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Coltfan

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Posts posted by Coltfan

  1. Soviel aus dem Tweet, na super :puke:

    1. RNZ_Reporter @RNZ_Reporter
      Polizei: Tatwaffe war eine 9mm-Pistole. Schalldämpfer wurde nicht gefunden. #Eberbach #Doppelmord






      [*] 13m 547dc591a6490480b02ce3502b64e443_normal.jpeg RNZ_Reporter @RNZ_Reporter

      Polizei: Täter war Mitglied eines Schießsportverbands und einer Schießsportgruppe und besaß die Waffen legal #Eberbach #Doppelmord

      Expand




      [*] 15m 547dc591a6490480b02ce3502b64e443_normal.jpeg RNZ_Reporter @RNZ_Reporter

      Polizei: Tatzeitpunkt soll am 1. Januar gegen 20 Uhr sein. #Eberbach #Doppelmord




      [*] 16m 547dc591a6490480b02ce3502b64e443_normal.jpeg RNZ_Reporter @RNZ_Reporter

      Polizei: Es wurden mehrere Kurz- und Langwaffen, Jagdmesser, Kampfmesser sowie über 1000 Schuss Munition gefunden. #Eberbach #Doppelmord




      [*] 17m 547dc591a6490480b02ce3502b64e443_normal.jpeg RNZ_Reporter @RNZ_Reporter

      Polizei: Im Auto und in der Wohnung des Ex-Partners (59) wurde Waffen und Munition gefunden. #Eberbach #Doppelmord

  2. Ich denke, er hat sich in der "Presseszene" selbst getarnt, um Aufträge zu bekommen. Hätte er sich als Pro-Waffen geoutet, was man bei seinen verschiedenen Bedürfnissen ja nun deutlich annehmen kann, wäre er dort nicht mehr erwünscht gewesen. Also musste er problematisieren.

    By the way: An seiner Stelle hätte ich es zumnindest dem Grunde nach genauso gemacht, ob im Detail, weiss ich nicht.

  3. Das mag üblich sein, aber wenn ich der Betroffene wäre, würde ich dafür sorgen, daß der Melder nie wieder in seinem Leben einer geregelten Arbeit im medizinischen Bereich nachgehen würde.

    Die ärztliche Schweigepflicht, die grundsätzlich auch für die Rettungsleitstelle gilt, verbietet - außer bei bestimmten Ausnahmen - den Ruf nach der Polizei.

    Kleine Ergänzung:

    Ich hab das im Rahmen einer Fortbildung auch mal geprüft, weil sich dieses Gerücht der ärztlichen Meldepflicht bei Schußverletzungen hartnäckig hält. Es gibt aber definitiv keine generelle ärztliche Meldepflicht, da hat Califax ganz recht.

    Das Hinzuziehen der Polizei kann aber durch Eigenschutz/ also Notstand, (beim RD ist dies praktisch immer der Fall, weil die Einsatzlage idR unklar ist) oder andere Dinge gerechtfertigt sein. Bei unnatürlichem/unklarem Tod inkl. Selbstmord, besteht allerdings eine Meldepflicht !

  4. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! Das ist die nach Tierschutzaspekten errechnete Einsatzentfernung dieser Murmel!

    Bin ja kein Jäger, aber damit geht man doch auch auf Polarbären und Elche, oder ?

    Diese Daten scheinen also etwas deutsch zu sein. Achtfacher Sicherheitsfaktor bei gleichbleibender politcal correctness unter Außerachtlassung jahrzehntelanger Erfahrungen ...

  5. hatte er auf Bedürfnis Sammler und Sportschütze eine WBK ?

    Egal. Rechts-Imam, ein schöner Ausspruch. Wenn er sich hinreichend angepißt fühlt, kann er ja Politik für uns machen ... Hindert ihn keiner. Vielleicht gewinnt er damit ja auch mein Vertrauen.

    Wer sich als Betroffener (und Student der Rechtswissenschaften) so äußert, hat weder mein vertrauen, noch kann er genügend Sachverstand behaupten. So wie er sich jetzt aufführt, schadet er allen, und vor allem auch sich selbst. Nur wenn er sich professionell gibt, kann er darauf hoffen, dass ihn jetzt das OLG mit seiner Revision auch ernst nimmt. Die Revisionschrift ist tatsächlich recht gut !

    Aber angesichts seines jetzigen Verhaltens sehe ich da schwarz.

  6. In den Feststellungen des Urteils ist von WBK´s mit sportlichem Bedürfnis die Rede, ebenso von einer Sachverständigen-WBK.

    Andererseits scheint er ja auf seine thematische "Unabhängigkeit" Wert zu legen.

    Die 60 Tagessätze aus dem Urteil sind allerdings offensichtlich dazu gedacht, ihm seine Kanonen abzunehmen. Ein angesichts der noch zu vollstreckenden Gesamtstrafe von 40 x 8 = 320 Euro wesentlich härtere, dann auch zu harte Gesamtstrafe, denn sie bedeutet einen enormen finanziellen Verlust, der in keinem Verhältnis zur Geldstrafe steht, ausserdem einen erheblichen Eingriff in den Schwerpunkt seiner Berufsausübung. Ich hätte ihm 59 Tagessätze gegeben ..., denn wenn das Geericht da von milden Strafen redet, klingt es angesichts dieser Konsequenzen und der viel zu langen Verfahrensdauer allerdings wie Hohn.

    Und dann kann sich die untere Waffenbehörde nochmal differenziert mit dem thema seiner zuverlässigkeit beschäftigen. Ich hätte ihnen das als Richter -in diesem Fall- nicht abgenommen.

  7. Wo steht das denn ? Auf seiner Seite hab ich das nicht gefunden. Und so gut kann die Beratung von Frau Stokar ja auch nicht gewesen sein, wenn man sich ihren Sermon zu Waffen anschaut. Ausserdem ist die Dame ja jetzt auch schon länger obsolet.

    Ergänzend könnte man auch ausführen, dass seine Belehrungen zur extremen Gefährlichkeit des Kleinkalibers auch nicht hilfreich sind, sondern dessen Verbot gleich mitimplizieren..

  8. Das ist das Wenigste

    Nichts funktioniert, das ganze System ist viel zu komplex und undurchschaubar.

    Aber das Hauptproblem: ALLE wollen Geld daran verdienen (und damit meine ich NICHT die Hersteller), oder keins dafür ausgeben. Und es gibt selbst nach so vielen Jahren wohl immer noch keine einheitliche Geräteschnittstelle.

  9. Ah, danke, Lusumi hat es mir auch gerade per email geschickt. Ist etwa so, wie ich es schon vermutet habe. Die Angabe auf seiner Startseite kann ich aber argumentativ nicht nachvollziehen, die Darstellung ist weder nachvollziehbar, noch mit Fakten belegt, Links zu Quelen sind erwähnt, aber nicht eingefügt.

    Die Art, wie er sich dort als Opfer einer Verschwörung sieht, kann ich auf diese Art NICHT nachvollziehen.

    PS: Jetzt hab ichs auch auf der Webseite gefunden. Für einen Nichtjuristen allerdings eine kaum nachvollziehbare Lektüre.

  10. Ich habs gesehen und fand es reichlich hampelig, offenbar waren sie aber sehr vorsichtig, sich auf verbotenes Terrain vorzuwagen. Sie haben sich nach meiner Erinnerung das Ding nur zeigen lassen, es selbst aber nicht angefasst und auch nicht wirklich über einen Ankauf gesprochen, nur über die Preise !

    Und jemandem Geld dafür anzubieten, dass er eine illgeale Waffe mal vor die Kamera hält, ist NICHT verboten !

  11. Wo ist denn nun dieses Urteil ?

    Alle reden, keiner informiert. Wenn Herr Winkelsdorf um Hilfe ruft, soll er die Karten, also das Urteil mal auf den Tisch legen und nicht nur rumjammern.

