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karaya

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Posts posted by karaya

  1. Schlimm finde ich nicht die Diskussion bei WO an sich (sowas hat mir bei VO auch meistens Spaß gemacht), sondern wie sie geführt wird.

    Na gegen diesen "Skipper Picard" aus WO (siehe obigen Link) ist unser "Malfunction" wirklich harmlos!

    Wie - ich dachte der ist jetzt endlich fort, nachdem er's etwa ein dutzend mal angekündigt hat?

    Aber einmal hat er doch tatsächlich von "Monopolkapital" geredet!

    *seufz* Daß ich das nochmal lesen durfte, nach all den Jahren!

    :oops:

  2. is eigentlich auch in planung. aber ich weiss nicht, ob's was bringt. ich bin ja nicht mitglied in dem verein.

    Wird natürlich überhaupt nichts bringen, das ist ja wohl klar. Wäre aber bestimmt für Dich und viele hier interessant. Schreib' doch mal 'ne Mail und veröffentliche die Antwort hier, wenn Du überhaupt eine bekommst. Vielleicht kannst ja darauf hinweisen, daß Du sie gewählt hast. Ich kann das nicht, jedenfalls nicht ohne zu lügen.

    Klar dürfte auf jeden Fall sein, daß nächstes Jahr Essig mit Messe in Kassel ist, wenn Rot/Grün die Landtagswahl in Hessen gewinnt, falls sich da noch jemand Illusionen gemacht hat. Allerdings sieht's danach z.Zt. nicht aus. Aber man weiß ja nie, vielleicht gibt's ein furchtbares Main-Hochwasser. Oder der Irak - Krieg bricht endlich aus und man kann wieder mal erklären, daß man sich niemals beteiligt, obwohl gar keiner danach gefragt hat.

    Oder Möllemann tritt einem Schützenverein bei, besorgt sich 'ne 44er und durchlöchert Friedmann, nachdem er zuvor mit dem Fallschirm über dessen hochgesichertem Anwesen abgesprungen ist.

    %&§$*#"/!!!!-chaoten sein, die hier seit wochen alles kaputthauen.

    Was geht denn da in HH ab? Ist mir da was entgangen?

    :shock:

    Ist das nicht nur legitimer Widerstand gegen die Schill -Faschisten?

    Projekt "Auferstehung der DDR light"

    Tja, FAZ - dahinter steckt immer ein kluger Kopf. Ist aber eine zutreffende Formulierung. Und genaugenommen gibt's mehr Sachen worüber man sich Sorgen machen kann, als nur über Waffenmessen. Z.B. über die geplante Totalabschaffung des Bankgeheimnisses. Jetzt ist Schluss mit lustig. Auf zum Marsch in den soziaahhlen, ökologisch-pazifistischen Komplettüberwachungs - Kuschelstaat. Der Mensch sei gut, und ist er's nicht freiwillig, muß man mal ernsthaft mit ihm reden.

    Wenn dann endlich 2/3 der Bevölkerung Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger sind, ist die strukturelle Mehrheit auf ewig gesichert!

    Und um den Gedanken aus der FAZ ein bißchen fortzuführen: Die Freude über das Absaufen der PDS war verfrüht, ihr Programm war noch nie so aktuell wie heute!

  3. d.h. auf einem privaten schießstand darf ich als sportschütze führen, nicht aber z.b. auf dem firmengelände eines

    anderen, um es zu bewachen.

    clifford hat recht. Genau hier liegt der Unterschied zum alten WafffG. Danach wäre das nämlich möglich gewesen.

    Wie gesagt: Mit der Frage der Notwehr hat das aber nichts zu tun.

  4. Und ob Notwehr vorlag muß nun einmal sorgfältig festgestellt werden.

    ...was bei Licht betrachtet, vielleicht auch gar nicht so falsch ist. Sonst könnte nämlich jeder jeden einfach so umlegen und hinterher was von Notwehr erzählen.

