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pancho lobo

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Posts posted by pancho lobo

  1. :!:hola amigo DirtyHarry,

    :sniper:

    ich habe beide geschossen...jeder hat seine Vorteile, aber das M1A/M14 mit Holz ist einfach schöner.

    AR 15 von Oberland hat dem Vorteil dass es, bedingt durch dem schwächern Rückstoß, nicht so weit aus dem Ziel wandert, und bis 300 m sind auch noch gute Ergebnisse drin (wenn der Steuermann es kann)

    M1A/M14: in der zivilen Version ist die Oprod demontage Nut beim M1A oben, während bei der zivilen M14 (die unter dem Verschlussgehäuse KEINE Aufnahmelasche für´s VollAuto Gestänge hat) die Nut sich unten befindet, ausserden ist das M14 Gehäuse gesenkgeschmidet während das M1A Geh. ein Gussteil ist. Und natürlich ist das Gassystem mit Kolben besser. Das M1A/M14 ist eigentlich nichts für schnelle Schüsse, da ist das AR besser und genauer.

    .

    VORSICHT wenn beim M1A/M14 die hintere (erste) Hammerfangraste sehr verschnutzt ist kann es zu Doppler oder sogar Trippler kommen, da ist dir die Aufmerksamkeit des ganzen Stands sicher.

    saludos de pancho lobo:drinks::bayer:

  2. Ablehnungsgrund einer unangekündigten Nachschau auf der Grundlage der Daten des NWR?

    Verfahrensfehler und völlig falsche Daten im NWR, da Übertragung aus den Daten der lokalen Behörde nicht nachvollziehbare komplette Fehleinträge entstehen und damit die Behörde sachlich zu eienr ordnungsgemäßen Nachschau a priori nicht in der Lage ist und aus den falschen Daten zu einer vorsätzlichen Falschbeschuldigung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nutzen wird.

    :eusa_naughty:hola amigo CFvB,

    die Kontrolettis werden vemtl. beides dabei haben: Daten von der Ordnungsbehörde (WBK Daten) und Daten aus den NWR, massgebend ist aber immer NUR das was in der WBK steht.

    Aber in meinem Fall: die beste Ehefrau von allen (meine) besteht auf §13 GG. Außerdem hat das OA keine Mitarbeiter die man als Kontrolettis losschicken kann, und meine Daten sind auf dem OA i.O.

    saludos de pancho lobo:bayer::drinks:

  3. :!:hola amigo Zapatero,

    na´dann geh mal zum Amt mit einer "alten WBK", die WBK meines Bruders war bis 1979 befristet, 2004 hat das Amt kostenlos einfach ein Stempel raufgedrück: "Befristung aufgehoben" Siegel und Unterschrift/SB Zeichen. Das bedeutet dass die WBK auch 2004 noch gültig war! Aussage der SBin den Stempel brauchen sie aber nicht...da sie aber schonmal hier sind mache ich das.

    Was im NWR steht ist vollkommen Wurscht, wichtig ist NUR was in der WBK steht.

    saludos de pancho lobo:bayer::drinks:

  4. Hallo greyman

    sei vorsichtig. Ich bin hin und wieder in Hamburg. Und immer durstig.

    Steven

    :trunkenbolde:hola amigo Steven,

    ´ne kleine Pizza oder ChiliCheesePommes von KFC gibt es von mir dazu...man soll uns nicht nachsagen können "die saufen nur".

    Wenn Du mal wieder in HH bist könnten wir ja die PTB 51 im 4eck beschnacken.

    saludos de pancho lobo:bayer::drinks:

  5. :eusa_naughty:hola amigo MC,

    nach einer Anfrage bei unserer SBin: der Erwerb eines glatten (gilt auch für gezogene)WL für einer VRF ist NUR Bedürfnisfrei wenn die VRF auf der Grünen steht...aber NICHT wenn die VRF mit gezogenem Lauf auf der Gelben steht, ein gezogener WL ist aber Bedürfnisfrei möglich wenn auf der Gelben die VRF steht-weil gezogener Lauf.

    saludos de pancho lobo:bayer::drinks:

  6. :rtfm:(fm=Handbuch-Sportordnung vom BDMP)hola amigos,

    beim BDMP kann man Slugs mit VR Flinte MIT GEZOGENEN Lauf Sportlich schiessen, und unsere SBin hat kein Problem mit dem Eintragen auf Gelb.

    Natürlich kann man auch Schrot damit schiessen, aber... Streuung meiner Bockflinte auf 12 m=40 cm, Streuung der VRflinte (vom largo) mit gezogenem Lauf auf 12m=ca. 3 bis 4 m!!!

    saludos de pancho lobo:bayer::drinks:

  7. Die Durchsuchung ist rechtmäßig, wenn gegen den Mann bereits ein richterliches Waffenverbot erlassen wurde. Blödheit sollte grundsätzlich bestraft werden.

