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Macht bei mir keinen Unterschied.
Jau, hier kann ich die Datei auch öffnen. Die per Mail verschickte Infodatei hatte die Macke, die konnte ich erst nach Bearbeitung öffnen.
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Angehängte Dateien Infoblatt Nr. 1-2013 für legale Waffenbesitzer von GunBoard.de.pdf
.de sorgt dafür, das die Datei nicht zu öffnen ist!
Also vor dem weiteren Verteilen die Datei umbenennen.
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Um eventuell auch eine weitere Aufklärung der Basis voranzutreiben, ...
Ich wußte doch, das ich etwas vergessen hatte. Jetzt ist es erledigt.:cool:
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War das eine legale Waffe - Besitzerin mit WBK ?
Ich denke mal nicht, das NWR hätte es gewußt und das SEK wäre von Anfang an dabei gewesen.
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Können wir uns jetzt wieder mit Strategien zur LT-Wahl in Bayern und Hessen, sowie zur BT-Wahl beschäftigen?
Dazu hatte ich diese Nachricht erhalten:
Infothek WaffenrechtDeutscher Schützenbund kündigt ausführliche Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl an
von den Landtagswahlen ist da leider keine Rede.
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Ich hoffe, Du meinst das nicht ernst?
..... Meine "Patenkinder" dürfen vom ersten Tag an unter meiner Aufsicht und mit meinen Waffen GK schiessen.
Wie, und die zerlegen nicht den Stand?
Das mit dem Paten (und GK) ist eine gut Idee!
Von mir aus darf der Gast das schießen, was meine Tasche und der Stand hergibt.
Mit vernünftiger Einweisung und etwas Geschick gibt es wenig Kleinholz. Und es muss auch nicht, zum Gaudi Anderer, die untergejubelte Magnum sein. Bei entsprechendem Hinweis geht die auch noch auf die Scheibe.
Was nutzt mir ein Führungszeugnis, wenn mir die Person vom ersten Augenblick an unsympatisch ist?:2cent:
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Nach dem Bericht letztes Jahr und dem was veröffentlicht wurde, sind die veruntreuten Gelder an den RSB zurückgezahlt worden.
Um dieses Geld geht es doch garnicht.
Wenn es um Geld geht, handelt es sich z.B. um Beitragsgelder, die die ausgetretenen Vereine nicht mehr an den RSB zahlen.
Es stand zwar zwischenzeitlich eine Einigung im Raum, die aber durch Mehrheitsbeschluß abgelehnt wurde.
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Tja, sowas passiert eben, wenn ein Verband jahre- und jahrzehntelang nicht auf die Unzufriedenheiten seiner Mitglieder reagiert.
War schon ein Kreuz, für einen Wettkampf mal so eben 450km fahren zu müssen /ähm dürfen.:cool:
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Ich soll nicht lesen und verstehen können????????
WER behauptet das?
Och, das war ich. Muss ich das mit dem Lesen ändern? Ich schrieb:
Lesen kann er, Schreiben kann er, beim Verstehen habe ich so meine ZweifelWenn mehrere User anhand des Zitates des gewünschten Gesetzestextes die Anmeldefreiheit verneinen und der Frager immer noch auf der Suche nach der Lücke im Gesetz ist, darf ich doch meine Zweifel äußern.
Die Nummer mit dem Fachwissen des LKA kommt bei mir auch nicht so gut, mal Gut wegen persönlichem Interesse, mal geschmacksmäßig keine gute Quelle, ja was denn nun?
Die Anmeldepflicht von 1976 wurde von Vorbesitzer versäumt, weil er sich damals langjährig im Ausland aufgehalten hat. Das Wissen um die Nachmeldung ist bei ihm nicht angekommen.
Die Amnestie von 2009 hat er also auch nicht mitbekommen?
Nächste Ungereimtheit, erst wird die WBK nicht gefunden und dann erinnert man sich, das diese vor kurzem abgegeben wurde.
Jetzt kommt das eigentlich UNFAßBARE: Die ursprüngliche WBK, in der keine weitere Waffe eingetragen war, wurde erst vor ein paar Monaten bei der jetzt zuständigen Behörde abgegeben.Nun blitzt doch etwas Verständnis für die rechtliche Situation auf:
Danach habe ich ihm in den Mund gelegt, von sich aus seine Waffensachbearbeiterin anzurufen. Meine Waffensachbearbeiterin wird irgendwann seiner Waffensachbearbeiterin eine Mitteilung über den Erwerb der Waffe schicken. Das wirft im Zweifel irgendwelche „Behördenmühlen“ an. Das kann man verhindern, indem man die Fakten gleich liefert! Der Vorbesitzer hat also angerufen. Es wird voraussichtlich nix nachkommen.Ob dein Wunsch in Erfüllung geht, ich weis es nicht. Mir fallen da auf Anhieb 2 Verstöße ein, die für Ärger sorgen (können?). Die werde ich aber nicht weiter ausbreiten, ich bin nicht die Behörde.
Das ist ja nur Neid bei EuchHabe ich nicht nötig, ich habe so etwas ähnliches im Schrank stehen, auf WBK.
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Was hat der für eine Klassifizierung?
Glaubst du, das die eine Klassifizierung kennen? Und wenn, dann nicht die Hiesige.
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Es kann doch nicht so schwer sein, die Anlae 2 im Waffengesetz zu lesen.
Ruhig Brauner, ruhig .... wilhelm25 will doch nur spielen.
Lesen kann er, Schreiben kann er, beim Verstehen habe ich so meine Zweifel und ob die zwei Quellen es ihm richtig sagen, wer weis?
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Genau so ein Teil habe ich! Die Waffe hat zwei Schlagbolzenlöcher und Schützenmarkierungen.
