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Anaconda.44

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Posts posted by Anaconda.44

  1. mir wurde bez. meinem jagdschein aber auch dazu gesagt, daß wenn ich den nicht mehr löse, daß damit mein bedürfnis für die jagdwaffen entfällt.

    Eben das ist Stuss, Manfred.

    Du kannst jederzeit einen JS lösen, selbst wenn Du es mal 1 Jahr nicht tust.

    Du kannst jederzeit zur Auslandsjagd gehen, dazu benötigst Du keinen deutschen JS.

    Das Besitzbedürfnis am JS festzumachen ist Quatsch und wieder so ein Gehirnfurz einiger Schreibtischtäter.

  2. Richtig Mühli, gerade hier in Düseldorf haben wir einige Kreuzritter gegen den legalen Waffenbesitz. Sie versuchen mit allen! Mitteln die legalen Waffen aus dem Volk zu ziehen, ob es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt ist denen schei*egal. Bezeichnend ist auch, das bei meiner Behörde ein Sachbearbeiter sitzt, der vor ca. 20 Jahren schon mal dort war. Damals ist er Aufgrund von massiven Dienstaufsichtsbeschwerden dort entfernt worden, nun ist er wieder da und werkelt munter weiter.

    Das VG unterstützt die Behörde durch die gefällten Urteile. Berufungen werden nur seltenst zugelassen. Wenn sie zugelassen werden, sind sie meist erfolgreich.

    Weitere Aktivitäten unserer Behörde:

    Munitionssammelscheine werden mit der Begründung wiederufen dass sie bei Beantragung nicht ausreichend begründet wurden. Teilweise sind die Scheine schon über 15 Jahre im besitz der Leute. Persönlich sind mir 6 Fälle bekannt.

    Sammlerwbk´s werden massiv eingeschränkt. Beutewaffen beim Sammelgebiet "Deutsche Ordonanz bis 45" werden gestrichen.

    Persönlich bekannt 2 Fälle.

    Jäger die keinen JS gelöst haben werden aufgefordert ihr Bedürfnis nachzuweisen oder ihre Waffen abzugeben. Nach Auskunft eines Bekannten auf der UJB mindestens 50 Fälle.

    Mittlerweile weiss ich von Betroffenen, dass mehrere Behörden so verfahren.

    Fazit: Die Behörde / der Staat ist unser Feind. Jedes noch so kleine Zugeständnis an diese Leute ist ein weiterer Spatenstich zum Grab des legalen Waffenbesitzes. Reicht man denen den kleinen Finger, ist der Arm ab. :x

    Aber genug davon, das ist Kesselnietes Fred.

    Es sollte nur Aufgezeigt werden dass man NIEMALS die Behörde unterschätzen sollte...

  3. Normalerweise sind die Gaser WBK pflichtig, bei den alten LG weiss ich es aber nicht. Meins war beim LKA und wurde laut dem Kripobeamten im PP "kriminaltechnisch Untersucht". Dann hab ich es in einem erbärmlichen Zustand wiederbekommen. Danach war nie wieder die Rede von dem Teil, keine Aufforderung es eintragen zu lassen oder unbrauchbar machen zu lassen etc.

  4. Naja gut, wir wissen das das alles Kinkerlitzchen sind.

    Aber wenn man böse will, kann man das alles als:

    - illegaler Waffenbesitz (Waffen ohne F müssen in eine WBK das ist so, wirklich doof sowas aufzuheben)

    - mangelnde Aufbewahrung der Waffen, nicht getrennt von der Munition (zwei geladene Kanonen im Haus an unterschiedlichen Stellen, das war auch schon vor 2003 pfui)

    - Besitz von Nebelgranten (Nebeltöpfe)

    Wenn man das alles so liest muss man sich doch schon fast wundern, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde und nicht erst gegen Zahlen einer Geldbusse.

    Falsch, de50ae.

    1.) Das Luftgewehr durfte und darf ich haben, weil es so alt war das es kein F brauchte. Das habe ich auch wiederbekommen und habe es heute noch.

