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DirtyHarry

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Posts posted by DirtyHarry

  1. Um es nocheinmal kurz zu sagen:

    - Natürlich bin ich auch dafür die Polizei zu rufen, wenn das möglich ist. In diesem Fall wäre sie aber mit Sicherheit zu spät gekommen

    - Über die Fähigkeiten von sogenannten "Profis" würde ich mir keine allzugroßen Illusionen machen

    - Eine Gaswaffe ist ein wirksames Selbstverteidigungsmittel mit ich zumindest umgehen kann

    PS: Es ist schon bei Prozessen vorgekommen, daß selbst Polizisten sich nur widerwillig als Zeugen gegen Gewalttäter ausgesagt haben. Und wenn die das nicht wollen, dann muss ich das erst recht nicht !

    PPS: In einem vergleichbaren Fall der unter vergleichbaren Umständen genau an der selben Stelle stattgefunden hat, hat die Polizei wie wild von der Schusswaffe Gebrauch gemacht. Noch Fragen ? Diese Profis mussten hinterher psychologisch behandelt werden ... Diese Profis schafften es trotz zahlenmäßiger Überlegenheit und besserer Ausrüstung (von der MP bis zum Schlagstock) nicht einen einzigen Irren ohne Schusswaffeneinsatz auszuschalten ...

    --

    Also wenn die Situation gefährlich werden würde, riefe auch ich die Polizei. Über den Rest kann ich mir keine Gedanken machen, denn es handelt sich um eine Ausnahmesituation - da weiß man vorher nicht unbedingt, was man tut. Und da man das nicht weiß, ist es in besonderem Maße riskant, eine Schusswaffe einsetzen zu wollen - zumal als Nichtprofi.

  2. Ich muss zugeben, daß mein besagtes Posting (Vielleicht an dieser Stelle ein "ENTSCHULDIGUNG" an Uli + DTS. Aber zu WO werde ich trotzdem nicht mehr zurückkehren, nicht wegen diesem verunglückten Thread sondern aus anderen Gründen die ich hier nicht weiter nennen will) im Nachinein betrachtet zu riskant war. Nicht dass ich irgendwas zurücknehmen will, aber ich hätte vorher erkennen müssen, dass das einige "Agent provocatuers" dazu genutzt haben, den Thread zum Absturz zu bringen und ihn für Aussenstehende als bedenklich erscheinen zu lassen. Diesen Thread hätte ich besser nicht gemacht - aber nur aus dem Grund, daß einige Leute ihn zum Absturz gebracht haben. Ich denke bei J.D. war das ähnlich. Gut gemeint, aber leider von einigen WO'lern extra missverstanden (die mit ihren Contrapostings schlimmeres verhindern wollten aber dadurch den Thread erst richtig zur Eskalation gebracht haben). Die meisten haben es also eigentlich gut gemeint, sind aber alle Selbst das Opfer der Eigendynamik des Threads geworden.

    Hallo Leute

    Das ist wirklich ne ganz schöne Frechheit, die vielen Beiträge von mir und DH auf ein solches Minimum zu reduzieren und dadurch einen vollkommen verfälschten Eindruck wiederzugeben.

  3. Ich hätte daran gedacht einfach klarzustellen, dass der bewaffnete Täter in dem Zusammenschnitt verschwiegen wurde. Nicht mehr und nicht weniger. Aber wenn man das ganze lieber besser auf sich beruhen lassen soll, um nicht noch mehr Staub aufzuwirbeln, auch gut. Dann nehme ich mal den Link im oberen Posting raus.

    Nein.

    Und wenn doch, dann eine möglichst kurze und unaufgeregte.

    Ist aber Deine Entscheidung.

    Man muß sich eben immer überlegen, was man in einem forum schreibt; das ist einfach was anderes als mit Bekannten plaudern. Das gesprochene Wort ist flüchtig, das geschriebene nicht.

