It's two a.m.
The fear is gone
I'm sitting here, waiting
The gun's still warm.
So etwa klang es Anfang der 80er aus dem Radio. Aber was, wenn es wirklich passiert? Ihr habt eben in Notwehr geschossen. Der Schuß mag eine Auseinandersetzung beendet haben, beginnt aber gleichzeitig eine Neue.
Was dann tun, um wieder möglichst unbeschadet daraus hervor zu gehen?
Nota Bene: Ich gehe von berechtigter Notwehr aus und daß die Bedrohung beendet ist, d.h. der Täter inaktiv und eventuelle Komplizen geflohen.
Finger lang!
Finger lang!
Finger lang!
Jetzt wäre ein verdammt blöder Moment um euch selbst oder einen eurer Lieben anzuschießen.
Rundblick. Keine weitere Bedrohung?
Waffe sicher machen (entspannen, sichern) und holstern oder ablegen.
Wenn der Täter eine Schußwaffe hatte, oder auf Kontaktdistanz an Euch rangekommen ist, überprüft ob ihr verletzt seid. Streift euren Körper dafür mit den Händen ab. O.K, versteht ihr jetzt, warum ihr keine Waffe mehr in der Hand haben sollt? In der Krisensituation hat sich das Blut ins Körperinnere zurückgezogen und eure Reizleitung war auch anderweitig beschäftigt. Ihr könntet verletzt sein.
Rundblick. Zegt der Täter Aktivität, oder kehrt er zurück?
Jetzt Notruf absetzen. Und zwar bei der Polizei den Angriff auf euch melden. Auch wenn ihr sie schon vor dem Vorfall alarmiert hattet. Und verlangen, daß sie einen Rettungswagen für den Täter mitbringen, auch wenn ihr sein Hirn sehen könnt. Ihr seid keine Mediziner. Aber das geht ins Protokoll und ist das Äquivalent von Erster Hilfe. Ebenso habt ihr einen Angriff auf euch angezeigt. Keine Verbalinjurien oder rassistische Ausbrüche betreffs des Täters. Ihr erinnert euch? Protokoll!
Wenn es nicht handfeste Gründe (medizinisch oder Selbstschutz) gibt, verändert die Spurenlage nicht! Polizisten und Forensiker sind nicht blöd.
Bei Eintreffen der Polizei zeigt eure leeren Hände, zeigt den Täter und seine Bewaffnung(zB angeschliffener Schraubenzieher, oder Brecheisen, wenn nicht Messer oder FFW), oder die Fluchtrichtung. Protokoll! Dann setzt der Schock ein und ihr seid zu keiner weiteren Aussage mehr fähig. Aussagen könnt ihr am nächsten Tag. Mit Anwalt. Das ist nicht Petitesse sondern euer Recht. Außerdem habt ihr bereits eure Kooperation bei den Ermittlungen gezeigt und die Exekutive auf die Bewaffnung des Täters hingewiesen.
Sprecht die Besatzung des Rettungswagens an. Es ist Euch wahrscheinlich sowieso übel (Adrenalinabbau). Wenn sie Euch zur Beobachtung mitnehmen, ist es ein Bonus. Und jetzt ruft euren Anwalt an.
Sprecht weder mit Polizisten, noch mit Kriseninterventionsheinis, ohne Anwalt. Eure Erinnerung an den Vorfall könnte falsch und lückenhaft sein. Ob ihr es realisiert oder nicht, ihr habt eben eine traumatische Situation durchgemacht. Dies beeinflußt die sinnliche Wahrnehmung. Zeitempfinden und Farbsehen sind zB oft gestört.