    2.) Zuhause darf ich laut Definition WaffG meine Waffen geladen führen.

    Anders wäre es gewesen wenn ich nicht Zuhause gewesen wäre. Wenn ich die Wohnung verlassen habe, hab ich die Dinger natürlich entladen und eingeschlossen.

    3.) Das einzige was bleibt sind die Nebeltöpfe. Da war aber nie mehr die Rede von.

    Fakt ist, dass die Sache aus der Sicht eines Gutmenschen vielleicht moralisch bedenklich ist, da ich mich ja vorbereitet habe auf einen Angreifer zu schießen (Feuerbereite Aufbewahrung.) Ich habe aber gegen kein Gesetzt verstoßen. Ich muss meine Waffen nicht vor mir selbst verschließen und in meiner Wohnung kann ich einen unberechtigten Zugriff jederzeit unterbinden.

    Fakt ist auch, dass selbst wenn es ein Verstoß gegen das Gesetzt gewesen wäre, es nach 5 Jahren verjährt gewesen wäre. Da die Behörde aber erst nach 5 Jahren und 2 Monaten die Einziehung verfügt hat, hätte aus meiner Sicht das Gericht auch so entscheiden müssen.

    Der Richter argumentierte jedoch, dass das Gesetz das so nicht vorsehe. Es gäbe zwar eine Verjährungsfrist bei Straftaten, jedoch würde diese Frist nicht bei einer OWI greifen. Im Klartext: Wenn man einen Überfall begeht, ist das nach 5 Jahren weg. Bei einer OWI nicht.

    Noch Fragen? :roll:

    Da wundern sich manche, wenn man den Staat als neues Feindbild hat...

  5. Das hab ich auch gedacht, Hunter...:( Die Realität belehrt mich aber eines besseren, wie man sieht.

    Mein Fall soll nur zeigen, dass man sich niemals zu sicher fühlen sollte. Man kann sich noch so Gesetzestreu verhalten, wenn einem die Behörde an die Karre pinkeln will hat man wenig Chancen...Und diese wenigen Chancen hat man sich schnell durch einen falschen Anwalt versaut ...oder man kann sie nicht wahrnehmen wenn man nicht Rechtschutzversichert ist.

    Wenn ich nicht im FWR wäre, hätte ich meine Plempen längst abgeben können...

  6. Das ist ja hart. Darf man fragen wessen man die Beschuldigt hat?

    Wie war das Verhältnis zum Ordnungsamt bisher? Rächt sich da jemand?

    Der Anlass war eine Hausdurchsuchung um 7.00 Uhr in 1998 aufgrund einer Anzeige dass ich 60 illegale Kanonen zu Hause hätte. Gefunden haben sie ein uraltes Luftgewehr ohne F und ein paar Nebeltöpfe. Ich hatte damals Aufgrund einer massiven Bedrohung eine geladene Kanone unter dem Kopfkissen und eine weitere in einer Schreibtischschublade. Ich war damals um die Zeit noch im Bett. Als die an der Tür lospolterten, war ich mit einer Kanone hinter der Türe. Als die dann "Polizei" riefen, hab ich die Kanone natürlich wieder unter das Kopfkissen gelegt um keine Missverständnisse zu provozieren.

    Natürlich hab ich den Polizisten alles gezeigt und soweit war auch alles OK. Strafrechtlich wurde das Verfahren eingestellt wegen geringer Schuld. (Nebeltöpfe). Nach 5 Jahren und 2 Monaten (eigentlich wäre nach der Zeit schon alles verjährt) verfügte dann die Behörde die Einziehung der WBK´s wegen unsicherer Aufbewahrung. Das ich die Waffen nicht vor mir selbst verschließen muss, die Aufbewahrung also rechtens war ist für die uninteressant. Der Richter argumentierte, dass ich nicht auf meine Waffen aufpassen könnte wäre damit bewiesen, dass die durchsuchenden Polizisten ja auch Zugriff auf die Waffen bekommen hätten...Somit wäre ich unzuverlässig und die Behörde hätte richtig gehandelt...

