Ähnliche Thematik bei nem Vereinskollegen. Vater Jäger. Junior hat ne ErbenWBK beantragt. Sachkunde gemacht. In einen SV eingetreten.
Die Waffen bleiben auf der ErbenWBK, Munition darf er für die Erbwaffen erstmal nicht haben. Entsprechender Tresor wurde angeschafft. Stöpsel nicht nötig.
Wenn die Waffen irgendwann mal auf Bedürfniss Sport umgeschrieben werden, muss auch der Trainingsnachweis kommen, ergo bei nicht Einhaltung der 12/18 Regel können die Waffen eingezogen werden.
Zur Sachkundethematik. Mir ist nicht bekannt, dass die Sachkunde irgendwann verfällt, anders als bei der §27 Bescheinigung. Gibt's da nen Passus im Gesetzestext zu?