-
Posts
914 -
Joined
-
Last visited
-
Days Won
3
Content Type
Profiles
Forums
Store
Events
Posts posted by schuster
-
-
bitte dieses Thema mit Link am 1.8.2014 hochholen!
Der Geist ist willig, die Kontendaten aber noch nicht bereit.
-
... und die Kommentare sind auch nicht schlecht.
-
Dazu muss die entsprechende Person aber auch Willens sein, und das war sie aber nicht.
Dann dürfte die "Hauptaufsicht", nach einem Vier-Augen-Gespräch, relativ schnell die Arbeit alleine machen.
Auch als Nur-Aufsicht kannst du die Ansage machen!
-
Nachdem ich zum fünften mal in das verkehrte Ende einer SpoPi geblickt hatte, und mal wieder einer die komplette Manschaft mit der Mündung überstrichen hatte, kam von der "Hauptaufsicht" nur ein müdes Lächeln und Schulterzucken und von einem Schützen der Kommentar:" Das muss man aushalten können."
Ist zwar OT, aber dem Verhalten kann abgeholfen werden:
Vorab klare Anweisung und danach unter Verweis der Standordnung die rote Karte!
8. Schützen, die sich mit geladener Waffe im Schützenstand umdrehen oder sonst in leichtfertiger Weise andere ge- fährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Stand zu verweisen.- 1
-
uups, schaut euch Bild Nr. 2 an!
9 Patronen in einem Birkenstamm, Zünder und Geschoß frei, Rest der Hülse im Stamm!
Ich denke nicht, das da die Hülse nur zerknallt und einfach Druck abläßt.
Es handelte sich um scharfe Munition eines Maschinengewehres.so ein Blödsinn, Gewehr hätte gereicht.
-
Da das mit dem Ausbildungsverhältnis zum Schützen auch schlecht zu erklären ist, versuche ich es mal mit Tor Nr. 3 bzw. Abs. 3
-
... wobei dann auch zu klären wäre, ob und ab wann der Kugelfang und die Lupi-Scheibe im heimischen Keller eine Schießanlage ist.
oh man, so ein Sch... , mach den Kugelfang ortsveränderlich und das Schießen zur Belustigung und §27 Abs. 6 greift Jugendfrei.
Must dann nur noch die Anlage alle 5 Jahre?? abnehmen lassen.
Und wofür gibt es §3
§ 3*Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche -
Grundsätzlich erst ab 18.
... und wo steht das???
§12 behandelt die Ausnahmen von den Erlaubnispflichten und beinhaltet keine Altersgrenze!
-
schau dir bitte mal §12 Abs. 4 an:
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig1.** durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a)** mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
da steht auch keine Altersbeschränkung!
-
doofe Abo-Falle:wallb:
-
Bei mir heißt es dass ich 10 Artikel gelesen hätte...
Bei mir steht dieser Mist auch, obwohl ich dort noch Garnichts gelesen hatte.
Dann halt eben nicht.
-
Da haben die Saggsn aber noch Nachholbedarf!
...und wieso haben "die" so eine gute Liste B (DSB)??
-
Und wer hat die Beamten gezählt, die wegen dieser Sache ihre Frühschicht nicht bzw. sehr verspätet beenden durften??
In mindestens einem Fall wurde die Schicht erst beendet, als der Ruf nach Nahrung kam und keine Verpflegung gestellt werden konnte.
Saftladen.
-
Obwohl ich der hinzugerufenen Polizei die Straße nennen konnte, in die die Jungs verschwunden waren, (die Straße hat nur ca 30 Häuser und auf der anderen Seite kamen die nicht raus, wurde eine Anzeige gegen Unbekannt aufgenommen.
oooch, erzähl doch bitte auch den Ausgang.
Ich tipp mal: Anzeige wurde eingestellt, da die Täter nicht zu ermitteln waren bzw. wegen Geringfügigkeit.
-
Früher wurden den "Rotzlöffeln" eines hinter die Ohren gegeben und gut war.
Auch dafür stehst du Heute vor dem Kadi.
-
Hm ich hab das Abo inkl. Caliber schon, bekomme ich jetzt subventionierte Mun?
sieht so aus, ein paar Seiten (in der Visier) weiter gibt es ein Angebot für Abonnenten
-
Aber sonst läuft in den Schulen alles ganz sauber und völlig ohne politische Beeinflussung ab...
Dir ist wohl die grüne Farbe abhandengekommen.
Lass dir mal die ausgefallenen Stunden zusammenzählen, die wegen der politisch aktiven Lehrerschaft anfällt.:mad:
-
Ist wohl ab Oktober 2014 Pflicht, wird aber ab sofort in Ulm umgesetzt.
Ist das der typisch Deutsche vorauseilende Gehorsam?:puke:
-
SK031 Moers im April
-
Dann wars falsch...gabs auxch bei uns..........jetzt 100% nicht mehr!
uuups, das hört sich nach überstandenen Ärger an.
Dann kann ich die geschriebene Sturheit verstehen.
-
Besitzverbot für Großkaliber
Fundstelle:
http://www.pro-legal.de/index.php/archiv/politik/84-koalitionsvertrag
Nachtrag IPSC:
-
Der DSB sägt doch an seinem eigenen Ast.
GK ist doch da nicht erwünscht.
Nur Olympia zählt bei denen.
Wird doch auch den Vereinen/Kreis-/Landesverbänden so eingetrichtert.
sorry, bitte nicht von einem Landesverband auf das Verhalten der restlichen Landesverbände im DSB schließen.
Ich habe mir gerade mal die Starterzahlen meines Kreises angesehen, gleiches Bild wie beim Medizinmann, mehr Starter bei GK als KK.
Und wer sich was eintrichtern läßt, ist selber schuld.
Da ich bis auf Bezirksebene tätig bin, stehe ich halt auf, wenn so ein Sermon auf den Tisch kommt.
-
Danke für die Info!
den Hinweis vom DSB:
finde ich einfach blöd.Die Sportordnung (Stand 01.01.2014) wird zum 01.01.2014 ins Netz eingestellt. -
Da die Kündigung von alle Vereinen (Ausnahme SSG Röwekamp – folgt im nächsten Jahr) ausgesprochen wurde, wird sich dann der Schützenkreis Iburg auflösen und unter neuem Namen wiedergründen.
Dieser neue Schützenkreis soll seinen Sitz in Borgholzhausen haben.
Grund dafür ist, dass unser Mitglied, der Schützenverein Wesbarthausen-Kleekamp, in Nordrhein-Westfalen liegt.
Das riecht nach Ärger!
Ein Gebietsanschluß muß genehmigt werden.
Und den Zirkus hat der RSB gerade hinter sich.
Ob der WSB da mitmacht???
Galileo Spezial: Tödliche Faszination
in Allgemeines
Posted
Ich weis ja nicht, in welchen Verein du gewesen bist, in meinen auf jeden Fall nicht!