Jump to content

karaya

Registrated User
  • Posts

    3377
  • Joined

  • Last visited

Posts posted by karaya

  1. er soll das Ding jetzt auf grüne WBK kaufen. Je mehr er nach dem alten Recht kauft - desto besser für ihn.

    Das kann man so generell m.E. zur Zt. nicht sagen.

    Zum Thema Psychotest: Das ist nichts dramatisches. Siehe Aussagen beim IWOE.

    Die Ausgestaltung im einzelnen erfolgt erst noch durch Rechtsverordnung. Das muß nicht unbedingt so sein, wie in Österreich. Kann man z.Zt. noch schlicht nichts dazu sagen.

    Das Aberkennen der WBK wegen eines misslungenen Psychotests halte ich für nicht durchführbar, wenn der Durchgefallene tatsächlich ein normaler, nicht auffälliger Mensch ist. Wie soll das funktioneren ?

    Das funktioniert gem §45 Abs.1 i.V.m. §58 Abs. 9, 6 Abs. 2 WaffG.

    Klar kann passieren, daß auch mal ein Normaler durchfällt. Na und ? Dann macht man eben einen neuen Psychotest.

    Tja, wenn das mal so einfach wird. Wie gesagt, die Rechtsverordnung, die die Einzelheiten regelt, steht noch aus.

    Die MPU für auffällige Kraftfahrer kann man jedenfalls nicht in beliebiger Zeit beliebig oft wiederholen, solange bis man endlich bestanden hat, soweit ich weiß.

  2. Noch ne Frage: 5 Milimeter oder mehr ist ja noch einzusehen, aber so ne Lapalie wie ein oder 2 Millimeter können doch wohl kaum tragisch sein ? Außerdem "muss" die Behörde eine Sondergenehmigung ausstellen, andernfalls müsste sie das Messer kaufen, keine Enteignung ohne Entschädigung (im Normalfall wenigstens).

    1) Zur Millimeterfrage: Das ist dasselbe wie bei Geschwindigkeitsbegrenzungen. 100 km/h auf der Landstraße ist legal, 102 km/h nicht. Gut, da wird noch 3 km/h Meßtoleranz berücksichtigt, das ändert aber am Prinzip nichts. Irgendwo gibt's halt eine Grenze.

    Rein praktisch glaube ich aber nicht, daß Dir jemand wegen 2mm ernsthaft Schwierigkeiten macht

    2) Zur Enteignung: Schon rein begrifflich ist das Verbot des Besitzes bestimmter Gegenstände keine Enteignung.

    Besitz ist was anderes als Eigentum. Du kannst ja z.B. den verbotenen Gegenstand Deiner Freundin Clean Sally zur Aufbewahrung geben, die irgendwo im Ausland lebt, wo der Gegenstand eben erlaubt ist. Dann bist Du weiterhin Eigentümer, Clean Sally ist Besitzerin und alles ist von der Gesetzeslage her paletti.

    Die Frage ist bloß, ob hier evt. etwas vorliegt, was früher enteignungsgleicher Eingriff hieß und jetzt -glaube ich- entschädigungspflichtige Sozialbindung genannt wird. Das denke ich aber eher nicht, und ankaufen muß die zuständige Behörde garantiert nicht.

    Wenn jemand übrigens einen verbotenen Gegenstand nach dem Inkrafttreten des Verbotes noch besitzt, kann der sowieso gem. §54 WaffG (neu) entschädigunslos eingezogen werden.

  3. ...aber meines Wissens ist Ströbele einer der wenigen, die standhaft gegen Angriffskriege oder Kriege ohne UN-Mandat sind.

    Nun, das stimmt wohl. Allerdings ist Ströbele gegen jeden Krieg, ob mit oder ohne Mandat.

    Wobei er für mich in seiner unerträglich selbstgewissen und betroffenheitsgetränkten Art ein echtes Brechmittel ist.

    Andererseits ist er insoweit auch authentisch und weicht keinen Millimeter von seiner Linie ab, mag da geschehen was will.

  4. Gemäß der Annahme, daß es zur "MPU < 25 Jahre > .22lfb" eine derzeitige "MPU" gibt, die aquivalent ist => was würde passieren, wenn ein und die selbe Person an beiden "MPU´s" teilnimmt, aber das Ergebnis ist gegensätzlich ?