  4. Insofern hat Uli leider recht, daß das zu negativer PR führen kann. Aber dass da so läuft hätte ich nie gedacht. Ein völlig sinnentfremdeter Zusammenschnitt diverser Aussagen. Eine absolute Unverschämtheit ! Die Tatsache, daß der Täter mit einer absolut tödlichen Waffe (riesiges Steakmesser) hantierte und drauf und dran war Passanten zu verletzen oder sogar zu töten wird völlig verschwiegen ! Auch der Fakt dass das illegale Führen einer Schusswaffe in bestimmten Fällen durch Notwehr/Nothilfe gedeckt sein kann (vgl. BGH Urteil in letzter Instanz - in einem Fall wo die Polizei es ablehnte eine bedrohte Person zu schützen). Soll man da eine Gegendarstellung zu posten ?

  5. Leute,

    darüber kann ich nur lachen (Polizei kann immer alles besser). In einem ähnlichen Fall vor ein paar Jahren (jemand furchtelte mit einem Messer rum, hat Leute damit bedroht aber niemand anders als sich selbst damit verletzt (später stellte sich heraus dass es ein psychisch Kranker war der vorhatte Selbstmord zu begehen)). In diesem Fall kam die Polizei (Mehrere Beamte). Und was hat die gemacht ? 15 Schuss mit VM Munition herumgeballert ! Der Täter wurde dabei so schwer verletzt, dass er lebenslang gehbehindert sein wird. Die Polizisten mussten psychologisch behandelt werden. Angesichts ihrer Überzahl und Ausrüstung (Pefferspray, Schlagstock) hätte man das Problem wohl auch ohne Schusswaffe lösen können. Trotzdem ein Lob an "El Presidente" dass er sich vernünftige Gedanken über das Thema macht.

  6. Ist doch wirklich war ... Ich beschreibe eine sehr gefährliche Situation (in ähnlichen Fällen hat es in der selben Stadt mehrfach Tote und Verletzte gegeben) und alles vorrüber diskutiert wird ist auf dem Niveau "Der arme Täter könnte ja verletzt werden" - aber die Passanten die der Täter potentiell hätte verletzen oder töten können interessiert irgendwie niemanden. Was soll man dazu noch sagen ?

    :roll:

  7. Ja, zum Glück ist nicht passiert. In mehreren ähnlich gelagerten Fällen hat es aber in den letzten Jahren bereits Tote und Verletze gegeben. Aber warum schreibe ich das eigentlich ? Läuft wohl eh nur auf "Dirty Harry wäre so gerne Hilfssherriff" Verschwörungstheorie Geblubber raus ... Und für solche Threads ist mir die Zeit einfach zu schade. Diskutiert ernsthaft oder lasst es. Übrigens hatte der Täter das Messer verdammt schnell zur Hand - ich würde vermnuten, der Typ hat/te eine gewisse Übung in solchen Sachen und war nicht der harmlose Penner wie er vielleicht nach aussen schien ...

    PotzBlitz! Dirty Harry's finest hour...

    Ich würde die Geschichte gerne ein bisschen diskutieren. Nun, feststellen lässt sich ja zunächst einmal, dass objektiv gesehen, nichts passiert ist. Es gab weder Tote noch Verletzte zum Glück.

  8. kommt man schneller als man denkt und vorallem unabhängig davon ob man will oder nicht ... Gestern war ja der erste "Sommertag" in Deutschland. Das bedeutet dass die Innenstädte von hunderten Personen wimmeln und die Strassencafes komplett voll sind. Auch Dirty Harry war natürlich unterwegs. Dabei wieder eine Gaswaffe wie uns der Gesetzgeber "großzügig" zugesteht. Natürlich hatte ich den kleinen Waffenschein dabei - den wahrscheinlich ersten der bundesweit ausgestellt wurde Aber nun zur Fallbeschreibung:

