Jump to content

sailfan

Registrated User
  • Posts

    143
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    2

Posts posted by sailfan

  1. :rtfm:hola amigo Seebär,

    im WaffG oder AWaffV §11/3 steht NIX von Verein/Verband geprüfte.

    Natürlich kann der Hausrechtinhaber andere (schärfere) Bestimmungen vorschreiben.

    saludos de pancho lobo:bayer::drinks:

    In AWaffV § 10/6 im Zusammenhang mit Abs. 3 sollte ein schießsportlicher Standbetreiber sich genau überlegen, ob er ein Nachweisdokument aushändigt unter Außerachtlassung von

    bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes.

    Klar, bei Schießbuden und kommerziellen Ständen gibts da weniger belastbare Formalien ..... bei uns nunmal schon.

    Bei einer turnusmäßigen oder wie bei dem kürzlichen Schießunfall sicher fälligen Überprüfung ist sonst ganz schnell der Laden dicht bzw. die Haftungspflichtigen verteilen den schwarzen Peter.

  2. Wenn die gezückte Waffe zur Regel wird, wird es öfter mal knallen.

    Wahrscheinlich sterben mehr Polizisten durch einen Schuss aus der eigenen Dienstwaffe als durch den eines Rechtsbrechers. Selbst da wird ein Präventionsansatz an Grenzen stoßen, weil die Fallzahlen einfach gering sind.

    http://www.schusswaffeneinsatz.de/Statistiken.html

    http://www.gdp.de/id/dp200604/$file/DeuPol0604.pdf

    Nun dürfte sich die Zahl der Angriffe inklusive Versuche auf Polizeibeamte, die einen tatsächlichen Schusswaffeneinsatz rechtfertigen könnten auf ca. 10 pro Tag reduzieren.

    http://www.kggp.de/downloads/zahlenbroschuere-webversion.pdf S. 21

    Das ist aber sehr abstrakt. Auf den Steineschmeisser auf der Demo oder den Stuhlbeinschläger in einer vollbesetzten Kneipe oder auf dem Volksfest kann man nicht schießen. Wenn der Einsatz von Reizgas oder genügend Manpower von 3 Seiten reicht, ist es auch nicht zulässig.

    Hinzurechnen müßte man sicher alle Fälle, wo der Schusswaffeneinsatz zum Schutz Dritter erfolgt.

    Schaun wir mal in die gesetzlichen Vorschriften:

    Polizeigesetz NRW speziell § 63 - 66

    Runderlass zum "Besitz und Führen dienstlich zugewiesener Schusswaffen und Reizstoffsprühgeräte (RSG)

    durch Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte außerhalb des Dienstes"

    Da werden Millionen für Ausrüstung ausgegeben, aber mit dem Training ist es nicht so dolle.

    „Erhebliche Probleme bestehen im Bereich der Schießstände (…). Daraus resultiert, dass das Ziel zum Einsatztraining im Rahmen der integrierten Fortbildung im Jahr 2014 ausgesetzt wird.“

    Link

    Nun könnte man den Ambitionierten ja auch 50 € monatlich für zwei Standbesuche und je eine Schachtel 9x19 spendieren, damit sie wenigstens ein bißchen Handling und statisches Treffen üben können.

    Das geht aber in NRW auch nicht.

    Die Nutzung von Dienstwaffen außerhalb dienstlicher Veranstaltungen, z.B. im Bereich privater Schießsportvereine, ist grundsätzlich untersagt. Von dieser Regelung sind die als förderungswürdig anerkannten Polizeisportschützinnen und –schützen mit den persönlich zugewiesenen Sportwaffen und der hierzu zugewiesenen Munition ausgenommen.

    Weitere Ausnahmen bedürfen meiner Genehmigung.

    Waffe in Fertighaltung (bei einer Verkehrskontrolle) fixiert die Handlungsoptionen etwas sehr auf die Waffe.

    Dann gilt es zu entscheiden......

    • macht der nur was komisches oder ist der Einsatz geboten ?
    • sind der Kollege und unbeteiligte Fahrzeuginsassen im Schußfeld ?
    • habe ich die A....karte weil ich zu früh oder zu spät geschossen habe ?

    Ich glaube schon, das viele Polizisten jede Menge Handlungserfahrung in Konfliktsituationen haben.

    Zugleich ist extreme Handlungsunsicherheit und fehlende Erfahrung mit der Schußwaffe, die sie da jeden Tag rumschleppen, zu vermuten.

