Den Waffenschein benötigt man, um die Waffe in der Öffentlichkeit zu führen. Das Führen auf dem Schießstand, ist gemäß WaffG $12 Absatz 3 Satz 1 erlaubt.
Hier heißt es:
(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder
befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis
umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt
Und Führen heißt doch nichts anderes, als die tatsächliche Gewalt über die Waffe, außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder befriedeten Grundstücks auszuüben, sie also zugriffsbereit zu haben.
Wenn man dafür einen Waffenschein bräuchte, müsste ihn jeder Sportschütze und jeder Jäger haben, um mit der Waffe zu schießen.
Soweit sind wir zum Glück (noch) nicht.
Kommt vielleicht noch .......
Nach dem kleinen, vielleicht der mittlere Waffenschein? .....