    Abends waren in der Innenstadt hunderte Menschen unterwegs. An einer Bushaltestelle stand eine Multikultigruppe von Jugendlichen (2 Ausländer und 2 Deutsche), alle ca. 14-17 Jahre alt. Ich habe die Situation aus ca 25 Meter beobachtet. War gerade mit einem Bekannten und ein paar Bekannten von dem unterwegs. Während sich die Herren mit den den weiblichen Wesen unterhielten, habe ich einmal einen Rundumblick gemacht. Immer die Umgebung im Auge behalten Und da fiel mir die Gruppe der Jugendlichen auf. Ich wollte mich schon wieder den Damen unserer Gruppe (da war ne süsse Russin mit filmreifen Akzent (aber die hatte ihren Freund dabei ) und irgendso ein Partygirl (ca. 30, blonde Haare, Bluse so weit aufgknöpft, dass man(n) auch ja fast alles sehen kann und Blazerjacke)) zuwenden. Als sich die Situation schlagartig änderte. Ein komplett Betrunkener (soziale Unterschicht oder evtl. Pennermillieu) lief an den Jugendlichen vorbei. Er sah völlig harmlos aus. Absolut unauffällig, nicht aufällig assozial. Jedenfalls riefen die Jugendlichen dem Typ irgend etwas nach (nach dem er zuvor wohl etwas in deren Richtung im Suff geblubbert hat) und dann passierte es. Der Assoziale (ich darf dich doch so nennen ? ) kam auf die Jugendlichen zu. Ganz gemächlich. Als er nur noch einen halben Meter vor ihnen Stand hatte er wie durch Geisterhand ein Messer von ca. 15-20 cm Länge in der Hand ! (Hallo Herr Brenneke, das war ein ganz normales, aber höllisch gefährliches Küchenmesser ! Jedes (verbotene) Springmesser wäre ein im Gegensatz dazu ein lächerliches Spielzeug.) Und dann schrie der Assoziale irgendwelches unverständliches Zeug im Suff. Die Gruppe der Jugendlichen war komplett überrumpelt und war sich im ersten Schock wohl kaum bewusst in welcher Gefahr sie schwebte ! Die beiden Ausländer in der Gruppe redeten beruhigend auf den Mann ein so dass er sein Messer wieder wegsteckte und er sich davontrollte. Sich aber unvermittelt umdrehte und die Jugendlichen erneut mit dem Messer bedrohte. Ich wollte mich gerade in Richtung des Assozialen aufmachen um ihn - wenn nötig - auszuschalten (sprich kampfunfähig zu machen). Aber der trollte sich nun endgültig (nachdem er noch mit einem anderen Passanten in Streit geraten war) und verschwand im Dunkel der Nacht. Die Jugendlichen verschwanden in eine andere Richtung. Na toll ! Täter weg. Zeugen weg. Das lohnte nicht einmal nachträglich die Polizei anzurufen. Die Verfolgung des Täters im Alleingang aufnehmen und die Polizei verständigen ? Hm, muss ich meinen Arsch riskieren (für wen eigentlich ?), nur mit einer Gaspistole und einem Taschenmesser zur Selbstverteidigung ausgerüstet die mir dieses Land grosszügig zubilligt ? Was ist wenn ich dem Täter irgendwann wieder begegne ? Tja, ohne CCW/grossen Waffenschein läuft da gar nichts ... Ich würde mich durch ein Verfolgen und durch eine Aussage vor Gericht nur selbst gefähren, der Täter käme ohnehin wieder frei und einen echten Waffenschein (aufgrund der hohen Gefährdung durch eine Aussage vor Gericht) bekäme ich wohl trotzdem nicht. Na gut, dann eben nicht. Nur eingreifen wenn tatsächlich das Leben oder die Gesundheit von anderen gefährdet ist. Aber alles darüber hinaus kannst du vergessen liebe Bundesrepublik !

