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DeSüWe

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Everything posted by DeSüWe

  1. Na, da ist wohl auf die nächsten Jahre für ein gutes, auf Wohlwollen und Freundschaft ruhendes Nachbarschaftsverhältnis ein solider Grundstein gelegt worden. DeSüWe
  2. Auch Herr Wendt ist letztlich Polizeibeamter und unterliegt als solcher jenen Restriktionen denen alle Beamten unterliegen. Der hierfür allgemeine Passus ist der § 33 Abs. 2 des Beamtenstatusgesetz.. Gruß DeSüWe
  3. Sie wurden ganz bewußt nicht angesprochen in diesem Beitrag werter User Pickett. Ohne Bezug auf eine Person habe ich eine Textzeile der "Ärzte" zitiert. Wenn Sie sich diese jacke selbst anziehen ist das ihre Sache. Ich erlaube mir prinzipiell nicht auf das Bildungsniveau von Leuten Rückschlüsse zu ziehen. Ganz besonders dann nicht wenn ich Ihnen nur im Forum begegne. Gruß DeSüWe
  4. Weil ein "erstochen" die Veröffentlichung der BILD bestätigen würde - das macht die Staatsanwaltschaft nicht wenn diese Information ganz offensichtlich nicht offiziell an die Presse gegeben wurde. Das ist allgemeines Geschäftsgebahren ALLER Staatsanwaltschaften. Wenn man am Anfang der Ermittlungen steht beschränkt man sich bei der Herausgabe von Informationen auf das allernötgste. Und so lange das Ergebnis der Obduktion nicht vorliegt ist bezüglich der Todesursache eh alles nur Spekulation. Die BILD schrieb im Meißner Entführungsfall ja auch von "erdrosselt". Und nun Genausogut könnten im hier vorliegendem Fall die Stichverletzungen nicht tödlich gewsen sein. Das Opfer wurde durch Stiche schwer verletzt, verlor das Bewußtsein und ertrank in der Badewanne - alles denkbar und möglich. Und je nach Liegezeit der Leiche auch nicht immer gleich problemlos feststellbar. Gruß DeSüWe
  5. Ist es evtl. für die geneigten Vorposter nachvollziehbar, dass der Pressesprecher prinzipiell auf Anfrage eine Erklärung abgibt - sofern keine Nachrichtensperre verhangen wurde - und dabei eben nicht der am gleichen Tag erschienene Artikel der BILD die Grundlage bildet ? Es ist zudem bei solchen Presseerklärungen nicht üblich auf bereits erschienene Artikel einzugehen. Es ist sicherlich bedauerlich, das offensichtlich Interna an die BILD abgeflossen sind, dass muss man jedoch nicht noch zugeben bzw. einer öffentlichen Diskussion unterziehen. Zudem ist der letzte strafrechtlich relevante BILD "BOCK" gerade mal 11 Tage her - mit einigen Verleumdungsanzeigen bezüglich einer sachlich vollkommen falschen Berichterstattung. ...manche Leute beziehen ihre Bildung aus der BILD - und diese besteht nunmal, wer wüsste das nicht, aus Angst, Hass, Titten und dem Wetterbericht... ( Die Ärzte ) Gruß DeSüWe
  6. Ich trage mittlerweile die 4. P7 weil ich die 3 vorherigen nach jeweils 12000 Schuß wg. Garantiebestimmungen abzugeben hatte. Wenn Nr. 4 im nächsten Jahr die magische Zahl knackt, werde ich wohl was anderes ( aber auch HK ) bekommen. Neue bzw. neuwertige P7 gibt es nicht mehr - Stichwort: Kannibalismus und der Laufwechsel ist bei diesem Typ leider extrem aufwändig. DeSüWe
  7. Wie vermutet, die Überschrift des Threads ist irreführend. Es wird weiterhin Durchsuchungen wegen „ Gefahr im Verzug“ geben. Ein Ende bereitet wurde lediglich der Unsitte diesen Begriff auszudehnen und zwar über ein Maß hinaus wie es einem Rechtsstaat nicht würdig ist. Daher wie gehabt: ist kein Richter da – Gefahr im Verzug Ist ein Richter erreicht: der Richter entscheidet – und zwar ohne wenn und aber. DeSüWe
  8. Zum Bsp. der von mir erwähnte Klassiker – der flüchtige Unfallfahrer ist nüchtern bis der Beschluß eintrifft. Beweiserhebliche Umstände und Spuren werden vernichtet. Obwohl hierzu eigentlich verpflichtet, existiert nicht überall ein richterliches Bereitschaftssystem welches eine Erreichbarkeit eines Richters rund um die Uhr gewährleistet. Wenn man keinen Richter erreicht, muss der Staatsanwalt beschließen. Wenn aber ein Richter da ist, der aber nicht entscheidet – das ist dann eine ganz andere Sache. Schließlich werde ich ja nicht nach „Erfolg“ bezahlt. DeSüWe
