe in "sehr gutem Zustand" :x Erst ist das Teil in einem Hundserbärmlichen Zustand und lässt sich nicht sichern weil der "Meister" versucht hat den Abzug zu überarbeiten. Dann hab ich das Ding durch meinen BüMa zurückschicken lassen und auf einmal ist der Schaft gebrochen. Nun hat der Typ die Kohle, die Kanone und will auch noch Schadenersatz!!! :x :x :x Dem hab ich nu mal ne Mail gemailt: Sehr geehrter Herr XXXX, wenn Sie meine Mail aufmerksam gelesen hätten, wäre Ihnen aufgefallen dass ich geschrieben habe "nach Rücksprache mit Herrn YYY." Herr YYY ist also nicht nur über meine Mail informiert, mein Vorgehen ist mit ihm abgestimmt. Ich bin ein sehr geduldiger Mensch, jedoch stellen die Geschäftspraktiken Ihrer Firma und Ihr Verhalten mich auf eine harte Probe. Die Firma YYY hat von mir Anweisung bekommen, keinerlei wie auch immer gearteten Schadenersatz in diesem Fall an Sie zu leisten weil Ihnen erst mal gar kein Schaden entstanden ist! Sie sind im Besitz des Stutzens und im Besitz des Geldes. Wo also ist Ihr Schaden? Der Geschädigte hier bin also ich und sonst niemand! Sie verkaufen eine als sehr gut beschrieben Waffe an mich die ich im VORAUS bezahlt habe. Sie liefen eine Waffe in optisch erbärmlichem und defekten technischen Zustand. Nachdem ich diese Waffe zurücksenden ließ ist auf einmal, oh Wunder, der Schaft gebrochen. Sie verweigern die Herausgabe der Waffe UND des Kaufpreises und verlangen obendrein noch Schadenersatz! In welchem Universum leben Sie? Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, die Waffe inklusive der von Herrn YYY verwendeten Verpackung bis Donnerstag den 24.11.2005 an die Firma Waffen-YYY auszuliefern. Sollten Sie die Waffe nicht bis zu diesem Termin ausliefern, werde ich diese Angelegenheit meinem Anwalt übergeben und durch ihn prüfen lassen, ob die Tatbestände 1.) des Betruges (Verkauf einer defekten, aber als "sehr gut" beschriebenen Waffe) 2.) der Unterschlagung (Nichtherausgabe des Kaufpreises und der Ware) 3.) des versuchten Betruges ( Einfordern von Schadenersatz für eine Sache die nicht Ihr Eigentum ist) erfüllt sind und dann Anzeige erstatten lassen. Des weiteren werde ich dann über meinen Anwalt einen Gutachter beauftragen um festzustellen zu lassen ob der Schaden an dem Stutzen in der Verpackung tatsächlich so auf dem Transportweg entstanden ist! Mit freundlichen Grüssen, Was haltet Ihr davon einen Thread aufzumachen in dem jeder die Schwarzen Schafe benennt? So könnte man ander davor bewahren auch noch reinzufallen...
  14. Hoss, ein Ejektor an einer Kombinierten funktioniert NUR und AUSSCHLIEßLICH dann, wenn die Schlagbolzen ABGESCHLAGEN sind. Es kann also keine scharfe Mun in der Waffe gewesen sein. Kann es sein, dass der Jäger Dekomun als Puffer verwendet hat?
