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  1. Stimmt! Wir müssen tolerant sein und sowas ohne zu murren aushalten! GRUß
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  2. Bin jetzt über 30 Jahre Sammler. Zwar werde ich zu Lebzeiten die Sammlung nicht veräußern, aber meine Witwe natürlich. Dürfte ein Schaden von über 30.000€ sein. Vor allem ist der Verlust der Freiheit schmerzhaft. Niemand hat mehr das Recht so eine Sammlung aufzubauen! Freiheit stirbt zentimeterweise......
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  3. ne, wird natürlich nix verkauft........
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  4. Wie sagte kürzlich ein österreichischer Freund über unsere Innenministerin "Sie ist relativ. Für eine Politikerin ist sie relativ gescheit, für eine Akadenikerin ist sie relativ deppert."
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  5. Ja........da legt ein Terrorist einen Haufen Leute um und hat dann da Pech, lebend gefangen zu werden. Wegen X-fachen Mord gibt's Lebenslänglich (was immer das im jeweiligen Tatland auch bedeutet), wegen illegalen Besitzes einer VA-Waffe 5 Jahre, wegen Schießen außerhalb genehmiger Schießstätten 1 Jahr, wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses 3 Monate und wegen Besitzes eines HC-Magazins eine Geldbuße von 1.000 €. Und natürlich die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit............... Das wird den Allahmann dann aber wirklich schwer beeindrucken! GRUß
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  6. Der "Anschein" und B7 sind so gut wie tot. Beim Hearing hat ja auch der belgische "Proofmaster" gesagt, daß eine Gefährlichkeitsdefinition mittels Anscheins nicht praktikabel ist. Ihm wäre statt dessen eine Einstufung von Wechselmagazinen als wesentliche Waffenteile und eine Begrenzung auf 10 Schuss lieber. Was bei der gottlosen Anzahl von unregistrierten HC-Magazinen im Volk seeeeehr sinnvoll wäre............. GRUß
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  7. Wenn man aber sagen kann, 2.7 = B7, dann ict das vollkommen latte, denn dann wird die Datenbank bereinigt und gut ist.
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  8. Nun, das kann nicht sein. .......... schau mal nach B 2.7 und nicht nach B7.......... und da findest du auf einmal ganz viele Einträge
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  9. 1. 04.2015 2. Berlin (Deutschland) 3. Ein 31-Jähriger, der seine ehemalige Freundin auf offener Straße in Berlin-Friedrichshain niedergestochen haben soll, hat die Vorwürfe vor dem Landgericht zurückgewiesen. Er habe der 23-Jährigen nichts angetan, erklärte der Angeklagte am Mittwoch zu Prozessbeginn. Dem Bauarbeiter wird versuchter Mord zur Last gelegt. Die Anklage geht davon aus, dass er seine Ex-Partnerin bestrafen wollte, weil sie sich von ihm getrennt hatte. Zu der Messerattacke war es im April 2015 vor einer Bar gekommen. Die 23-Jährige habe sich trotz einer Schnittverletzung am Hals mit Pfefferspray wehren können, heißt es in der Anklage. Weil der Verdächtige zu Boden ging, sei ihr die Flucht gelungen. Die Frau musste in einem Krankenhaus behandelt werden. 4. http://www.welt.de/regionales/berlin/article153368326/Angeklagter-bestreitet-Tat.html
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  10. 1. 15.03.2016 2. Dortmund (Deutschland) 3. Ein 19-jähriger Bottroper hat sich am Dortmunder Hauptbahnhof mit Pfefferspray gegen einen Taschendieb gewehrt. Der Angreifer und seine mutmaßlichen drei Mittäterinnen flüchteten. Die Bundespolizei geht davon aus, dass es sich um bereits bekannte Täter handelt.Gegen 14 Uhr am Dienstag war der 19-jährige Mann aus Bottrop auf dem Weg zum Zug. Auf der Treppe zum Bahnsteig versperrten ihm plötzlich drei Frauen den Weg. Ein Mann bedrängte ihn zeitgleich und bot ihm eine Obdachlosenzeitung an.Täter griff nach der Geldbörse des BottropersNach Angaben des Bottropers versuchte dieser Unbekannte dann, ihm die Geldbörse aus seiner Gesäßtasche zu ziehen. Daraufhin zückte der Bottroper seine Pfefferspraydose und traf den Dieb im Gesicht. Das Quartett ergriff die Flucht. 4. http://www.derwesten.de/staedte/bottrop/bottroper-wehrt-sich-mit-pfefferspray-gegen-diebesbande-id11657827.html
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  11. Je länger ein Politiker in Amt und "Würden" ist, desto mehr Gehirn verliert er. Normalerweise ist nach 2 Jahren nichts mehr davon vorhanden. Bei einigen geht das aber auch innerhalb von Tagen. Grüße Gunfire
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  12. Kurioser Weise haben die Lang- und Kurzwaffen auf roter WBK nie Probleme bereitet. Die vollkommen ungefährlichen Dekos haben aber schon mehrfach ihren Status geändert: Vom Teilesatz zum verbotenen Gegenstand, dann Sondergenehmigung vom BKA...... Nach Wegfall des Anscheins-Paragraphen war dann alles egal und man durfte sie sogar zusammen setzen.... Und jetzt sind sie so "gefährlich", dass man sie nicht mehr verkaufen kann..... .........und die Krimminellen bekommen das Grinsen nicht mehr aus dem Gesicht!!! Politiker und Intelligenz- zwei Welten begegnen sich....
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