    Fazit: Warum nicht gleich grosse Waffenscheine ausgeben ? Den Täter durch eine Magazinladung Platz- und Pfefferpatronen aus einer Gaswaffe aus nächster Nähe auszuschalten ist für den viel gefährlicher als ein Schuss ins Bein mit einer scharfen Waffe. Jedenfalls steht fest, dass Waffenscheine - egal ob gross und klein - die innere Sicherheit drastisch erhöhen. Und noch was: An der selben Stelle hat die Polizei vor Jahren einen Amokläufer (mit einem Küchenmesser bewaffnet) durch Schüsse in die Beine ausgeschaltet. Die Beamten hatten ca. 15 Schuss (mit VM Munition ) abgegeben und die Öffentlichkeit damit nicht unerheblich gefährdet.

    PS: Miss Ellen (das Partygirl) - das wird nichts. Egal wie tief der Auschnitt auch ist und wieviele Küschen ich von dir ungefragt auch noch aufgedrängt bekomme ! Ich mag nämlich Partygirls nicht !

    From my cold dead hands ...

  9. Wer von der Landesschau war vor Ort ? Ich kenne die Mutter von Martina Meisenberg (Landesschau) und kann dieser evtl. eine Beschwerde über die Sendung mailen und ihre Mutter könnte das für mich weiterleiten, dann landet die Email auch nicht sofort in der Trashbox und wird bestimmt gelesen :lol:

    hallo zusammen!

    beachtet die vorschau der landesschau baden-württemberg (die waren auch vor ort und haben, unserem eindruck nach, ebenfalls eine gegen uns gerichteten bericht gemacht - hoffentlich täusche ich mich

  10. www.gdp.de

    GdP und IMK-Vorsitzender: Neues Waffengesetz muss dringend nachgebessert werden

    [17.04.2003]

    Berlin/Erfurt. Das gerade zum 1. April in Kraft getretene Waffengesetz muss nachgebessert werden. Das ist das Ergebnis eines Gespräches zwischen dem Vorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und dem neuen Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK), Thüringens Innenminister Andreas Trautvetter.

    Nach Auffassung des GdP-Vorsitzenden Konrad Freiberg sei das neue Waffengesetz „völlig unzureichend und handwerklich unsauber“. Für die unionsregierten Länder kündigte der IMK-Vorsitzende einen Vorstoß an, der Ungereimtheiten beseitigen soll. Trautvetter: „Der Bund als zuständiger Gesetzgeber hat seine Hausarbeit nur ungenügend gemacht.“ Das Ziel, den Verbänden und Waffenbehörden beim Vollzug der Neuregelung Rechtssicherheit zu geben, sei nicht erreicht worden.

    Die dramatischen Ereignisse am Gutenberg-Gymnasium in der thüringischen Landeshauptstadt vor gut einem Jahr war die Initialzündung zur Neuregelung des Waffenrechts. Sie sollte den Waffenerwerb erschweren. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Während komplizierte und nicht notwendige Regelungen unter anderem für den privaten Waffenbesitz und für Sportvereine in das Gesetz gewandert sind, ist ein Hauptziel nicht erreicht worden, nämlich die Abgabe und das Führen von Gas- und Alarmwaffen zu kontrollieren. Gerade mit diesen so genannten Schreckschusspistolen werden viele Straftaten begangen, weil sie echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen. Die Gewerkschaft der Polizei wollte auch die fortschreitende Bewaffnung von Minderjährigen unterbinden, die sich mit diesen Waffen gegenseitig einschüchtern, bedrohen, erpressen und oft genug schwer verletzen. Dem ist der Gesetzgeber unverständlicher Weise nicht gefolgt.“

  11. Das gibt es natürlich nicht. Nicht umsonst hat er einen Antrag auf Verlängerung des Beamtenverhältnisses gestellt. ABER !!! Vielleicht nimmt er ja davon Abstand, wenn er eine andere, angenehmere, Beschäftigung bekommen würde. Wie wäre es denn mit:

    1.) Informationsminister von Nordkorea ("Unsere Paragraphen haben sie umzingelt !")