    Nun, laß mich nachdenken...*grübel, grübel*...ich hab's:

    Das ist wie bei der Vereinigung von Materie und Antimaterie. Es gilt die berühmte Gleichung E=mc^2.

    Die beiden gegensätzlichen MPU's, die ein und diesselbe Person, dazu die beiden beteiligten Psychologen und das ganze WaffG verwandeln sich in reine Energie und hinterlassen nichts als einen grellen Lichtblitz.

    Eigentlich gar nicht so schlecht. Wer stellt sich freiwillig zur Verfügung?

    :wink:

  5. Darf ich daraus folgern, daß Hundebesitzer toleranter sind? Oder eine im Gun-Board unterdrückte Minderheit?

    Daraus darf man folgern, daß die Fälle, in denen Katzen Jogger oder Radfahrer jagen, wirklich extrem selten sind.

    Anständig erzogene Hunde machen das zwar auch nicht, manche tun's aber doch und wecken damit offensichtlich das Bedürfnis nach Gegenwehr. Daß es gleich so martialisch wird, liegt daran, daß die Veranstaltung hier "gun-board" heißt. Was ist da anderes zu erwarten, wenn sich die üblichen Verdächtigen treffen?

    :lol::lol::lol:

  6. Bezüglich "Flugmedizin/Flugärztliche Untersuchungsstellen" müßte man erörtern, inwieweit es möglich ist, daß man eine "MPU" unauffällig bei dieser "Flugmedizin/Flugärztliche Untersuchungsstellen" macht -> ohne das man in erster Näherung, den eigentlichen Zweck (damit meine ich das Thema < 25 Jahre und > .22 lfb) dazu angibt. -> Was würde passieren, wenn man (ein und die selbe Person) bei der "Flugmedizin/Flugärztliche Untersuchungsstellen" ein negativ Zeugnis erhält und bei einer MPU bezüglich (<25 Jahre und > .22 lfb) ein positiv Zeugnis ?

    Nee, nee, das müssen wir nicht erörtern. Das ist voneinander völlig verschieden. Bei der flugmedizininischen Untersuchung werden auch fast auschließlich körperliche Parameter geprüft, d.h. Sehen, Hören, Gleichgewichtssinn, Herz, Kreislauf etc.

    Mit der Untersuchung auf die geistige Eignung im Sinne von §6 Abs. 3 WaffG (neu) hat das nichts zu tun. Flugmedizinisch ungeeignet ist schon, wer farbenblind ist.

    Ebensowenig ist die Untersuchung nach §6 Abs. 3 WaffG eine "MPU" (die es bisher für auffällige Kraftfahrer gibt) , wie das immer verkürzend genannt wird. Obwohl's wahrscheinlich am ehesten auf sowas ähnliches rausläuft.

  7. Betr. Fortschrittlicher Verein. Wir sind halt ein DSB - Verein mit leichtem Hang zur Tradition. Da Neuerungen reinzubringen ist schon hart. Als wir mit der Gebrauchspistole angefangen haben wurden wir schon mal etwas schief angesehen. Bei einer der ersten 20 sek. Serien kam einer an und fragte was die Ballerei soll. Das haben wir jetzt aber hinter uns seit wir öfter mal den Kreis- und/oder Bezirksmeister stellen. Was mich dort in der Hauptsache hält, sind gute Trainingsmöglichkeiten und keine zu große Fahrstrecke.

    Gruß Max

    Meine eigene erfahrung mit mir persönlich bekannten Schützen ist eher, daß die nur eine vage Vorstellung haben, was Internet so ist ("Ist da nicht alles voller Kinderpornos?").

    Wenn also die meisten in Deinem Verein wissen, was da so abgeht, ist's für mich wirklich ein fortschrittlicher Verein.

  8. Also mich persönlich beschfägtigt am meisten der Gedanke darüber, was die MPU wohl beinhalten könnte, und das diese zu

    ernormer Geldverschwendung führen wird wohl oder übel.