    Nachzutragen ist vielleicht noch, daß natürlich auch für den, der jemand anderen in Notwehr verletzt oder gar getötet hat, die Unschuldsvermutung gilt, d.h. es ist nicht zutreffend, das der "Angegriffene" (=Notwehrausübende) seine Unschuld beweisen müßte. Einen "Anscheinsbeweis" gibt es im Strafrecht nicht.

    Mit §12 WaffG hat das ganze wirklich nichts zu tun.

  5. ööh... aber was hatte das eigentlich mit karayas posting zu tun?

    An sich nix.

    bewaffnet im eigenen garten den rasen mähen ist also nicht mehr.

    Doch. Ist noch.

    Bei Gesetzen am besten immer von vorne mit dem Lesen anfangen.

    Also:

    §1 Abs. 4 WaffG (neue Fassung):

    "Die Begriffe der Waffen und Munition, sowie die Einstufung von Gegenständen(...), die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige Waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt."

    Hhhhmmmm. "Begriffe der Arten des Umgangs". Könnte damit vielleicht "Besitz" und "Führen" etc. gemeint sein?

    Werfen wir mal einen Blick in die ominöse Anlage 1.

    Bingo!

    Da findet sich doch tatsächlich -zugegeben reichlich versteckt- in "Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe" folgende Definition: "Im Sinne dieses Gesetzes (...) führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt"

    Folge: Wenn der Rasen innerhalb des "eigenen befriedeten Besitztums" liegt, darf man ihn getrost mit dem 1911-Clon im IPSC- Holster mähen. Das ist nämlich dann kein "Führen".

    Wenn die Nachbarn aber dann die Jungs mit den weißen Kitteln holen: Nicht bei mir beschweren.

  6. Text:

    § 32 StGB (Strafgesetzbuch) lautet:

    Abs.1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    Abs.2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Erläuterungen:

    A) Allgemeines

    Die Notwehr geht auf vorstaatliches, übergesetzliches Recht zurück. Man könnte auch sagen sie ist Naturrecht. Daraus folgt, daß sie durch den Gesetzgeber nicht abgeschafft werden kann, er hat sie ja nicht geschaffen, sondern sozusagen nur vorgefunden und aufgeschrieben.

    Die Notwehr war früh anerkannt. schon die Überschrift vor Art. 139 der 1532 erschienen Carolina lautete: "Von rechter notweer, wie sie entschuldigt".

    B) die Vorrausetzungen im einzelnen

    I) Angriff

    Jede unmittelbar bevorstehende oder andauernde und noch nicht abgeschlossene Verletzung fremder Rechte oder Rechtsgüter durch einen Menschen (Tiere:§§34,35 StGB, 228 BGB).

    Rechtsgüter: z.B. Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre u.a.

    Rechte:z.B. Eigentum

    II) Rechtswidrig

    muß der Angriff sein. Rechtswidrig ist alles, was in objektivem Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Andere Formulierung: Jedes Verhalten, daß der Angegriffene nicht dulden muß.

    III) Gegenwärtig

    ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht oder andauert. Ein Angriff dauert an, solange sich der Angriffserfolg durch Zeitablauf erhöht. Daher ist Notwehr gegen den mit der Beute flüchtenden Dieb möglich. (Je weiter der wegrennt, desto sicherer hat er die Beute, der Angriffserfolg vergrößert sich also)

    IV) Von sich oder einem anderen

    muß man den Angriff abwenden.

    Von sich = Notwehr.

    Von einem anderen = Nothilfe.

    Es gelten jeweils diesselben Regeln.

    V) Verteidigung

    ist grundsätzlich gegeben, wenn man mit Verteidigungswillen handelt. Möglich ist sog. Schutzwehr (z.B. Abblocken eines Schlages) oder Trutzwehr (Zurückschlagen).

    Andere Motive neben dem Verteidigungswillen (Zorn, Rache etc.) sind unschädlich, solange der Verteidigungswille nicht völlig in den Hintergrund tritt.

    VI) Erforderlich

    Muß die Verteidigung sein.

    Zu beurteilen ist das nach den gesamten Umständen, nach der objektiven Sachlage, aus der zeitlichen Sicht des Angegriffenen.