  9. @ Johann: Es gibt keinen ! Bei anlaßlosen Kontrollen kann es keine „Gefahr in Verzug“ geben. Das ergibt sich schon aus der Definition von „Gefahr in Verzug“. Die diesbezügliche Verfahrensweise ist mir neu, erst Dursuchungsantrag stellen und DANN auf „Gefahr in Verzug“ plädieren ? Dazu müsste man mal die 3 in Rede stehenden Einzelfälle lesen ob derer die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig war. Der Klassiker ist bei „Gefahr in Verzug“ ( zumindest bei mir ) eher das Fahrzeug mit noch warmen Motor und einem kapitalen Unfallschaden vor der Haustür und die über den Haufen gekarrte Radfahrerin im Krankenhaus. Oder aber der in seine Wohnung flüchtende Dieb/Einbrecher nach Hatz mit der Polizei. Wenn dann kein Bereitschaftsrichter da ist – dann ist nun mal „Gefahr in Verzug“ gegeben. Aber Antrag stellen und weil der Richter nicht entscheidet später auf diese Schiene ausweichen ? Das geht nicht gut. Gruß DeSüWe
  10. Ich erlaube mir mal auf die Rechts-Links-Problematik mit einem Zitat eines Redners vom AFD Parteitag zu antworten: " Als rechts gilt man heute wenn man einer geregelten Arbeit nachgeht, seine Kinder pünktlich zur Schule schickt und der Meinung ist den Unterschied zwischen Mann und Frau auf den ersten Augenblick feststellen zu können." Ich glaube das trifft den Kern der Sache. Gruß DeSüWe
  11. Ja, habe ich gelesen - und ganz ehrlich. Es hat mich schon ein bisschen neidisch gemacht. So ein Panzerchen ist schon eine feine Sache. Fraglich nur wie jemand glauben kann, dass das niemand mitbekommt. Per se ist das ja auch nicht verboten - fraglich nur wie es mit dem relevantem Rückbau aussah. DeSüWe PS.: @ George Insider oder sind Sie Experte für gewagte Ferndiagnosen ?
  12. Nun, es sind oftmals die kleinen Sachen, die das Kraut fett machen...zB. diverse Munition - wie im Artikel erwähnt aber ein paar kleine Leuchtspur- und Panzerbrand machen eben auf einem Photo für diePresse nicht viel her. Gruß DeSüWe
  13. So teuer wäre das nicht. Mit knapp über 1000€ wäre die Nummer zu haben gewesen ( Muni außen vor!). Ich denke mal man wird diese Prüfung nicht durchgeführt haben, weil in diesem Segment mit 10 Monaten abzutreten ist fast schon eine Belobigung. Hier ist ein deal gelaufen. Der Rocker hat das Urteil akzeptiert und der Richter hat nicht weiter nachgehakt, Ende der Fahnenstange. Es tut sich derzeit ohnehin viel in der Rockerszene, evtl. bereut er es ja nochmal" draußen" geblieben zu sein. Spannende Zeiten. DeSüWe
  14. Das was die Polen hier fabrizieren, hat in Estland eine lange Tradition (http://de.wikipedia.org/wiki/Kaitseliit ) und wird knallhart militärisch geschult. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch der sehr großzügige Umgang mit Waffen in privater Hand in Estland zu sehen ( 21 Jahre, estnischer Staatsbürger, nicht vorbestraft ). Wie Scharnhorst es vor langer Zeit sagte: Der Bürger eines Staates ist der geborene Verteidiger desselben ! Und um Angst vor einer russischen Aggression zu haben bedarf es keiner Paranoia. Es reicht ein gesunder Menschenverstand. In Polen ist das Gedenken an Katyn und den Warschauer Aufstand 1944 ( und der russischen Tatenlosigkeit hierbei ) überaus lebendig. Und wir als deren Nachbarn tun gut daran dies zu akzeptieren und zu respektieren. Polska Walcząca ! DeSüWe
  15. Irgendwie habe ich ein mumiges Gefühl dabei, dass bei der diesjährigen Leipziger Buchmesse - ist auch schon im März - ausgerechnet Israel das Gastland ist. DeSüWe
  16. Warum ? Falsche Verdächtigung - dann ist das Früchtchen dabei und Strafmündigkeit ist gegeben. Ein paar Stunden und eine weitere Kerbe sind ihm sicher. Die Beweisführung dürfte problemlos sein, auxch wenn sich die ursprünglich angegriffene junge Frau nicht mher ausfindig machen läßt - schließlich sind derartige Örtlichkeiten fast durchgehend videoüberwacht. Weil die Polizei verpflichtet ist die Anzeige aufzunehmen. Und mal ganz unter uns - was kann einem besseres passieren als das so ein Scheißer eine Gegenanzeige startet ? Man wird, ohne eigenes zutun, vom Zeugen zum Beschuldigten, in der gleichen Sache. D.h. man hat mit einem Schlag alle Rechte die ein Beschuldigter hat. So what ? DeSüWe