    Von ´ner P 99 oder den H&K USP Derivaten in unerfahrener Hand wenn´s drauf ankommt, fange ich gar nicht erst an. ;)

  3. Solche alten Waffenscheine gibts noch. Beim Aufräumen in den Beständen eines betagten Verwandten, der seinen Jagdschein nicht verlängert hat, tauchte auch eine separate Erlaubnis zum Führen aus den 50er Jahren auf.

    Den Umfang des Papiers weiß ich nicht mehr, ganz spontan ließ sich aber keine offensichtliche Ungültigkeit erkennen. Jedenfalls war er jahrzehntelang Pächter und somit vermutlich auch Jagdaufsichtsberechtigter i.S. damaliger Regelungen.

    Als KW hatte er aktuell nur .22er, die alle in einer aktuellen WBK gelistet waren.

  4. Die Replik von Michael Gast ist ist ein nicht mal shitstorm-werter publizistischer Treppenwitz.

    1. Hälfte: Interessenvertretungen sind demokratiegefährdend, da fremdgesteuert. Dein Abgeordneter ist die alleinzuständige Instanz.

    Gegenfrage: Wenn mein Abgeordneter sich von Lobbies beeinflussen läßt, ist der dann auch demokratiegefährdend ? Fußball abschaffen wegen Korruption in der FIFA ?

    2. Hälfte: Alles weitere regelt Dein Jagdverband.

    ---------------------------------------------------------

    Der romantische Wunsch, das alle in eine Kirche gehen, ist berechtigt, aber realitätsfern.

    Wie schwer nur "ein bißchen Zusammenrücken" ist, zeigt die Diskussion hier, obwohl der Diskurs von konstruktivem Ton, Engagment und Sachverstand geprägt ist.

    Sorry, von Herrn Keusgen möchte ich getrennt marschieren, weil ich ihm nicht vertraue. Genau so wenig vertritt mich die zu trollige FB-Gruppe Waffenlobby wie > 90 % dessen, was in Foren bei der Auseinandersetzung mit den Partei-Anti´s gepostet wird und sie damit adelt.

    Deren in der kleinen Anfrage aufgezeigtem Sachverstand läßt sich in 5 Minuten die Hosen runterziehen und weitergehen.

    Wie weit Europa auseinander ist: Versucht mal, in Holland an eine Lookalike-Airsoft, in Italien an eine .308 oder 9 mm Luger oder in Griechenland an ein ZF zum Sportschießen zu kommen.

    Nebenbei: Bogenschützen, Jäger, Standbetreiber und viele andere sollten erstmal mit-, aber nicht füreinander reden. Deren konkreter Alltag ist weit auseinander.

  5. Danke fürs BTT, Jägermeister.

    Mit dem SprengG wollte der Gesetzgeber das Wiederladen auf fachkundige Personen beschränken.

    Hätte er den Umgang mit Munition i.S. der bayrischen Durchführungsbestimmungen innerhalb des Kreises der Berechtigten stärker einschränken wollen, hätte er es ins Gesetz geschrieben.

    Dort finden wir aber im Gegenteil den in Beitrag # 26 zitierten Passus der vom Bundesrat abgesegneten Beschussverordnung aus der Feder des BMI, der nicht nur die Abgabe an Vereinsmitglieder, sondern auch an dritte Berechtigte für konforme Praxis hält.

    Ich kann auch ohne WBK nach 1/2 Jahr Vereinspraxis einen Schwarzpulverschein machen ohne Begrenzung auf Kaliber oder Ladungen.

    § 27 Abs. 2.: Die Erlaubnis ..... kann inhaltlich und räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist.

    Nun finden o.g. Gefährdungen aber nicht statt, weil statt einer .45 ACP eine .45LC geladen wird.

    Hier wird deutlich, das es bei der Auflage nicht um das Laden, d.h. der Umgang mit Sprengstoffen, was originärer Regelungsbereich des SprengG geht, sondern um die entstandene Munition. Der berechtigte Umgang damit ist im WaffG abschließend geregelt.

    Der Widersinn wird auch an folgendem Beispiel deutlich: Unter Berücksichtigung des lex bavaria könnte ich mir von einem Kollegen für meine Waffe laden lassen, sofern er den Kalibereintrag hat, ich aber keinen Wiederladeschein oder,

    beide haben den § 27-Schein, aber verschiedene Kalibereinträge: Zum unmittelbaren Verschießen mit Leihwaffen darf der Kalibereintrags-"Partner" ihnen was laden und überlassen, weil sie es sich nicht selbst laden dürfen.

    Technisch betrachtet: Wir reden hier über veränderte Maße v.a. der frei verkäuflichen Bestandteile einer Patrone durch jemand, der geschult und geprüft ist und weiß, das man ihn bei einer Auffälligkeit in die Mangel nehmen wird.