    2.) Pressesprecher des DSB (um weiteren Witzaffären vorzubeugen)

    3.) Praktikant im Stab von Hillary Clinton (die ja US Präsidentin werden will)

    Was meint ihr ?

  12. http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,244892,00.html

    Britische Soldatenwitwe sollte Sold zurückzahlen

    Persönlich hat sich der britische Premier Tony Blair für ein peinliches Vorgehen seines Verteidigungsministeriums entschuldigt: Für einen Soldaten war noch zehn Tage nach seinem Tod im Irak-Krieg Sold überwiesen worden. Das Ministerium hatte die Witwe daraufhin aufgefordert, das Geld zurückzuzahlen.

    London - Lianne Seymour, die Witwe von Ian Seymour, hatte sich in einem Brief persönlich beim britischen Premierminister Tony Blair beschwert. "Ich habe das Gefühl, als hätte man mir alles genommen", schrieb die 27-jährige.

    Die Mutter einer 15 Monate alten Tochter und eines drei Jahre alten Sohns war vom Verteidigungsministerium aufgefordert worden, umgerechnet 630 Euro an Wehrsold zurückzuzahlen, der zehn Tage über den Tod von Ian Seymour hinaus bezahlt worden war. Auch war ihr bedeutet worden, sie müsse innerhalb von sechs Monaten aus der Armeewohnung ausziehen.

    In einem handgeschriebenen Brief sagte Blair der Witwe nun zu, sie werde weder das Geld noch ihr Haus verlieren. Auch das Verteidigungsministerium entschuldigte sich für den "bedauernswerten Verwaltungsfehler".

    Ian Seymour war am 21. März in Kuweit beim Absturz eines US-Hubschraubers gestorben. Er wurde am 9. April in seiner Heimatstadt Poole mit militärischen Ehren beigesetzt.

  13. Von DTS

    http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Board=visier2&Number=113704&page=0&view=collapsed&sb=5&o=&fpart=1

    So nun ist es raus, mit Datum vom 11.4. und frohe Ostern allerseits!

    Es war ja zu erwarten: Aber das ein kleiner Ministerialrat im BMI, der im Amt ohnehin nur noch als "Altlast" und "Querschläger" (um nur die stubenfeinen Ausdrücke zu nennen) tiuliert wird, derartig seinen Staatssekretär an der Nase herumführt, dürfte auch in deutschen Ministerialbürokraten-Kreisen schon guinnessbuchverdächtig sein. Nicht nur im BMI fragt man sich: Über welche Leichen in welchen Kellern weiß dieser Mann eigentlich Bescheid.

    Zufällig weiß ich, daß der Herr Ministerialrat genau in dieser Richtung vor Zeugen am 2. 4. noch vom Staatssekr. Körper abgewatscht wurde und klare Anweisungen erhielt. Ganz offensichtlich hat das aber (wie schon so oft in früheren Zeiten) nichts genützt.

    Nun ja, einmal mehr zeigt sich hier, wer im BMI das Sagen hat und die Weichen stellt - eine Schande für unseren Staat. Ich habe das schon vor Jahren gesagt und es hat sich xmal bewiesen: solange Jürgen Edgar Brenneke, Jahrgang 38 und erfüllt vom Geiste, bei den Gesprächen zum Waffengesetz am Tisch sitzt, solange ist nicht Gutes davon zu erwarten. Mit diesem Mann kann man keinen (Rechts-)Staat machen. Das ist ein geistiger Dinosaurier aus längst vergangenen Zeiten, ein richtiger guter deutscher Beamter, wie er im (Geschichts-)Buch steht. Natürlich ist dies auch als letzte Zuckung des pensionsreifen B. zu sehen. Er weiß, seine Zeit läuft ohnehin aus und nun setzt er noch mal alles auf eine Karte. Aber der Staatssekretär sieht jetzt ganz schön dumm aus.

