Ich würde Mutters zweiten Post glatt unterschreiben.
Bis auf ein Wort: BEWUSST.
Nach genauer Lektüre sehe ich es so, das die Richter den 32er ausgeschlossen haben, um so elegant die Tür zum 33er zuzuschlagen.
Nun wäre immer noch die Frage offen, ob es sich um schuldhaftes Verhalten gehandelt hat. Das hier in jeder Hinsicht eine Ausnahmesituation geherrscht hat, wird niemand bestreiten. Ich lehne mich jetzt mal aus dem Fenster und behaupte, auch weil ich schon welche aus dem Leim gehen gesehen habe, daß manche Polizisten an einer solchen Situation scheitern wurde.
Verteidigungsschiesen ist dem Normalbürger verwehrt. Ausser der GRA, mit begrenzter Reichweite, gibt es keine Informationen, über das Vehalten im Extremfall und sogar denen war ein kurzer Text, den ich einmal zum Thema geschrieben habe vermutlich zu radikal.
An sich, war die Sache ja juridisch gegessen. Eine Wiederaufnahme auf politischen Druck hat immer einen Geruch. Hoer würde ich dem Rechtsstaat dringend Dusche und Deo anraten. Es stinkt,