    Und ärgern tut mich der Gedanke das ich als Legalwaffenbesitzer und 10 Jähriges Vereinsmitglied, quasi wie ein unerfahrender

    Anfänger behandelt werde, und das meine Zuverlässigkeit erneut, eigentlich ohne triftigen Grund geprüft wird, und das noch zu MEINEN kosten.

    Ohne Zweifel ist das ganze enorm ärgerlich; man hat auch das Gefühl, mit einem Generalverdacht belastet zu sein.

  9. Bezüglich "Psychotest " möchte hier anmerken, daß ich mich Frage, was ich einem Vereinsmitglied raten soll, welches sich mit diesem Thema beschäftigen muß ->was ist Eure Meinung dazu?

    Echt keine Ahnung, es kommt alles darauf an, wie das im einzelnen ausgestaltet wird.

    Gem. §6 Abs. 4 WaffG (neu) ist das BMI ermächtigt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zur Ausgestaltung des Psychotestes im einzelnen zu erlassen.

    Denkbar ist, daß sich einzelne Psychologen, Psychiater u/o Mediziner bereiterklären, derartige Untersuchungen/Begutachtungen vorzunehmen, die dann auch amtlich anerkannt werden. Sowas ähnliches gibt es z.B. bei den Ärzten für Flugmedizin/Flugärztliche Untersuchungsstellen (mit denen habe ich keine schlechten Erfahrungen gemacht).

    Wenn das so kommt, werden sich möglicherweise eher Ärzte/Psychologen/Psychiater interessieren, die der Sache aufgeschlossen gegenüberstehen, den anderen fehlt es ja auch an eigener Sachkunde.

    So läuft das z.B. bei den Flugmedizinern, die fliegen fast alle selber.

    Vielleicht kommt's aber auch ganz anders. Dann würde ich, wenn ich 24 wäre, eher abwarten.

    Insgesamt: Schwer zu sagen z. Zt.

    Wenn ich mich jetzt mal selbst zitieren darf, möchte ich im übrigen auf meine Ausführungen in untem verlinkten thread verweisen, die zwar satirisch formuliert sind, aber etwa wiedergeben, was ich so erwarten würde.

    http://web184.uranus.xtnoc.de/gunboard/viewtopic.php?p=1415#1415

  10. Ich weiß nicht, ob es in Zukunpft gut ist, einem Spotschützen, der noch keine 25 Jahre alt ist, zu sagen, daß er warten soll -> nur damit er an keinen "Idiotentest" teilnehmen muß, wenn er eine Waffe legal erwerben will, deren Kaliber (zur Zeit) größer .22 lfb ist - oder ?

    Tja, das weiß ich auch nicht und ich habe auch nicht gesagt, daß er bis 25 warten soll, sondern nur die Rechtslage erläutert, soweit das mein bescheidenes Wissen und der Text des WaffG hergibt.

  11. Es sind ja viele Spring- und Butterflymesser im Altbesitz und es die Frage wie diese wieder legal werden können. Außerdem gibt es noch unzählige Springmesser, die zur Seite herausschnellen aber ein oder zwei Millimeter länger als 8,5 cm sind. Sondergenehmigung für zwei Millimeter ?

    Legal werden: Praktisch gar nicht, vgl. §58 Abs. 7 WaffG (neu).

    Ausnahmegenehmigung des BKA nach §40 Abs. 4 WaffG (neu) wird's kaum geben.

    2 mm würde ich glatt abschleifen.

    Wie sieht es denn damit aus ? Unverzichtbar zum Selbstschutz - insbesondere gegengroße Hunde.

    Sollen legal bleiben, wie man gehört hat. Angeblich soll die Bescheinigung gesundheitlicher Unbenklichkeit erteilt werden.

    Teleskopschlagstöcke (bisher völlig legal) Sondergenehmigung ? Dürfen die immer noch geführt werden?

    Weshalb nicht? Die fallen m.E. nicht unter Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2. Die entsprechende Formulierung hat sich nicht geändert.

    Aimpoints. Sind diese noch legal ? Oder ist das ein Zielpunktprojektor ???

    Nein, kein Zielpunktprojektor. Gemeint sind hier eindeutig Vorichtungen, die einen Zielpunkt auf das Ziel, nicht in das Auge des Schützen projezieren. Aimpoint = Reflexvisier, wie der Jagdflieger sagen würde.

