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erik_fridjoffson

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Posts posted by erik_fridjoffson

  1. Wobei die Anatomie einer Sau noch :gänsef:vorteilhaft:gänsef: für einen Wildunfall ist, weil der Schwerpunkt sehr tief liegt (kurze Läufe). Ein Stück Rot- oder Damwild möchte ich nicht "aufladen". Das kann selbst für die Rückbänkler noch ins Auge gehen... :blu:

    Noch gefährlicher ist es bei einem flachen Sportwagen für den folgenden Fahrer. Da ist bei uns vor Jahren mal ein tödlicher Unfall passiert, bei der eine nachfolgende Fahrerin getötet wurde, als ein Hirsch über ein Auto geschleudert wurde.

  2. :lach::up:

    Ernsthaft, muss das Ordnungsamt o.ä. da nicht involviert werden?

    Es gibt schon so Idioten, die am Ordnungsamt nachfragen ob sie auf der oder der Veranstaltung ihre Schwerter führen dürfen. Das sind fast immer Mitglieder einer "Wache", die sowas führen: http://bild8.qimage.de/deko-schwerter-made-foto-bild-44171868.jpg Die Dinger verbiegen sich schon beim blosen anschauen :laugh1:.

    Für scharfe Schwerter gilt das Führverbot zum Waffengesetz, für Schaukampfschwerter mit einer Schlagkante von mind. 2,5mm gilt das nicht, diese gelten dann als Theaterrequisiten soweit ich das weiß, von einer Änderung hab ich nichts erfahren.

    Erik

  3. Begründung:

    durch vermehrte Überfälle, bzw Einbrüche bei Waffensammlern und Sachverständigen wird Aufgrund der Bedrohungslage ein WS zum Selbstschutz beantragt.

    Angefügt sind ... Fälle, die sich in letzter Zeit zugetragen haben:

    1. Einbruch und Raub bei...

    2. Überfall mit schwerer KV und Raub...

    so ung. stell ich mir das vor

  4. Da bleibt nur ab dem Stapellauf des Proggis die Augen offen zu halten und "auffällige" Diebstähle zu erfassen soweit das möglich ist.

    Sicher gibt es Wohnungseinbrüche zuhauf, eine Häufung bei LWB wie jüngst in Down Under sollte aber sofort ins Auge fallen.

    Auf sowas warte ich schon, dann geht sofort mein Antrag auf Erteilung eines WS zwecks Eigensicherung raus, incl. Klagewegsbeschreitung.

  5. Da bleibt nur ab dem Stapellauf des Proggis die Augen offen zu halten und "auffällige" Diebstähle zu erfassen soweit das möglich ist.

    Sicher gibt es Wohnungseinbrüche zuhauf, eine Häufung bei LWB wie jüngst in Down Under sollte aber sofort ins Auge fallen.

    Auf sowas warte ich schon, dann geht sofort mein Antrag auf Erteilung eines WS zwecks Eigensicherung raus, incl. Klagewegsbeschreitung.

  6. Und mal etwas provokativ: Bevor hier generell Verbote durchgepeitscht werden, würde ich eher für ein Jugendlichen- und Heranwachsendenwohnverbot in Privatwohnungen oder-häusern plädieren. Diese werden ab dem 13. bis zum 21. Lebensjahr in staatlichen Amokpräventionslagern zwischengelagert.

    GRUß

    WENN dann in Bootcamps. nur so aus Fürsorge, dann sind sie mit 21 ordenliche gebrochene Jasager, die obrigkeitshörig den Politikern die Füsse küssen!!

  7. Problem bei nur Direktmandaten ist, das bei 100% Wahlbeteiligung im schlimmsten Fall 49% der Wähler überhaupt keinen von Ihnen gewählten Abgeordneten im Parlament haben und ihre Anliegen null Gehör und ertretung finden.

    Bei den Listenplätzen werden eigentlich nur die Parteikader bevorzugt die dadurch automatisch ins Parlament kommen, diese habe ich noch nie gewollt und gewählt.

    Wenn man mal einen Bundesparteitag ansieht wie dann die Infragekommenden um die Plätze rangeln die einen sicheren Einzug ins Parlament und damit zu den Diäten und Renten bedeuten...

  8. Zum Thema SEK bin ich auch ein gebranntes Kind, ich habe selbst erlebt wie die Berliner SEK 1982 anlässlich der WAA Einsätze "scharf" gemacht wurden (die waren in unserer BW Kaserne einquartiert in einem Stockwerk unseres Gebäudes). Das Ende ist ja bekannt: sichtbar schwangere Geschlagen...

    Es spricht nichts dagegen, das SEK in Rufbereitschaft zu versetzen, wenn eine Meldung zum ang. Waffenbesitz eintrifft. Allerdings sollte vor Ort erstmal durch die örtliche PD die Sachlage abgeklärt werden.

  9. Nee nur für beautragte eines SV, Krümel!

    Als Beauftragter eines SV gilt zum Beispiel ein Vater, der seine minderjährige Tochter zum Rundenwettkampf fährt und dabei eine Ihr vom Verein gestellte KK- Sportwaffe zur Schießstätte transportiert. Allerdings muss unbedingt eine Belehrung am Besten gegen Unterschrift erfolgen und die WBK eines Vereins als Kopie mitgeführt werden.

    Vor 2003 durften Ehefrauen, erwachsene Kinder usw. mit Erlaubnis des WBK-Inhabers transportieren, bzw Munition vom Büchser abholen...

    Heute geht das ohne Probleme wenn der Transportierende eine eigene WBK hat. (Leihschein..)

    Hab ich Jahrzehnte so gemacht deswegen habe ich zu spät (Bestandsschutz) meine WBKs beantragt...

    Erik

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