    VISIER liegt eine Kopie des "Entwurfs einer Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) mit Stand vom 31. März 2003 vor, die im Klartext das Ende allen Großkaliber-Sportschießens inklusive IPSC in der Bundesrepublik bedeuten würde.

    Natürlich ist das etwas, was unser sendungsbewußter Gutmensch mit seinem fundamentalistisch-christlichen Kreuzzug von Anfang an geplant hat. Aber bevor jetzt jeder durch die Decke geht: Erstmal Ruhe im Glied - jetzt sind die Verbände dran, denen das Ding dieser Tage zur Gegenansicht und Stellungnahme zugehen soll. So hatte es Staatssekretär Körper versprochen und darüber konnte sich auch ein B. nicht wegsetzen.

    Ich warne deshalb vor jeder überzogenen Reaktion, vor Email-Bombardements oder ähnlichen Spam-Aktionen. Wer allerdings einen Politiker in seinem Bekanntenkreis hat, sollte ihn ansprechen.

    So, hier die zwei größten Klopper (das Papier enthält auch andere, aber dies erst mal vornweg:

    "§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

    (1) Vom sportlichen Schießsport sind ausgeschlossen

    1. Angriffs- oder verteidigungswaffen, die bei einer militärischen Einheit, einer Polizei oder sonstigen Einrichtung mit Sicherheitsaufgaben eingeführt waren oder sind,

    2. Jagdwaffen, ausgenommen Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen.

    3. Schusswaffen mit einem Lauf von weniger als 3 Zoll Länge."

    Noch Fragen? Reicht doch wohl - rein theoretisch könnte man damit sogar das Vorderlader-Steinschloß-Musketen-Schießen unterbinden. Dies richtet sich gegen jede Art GK-Kurz oder Langwaffe: Vom K 98-Schießen bis zur SIG 210, von der ZF-Gewehr-Disziplin bis zum Westernschießen. Und in der Begründung weiß ein Herr Brenneke auch noch zu berichten: "Für diese Beschränkung ist auch der Umstand maßgebend, dass Verteidigungs- und Jagdwaffen in der Regel wegen ihrer geringeren Präzision gegenüber Sportwaffen weniger geeignet zum Schießsport sind...."

    Was für ein Cleverle, was für ein Wissen um den Schießsport! Ich hoffe, jetzt wachen auch mal die Reservisten auf und treten ihren Funktionären kräftig dahin, wo es weh tut. Wär ich bei der Polizei, würde ich jetzt meine Dienstwaffen abgeben - mit sowas Unpräzisem soll ich auf Leute schießen, im Verteidigungsfall, bei Geiselnahmen? Was verlangt der Dienstherr da von mir!

    Nun zum nächsten Punkt. "Unzulässige Schießübungen" § 7.

    "Im Schießsport ist die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§22) und solche Schießübungen und Wettbewerbeverboten, bei denen

    1. das Schießen aus Deckungen heraus erfolgt.

    2.Hindernisse überwunden werden müssen,

    3.das Schießen in bewegung erfolgt oder mit einem läuferisch zu bewältigenden Parcours verbunden ist,

    4-das schnelle reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefordert wird, ausgenommen das Schießen auf Wurfscheiben,

    5. das Schießen mit der "Nichtschusshand" oder das Überkreuzziehen von mehr als einer Waffe (Cross Draw) gefordert wird

    6. Schüsse ohne genaues Anvisieren des Ziels (deutschüsse) abgegeben werden oder

    7. der Ablauf des Schießens dem Schützen nicht auf Grund zuvor festgelegter regeln bekannt ikst.

    Die Veranstaltung und die Teilnahme als Sportschützen an Schießübungen nach Satz 1 sind verboten."

