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Glockologe

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Posts posted by Glockologe

  1. Um Wirkung zu erzielem, müßte er die feindliche Formation in nicht mehr als 300m Höhe überfliegen. In den Wirkungsbereich wie vieler .50MGs einer B-17 käme er da? 

    Und so ein .50er Zwillingsturm läßt ordentlich was raus.

    BTW schon bei normale Gewehrkalibern wie 7,92 oder .303 wurde im Jägereinsatz die mangelnde Wirksamkeit gegenüber Bombern kritisiert.

  2. Am 24.5.2024 at 14:25 , HornerArms sagte:

    nö, auf der Federführungsstange montiert.

    Das ist richtig, der von mir als Beispiel angeführte wäre ein rahmenmontierter Komp, der in der Annonce sitzt auf der Federführungsstange. 

  3. Die Antworten der Parteien zur Nationalratswahl 2024 – Die SPÖ
     
     
    Den Abschluß des IWÖ-Wahlbarometers für die wahlberechtigten Legalwaffenbesitzer macht jetzt die SPÖ. Ob die Aussicht auf die pfingstliche Aussendung des Heiligen Geistes oder doch die jahrelange Aufklärungsarbeit der IWÖ verantwortlich war für den (zumindest verbalen) Wandel in der Einstellung der SPÖ zum privaten legalen Waffenbesitz sei dahin gestellt, Faktum ist aber, daß die Sozialdemokratie noch vor einigen Jahren deutlich negativer reagiert hat. Vergleichen Sie doch gedanklich die aktuelle Beantwortung unserer Fragen mit dem SP-Entwurf zu einem Waffenverbotsgesetz aus dem Jahre 2002.
    Es gilt aber auch hier das zur FPÖ und ÖVP Gesagte: Wir werden unser Möglichstes tun, sollte die SPÖ im Herbst zu Regierungsverantwortung kommen, damit sich die aus den Antworten ersichtliche positive Tendenz nicht nach der Wahl wie eine Fata Morgana in Luft auflöst.
     
     
    Ihr
    Prof. Dipl.-Ing. Mag. Andreas Rippel
    Präsident
     

     

     
     
    1. Welche Position nimmt Ihre Partei grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein? Gibt es in der österreichischen Rechtsordnung ein Grundrecht auf Waffen für unbescholtene, verläßliche Bürger?
     
     
    Wir haben ein bewährtes Waffengesetz und sind nicht daran interessiert, dass legaler Waffenbesitz kriminalisiert wird.
     
     
    2. Das österreichische Strafgesetzbuch definiert im § 3 den Begriff der Notwehr und enthält eine taxative Aufzählung der notwehrfähigen Rechtsgüter. Wie beurteilen Sie die Verteidigung derselben mit legalen Schußwaffen in einer Notwehrsituation?
     
     
    Die Abwägung, ob es sich bei Delikten mit Einsatz von legalen Schusswaffen um Notwehr oder Notwehrüberschreitung handelt, obliegt unabhängigen Gerichten. Dieser Fragestellung muss sich auch jeder Polizist und jede Polizistin stellen.
     
     
    3. Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des
    Waffengesetzes in der kommenden Legislaturperiode gestalten? Würden Sie den
    Ermessensspielraum im Waffengesetz zugunsten oder zuungunsten der
    Legalwaffenbesitzer ausüben?
     
     
    Die Vollziehung hat sich immer nach dem Gesetz zu richten, sowohl die Exekutive, als auch die Judikative. Wir sehen keinen Änderungsbedarf zur aktuell gültigen Rechtslage.
     
     
    4. Die letzten EU-Richtlinien zum Waffenrecht hatten Verschärfungen des österreichischen Waffengesetzes zur Folge. Würde Ihre Partei weiteren Verschärfungen zustimmen, oder würden Sie gegen weitere Verschärfungen stimmen und sehen Sie auch Möglichkeiten zur Liberalisierung?
     
     
    Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ging es darum, eine ausgewogene Balance zwischen dem legalen Waffengebrauch und der Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes zu finden. Dies ist mit den aktuellen Bestimmungen im Waffengesetz gelungen, da praktikable Lösung im Interesse der legalen Waffenbesitzer – seien es Jäger, Sportschützen oder Mitglieder von Traditionsverbänden – gefunden werden konnten. Gleichzeitig wurde allfälliger Missbrauch von Waffen bestmöglich eingeschränkt. Gewaltschutz und das Verhindern von Missbrauch sind der SPÖ wichtige Anliegen, dass beides mit dem legalen Waffenbesitz nicht in Widerspruch stehen muss, sehen wir bspw. an der Schweiz. Je besser diese Ziele erfüllt werden, desto eher erübrigen sich Debatten um legalen Waffenbesitz.
     
     
    5. Falls Ihre Partei weitere Verschärfungen des Waffengesetzes plant, welche konkreten Pläne gibt es dazu? Würden Sie einem allgemeinen Waffentrageverbot im öffentlichen Raum zustimmen und würden Sie den Waffenbegriff erweitern und damit auch auf Gegenstände des Alltags ausdehnen?
     
     
    Die tatsächliche Umsetzung eines generellen Waffenverbots im öffentlichen Raum würde einen Paradigmenwechsel in der Polizeiarbeit bedeuten, weg vom dringlichen Verdacht hin zum Generalverdacht. Insbesondere die Ausdehnung auf Alltagsgegenstände wäre dabei ein bedenklicher Schritt, der Willkür Tür und Tor öffnet. Es gibt bereits die Möglichkeit der gesetzlich genau definierten Waffenverbotszonen, die sich bewährt haben.
  4. Nö, Frame Mounted.

    Glock 19 Compensator

    (Beispielphoto)

    Die Prallflächen können durchaus vor der Mündung sein. Sowas hatte ich auch auf meiner ersten Open Gun. Mit entsprechend dampfiger Munition kann das sogar was bringen, obwohl böse Zungen sagen, daß das Gewicht am Rahmen da mehr ausmacht. Als Vorteil gibt man an, daß bei Browningsystemen, das Abkippen des Laufes nicht durch zusätzliches Gewicht beeinflußt wird, d.h. es erübrigt sich die Abstimmungsarbeit mit den Federn.

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