    • Like 1
  6. Bei allem Ernst witzig fand ich

    "Sein nächstes Ziel sei es, amerikanische Polizeikräfte vom Kauf der iP1 zu überzeugen, so ist in dem Artikel zu lesen."

    Im Originaltext ist von der Entwicklung einer 9 mm die Rede Link

    Einen Cop oder ein Seal-Team mit dieser KK-Pistole (Batterie checken vor´m Holstern ;) ) mag man sich denn doch nicht vorstellen.

    Die Washington Post vermittelt einen gottesfürchtigen Wohltäter, der auf seine Frau hört. Warum erinnert das nur an die "ultimative Lobhudelei" aus der der WDR-Show Zimmer frei ?

  7. Nur mal ganz wertfrei als Beispiel, nicht als DSB-Hetze:

    Für die 3. KW brauchst Du beim Westfälischen Schützenbund eine Vereinsbescheinigung, das Du einen 8er-Ringschnitt schaffst.

    4 x 5 Schuß in je 150 sec. auf die Präzischeibe

    4 x 5 Schuß in je 20 sec. auf die Duellscheibe

    wahlweise in 9 Para, .45 ACP oder .357 Magnum (nix .38 Spc.)

    Ok, das ist zu schaffen, aber für den, der auf den Joghurtbecher des Vereins oder Kollegen mit schwer definierbarem Abzug angewiesen ist, ist es eine hohe Latte, selbst wenn man so oft probieren kann, wie man will und eine Halbdisziplin vielleicht auch gehen würde.

    Bei unseren diesjährigen Kreismeisterschaftsergebnissen blieb die Hälfte unterm Soll, bei den Bezirksmeisterschaften ein Drittel, meist mit der eigenen Waffe.

  8. Solche Auflagen entstehen ja oft durch landesinnenministerielle Vollzugshinweise.

    Du kannst Dir überlegen, ob Du die Treppe rauf- oder runtergehst:

    Auf S. 4 steht ein Beschluß Deines Landtags Link

    Nun kann sich die Waffenbehörde äußern, wie sie dazu steht.

    Alternativ fragst Du beim bayrischen Innenministerium an, ob sie derartige Auflagen angesichts des Beschlusses für aussetzbar hält und konfrontierst Deine Waffenbehörde mit der Antwort bzw. der Anregung, sich da dochmal mit ihren oberen Behörden ins Benehmen zu setzen.

    Ich würde den zweiten Weg wählen. Ämter sind immer voll glücklich, wenn man ihnen die Verantwortung für eine Entscheidung abnimmt.

  9. Aus diesem Grunde, selbst wenn es nicht ganz abwägig sein sollte, ist grundsätzlich jede weitere Restriktion abzulehnen, denn Sie dient nicht der Erfordernis die angebliche öffentliche Sicherheit zu erhöhen, sondern ist ganz klar der Einstieg in die ohnehin geplante Enteignung und dem langfristigen Ziel des "Waffenverbots".

    Dennoch sollte eine einfach nur bewußtseinsbildende Diskussion i.S.v. "Nur Umgang übt" möglich sein.

    Man wird weder die mir-doch-egal-Fraktion erreichen, die einfach nur einen Schein und Gerät im Schrank hat, noch brauchen es die Passionierten, die sich eh fit halten.

    Das Gros liegt eher dazwischen. Dort ist m.E. Aufnahmebereitschaft vorhanden zur Vermeidung typischer Fehler auch bei der Auswahl geeigneten Geräts und der Einschätzung der Möglichkeiten in der eigenen Praxis.

    Dann brauchts das Angebot derer, die es können, speziell jemand dort abzuholen, wo er steht ....... ;)

    Ich bin kein Jäger, erlebe aber den Bedarf wenn diese wegen könnte-man-mal-brauchen eine KW haben und sie 2 x jährlich auf den Stand bringen.

    Oder: Dioptrieneinstellung am ZF ist in 10 Minuten erledigt und elementar. Wetten, das nicht 1/5 weiß, wie es richtig geht, geschweige denn, das sich Dioptrien im Laufe der Jahre auch mal verändern.

    Nebenbei: Weder Shitstorm noch Katja Triebel äußert Kontroverses haben Newswert im Gegensatz zu Differenzierte Diskussion auf WO ;)

  10. Fristgerecht (d.h. innerhalb von 4 Wochen nach Annahme des Erbes) die Erben-WBK beantragen reicht.

    Sprechen keine sachlichen Gründe dagegen (Zuverlässigkeit, Eignung, Aufbewahrungsmöglichkeit) , muß die Behörde ausstellen oder schriftlich die Hinderungsgründe darstellen.