  17. Es dürfte eigentlich bekannt sein, dass man sich bei rechtmäßigen Maßnahmen nicht auf Notwehr berufen kann. Nehmt es mir bitte nicht übel, ich möchte keinen hier zu nahe treten, aber entweder erfolgt hier ( und nicht nur hier in diesem Thread ) ein unüberlegtes posten - Hauptsache ich habe meinen Senf dazugegeben und provoziere damit ordentlich - oder aber es herrschen erschreckende Wissenslücken zu einem Thema was uns eigentlich alle angeht. Danke für die Aufmerksamkeit DeSüWe
  18. AUA !!!! § 211 StGB - Absatz 2 (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Sorry, aber wer den Zeugen einer Straftat tötet ist ein Mörder - ohne wenn und aber ! DeSüWe
  19. @ George: Da Sie offensichtlich ein Problem haben entweder - auf Fragen zu antworten oder - diese zu erkennen nochmal nur für Sie falls letzteres zutreffend ist: Danke DeSüWe
  20. ??? Dazu habe ich derzeit zu kleine Hände, das begreife ich nicht. Wäre es bitte möglich sich dazu allgemeinverständlich auszudrücken ? Die Sache mit der Berichterstattung ist nämlich nicht ganz ohne. Die Wiener Polizei hat, um Nachahmungstäter nicht zu animieren, mit der Presse vereinbart Suizide von Leuten die sich auf die Gleise der U-Bahn legen, nicht mehr zu thematisieren. Die diesbezügliche Suizidrate sank daraufhin signifikant. Eine ähnliche Vereinbarung machte die Leipziger Polizei vor Jahren mit der Lokalpresse hinsichtlich der Lebensmüden die vom Völkerschlachtdenkmal sprangen. Da mit dieser Vereinbarung aber auch ein paar bauliche Sicherheitsvorkehrungen am Denkmal einhergingen, ist die in dieser Sache rückläufige Rate nun nicht allein auf die Berichterstattung zurückzuführen. DeSüWe
  21. Werter User NC9210 - im Eingangsthread ist von einer Straftat die Rede und von Bundespolizisten (BuPol) die diese festgestellt haben. Mein Beitrag bezog sich auf die Arbeit der POLIZEI und deren Vorgangssachbearbeiter - hier im speziellen: der Sachbearbeiter für Waffen- und Srengstoffdelikte. wenn das Ordnungs- bzw.Landratsamt die Zuständigkeit für derartige (Wiederlader-) Kontrollen abgibt, beruht dies auf einer Innenvereinbarung. Die originäre Zuständigkeit hierür liegt bei der Behörde, welche das waffenrechtlich relevante Dokument ausgestellt hat. Und Waffenbesitzkarten etc. stellt nunmal nicht die Polizei aus. Ich warne zudem ausdrücklich vor einer Verwechslung; die Ortspolizeibehörde hat nichts mit der Polizei als solches zu tun. Ortspolizeibehörde ist das Ordnungs- bzw. Landratsamt. Ich hoffe mithin für Klarheit gesorgt zu haben. DeSüWe
  22. Buisness as usual - soetwas passiert jeden Tag und wenn es auf den Jahreswechsel zugeht schnellen die Fallzahlen nur so nach oben. La Bomba und Co. finden ja auch bei "Fußballfans" und "Automatenliebhabern" ihre Verbreitung. Mittlerweile sind die Waffen- und Sprengstoffsachbearbeiter schwer ausgelastet und die wöchentlichen Abholtouren der "Entsorger" mag man schon gar nicht mehr alsGefahrguttransporte bezeichnen. DeSüWe
  23. Nun, für die 3 Finanzbeamten wird es wohl nicht viel werden. Sie haben einen richterlichen Beschluß umgesetzt. Für den Richter selbst... ? Keine Ahnung. Ziemlich reißerische Aufmachung im übrigen. Eine Durchsuchung verbieten - eher im Nachhinein für rechtswidrig erklären ! Mit einem Beweisverwertungsverbot wird es wohl auch nichts werden, da die Beweise de facto ( CD ) ja schon vorlagen. Mithin: ein Pluspunkt für das Ego des Anwalts. Mehr nicht. DeSüWe
  24. Werter User john henry, ihre "Errinnerung" trügt Sie. Es waren 16 Schüsse, davon 12 Treffer und davon wiederum 7 in den Rücken. Entscheidend hierbei war jedoch, dass zuvor Pfefferspray erfolglos angewandt wurde und der "Rückenschütze" angab, dass ein Kollege in Reichweite von T. seine Waffe verloren hatte. Er ging davon aus, dass T. dies bemerkt habe. Somit war Notwehr und Nothilfe einschlägig. Es ist zudem nicht zielführend aufgebauschte Vergleiche aufzustellen, wenn es denn schon am grundsätzlichem Wissen über den jeweiligen Einzefall mangelt. DeSüWe
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