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  1. Vielen Dank für die Aufstellung. M.E. fehlt nur die Prostituierte. Die hatten den jungen Räubern gesteckt, wo der Mann wohnt und ist wohl auch bestraft worden. Ich habe den Fall nur verfolgt. Die VIER Schüsse waren mir unbekannt, dito der Treffer. Lt. Zeitung wurde immer nur "in den Rücken" geschossen gefaselt. Notwehrexzess? Genau das ist die Frage! Natürlich haben wir ein Stand your Ground-Recht in Deutschland. Bei uns lautet das "Recht muss dem Unrecht nicht weichen". Der Beck-Blog zeigt auch, dass eine Verhältnismäßigkeit zwischen Angriff(smittel) und Gegenwehr im deutschen Strafrecht nicht vorgesehen ist. Sofern hier kein völliges Missverhältnis vorliegt, kann sich der Angegriffene des Abwehrmittels bedienen, das ihm zur Verfügung steht und geeignet ist, den Angriff sofort zu stoppen. Das Risiko trägt der Angreifer. Das schließt grundsätzlich auch den Einsatz lebensgefährlicher Mittel, wie etwa den Gebrauch eines Messers, ein. Zwar kann dieser nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen und darf auch nur das letzte Mittel der Verteidigung sein; doch ist der Angegriffene nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Mittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist (vgl. BGH NStZ 2002, 140, zit. n. Juris Rdnr. 8 mwN). Das Gesetz verlangt von keinem, der rechtswidrig angegriffen wird, ohne dass er den Angriff schuldhaft verursacht hat, dass er unter Preisgabe seiner Ehre oder anderer berechtigter Belange die Flucht ergreift oder auf andere Weise dem Angriff ausweicht, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, welche das Notwehrrecht einschränken (vgl. BGH NJW 1980, 2263, zit. n. Juris Rdnr. 8). Die Frage bzgl. Notwehrexzess bezieht sich darauf, ob er berechtigt war, nachdem die Räuber mit ihrer Beute die Flucht antraten, zu schießen. In den 70er Jahren hätten alle Richter dies bejaht. Sie hätten nicht mal den Schützen wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt. Denn so wurde damals Recht gesprochen. Der Rentner hatte eine Todesangst wegen seiner Gebrechlichkeit und weil zwei Wochen vorher ein anderer Rentner bei so einem Überfall zu Tode kam. Die Frage ist, ob er in der Situation (er hielt die Softair der Angreifer für echt und die lag ja wohl auch in der Nähe des Getöteten), lediglich sein Hab und Gut (die 2000 Euro) oder sein Leben noch bedroht sah. Im ersteren Fall wäre es evtl. ein Exzess in zweiteren nicht. Was ich von dem Urteil halte? Nix! Ein Waffenbesitzer, der Waffen NICHT zur Selbstverteidigung, sondern nur wegen Jagd oder Sportschießen erhält, trainiert nicht vorab irgendwelche Notwehrsituationen. Der Richter ist bekloppt! In einigen US-Staaten wären die Prostituierte und die vier Helfershelfer des Mordes angeklagt worden. Hätten die keinen Überfall vorab geplant, wäre der Junge nicht getötet worden. Leider weiß ich zum aktuelle Stand auch nichts.
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  2. Mein Lieber, wenn die etwas von Dir wollen, sind die schneller als der Blitz! Grüße Gunfire:shootout:
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