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  1. Sollte man sowas abschliessen? Wenn ja,wo? Wer hat Erfahrungen auf dem Gebiet gemacht mit Versicherungen?
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  2. Guten Abend. Gestern im Schützenhaus wurde ich gestern gefragt, ob ich vor habe mir mal eine eigene Waffe zu kaufen. Diese Frage habe ich mal mit JA beantwortet, obwohl ich mir darüber eigentlich noch keine Gedanken gemacht hatte, Dann wurde nach meinem Alter gefragt und nach meiner Antwort mir mitgeteilt, das das Führen eines Schießbuches dann noch keinen Sinn ergibt. Denn der Erwerb von Schusswaffen wäre erst ab 25 Jahren gestattet, auch bei Kleinkaliber. Nun meine Frage: Habe ich schon wieder eine Änderung des Waffengesetzes verpasst? MFG Benjamin
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  3. Hallo, Die Liste kann an mich geschickt oder ggf. gefaxt (dann bitte Orig. aufbewahren) werden, Adressdaten stehen unten auf den Unterschriftslisten. Die 4mm-Umbauten sind mir ein sehr wichtiger Punkt, der mit dem "Punkt 8" aber voll abgedeckt ist. @Dr. Triggerhappy Vielen Dank für die Anmerkung zu verbotenen Kurzwaffen - .17 HMR ist eine Randfeuerpatrone und daher nicht erfasst. Ich werde die Angabe ".22 HMR" durch ".22 Hornet" ändern - einverstanden? @Nightingale und Attila Natürlich ist die Überschrift etwas reißerisch. Allerdings ist es doch ein großer Unterschied, ob ich jemanden persönlich als "Dieb, Krimineller, Betrüger" bezeichne, oder ob ich ein Gesetz als willkürlich, bestimmte Leute kriminalisierend und bestimmte Gesetzesmaßnahmen als Enteignung bezeichne. Bitte bedenke: Die Liste soll an ALLE Bundestagsabgeordnete, also auch an die, die bisher nichts mit dem WaffG am Hut hatten, geschickt werden und soll diese wachrütteln - sowas kriegt man mit der Überschrift "Wir Legalwaffenbesitzer hätten gern..." nicht hin, da wandert das Papier gleich in die Ablage P. Dasselbe gilt, wenn man das Papier an die Presse verschickt. Der übrige Teil ist sehr nüchtern gehalten und wer ihn liest, erfährt auch, warum: a) Willkürverbote: Sachlich gibt es keinen Grund just genau die Vorderschaftrepetierflinten rauszugreifen und bestimmte zu verbieten. Dasselbe gilt für eine Vielzahl anderer Verbote, die vielleicht durch Hollywood-Filme getrübt erlassen wurden aber nicht aus einer klaren Gefahrenlage untermauert durch belastbare Statistiken etwa des BKA erfolgten. Bürger werden kriminalisiert: Lies Dir das Messertrageverbot durch. Da wird sehr schwammig etwas verboten, was im Alltag durchaus dazu führen kann, dass die arglose Hausfrau mit ihrem Brotmesser plötzlich als Kriminelle dasteht. Unschön finde ich auch, dass man uns Legalwaffenbesitzern so Dinge unterstellt wie dass wir mit unseren Kurzwaffen (PSM etc.) Jagd auf Polizeibeamte in Schutzwesten machen wollten und man uns daher diese Werkzeuge verbieten muß (vgl. Begründung des Gesetzgebers!!!) . Da geht mir persönlich der Hut hoch! c) Enteignung: Wenn Dinge wie Armatix für Erben Pflicht werden und dtl. mehr kosten als die Waffe selbst wert ist, hat das enteignenden Charakter. Wenn rückwirkend umgebaute, legal besessene Waffen komplett anders eingestuft werden und ihren bisherigen Besitzern daraufhin die Besitzerlaubnis verweigert wird, hat das enteignenden Charakter. Wenn bestimmte Kurzwaffen oder Flinten (die eben nicht alle umgebaut werden können) zu verbotenen Waffen erklärt werden und gleichzeitig das BKA angewiesen wird, idR keine Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, läuft auch dies auf Enteignung hinaus. Nur abschliessend bemerkt will ich keinen "Kulanzakt", sondern dass unsere freiheitlich demokratische Grundordnung beachtet und der Wille von vielen Legalwaffenbesitzern respektiert wird - oder leben wir schon wieder in der Monarchie? Mit Eurer Unterschrift fordert ihr (siehe Unterschriftenliste) die Politik außerdem nur dazu auf o.g. 12 Punkte zu überarbeiten. Das Titelblatt kann ich auch weglassen, wenn die Mehrzahl wie nightingale und Attila denken - vielleicht machen wir da mal noch ne Abstimmung in WO. Auf jeden Fall vielen Dank für alle Kritik - und an alle, die mitmachen! Grüße, Schwarzwälder
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