    1) Grundsätzlich darf man sich jeden Mittels bedienen, das gerade zur Hand ist. Auf Risiken für sich selbst muß man sich nicht einlassen, z.B. also nicht versuchen, den körperlich gleichstarken oder überlegenen Gegner durch bloße Körperkraft zu überwältigen.

    Nur wenn (nachweisbar!) mehrere gleich erfolgversprechende Mittel zur Verfügung stehen und genug Zeit zur Auswahl ist, muß man das mildeste wählen.

    2) Schußwaffeneinsatz ist gegenüber unbewaffneten Angreifern anzudrohen, wenn das zeitlich möglich und erfolgversprechend ist.

    Warnschuß ist ratsam.

    3) Verhältnismäßigkeit braucht nur zwischen Angriff und Abwehr gegeben zu sein, nicht zwischen angegriffenem Rechtsgut und möglichen Schäden für den Angreifer. Daher ist Notwehr mit gefährlichen Mitteln auch z.B. zum Schutz des Eigentums zulässig (Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen!), siehe aber unten!

    VII) Geboten

    muß die Verteidigung sein.

    Nicht geboten ist sie u.U. in folgenden Fallgruppen:

    1) Gegenüber Kindern, Volltrunkenen, Geisteskranken.

    Hier ist möglicherweise Ausweichen zumutbar.

    2) Bei unerträglichem Mißverhältnis zwischen angegriffenem Rechtsgut und der durch die Verteidigung herbeigeführten Verletzung (Schulbeispiel: Schuß auf Kinder, die Kirschen klauen).

    3) Bei vorwerfbarer Herbeiführung der Notwehrlage durch den Angegriffenen selbst (im einzelnen strittig).

    4) Wohl am wichtigsten: Wenn die Polizei rechtzeitig erreichbar ist und rechtzeitig kommen würde. Wenn also der Einbrecher im Keller rumort: Erstmal 110, falls dazu Zeit ist. Wenn er dann die Kellertreppe hochkommt: Tja.

    C) Tips

    I) First off all: Don't panic.

    II) Hat man jemand in Notwehr ernsthaft verletzt, ist erste Hilfe zu leisten, soweit ersichtlich ohne eigenene Gefährdung möglich. Andernfalls Notruf.

    III) Im Zweifel Polizei rufen. Dabei möglichst wenig sagen. Was man sagt wird festgehalten und in der Aufregung kann man viel Unsinn reden, aus dem sich nachher Schwierigkeiten ergeben können.

    IV) Jeder gute Polizist wird Verständnis dafür haben, daß man unter Schock steht und jetzt erst mal nichts sagen kann, wozu man auch nicht verpflichtet ist. Aussage am nächsten Tag mit Rechtsanwalt.

    ------------------------------------------------------------------------------

    Literatur:

    Tröndle/Fischer, 50. Auflage

    Schönke/Schröder, 26. Auflage

    Leipziger Kommentar, 11. Auflage

    Kommentare, Fragen, Korrekturen, Ergänzungen wilkommen!

  7. ...das ist so wohl nicht ganz richtig, denn die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss gewahrt bleiben. Sprich, auch in einer Notwehrsituation sollte keinesfalls mit der Gewalteinwirkung überzogen werden...

    Jaaaiiiin. Kommt drauf an, was mit Verhältnismäßigkeit der Mittel gemeint ist. Hier gings ja zunächst mal um Pfefferspray und die Frage, ob man's notwehrmäßig gegen Menschen einsetzten darf, obwohl's nur zur Tierabwehr zugelassen ist und so bitte ich meine obige -zugegeben verkürzte Aussage- auch zu verstehen. Pefferspray wird gegenüber einem ernsthaften Angriff auf Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum etc. kaum jemals ein unverhältnismäßiges Mittel sein.

