Ich kenne meinen SB nicht einmal, nur seine Unterschrift auf der Erwerbsberechtigung. Bei mir geht alles schriftlich. Ist bei uns eher etwas pragmatisch, wenn die zuständige Kantonspolizei grünes Licht gibt, (keine Hinderungsgründe) steht der Erwerbungsberechtigung nichts mehr im Wege und der SB kann die Bewilligung ohne Vorbehalte erteilen.