  15. Ich habe bei uns im Verein schon immer eine sehr ausgedehnte praktische Prüfung abgenommen inklusive Schießen, lange bevor der GG daran gedacht hat. M.E. konnte es nicht sein, dass der Aspirant mit ein paar Kreuzen "Waffensachkunde" nachweise kann. Ablauf war: Der Aspirant kam zu einem Schießtermin und schaute sich die ganze Sache an. Wenn ihm die Schießerei Spass machte und der Nasenfaktor mit den anderen Mitgliedern passte, wurde er aufgenommen. Von da an hatte er zu den Schießterminen zu erscheinen vorher hatte er mich anzurufen und zu sagen mit was für einer Waffe er schießen wollte. Nach dem Schießen musste er die Waffe komplett zerlegen und reinigen. Dabei wurden immer fragen gestellt und erklärt. Für die Theorie (WaffG, Vorschriften) hatte er die entsprechenden Bücher zu lesen, er wurde auch immer wieder mal abgefragt. Gegen Ende der 6 Monate Wartezeit wurde ein Lehrgang veranstaltet, indem dann nochmal alles durchgegangen wurde. Anschließend war dann theoretische Prüfung. Wenn bestanden, ging es auf den Stand. Dort musste der Kollege dann jeweils 10 Schuß mit Pistole, Revolver, SL-Gewehr und Repetierer abgeben. Alle Schüsse mussten auf der Scheibe sein, es durften 0 Fehler bei der Handhabung passieren. Dann bekam der Aspirant seine Urkunde. Dank der 6 Monatigen ziemlich intensiven Ausbildung ist nie jemand durchgefallen.
  16. Hab ich schon mal in einem Buch gesehen. War, wenn ich mich recht erinnere, ein Versuchsmodell, dass zwischen Steinschloss und Perkusionszündung entwickelt wurde. Warum es sich nicht durchgesetzt hat, weiss ich nicht mehr, Alzheimer lässt grüssen....
  17. Ich habe hier noch nicht erlebt das was gelöscht wurde. Nach dem ich das gelesen habe, werde ich meinen Austritt aus dem BDMP noch mal zurück stellen, mal sehen was sich so tut. Auf jedenfall ist es ein Anfang.
  18. Kommt drauf an was die USA und D ausgehandelt haben. Die Mietwagenfirma wird Deine Adresse haben und die werden die auch rausrücken. Dann bekommst Du (wenn Adresse in D) dorthin Deine Zahlungsaufforderungen. Reagierst Du daraufhin nicht gibts erst Mahngebühren, Zahlungsbefehl vom Gericht und eventuell Beugehaft. Wenn die Adresse in USA ist, weiss ich nicht was passiert, aber ermittelt haben sie Dich ja. Musst Du halt demnächst in Amsterdam landen und dann über die grüne Grenze nach D kommen.... :mrgreen: :mrgreen:
  19. Du bringst hier was durcheinander, Kollege. Beim Antrag, richtig! Falsch! Richtig. Das hat aber mal überhaupt nix mit dem Fall zu tun. Bsp. : Hein legte Bescheinigung des Vereins vor 6monatige Teilnahme blablabla usw. Hein kriegt Wbk. Wird nun bekannt, das Hein gar nicht im Verein war, dann Wbk wieder weg. Logisch. Oder Hein begang eine Srtaftat und wurde noch nicht erwischt. Wird dann bekannt....usw. Das Bedürfnis wurde aber nur bei Anträgen geprüft.
  20. Die WBK´s sind von 95, das Gesetz ist aber erst seit 2003 in Kraft und die können ja nicht rückwirkend eine andere Rechtslage schaffen. Also gilt das m.E. nur für WBK´s die nach 1.4.2003 ausgestellt wurden. Oder seh ich das falsch? :? Ich streite mich nicht grundsätzlich mit der Obrigkeit, Califax. Nur wer mir Ärger macht, kann nicht auf meine Mitarbeit zählen. Andersherum, wer mir freundlich und hilfsbereit gegenüber tritt, dem helfe ich auch.
  21. Ja, aber nur wenn sie den Täter nicht ermitteln können, gelle? Bsp. Du wirst geblitzt und Du bist als Fahrer festgestellt, zieht die Verjährung nicht. Wirst Du im Auto eines Verwandten geblitzt und der Verwandte sagt nichts dann müssen sie dich innerhalb von 6 Monaten ermitteln, sonst ist es verjährt.
  22. Gesetzestext dazu. §4 Abs.1.(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller 1. 2. 3. 4:ein Bedürfnis nachgewiesen hat ...
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