    Die Diskussion der Notwehr generell gehört aber eher in das Forum "Recht". Werde mal was dazu schreiben. :wink:

  8. Ich finde es mehr als befremdlich, die Meinung zu vertreten, man könne alles tun, was nicht verboten sei.

    Der Grundsatz, daß man (von Staats wegen) alles tun darf, was nicht ausdrücklich verboten ist, heißt auch allgemeine Handlungsfreiheit und ist Inhalt von Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz.

    Genau das ist der Punkt, an dem sich eine freiheitliche Gesellschaft von einer totalitären am meisten unterscheidet. In letzterer darf man nämlich nur das tun, was ausdrücklich erlaubt ist.

    Übrigens ist es bei uns -wie in allen anderen freiheitlichen Ländern- ausdrücklich verboten, andere im Straßenverkehr zu überfahren und das m.E. ganz zu Recht.

  9. *...und wech... ... .... ... ... ...*

    Jo, tschüß, Mann. Obwohl ich's ziemlich feige finde, sich so vor der Erklärung zu Paintball zu drücken, die du mir wohl immer noch schuldest. Ist aber dein Problem.

    Warum eigentlich nicht? Wenn ich genug Geld hätte und einen Flugplatz, warum soll ich mir keinen B 2 oder F 117 kaufen können? Wen würde es stören, wenn ich eine Mk 20 in der Garage stehen hätte?

    Ganz einfach: Ist alles eine Frage der Risikoabwägung. Beispiel: Nuklearwaffen in Privatbesitz sind ein großes Risiko für alle. Wenn ein Besitzer austickt, dann gute Nacht für 100 000 Menschen. Normale Feuerwaffen bedeuten für den einzelnen ein Risiko, das statistisch im allgemeinen Lebenrisiko völlig untergeht und viel geringer ist, als dasjenige, was von einem KfZ-Besitzer ausgeht.

    Durchschnittlich weden in Deutschland pro Jahr 16 Menschen vom Blitz erschlagen. Wieviele kommen wohl durch legale Feuerwaffen um? Bestimmt nicht mehr.

    Dem stehen 6000 -7000 Verkehrstote gegenüber.

    Und was zum Teufel hat die "Anti-Waffen-Lobby" damit zu tun?

    Glaubt hier wirklich jemand, daß die uns mehr mögen, wenn wir Paintballer verdammen? Letztere haben gehören nicht unbedingt zu uns, aber ethisch verwerflich ist nicht, was sie machen; und das zu verbieten, was sie tun, ist schlicht Schwachsinn.

  10. Ethik: "Lehre vom sittlichen Wollen und Handeln des Menschen..., Normen und Maximen der Lebensführung, die sich

    aus der Verantwortung anderen gegenüber herleiten..."

    Nachdem du sogar ein Fremdwörterbuch dein eigen nennst, kannst du mir bestimmt auch erklären, wieso es aus der "Verantwortung anderen gegenüber" unvertretbar sein soll, ebendiese andere, die darin eingewilligt haben, mit völlig unschädlichen Farbkugeln zu beschießen, du großer Philosoph.

  11. Ich hab' mal Paintball gespielt und fand's geil, obwohl's nicht mein Hobby geworden ist. Adrenalin pur. Ich würde aber nicht sagen, daß ich irgendwie "besser" als Paintballer bin, weil ich auf Scheiben schieße, dafür aber mit scharfer Munition.

    Und was die Ethik angeht, sollten wir doch mal ein bißchen vorsichtig sein, um hier keine begrifflichen Verwirrungen zu erzeugen.

    Die Frage nach der Ethik meines Handelns stellt sich nämlich erst dann, wenn ich mit meiner Umwelt in einer Weise in Kontakt trete, die anderen nützen oder schaden kann. Und das ist bei Paintball schlicht nicht der Fall. Es schadet niemandem, wenn ich andere -freiwillige- Mitspieler mit Farbkugeln beschieße. Punkt, aus, Ende.

    Unterscheiden muß man davon die Frage der Symbolik, und das ist genau die Ebene, auf der sich die Gutmenschen mit Vorliebe bewegen. Auf der Ebene kann man fast alles als verwerflich erklären und Anderen ein schlechtes Gewissen machen. Das ist letztlich völlig beliebig, eine reine Geschmackssache.