    :eusa_naughty:hola amigo Nigthingale,

    das Foto auf Fratzenbuch zeigt die Frau (laut Zeitungsartikel) und gegen sie ist KEIN Waffenverbot verhängt worden, und SIPPENHAFT gibt es seit Ende des 1000Jährigen Reiches nicht mehr...d.h. der Durchsuchungsbeschluss ist UNRECHT.

    Ausserdem hat der amigo Schuster recht. Sie muss nur ihre Spielzeugwaffen vor dem Zugriff des Partners sichern.

    saludos de pancho lobo:bayer::drinks:

  8. :yahoo:hola amigo Mike57,

    jawohl so muss es gemacht werden!!! Als alter Pragmatiker kann ich deine Idee nur gut heissen, auch wenn Machiavelli seine Freude daran haben würde.

    Bei uns im SV war auch mal die Rede: bitte die wiedergeladen Muni nicht zu STARK machen...

    aber bei fabrikgeladener haben wir doch keinen Einfluss ? Und wir haben uns einfach nicht um das blöde Gesagte gekümmert, nun wurde seit ca. 5 Jahre der Hinweis NICHT wiederholt

    saludos dem pancho lobo:bayer::drinks:

  9. eben Schweinlein aus Müllheim ...:wallb:

    :mad:hola amigos,

    ich will mich da (BZ) nicht registrieren...vielleicht macht es jemand anderes, und postet folgendes:

    Ich habe keine Sportgeräte, wenn´s sein soll Sportwaffen, wenn ich der Waffe einen anderen Name gebe lauf ich gefahr das zu verniedlichen, zB. sind ja nur SPORTGERÄTE warum soll ich diese wegschliessen?

    Auch mit dem Gutmenschen-Ausdruck Sportgeräte sind es IMMER NOCH WAFFEN!!!

    saludos de pancho lobo-der auch keine Blausäure trink nur weil diese so aussieht wie Curacao!

    :bayer::drinks:

  10. :rtfm:hola amigo MC,

    tja...so kann es einem gehen...wenn man dem Rattenschwanz an "gesetzlichen Verfehlungen und Verurteilungen" nicht RICHTIG unterbricht, dann verjährt auch nichts.

    Ich kann die Gründe gut nachvollziehen mit denen das Urteil begründet wurde, wer beim erstenmal NICHT MERKT was Sache ist muss mit den Konsekuenzen leben.:smilie_d_018:

    saludos de pancho lobo:bayer::drinks:

  11. Ich schätze mal, dass Frau Sommaruga's Anliegen im Schweizer Bundesrat so viele Chancen hat, wie ein Schneeball in der Hölle.

    :lach:hola amigo Jürgen,

    ...wenn ihm Chuck Norris in der Tasche hat-bei seinem Besuch zum Tee-könnte der Schneeball durchaus eine Chance haben.

    saludos de pancho lobo:bayer::drinks:

  12. soll es auch im Norden der Republik gegeben haben!

    siehe hier:

    http://www.nwzonline.de/wiefelstede/diskussion-uebers-waffenrecht_a_6,1,2141884375.html

    :sorry:hola amigo jerrycan,

    stimmt schon, und der Norden der Republik liegt nicht im Westen Niedersachsens sondern in Schleswig Holstein--->aber auch wenn es NUR 250 Km einfach gewesen wären die Veranstaltung in Gotha ist von einer ganz anderen Qualität, es ist KEINE reine FDP Veranstaltung dafür sprechen schon die Namen Fritz Geppert / Kohlheim / Doc. Schiller und A. Skrobaneck.

    saludos de pancho lobo:bayer::drinks:

  13. :gutidee:hola amigo Cobr4,

    Du kannst auch deine geerbten Waffen bei einem Berechtigten (WBK Inh. oder Büma)zur "sicheren FremdVerwahrung" ertsmal einlagern, zB. für 2 Jahre( das Ende der Verwahrung muss bekannt sein, im WaffG stehen keine Angaben zur Länge)

    ...dann sollte sich die Sache wegen Sportschütze mit eigener(andere Sportwaffe) Waffe und WBK erledigt haben, deine Erbwaffen werden NICHT auf 2/6 mit angerechnet-nur wenn Du dem SB sagst dass Du das Anschützt KK Gewehr auch sportlich nutzen willst, in dem Fall würde die KK LW bei 2/6 mitzählen, das bedeutet aber nicht dass Du die Erbwaffen sonst nicht benutzen darfst wenn Du dich NICHT zur sportlichen Verwendung äußerst.

    saludos de pancho lobo:bayer::drinks:

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