    Zudem kann ich mich daran erinnern, dass ein Sender neulich mal gezeigt hat, wie man in Berlin ne Tokarev ankauft (GEkauft haben sie sie aber nicht !).

    Wenn Herr W. sich da nicht sehr gut und vorsichtig abgegrenzt hat, kann es da schon mal zu ner Anklage kommen !

  12. Du glaubst gar nicht, was versicherungsrechtlich alles konstruiert wird - gute Unfall-/Berufsunfähigkeitsversicherung; da läßt sich schon was machen.

    Der Fuß ist da aber ein denkbar ungeeignetes Objekt, es sei denn, auf dem Fuß beruht die berufliche Tätigkeit (vielleicht ein Postbote ?).

  13. :censored:

    Bei Personenschaden und wenn die Polizei beteiligt ist, gibt es eine Pressemitteilung und / oder eine kurze Info an die Medien.

    Es gab da mal in Dortmund einen Reporter, der auf Grund der Anweisungen über Funk an Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zu den Orten des Geschehens reiste.

    Den (oder die) gibts immer noch.

    Verblüffend: Du kommst mit dem Rettungswagen am Ort des Geschehens an und die stehen da schon und filmen. Da fragt man sich echt, was das Blaulicht noch soll ...

  14. Die Unteren Waffenbehörden scheinen den Stichtag zur Inbetriebnahme des NWR zur Veröffentlichung ihrer Daten zu benutzen.

    In Dortmund gibt es demnach 9.500 Waffenbesitzer, 25.000 legale Schußwaffen und 4 Waffenscheine, alle im Besitz von Sicherheitsunternehmen. Kam soeben im Radio.

  15. Auch wenn sie es zur Entscheidung angenommen haben, dabei wird nichts herauskommen !

    Die Kläger (Grafe eh nicht) müssten nachweisen, bzw. glaubhaft machen, dass durch eine Unterlassung des Gesetzgebers die persönliche Unversehrtheit einer Vielzahl von Bürgern auf dem Spiel steht. Und das ist -mit Verlaub- hanebüchener Quatsch, denn der deutsche Gesetzgeber hat den Waffenbesitz schon seit vierzig Jahren reguliert, und zwar mit einem der restriktivsten Waffengesetze Europas.

    Dass das komplette Verbot von Kurzwaffen für Privatleute ohnehin ungeeignet ist, Straftaten zu verhindern, ist ja auch am Beispiel GB darzulegen. Die Waffengesetze sind ohnehin keine Gesetze, die geeignet oder auch nur gedacht sind, Straftaten zu verhindern, sondern reine Verwaltungsgesetze. Und Mord war auch schon vorher verboten. Warum man all das nochmal in einem Urteil darlegen muss, weiss ich nicht.

    Die VB wegen der Unverletztlichkeit der Wohnung hätte mE grundsätzlich mehr Chancen haben müssen, zur Entscheidung angenommen zu werden, trotz der schon passierten "Schornsteinfeger-Entscheidungen".

  16. Nicht zu früh freuen, ihr habt den Artikel scheinbar nicht ganz gelesen:

    Das Bundesinnenministerium lehnte auf Anfrage der "Stuttgarter Nachrichten" eine Nennung von Namen legaler Waffenbesitzer in Deutschland ab.

    http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article112265004/Sollten-wir-den-gelben-Davidstern-tragen.html

    Zeitung veröffentlicht Namen von Waffenbesitzern im Internet

    Tausende Waffenscheinbesitzer finden ihre Namen und Adressen plötzlich im Internet wieder. Eine Lokalzeitung in den USA hat sie veröffentlicht. Ein Modell auch für Deutschland?

    http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Zeitung-veroeffentlicht-Namen-von-Waffenbesitzern-im-Internet-id23287046.html

    Alles klar ? Die Stuttgarter Nachrichten haben genau das gerade auch bei uns versucht !

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