    Wenn manche Amis auf Fotos von Osama bin Laden ballern, kann man das geschmacklos finden oder nicht. Unethisch ist es sicher nicht, weil: ein Foto ist ein Foto ist ein Foto. Niemandem tut das weh, niemand nimmt Schaden dabei.

    Nachbemerkung: Ich würde nicht auf O.b.L. - Fotos schießen. Aber nur aus PR-Gründen und weil ich's geschmacklos finde; mit Ethik hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun.

  12. Die genaue rechtliche Begründung hab ich jetzt nicht parat. Hab' ich aber mal gelesen und überprüft. Es stimmt: Wenn du das Ding zum Einsatz gegen Menschen rumträgst, ist das wohl an sich nicht erlaubt. In einer Notwehrsituation darfst du aber alle verfügbaren Mittel einsetzen, um den Angriff abzuwehren, also Eisenstange, Kettensäge und eben auch dein Pfefferspray, das du zur Hundeabwehr mitgeführt hast.

    ("Seit ich als Kind mal gebissen wurde, habe ich panische Angst vor Hunden!")

    :lol::lol::lol:

  13. Es gibt da einen Spruch, den ich nicht mehr vollständig zusammenbekomme, wonach fürsorgliche Betreuung die schlimmste Form des Terrors ist ...

    Stimmt. Und welcher Berufszweig hat seit den 70'ern den größten Zuwachs?

    Polizisten? Nein, weit gefehlt: "Sozialarbeiter".

    Bevor aber totale Paranoia ausbricht und der Abend in Mißlaune endet, ein kleiner Themawechsel: Political Correctness in der Sprache. Ein weites Feld!

    Kann sich jemand an die Zeiten erinnern, als es noch "Hilfsschulen" gab? Nein? "Sonderschulen" noch bekannt? Hielt sich auch nur ein paar Jahre, bevor es als zu diskriminierend empfunden wurde. Nächste Stufe: "Förderschule". Auch schon abgeschafft. Jetzt nennt man das Ding politisch korrekt (jedenfalls bei uns):"Schule zur individuellen Lernförderung". Klingt echt exclusiv, oder? Ich schätze, diese Bezeichnung wird sich solange halten, bis jeder weiß, was damit gemeint ist. Dann muß man sie ändern.

    Noch ein Beispiel gefällig? Bitte: Der Zigeuner. (Ich habe übrigens mal welche kennengelernt, die sich ganz selbstverständlich und unironisch selbst so bezeichnet haben, aber egal). Man wich auf "Sinti & Roma" aus. Böser Fehler, weil sich nun einige kleinere - nun wie soll man das nennen- Z.-Volksgruppen beschwert haben, die zwar Z. sind, aber weder Sinti noch Roma. Versuchsweise sollte "Euronomaden" eingeführt werden, was sich aber nie so recht durchsetzen konnte. Jetziger PC-Name: "mobile ethnische Minderheit". Hihihi! Kann man klasse als "MEM" abkürzen, hört sich fast so an wie "MEK".

    Was mich wundert, ist, daß sich das "Zigeunerschnitzel" so hartnäckig hält.

    Übrigens kenne ich ein Amt, wo ein Blinder die Pförtnerdienste verrichtet. Damit das offensichtlich selbst mehrheitlich blinde Publikum das auch checkt und nicht bei entsprechendem Anlaß "He, mach doch die Augen auf!!!" schreit, hängt über seinem Pförtnerkabuff ein Schild :

    Hier bedient sie ein Nichtsehender.

    (Letzeres Beispiel widme ich übrigens speziell Hollowpoint. Nein, nicht etwa, weil er selber blind wäre, wie man jetzt vielleicht mißverständlich annehmen könnte.)

    Wobei dazu anzumerken ist, daß "Nichtsehender" wegen des Wortbestandteils "nicht" eigentlich auch irgenwie zu negativ klingt. Vielleicht wäre "Andersichtiger" besser?

    :cry: oder passender: 8)

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