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  1. Bericht aus der Kabinettssitzung: http://text.bayern.de/Pressemitteilungen-.1255.10245916/index.htm 1. Kabinett berät waffenrechtliche Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden / Handlungsbedarf vor allem bei sicherer Aufbe-wahrung von Waffen / Intensive Diskussion mit renommierten Ex-perten - Maßnahmenpapier für nächste Woche angekündigt 1. Kabinett berät waffenrechtliche Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden / Handlungsbedarf vor allem bei sicherer Aufbe-wahrung von Waffen / Intensive Diskussion mit renommierten Ex-perten - Maßnahmenpapier für nächste Woche angekündigt Der Ministerrat hat heute nochmals über die politischen Schlussfolge-rungen aus dem Amoklauf von Winnenden beraten. Als externe Exper-ten haben an der Sitzung der renommierte Kriminologe und Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. Prof. Dr. Christian Pfeiffer sowie der Vorsitzende für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring teilgenommen. Der Ministerrat hat die Ressorts beauftragt, die Ergebnisse bis nächste Wo-che in einem Maßnahmenpapier zusammenzufassen. Im Hinblick auf das Waffenrecht betonte Innenminister Joachim Herr-mann: „Der Amoklauf von Winnenden hat drastisch vor Augen geführt, dass die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition unverzichtbare Voraussetzung für Waffenbesitz ist. Nachlässigkeiten bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition sind unverzeihlich. Die konsequente Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften ist unabdingbar, um Missbrauch vorzubeugen." Skeptisch äußerte sich der Minister gegenüber Forderungen nach umfassenden Verschärfungen des Waffenrechts: "Wir haben bereits nach dem Amoklauf in Erfurt vor einigen Jahren das Waffenrecht deutlich verschärft. Erneute vorschnelle und reflexartige drastische Änderungen des Waffenrechts, bringen nichts. Eine reine Placebo-Politik lehne ich ab. Wir konzentrieren uns auf Konzepte, die echten Sicherheitsgewinn versprechen. Vor allem im Hinblick auf eine sichere Aufbewahrung und beim Jugendschutz sind weitere Verbesserungen sinnvoll." Folgende Maßnahmen im Waffenrecht sind laut Herrmann notwendig: Die bayerischen Waffenbehörden werden erstens die sichere Aufbe-wahrung von Waffen noch stärker kontrollieren. Bei jeder Eintragung einer Waffe in eine Waffenbesitzkarte muss ein Nachweis zur sicheren Aufbewahrung vorgelegt werden. Sofern bei Altfällen ein solcher Nachweis nicht vorgelegt wurde, werden ihn die Waffenbehörden nachträglich verlangen. „Bei Zweifeln an der sicheren Aufbewahrung werden die Waffenbehörden konsequent jedem Fall nachgehen und im Übrigen auch, gegebenenfalls angemeldet, anlassunabhängig stichprobenartig die sichere Aufbewahrung kontrollieren", betonte Herrmann. Der Ministerrat sprach sich zweitens für die Verwirklichung eines bundesweiten elektronischen Waffenregisters bereits bis zum Jahr 2012 aus. Hauptziel eines solchen Registers ist, über die lückenlose Verfolgung, beginnend bei der Herstellung bis zum Verkauf und zur Verwendung der Waffe, den Bestand an illegalen Waffen zu verringern und Ermittlungen bei Straftaten mit Waffengebrauch zu erleichtern. Nach Schätzungen der Innenministerkonferenz werden 95 Prozent der Straf-taten mit Waffengebrauch mit illegalen Waffen begangen. Der Ministerrat sprach sich drittens dafür aus, biometrische Sicherungssysteme für Sicherheitsbehältnisse und Waffen konsequent weiterzuentwickeln. Für die Sicherung von Waffen gegen Missbrauch komme dabei entweder eine biometrische Erkennung des Fingerabdrucks, zum Beispiel auf dem Griff der Waffe, oder ein Blockiersystem in Frage, das nur mittels eines Zahlencodes oder über die Erkennung biometrischer Merkmale entsperrt werden könnte. Biometrische Siche-rungssysteme sind ebenso für die Aufbewahrungsbehältnisse denkbar. Der Innenminister: "Bislang gibt es nur wenige Hersteller biometrischer Sicherungssysteme. Kurzfristig werden solche Systeme daher nicht großflächig zu realisieren sein. Wir müssen aber diese Technik unbedingt weiterentwickeln, um die Verwendung und Aufbewahrung von Waffen vor allem gegen Missbrauch bestmöglich zu sichern. Ziel könnte die möglichst breite Verwendung zertifizierter biometrischer Sicherungssysteme sein." Der Ministerrat befürwortete viertens im Waffenrecht auch eine Erhöhung des Mindestalters zum Schießen mit großkalibrigen Kurz- und Langwaffen auf 18 Jahre, demnach die Einschränkung des Kinder- und Jugendschießsports auf Kleinkaliber und Druckluftwaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche an Waffen mit höherer Gefährdung nicht ausgebildet werden. Diese Beschränkung wird vom Bayerischen Sportschützenbund ausdrücklich akzeptiert. Außerdem appellierte Innenminister Herrmann an die Waffenbesitzer, Waffen freiwillig abzugeben. Herrmann: "Unser Ziel muss es sein, die Anzahl der Waffen so gering wie nötig zu halten. Die Waffenbehörden haben bereits in der Vergangenheit positive Erfahrungen mit Aufrufen an die Bevölkerung gemacht, nicht mehr benötigte legale Waffen freiwillig abzugeben. Entsprechende Aktionen sollen regelmäßig wiederholt werden. Aber auch für illegale Waffen müssen wir durch eine Sanktionsverzichtsregelung einen Anreiz zur Abgabe schaffen, indem bei der Abgabe bis zu einem bestimmten Stichtag auf eine Strafe oder Geldbuße verzichtet wird. Eine solche Regelung gab es auch bei der Waffengesetznovelle 2002/2003, bei der innerhalb von 5 Monaten Waffen straffrei abgegeben werden konnten. Voraussetzung dafür bleibt freilich, dass die Waffen nicht im Zusammenhang mit einer Straftat verwendet werden".
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