    Altbesitz von z.b. Leuchtpistlen, Flobertgewehren, andere Schusswaffen ohne Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein.

    Was machen diese Leute ?

    §58 Abs. 1 WaffG(neu): Bisher erteilte Erlaubnisse gelten grundsätzlich fort.

    Softair und Druckluftwaffen. Ab in den B-Klasse Tresor ?

    §36 Abs.1WaffG (neu): Es sind die erforderlichen Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Verwendung durch Dritte zu treffen.

    Gem. §36 Abs.2 WaffG (neu) ist für erlaubnisfreie Waffen keine besondere Aufbewahrung im Tresor vorgesehen.

    Blankwaffen, wie Säbel, Bajonette, Bowiemesser ? Ab in den A Tresor ?

    Nein. Besondere Aufbewahrungspflichten gelten eh nur für Schusswaffen, vgl §36 WaffG (neu).

    Dekoschwerter und echt ausschauende Dekopistolen ? Wohin damit ?

    Ins Wohnzimmer an die Wand, wer's mag.

    Gaswaffen. Auch in den Tresor ? Dürfen die zusammen mit Munition aufbewahrt werden ?

    Nix Tresor. Gem. Anlage 1 Abschnitt 1.1 sind das keine Schußwaffen.

    Dürfen in den separat verschlossenen Innenfächern von A oder B Tresoren noch Munition für die zugehörigen Waffen

    aufbewahrt werden ?

    Das ist im einzelnen noch unklar.

    Die zuständige Behörde hat 3 Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen

    Ich würde sagen: §58 Abs. 1 Satz 1 WaffG(neu) -> Bisher erteilte Erlaubnisse gelten fort.

    Puh, Leute, das war viel Arbeit. Ohne Gewähr, ich bin nicht unfehlbar und lasse mich gerne korrigieren, aber bitte vorher selbst nachlesen, nicht "ich habe aber im Verein gehört, daß..." :wink:

  12. Tja nun kommt mein Problem. Wenn ich biss April warte wo man ja anscheinend Repetiergewehre als Mehrlader auf die Gelbe

    WBK kaufen darf, bin ich noch keinen 25 Jahre.

    Zu dem wurde mir gesagt das sich das Verkaufsverbot von Großkalibrigen unter 25 Waffen nur auf Kurzwaffen beschränken

    soll!!!???!!!

    1) Es gibt kein Verkaufsverbot.

    §6 Abs.3 WaffG(neu) bestimmt vielmehr:

    Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 (also das vorherige, Anmerkung von mir) gilt nicht für (...) Schusswaffen im Sinne von §14 Abs.1 Satz 2.

    2) Also schaun wir mal, was in §14 Abs.1 Satz 2 WaffG(neu) steht:

    Da sind aufgeführt:

    - Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6mm lfB(.22l.r.)

    - Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen...

    Da fällt also schon mal nicht drunter, was Fischback kaufen will.

    Also wird ein Psychotest erforderlich sein.

    3) Nützt es was, die 98k schon jetzt zu kaufen?

    Antwort: Im Hinblick auf den Psychotest ein klares Nein, No, Njet.

    §58 Abs. 9 bestimmt:

    Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr volllendet hat, am 01. April 2003 (...) ein Schusswaffe, so hat sie binnen eines Jahres auf eigene Kosten der zuständigen Behörde ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach §6 Abs. 3 vorzulegen.

    Satz 1 (also das vorherige, Anmerkung von mir) gilt nicht für (...) Schusswaffen im Sinne von §14 Abs. 1 Satz 2 (siehe oben, Anmerkung von mir) und in den Fällen des §13 Abs. 2 Satz 1 (betrifft Jäger, Anmerkung von mir).

    Alles klar?

  13. AM Fischer schließt deutsche Zustimmung zu evt. Irak - Krieg im UN-Sicherheitsrat nicht mehr aus.

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,228808,00.html

    Das ist nun tatsächlich eine ziemliche Kehrtwendung.

    Vor einiger Zeit hat die Regierung ja schon festgestellt, daß es keine "aktive" Beteiligung ist, wenn deutsche Offiziere in den AWACS-Flugzeugen während eines Krieges den irakischen Luftraum überwachen und helfen, die amerikanisch/britischen Kampfflugzeuge zu dirigieren.

    Ebensowenig ist logistische Unterstützung "aktive" Beteiligung.

    Dagegen bleibt es dabei: Keine deutsche Infanterie im Irak!

    Das hätte allerdings auch garantiert niemand verlangt.

    Was für eine verlogene Bande. Wie muß das den Leuten stinken, die Rot/Grün wegen ihrer ohne uns-Sprüche gewählt haben!

  14. Das sind doch die kleinen Kompaktköter, die zu 90% aus Maul und Zähnen bestehen.

    Nee, die verwechselst Du jetzt mit Bullterriern.

    Doch schon,

    was hilft gegen welchen Hund

    Pudel -> .22

    Dackel -> 9mm

    Schäferhund -> .45

    Dobermann -> .357

    Pit Bul -> .44

    Warum willst'e denn für Pudel nur 22er empfehlen? Doch nicht etwa weil die so tuntig ausschauen?

    Dikriminierung!!!

    Und ich dachte, nach Deinem coming out wird alles besser, D.H.!

  15. So ähnliche Erlebnisse hatte ich auch schon öfters. Wobei es auch dann eine Unverschämtheit sondergleichen ist, solche Köter frei rumlaufen zu lassen, wenn sie nix tun sondern nur die Leute ein bißchen zu Tode erschrecken.

    Ich hab' nichts gegen Hunde, obwohl ich mir selbst keinen halten würde. Wenn andere sich welche halten, ist das selbstverständlich o.k.

    Aber eines muß doch wohl klar sein: Je größer das Viech ist, umso besser muß es erzogen sein, sonst wird's gemeingefährlich. Und einen Hund so zu erziehen, daß er wirklich zuverlässig pariert, kostet wohl viiiiel Zeit und Arbeit, außerdem braucht man eine Menge Sachverstand, alles Voraussetzungen die m.E. die wenigsten Pitbull-Rotweiler-usw.-Halter mitbringen.

    Ich würde mal sagen, wer solche Riesentiere frei und ohne Maulkorb in der Öffentlichkeit rumlaufen lassen will, sollte wenigstens eine entsprechende Sachkundeprüfung ablegen, wie auch jeder Schütze, der nur 'ne 22er kaufen will. Wobei ich noch nicht gehört habe, daß sich eine Waffe selbständig gemacht und von alleine ein Kind erschossen hat.

  16. Helle Haut, Muttersprache Deutsch, keine Religionsfanatiker, etc.......

    Meistens auch falsches Geschlecht, schätz ich mal.

    Frauen sind zwar aufgrund erheblich höherer Lebenserwartung in der Mehrheit (ca. 51%), müssen aber nach Vorstellung der Gutmenschen als Minderheit behandelt werden, sozusagen eine Minderheit ehrenhalber.

  17. Ts, ts, ts: Aber karaya, gerade DU solltest doch wissen, daß es in Dummland keine "Assozialen" gibt. Wie sagt Ihr am Gericht immer politisch korrekt? "Sozial Benachteiligte"? "Diskriminierte Randgruppe"? "Durch die Maschen des sozialen Netzes Gefallene?"

    Keine Ahnung, was die andern sagen, ich sag Assoziale, wenn ich Assoziale meine.

    Und Leute, die ihre Monsterköter ohne Maulkorb und Leine rumlaufen lassen wollen, halt ich nicht für besonders sozial.

    Ganz abgesehen davon, daß es eh' meist eine bestimmte Sorte von Menschen ist, die solche Hunde hält.

  18. Eine Androhung ist wenig sinnvoll, wenn tatsächlich kein Schusswaffengebrauch erfolgen soll.

    Ich würde sagen, das ist die sprachlich mißglückte Formulierung der alten Weisheit, daß man nie mit etwas drohen soll, wenn man nicht bereit ist, die Drohung gegebenenfalls auch umzusetzen.

    Ist so gesehen eigentlich o.k., finde ich.

    Ich würde jedenfalls niemals eine Schußwaffe ziehen, wenn ich nicht finster entschlossen wäre, auch zu schießen, falls die bloße Drohung nicht wirkt. Bin ich das nicht, ist's bloß ein Bluff, der leicht in die Hose gehen kann.

×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)