    Noch Fragen? Übrigens, nach dieser Definition ist auch Biathlon in jeder Art hundepfui, von "laufender Keiler" mal ganz abgesehen. und weil unser Cleverle aus Lübeck (ja richtig, da wurde er mal geboren!) das noch selbst gemerkt hat, schiebt er in der "Begründung" dann schnell nach, daß dies ja Biathlon nicht erfasse, weil

    "dort steht im Vordergrund die läuferische Leistung, d.h. ohne läuferisches Erreichen des Ziels erfolgt keine Bewertung, das Verfehlen des Ziels mit der Schußwaffe schließt dagegen eine erfolgreiche Teilnahme nicht aus."

    Selten so einen gequirlten Quark gelesen. Irgendwo müssen dem Herrn Ministerialrat mal ein paar Gehirnwindungen abhanden gekommen sein, seine cognitiven Fähigkeiten, was das "Wesen" eines Sports angehen, alle Achtung. Und sowas spielte mal Tennis!

    Und all das, nur weil der Staat vor trainierten Schützen eine Heidenangst hat - aber Wehrdienst verlangen.

    Gott, was bin ich froh, dieser Republik nie einen Fahnen- oder anderen Eid geleistet zu haben.

    Ich hoffe es reicht fürs erste.

    --------------------

    FWR-Lifetime-Member 007

  14. Also die B Fächer die kenne (aus zertifizierten A und B Schränken namhafter Firmen) haben die Rück- und Seitenwand mit dem Schrank gemein. Lediglich die Unter- und Vorderseite des B Fach haben eine Extrawand.

    @ Dirty Harry,

    wenn es sich um ein B-Fach handelt, hat dieses Innenfach eine doppelte Wandung (sonst wäre es nicht zugelassen nach VDMA STUFE B ). Wozu willst Du dann noch eine Aussenwand?

  15. Folgende Fragen ergeben sich bezüglich der Aufbewahrung:

    - Gaswaffen und Luftpistolen:

    Düfen diese zusammen mit der Munition aufbewahrt werden ? Im WaffG ist immer wieder von Trennung von Waffen und Munition die Rede. Aber die Aufbewahrung von Gas und Luftdruckwaffen werden keine konkreten Vorgaben gemacht.

    - B Fächer von A Schränken:

    In ein B Fach eines A Schranks (VDMA 24992) dürfen ja Kurzwaffen. Braucht ein derartiges B Fach noch eine extra Aussenwand an die Aussenwand des eigentlichen Tresors ?

  16. Kann vielleicht jemand hier einmal erläutern ob sich da etwas im Vergleich zum alten WaffG geändert hat ? Was bitte ist eine "öffentliche Vergnügung" ? Wie ist "Markt" zu verstehen ? Kann ein Bürger ja nicht wissen wann zufälligerweise ein Flohmarkt in der Stadt ist ? Extra deswegen heimfahren und Gaswaffe wegschliessen ? Lächerlich. Wie sieht es mit Kino und Kneipenbesuchen aus ? Waren nach dem alten WaffG in der Regel keine öffentlichen Veranstaltungen.

    http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P42

    § 42

    Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

    (1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

    Siehe auch:

    http://groups.google.de/groups?q=waffen+bgh+urteil+%C3%B6ffentliche+veranstaltungen&hl=de&lr=&ie=UTF-8&oe=UTF-8&selm=m74s4v83gl8qmo06j8g57uk2mesg3dvibr%404ax.com&rnum=1

    Im Waffengesetz selbst ist das nicht geregelt. Aber es gab mal ein

    Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH 1Str 44/91), in dem der BGH

    festgelegt hat, dass "öffentliche Veranstalltungen im Sinne des §39

    Abs. 1 WaffG [...] planmäßige, zeitlich eingegrenzte, aus dem Alltag

    herausgehobene Ereignisse [sind], welche nicht nach der Zahl der

    anwesenden Personen, sondern nach ihrem außeralltäglichen Charackter

    und jeweils spezifischen Zweck vom bloßen gemeinsamen Verweilen an

    einem Ort abgegrenzt und in der Regel jedermann zugänglich sind, auf

    einer besonderen Veranlassung beruhen und regelmäßig ein

    Ablaufprogramm haben."

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