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schuster

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Posts posted by schuster

  1. Nachdem ich zum fünften mal in das verkehrte Ende einer SpoPi geblickt hatte, und mal wieder einer die komplette Manschaft mit der Mündung überstrichen hatte, kam von der "Hauptaufsicht" nur ein müdes Lächeln und Schulterzucken und von einem Schützen der Kommentar:" Das muss man aushalten können." :wuerg:

    Ist zwar OT, aber dem Verhalten kann abgeholfen werden:

    Vorab klare Anweisung und danach unter Verweis der Standordnung die rote Karte!

    8. Schützen, die sich mit geladener Waffe im Schützenstand umdrehen oder sonst in leichtfertiger Weise andere ge- fährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Stand zu verweisen.
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  2. uups, schaut euch Bild Nr. 2 an!

    9 Patronen in einem Birkenstamm, Zünder und Geschoß frei, Rest der Hülse im Stamm!

    Ich denke nicht, das da die Hülse nur zerknallt und einfach Druck abläßt.

    Es handelte sich um scharfe Munition eines Maschinengewehres.
    :jaja:

    so ein Blödsinn, Gewehr hätte gereicht.

  3. ... wobei dann auch zu klären wäre, ob und ab wann der Kugelfang und die Lupi-Scheibe im heimischen Keller eine Schießanlage ist.

    oh man, so ein Sch... , mach den Kugelfang ortsveränderlich und das Schießen zur Belustigung und §27 Abs. 6 greift Jugendfrei.

    Must dann nur noch die Anlage alle 5 Jahre?? abnehmen lassen.

    Und wofür gibt es §3

    § 3*Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche
  4. schau dir bitte mal §12 Abs. 4 an:

    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

    1.** durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

    a)** mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

    da steht auch keine Altersbeschränkung!

  5. Der DSB sägt doch an seinem eigenen Ast.

    GK ist doch da nicht erwünscht.

    Nur Olympia zählt bei denen.

    Wird doch auch den Vereinen/Kreis-/Landesverbänden so eingetrichtert.

    sorry, bitte nicht von einem Landesverband auf das Verhalten der restlichen Landesverbände im DSB schließen.:nö:

    Ich habe mir gerade mal die Starterzahlen meines Kreises angesehen, gleiches Bild wie beim Medizinmann, mehr Starter bei GK als KK.

    Und wer sich was eintrichtern läßt, ist selber schuld.

    Da ich bis auf Bezirksebene tätig bin, stehe ich halt auf, wenn so ein Sermon auf den Tisch kommt.

  6. Da die Kündigung von alle Vereinen (Ausnahme SSG Röwekamp – folgt im nächsten Jahr) ausgesprochen wurde, wird sich dann der Schützenkreis Iburg auflösen und unter neuem Namen wiedergründen.

    Dieser neue Schützenkreis soll seinen Sitz in Borgholzhausen haben.

    Grund dafür ist, dass unser Mitglied, der Schützenverein Wesbarthausen-Kleekamp, in Nordrhein-Westfalen liegt.

    Das riecht nach Ärger!

    Ein Gebietsanschluß muß genehmigt werden.

    Und den Zirkus hat der RSB gerade hinter sich.

    Ob der WSB da mitmacht???

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