Über das Kaliber kann ich noch nix sagen. Dazu muß erst ein Patronenlagerabguß her.
Zum Waffengesetz: Das Gesetz selber kenne ich. Kennt Ihr auch die ganzen Ausnahmen und die Fundstellen für die Ausnahmen?
.....
Für einschüssige Schwarzpulverhinterlader kann es sowas auch geben. Ich habe noch zwei Quellen, die ich noch nicht erreichen konnte. Die werde ich noch befragen.
Viel Spass bei der Suche nach weiteren Schlupflöchern, ... wenn du diese finden solltest, kanns du die ja hier rausprosaunen.
Wobei, der Gesetzestext bezüglich der erlaubnisfreien Waffen ist eindeutig, deine fällt nicht darunter, also Anmelden.
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für 6,90€ incl. Versand?
Wo ist der Haken? Nur Stumpf kann doch nicht sein?
Noch etwas, die Prierstange ist erheblich kürzer.
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@ Schuster:
Sonst ist es nur ein länglicher Metallgegenstand ohne Sinn und Zweck.
Und unterliegt so nicht dem §42a.:cool:
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Unter "ohne Scharfschliff" verstehe ich "stumpf".
Danke für den Hinweis, das war mir schhon klar, ich habe mich nur schlecht Ausgedrückt.
Wie Schnitthaltig oder Scharf ist der Edelstahl, nachdem er scharfgeschliffen wurde?
Worin die Begründung der stumpfen Lieferung liegt, erschließt sich mir auch nicht.
Ich bin halt kein Messerfachmann.
@Steven
ich frage deshalb, weil ich mir Überlege, das Teil selber zu ordern. Das wird also Anscheinend nichts mit dem Code.
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wie Original ist die Verwendung von Edelstahl und wie Scharf bekommt man dieses Teil?
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Und wir müssen bereits JETZT anfangen, die Botschaft zu verbreiten!
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Aber DIESEN grünen Bullshit müssen wir SOFORT verbreiten!!!
Sorry, das ich nicht auf den Flyer gewartet habe, das grüne Original war mir Gut genug.:n10:
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dafür ist doch die Erklärung der Redaktion NOKZEIT auch unverständlich:
Wir weisen unsere Leser_innen darauf hin, dass wir den Artikel nicht sinnentsstellend gekürzt haben.Der Link zum gekürzten und von den Schützen massiv kritisierten Artikel in der RNZ. Dort wird noch nicht einmal darauf hingewiesen, dass man eine Pressemitteilung verwendet
... und wer hat die Pressemitteilung rausgegeben?
Und noch etwas Komisches, den identischen Artikel hatte die MdL doch auf ihrer Seite!
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Schau dir doch mal im Waffengesetz nach der Anlage 2.
Unter Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, 1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
1.7einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell
vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
So, hat die Rolling Block eine Zündhütchenzündung?
Wenn "Ja" -> Erlaubnisfrei
wenn "Nein" ->Erlaubnispflichtig.
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Sogar ein Schaf muckt beim Schlachter, der traditionsbewuste Schütze ist dazu nicht fähig.
Wer möchte, kann den Grünstich entfernen.
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DISAG gibt für seinen Laser "Red Dot" eine Reichweite von 10m an
Und die anderen Zwei arbeiten auf Infarotbasis!
Zudem müssen die Waffen mit dem System kalibriert werden und es wird ein PC zur Darstellung benötigt.
@Reservist
Die Fünfkämpfer sind anscheinend auch nicht glücklich mit dem System:
Es gibt keine Sicherheit in den Laser-Präzisions ZielenJeder kann auf jedes Ziel “schießen”, auch mit Laser-Pointern, wenn sie “pulsiert”
Es gibt keine Sicherheit, dass alle Ziele korrekt arbeiten und auf die gleiche Art und Weise reagieren; jeder Computer kann unterschiedlich bewerten
In Charlotte, USA gab es sogar wieder “Sonnenschüsse”, das bedeutet, die Ziele reagieren auf Reflexionen des Sonnenlichtes, wie kann das für den Wettkampf sicherer sein???
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Sehr interessant.
Für einen Wettkampf bei dem es um Ringe und differenzierbare Ergebnisse, vielleicht sogar Leistungssport ginge sind diese Laser-Leuchten allsamt völlig ungeeignet.
und wie ist das mit den Traininsanalysesysteme wie von DISAG, Rika und SCATT, welches auch eine Einheit für 50m hat?
Da funktioniert auch das gute Parade-Holzgewehr, mit Empfänger und Knackfrosch aufgerüstet.
@Mod sollte dieser Beitrag als zu gute Info für die Gutmenschen gesehen werden, kann er gelöscht werden!
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Nun ratet mal, wer es da nicht für nötig befunden hat, die Flyer weiter zu verbreiten.
Das werden genau diejenigen gewesen sein, die die Weisheit mit dem Schaumlöffel geschlabbert haben.
Und sei nicht verwundert, wenn eine entrüstete Meinung zu diesem Pamphlet im Raum steht.
Das Schlimme in diesem Fall ist tatsächlich, das diese Schnarchnasen uns LWB das Leben schwer gemacht haben!
DSB strebt einvernehmliche Lösung für das Vogelschießen an
in Deutscher Schützenbund e.V.
Posted
Wo ist das eine schnelle Reaktion??
Na gut, im März auf eine Veröffentlichung vom Oktober des Vorjahres reagieren ist für einen Dinosaurier schnell.
So, wie ich mich über den DSB aufregen könnte, so rege ich mich auch über den schwarzen Innenminister auf, der einen solchen Blödsinn als Sicherheitsgewinn verkauft.:puke: