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Wenn vor Gericht bei der historischen Herleitung das nur ab und an mal neben dem "So wenige Waffen..." auffalen würde
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@ Archer
Würdest du den Art 146 des GG bitte mal ganz in Ruhe lesen und dann sagen, was du da liest?
Es steht da jedenfalls nichts, was das GG als Verfassung anzweifeln würde.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. In den Artikeln, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden staatlichen System-* und Wertentscheidungen festgelegt.
Aber natürlich bedaure ich auch, dass es nach der Eingliederung der Ostzone kein Verfassungsreferendum gab. Natürlich sollte ein Volk über seine Verfassung abstimmen. An diesem Tag wird dann nach Art146 GG das GG seine Gültigkeit verlieren.
Ich würde mir auch wünsche, dass in die essenziellen Rechte des GG kein Gesetz eingreifen darf und diese Rechte dadurch einschränkt. So gut dass auch immer gemeint ist, so sehr ufert das auch immer aus. Ich erkenne sonst keinen Verbesserungsbedarf.
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Statistisch lässt sich kein Zusammenhang zwischen Schusswaffendichte (legal/illegal) und Kriminalität herstellen.
Das gilt für beide Richtungen. Die Ursachen scheinen also woanders zu liegen.
Die gern bemühten Aussagen Schusswaffenverbot=Sicherheit lässt sich ebensowenig belegen wie Merh Schusswaffen=höhere Sicherheit. Sie werden einfach nur vom jeweiligen Eigeninteresse getragen.
Waffenverbieter sind ja auch nicht gegen mehr Tote und fordern daher weniger Waffen, sondern sie sind gegen Waffen und argumentieren mit Toten. Man tauscht also Anlass und Begründung.
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Die Vorgehensweise ist immer die Gleiche:
-1Fall mit legaler Waffe und der Alarm springt an
genauso sieht es bei der Aufbewahrung aus:
-1Fall mit geklauter Legalwaffe und der Alarm geht los
Es ist Shietegal wieviele hunderte Morde mit illegalen, geschmuggelten oder ohne Schusswaffen passieren. Der eine Fall der damit in Zusammenhang gebracht werden kann, wird durch die Aktivisten aufgegriffen und ausgeweidet.
Du kannst dich iim Forum hundertmal in Zufriedenhait suhelen, bei jedem Fall der die echte Statistik bestätigt. Du bist in dem einen Fall trotzdem das Arschloch, das fertig gemacht wird und sich schlecht fühlt.
Damit müssen wir leben.
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Was ist denn eine Verfassung?
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Das Grundgesetz ist unsere Verfassung!
Ich werde jetzt keine Diskussion über die 2+4 Verträge führen. Das ist mir zu (sorry) dämlich.
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Mir war die anonyme Waffe lieber. :confused:
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Aha. Dachte die Reihe wäre die gute. Ich hab nur mal durchgeschaut.
http://egun.de/market/item.php?id=4736773
Der dürfte aus besagter Reihe sein.
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http://egun.de/market/item.php?id=4713389
http://egun.de/market/item.php?id=4730445
http://egun.de/market/item.php?id=4733677
http://egun.de/market/item.php?id=4733710
Wird zwar nur was über den Gebrauchtmarkt, aber besser als nichts.
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Wer soll die Umfrage machen?
Was würde mit dem Ergebnis geschehen?
Probiere es selbst und die bist mir um diese Erfahrung voraus
Meine Einschätzung dazu habe ich abgegeben und sie wird sich bis zum Gegenbeweis auch nicht ändern - kann sie ja auch nicht, ist ja die existierende Realität.
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Mehr kann ich leider auch nicht beitragen. Als Trost könnte ich dir diese genauer beschreiben
[ATTACH=CONFIG]7139[/ATTACH]
[ATTACH=CONFIG]7140[/ATTACH]
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@ Reservist
Das es keine Umfrage gibt leite ich davon ab, dass niemand eine kennt und keine zu finden ist
Der Rest ist Lebenserfahrung. Wie meinst du funktioniert Politik?
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@ Reservist
Diese Abfrage gab es nie und wird es nie geben. Wenn es sie geben würde, würde dies allerdinsg auch nichts ändern. Es würde weiter jede Seite ihr Interesse verfolgen.
Bei 100% Zustimmung zu bewaffneter SV würde immer noch "so wenig Waffen wie möglich..." gelten.
Die Politik ist solange unbeeindruckt vom Wählerwillen, bis dieser die eigene Macht gefährdet. Daher ist nicht die reine Meinung wichtig, sondern die Durchschlagskraft dieser Meinung.
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Waffenschein ist in AUT genauso schwer wie in D. Da ist man also in einer anderen Kategorie. Österreich kennt die Heimverteidigung.
Politiker sind beim Waffenschein nicht besonders benannt. Es geht um höhere Gefährdung als die Allgemeinheit. Politikern bekommen bei einer entsprechenden Einstufung behördlichen Personenschutz.
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Alles zu Waffen in Filmen findet man hier:
Internet Movie Firearms Database
http://www.imfdb.org/wiki/Main_Page
Skyfall findest du dort unter diesem Link:
http://www.imfdb.org/wiki/Skyfall
1 Handguns
1.1 Walther PPK and PPK/S
1.2 Glock 17
1.3 Glock 18
1.4 Percussion Cap Ardesa 1871 Dueling Pistols
1.5 Steyr M9-A1
1.6 Tokarev TT-33
2 Submachine Guns
2.1 Heckler and Koch MP7A1
3 Assault Rifles & Carbines
3.1 Heckler & Koch HK416 D10RS
3.2 Heckler & Koch G36C
3.3 Olympic Arms K23B Tactical
3.4 M4A1 Carbine
3.5 AKMS
4 Sniper Rifles
4.1 Custom Sniper Rifle
5 Double Barreled Express Rifle
5.1 Anderson Wheeler 500 NE Double Rifle
6 Shotguns
6.1 12 Gauge Double Barreled Shotgun
7 Machine Guns
7.1 Browning M2HB
7.2 Aston Martin Machine Guns
8 Other
8.1 AN/M14 Incendiary Grenade
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DER große Unterschied in der Argumentation ist natürlich die SV. In Österreich ist das anerkannter Bedürfnisgrund. Das macht die dahingehende Argumentation einfach.
Ich denke aber nicht, dass SV Argumentation erfolgreicher sein wird.
Die Antiwaffengang agiert überall gleich. Das Thema SV interessiert die nicht. Man hat die Bedrohung also mit und ohne SV gleich.
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Kannste mir glauben. Ein Kollege von mir hatte massive Probleme im Hafen, wegen der Waffen an Bord. Du brauchst die Genehmigung des Landes.
Früher hat man die Waffen außerhalb der Hoheitsgewässer über Bord geworfen. Heute ist das meist etwas einfacher geworden. Der ein oder andere lässt sich die entsprechenden Genehmigungen auch gern extra versilbern.
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Wenn das Schiff in die Hoheitsgewässer eines Staates einfährt, gelten natürlich dessen Gesetze.
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Funkloch? Ist doch kein Problem: Entweder keine Funktion (Pech gehabt) oder Roaming Gebühren kassieren.
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Ich vermute mal der Abwiegler UHL hat sich weder zur letzten IMK noch zu diesem Vorstoß etwas geäußert. Ist das "lediglich redaktionell"?
"Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten!"
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Gefärhlich ist immer der Staat. Ob Russen, Amis oder Deutsche ist da schnuppe. Zuallererst greift dich der eigene Staat an.
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Mir ist es mittlerweile vollkommen egal wie "kriminalpolizeilich wertvoll" diese ganzen Daten sind. 0,NICHTS dürfte mehr gespeichert werden. Gegen die Organisierte Kriminalität incl. der Geldwäsche und diese mafiösen Strukturen begleitenden Erscheinungen geht in Deutschland sowieso niemand vor.
Bürgerfeindlich ist man dafür hoch zehn.
Es wird stets aufs Neue bewiesen, dass auch sinnvollste neue Eingriffsrechte nach kurzer Zeit missbraucht werden und Daten ebenso dauernd irregulär abfließen. Dabei wird sicher nur die Spitze des Eisberges öffentlich bekannt werden.
Die Beschwichtigungs- und Abwiegelungstaktik der Innenpolitiker und Ordnungsrechtler kann einfach nicht mehr ernst genommen werden.
Alle im Grundgesetz benannten Abwehrrechte gegen den Staat waren nach nicht einmal 60 Jahren ausgehöhlt!
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Das ist zum Schutz vor den Dieben, welche eure Adresse aus dem nationalen Waffenregister gestohlen haben.
Wenn diese an diese dort derart eingelagerten Gegenstände wollen, werden sie da auch dran kommen Das klappt bei einem A-Schrank genau wie bei nem 0er.
Ein Dieb hängt bei mir zuerst mal an der äußeren Hülle. Wenn er am Schrank ist, hat er bereits ausreichend Tätermotivation eingebracht, um auch zu seinem Erfolg zu kommen.
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Amen @ Jägermeister.
Genau so sieht es aus.
@ Reservist. Der Jägerschrank ist bei genauen Durchdenken, keine Ausnahme. Er entspricht eigentlich dem Grundprinzip. Du bleibst bei 2 verschlossenen Türen, um "einsatzbereit" zu sein. Da ist es eigentlich egal, ob das zwei verschiedene Behältnisse, die "Überkreuzlagerung" im Jägerschrank oder doch die gemeinsame Lagerung im B-Innenfach des A-Schrankes ist.
Alles in allem natürlich gleich unsinnig. Ein geräumiger A-Schrank, sollte ausreichend Schutz vor Unberechtigten (sprich Kinderhänden) darstellen. Warum das erst bei 0 und 1 gehen soll verstehe wer will. Ich nicht.
SIE waren gerade da.
in Lawcorner
Posted
Wie willst du die Aufbewahrung der konkret in der WBK eingetragenen Waffen prüfen, wenn du nicht feststellst, ob es auch die dort eingetragenen Waffen sind
Die Dummheiten von WOanders muss man ja hier nicht einschleppen.
Gruß