    Die Formulare gibts bei vielen Behörden als Download. Mündlich kann man sich allenfalls mal anhören, wie der weitere zeitliche Ablauf der Antragsbearbeitung sich darstellt. Zusätzlich hat das Amt evtl. ein Interesse daran, wer denn bis dahin die Waffen hat.

    Nur mündlich anfragen und nach der Antwort "Nö, ham wer grad kein Bock drauf" frustriert von dannen ziehen ist sicher der falsche Weg. Sobald sie für Dich ne Akte erstellen müssen, werden sie auch darauf achten, das da was Gescheites drin nachlesbar ist.

    Bedürfnis als Jäger (Pächter mußt Du nicht sein und das Ausmaß jagdlicher Aktivität geht die Behörde nix an) ohne gültigen Jagdschein geht natürlich nicht, dann muß es die "munitionslose" Erben-WBK sein . Diese hat dafür aber Vorteile wie Kurzwaffen, die aufs andere Bedürfnis nicht passen, behalten zu dürfen und, das beim Erlöschen des anderweitigen Bedürfnisses die Erbwaffen nicht abgegeben werden müssen.

    Vor diesem Hintergrund ist es evtl. sinnvoll, das Erbgerät auf einer separaten WBK zu haben. Du kannst sie auch in ein vorhandenes Erlaubnispapier eintragen lassen, wenn Du das aber nicht willst, muß das Amt es akzeptieren.

  11. Zuständig für die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Reizstoffsprühgeräten ist lt. Beschussverordnung § 15 mindestens seit 2006 die PTB.

    Die Prüfkriterien sind dort in Anlage 4 genannt, u.a.

    Bei den nachstehend genannten Reizstoffen in reiner Form gelten die Anforderungen nach Nummer 3 als erfüllt:

    1. Chloracetophenon (CN)

    2. Ortho-Chlorbenzalmalondinitril (CS).

    Das Prüfzeichen steht in Anlage 2 Abb. 12. (siehe Beitrag #7)

    Die BKA-Raute könnte ihren Ursprung in der WaffVwV 1976 haben. Hat jemand zufällig ein Bild der dortigen Anlage 17 ?

    M.W. ist sie aus sämtlichen Vorschriften, wie auch bei den Deko- und Salutwaffen, verschwunden und genießt lediglich noch Bestandschutz.

    Standardgerücht, warum keine neuen Stoffe/Konzentrationen wie z.B. OC geprüft werden, ist die Notwendigkeit von für diesen Zweck unzulässigen, aber vorgeschriebenen Tierversuchen.

    Vielleicht wäre es auch einfach zu teuer oder interessiert keinen, da die aktuellen OC-Spray sowieso durch die Zulassung fielen oder der Fokus darauf gerückt würde, das Dual-Use ........ ;) Weder Hersteller, Händler noch Nutzer haben daran Interesse.

  12. Grundsätzlich ist Pfefferspray nur für die Tierabwehr zulässig und darf geführt werden, wenn es vom BKA geprüft ist. Nur dann fällt es aus dem WaffG raus. Dann gilt auch die 18 Jahre-Grenze nicht.

    Das hat nix mit dem BKA zu tun. OC (umgangssprachlich Pfefferspray) wird durch den Aufdruck "nur zur Tierabwehr" als nicht "seinem Wesen nach dazu bestimmt, die Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen" .

    Steht nix von Tierabwehr drauf oder stattdessen "Gut gegen Zweibeiner" oder erzählst Du dem Cop bei einer Kontrolle, das Du es gegen Menschen mitführst, spielst Du allein durch den Besitz in der Strafrechts-Liga "Verbotene Waffen".

    Gegen Menschen zugelassenen Reizgase CS und CN, die nach der Beschussverordnung geprüft sind, kriegen ein

    [ATTACH=CONFIG]7865[/ATTACH]

    von der PTB. (Früher gabs mal die BKA-Raute dafür.) Diese sind frei ab 14 Jahren zu führen.

    Im Versammlungsrecht dürfte egal welches Spray als gefährlicher Gegenstand gelten.

    Die 18 Jahre Grenze ist eine Händler-Eigenkreation wegen "Kein Streß mit Eltern" oder Medien.

  13. Wenn das durchkommt, wird die Überprüfung wesentlich länger dauern bei unseren dynamischen Schlapphüten.

    Ein weiteres Problem birgt die Qualität der Erkenntnisse: Liegen egal welche vor, dürfte es spannend werden, Akteneinsicht und eine transparente, einwandfreie gerichtliche Überprüfung zu bekommen.

