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357.mag

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  1. Da es keine Grenzüberschreitung ist dürfte der Transport wie zur Schießstätte sein, da du ja eine Einladung hast transportierst du deine Waffen ja praktisch zu einem Schießstand.

    Du musst deinen verschlossenen Waffenkoffer auf alle Fälle mit auf dein Hotelzimmer nehmen und nicht im Auto lassen, da kannst du bei Dienstahl erheblichen Ärger bekommen.

    Fakt ist du darfst mit deinen verschlossenen Waffen auf alle Fälle zu deinem Bekannten fahren um dort als Gastschütze zu agieren, wie sonst wäre es sonst möglich das man an Veranstaltungen teilnehmen kann wenn man seine Waffen nicht transportieren dürfte. PDT_Armataz_01_18

  2. Sollten die 30 beschlossenen Änderungsanträge in den Waffenrechtsentwurf einfließen, würde das neue Waffengesetz noch "schlimmer", als es bei Realisierung des Kabinettsentwurfes schon wäre. Das ist die Einschätzung, die nach der Hauruck-Sitzung vom 11. Dezember zu treffen ist.

    Insgesamt würden diese Änderungen das Gesetzeswerk noch bürokratischer machen, als es schon ist. Widersinnig wäre insbesondere eine besondere Kennzeichnungspflicht für Sammlerwaffen, die nach 1871 entwickelt wurden. Wie passt das zum Begriff "historisch bedeutsame Waffensammlung"?

    Kurz zusammengefasst ist zu sagen, dass das geänderte Gesetz für Sportschützen, Waffensammler und Jäger ebenso wie für deutsche Hersteller in keiner Weise nachvollziehbare Verschärfungen und Erschwernisse mit sich bringt. Und das, obwohl diese auf der anderen Seite nicht im geringsten zu einem Zugewinn an Sicherheit führen.

    Ließ den ganzen Artikel hier

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