    Vielleicht hat nur irgendein (bezahlter ?) Möchtegern-Informant geschwafelt, um sich wichtig zu tun. Dann kommt Quellenschutz, Gefährdung anderweitiger Ermittlungen und das sowieso alles geheimer als geheim ist als Argument.

    Das der Verfassungsschutz mal ´ne NWR-Fortbildung macht und dann von selbst auf die Waffenbehörden zugeht i.S.v. "Wir haben hier unter den paar hundert Nasen, die wir für ideologisch arg schräg/gewaltbereit halten, eine Handvoll gefunden, die keine Knifte haben sollten" , ist auch wirklich zu viel verlangt.

  14. Waffen haben doch keine Bedürfnisse, allenfalls der Erwerber.

    Klar, bei der jagdlichen Nutzung sind die Jagdgesetze einzuhalten, ebenso wie bei sportlicher Nutzung keine davon ausgeschlossenen Waffen zu nutzen sind.

    Wenn bei uns ein Jäger seinen KK-Klon mit Rails rundum testet, ist mir das ziemlich Latte. Erst wenn er das als sportlich mit Wertung deklariert, könnte man anfangen, diese obskuren Anscheinsregeln und ob´s denn da einen FB gibt zu ergründen.

  15. Die Chiappas/Kimar würde ich mir aber auch erst anschauen. So hochwertig scheinen die nicht. Das liegt aber auch daran, das kaum jemand mehr als 250 € ausgeben will.

    Da die PTB-Zulassung richtig ins Geld geht, gehts nicht ohne Massenmarkt. PTB-Zulassungsliste § 7 + 8

    ME hat noch SRS. http://www.me-sportwaffen.de/dispitemgroup_091.php?g_no=105 Qualität, naja. Der von Weihrauch gefertigte Colt Hartford ist dem Hersteller-gelabelten SAA ähnlich.

    Western-Revolver gibts noch von Hege für den gehobenen Geldbeutel. http://waffen-hege.de/3-knall-schreckschuss

    ESC versucht schon seit längerem ein paar weitere Zorakis zugelassen zu bekommen.

    Die Frage ist, wozu Du sie haben willst. Zum Sammeln bist Du auf gebrauchte angewiesen, um nicht mit dem hochwertigen schnell durch zu sein.

    Als Alltagspferd zum Knallen tuns die Weihrauchs, Röhms (z.B. RG 96, nicht hochwertig in Deinem Sinne, aber robust) oder die Walther PK 380 (Stahlschlitten, unbestrittener Ruf, aber auch teurer).

  16. Hallo

    Und jetzt geht es weiter: Waffen-Türk ist wie vorher im Geschäft mit Dekowaffen in Österreich. Kann also nicht so ein schlechter Mensch sein. Er hat eine interessante Website.

    Naja, die egun-Geschäfte unter dem DekoWa Nick scheinen ausgelaufen zu sein.

    Mittlerweile haben die AT-ler doch strengere Deaktivierungsvorschriften.

    M.W. gibts da keine Alt-Deko-Regelung, also muß alles nochmal unter´n Hammer.

    Trotzdem nützt eine AT-Kennzeichnung für D-Import nix.

  17. In unserem Verein wurden letztes Jahr 1/3 bis die Hälfte der WBK-Inhaber angeschrieben, quer durch den Garten vom "jede Woche da" bis zum "Öh, wer ist das ??"-Mitglied, unabhängig davon ob es eine Vor-2003-Erlaubnis war.

    Die Vereinsbescheinigung reichte. Wem man die beim besten Willen nicht ausstellen konnte, weil er im Standbuch äußerst rar bis gar nicht auftauchte, bekam nur eine Bescheinigung der Mitgliedschaft.

    Er konnte dann zur Behörde tappern und darum bitten, in drei Monaten den Nachweis schießsportlicher Aktivität nachzuliefern, was m.W. auch gewährt wurde.

    Klar hast Du dann ein paar Leute, die den Sport drangeben, weil sie aus Altersgründen, Zeit- oder Interessemangel am Vereinsleben oder Schießen nicht mehr wollen. Die Zahl hielt sich aber im Rahmen.

    Sich einen Anlaß bescheiden zu lassen, hat keiner gemacht. Ich auch nicht, obwohl der Zeitpunkt der erstmaligen (für den ders braucht auch einmaligen ;) ) Regelüberprüfung noch nicht erreicht war.

    Explizit 12/18 wurde im Behördenschreiben nicht erwähnt, dafür aber § 45 Abs. 4 (Wegfallsvermutung des Bedürfnisses bei mangelnder Mitwirkung) .

×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)