    Soviel zu "Gerechtigkeit gegenüber legalen Waffenbesitzern"...

  7. Mühli, in D ist es so dass das VG meistens zu gunsten der Behörde entscheidet wenn es nur irgendwie geht.

    Verstehen kann die Entscheidung niemand, aber so ist das hier in D.

    Ob das OVG überhaupt entscheidet, ist noch gar nicht raus. Bei den Verwaltungsgerichten kann man hier nicht so einfach in Berufung gehen. Hier muss man erst mal einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Entschieden wird die Zulassung auch beim OVG. Wenn die keinen Bock haben, wars das. Laut meinem neuen Anwalt ist die Zulassung zur Berufung die grösste Hürde, packen wir die haben wir gute Chancen zu gewinnen. Im Strafrecht kann man einfach so in Berufung gehen, bei Verwaltungssachen nicht.

    Eine Geldstrafe kommt nicht in Frage, weil ich ja nichts gemacht habe was bestraft werden könnte.

    Einen Termin habe ich folglich noch nicht und weiss auch nicht ob ich überhaupt einen bekomme. Wenn ich keinen bekomme, wars das für mich, wenn ich einen bekomme und verliere, auch.

  8. Mühli, sicher ist das wahr!

    Einziehen können sie meine Waffen nicht, aber sie wollen meine WBK´s. Wenn sie damit durchkommen, muss ich meine Waffen einem Berechtigten überlassen, sprich verkaufen oder beim Händler einlagern.

    Fachärztliches Gutachten wird es bei mir nicht geben, ich sehe da keine gesetzliche Grundlage für. Nach 5, respektive 10 Jahren nach neuem WaffG kann ich meine Waffen dann wiederholen, sofern ich dann noch ein Bedürfnis glaubhaft machen kann. Bei den Langen wird das kein Problem sein wegen dem Jagdschein, bei den Kurzen wird es ein Problem werden.

    Ich hoffe allerdings, das die Richter beim OVG wenigstens klar denken können und ein wenig gesunden Menschenverstand haben. Auch hoffe ich dass sich mein neuer Anwalt etwas mehr engagiert als der bisherige "Staranwalt Waffenrecht".

  9. das Ermittlungsverfahren wurde wegen geringer Schuld, keinem öffentlichen Interesse von der Staatsanwaltschaft eigestellt.

    Genau wegen so einer "Einstellung wegen geringer Schuld" will mir die Behörde die Zuverlässigkeit absprechen und meine WBK´s einziehen. Strafrechtlich nicht relevant und vollkommen uninteressant, Waffenrechtlich machen die ein Fass auf. Vor dem VG hab ich schon verloren, jetzt ist die Zulassung zur Berufung beim OVG beantragt. Bei mir geht es allerdings um Waffenrecht.

    Die Krönung ist, dass die "Vorfälle" aus 1999 sind und alle im gesetzlichen Rahmen waren. Im Klartext, ich habe NICHTS gemacht. Ist aber vollkommen egal, schuldig gesprochen wurde ich mit an den Haaren herbei gezogenen Begründungen trotzdem. Mal sehen was das OVG demnächst sagt....

    Wenn die Kameraden hier mehrheitlich meinen das es funktioniert, dann versuch es. Tu Dir aber selbst einen Gefallen und geh vorher in das FWR und in die Rechtsschutzversicherung.

  10. das mit dem nachfragen ist eine feine sache, doch macht da nicht jedes amt aus datenschutzgründen mit. mein amt z.b. spielt da nicht mit.

    Warum nicht? Ich hatte da noch nie Probleme mit einem Amt. Ich lass mir eine Kopie oder ein Foto der EWB und die Tel.Nr. der Behörde des Käufers senden. Dann ruf ich da an, geb die WBK oder die JS Nummer durch und frage gezielt ob der Käufer die EWB hat oder nicht. Die brauchen dann nur Ja oder Nein zu sagen. Da ist nichts mit Verstoß gegen Datenschmutz...:?

    Das mit dem Beglaubigen ist immer mehr Aufwand und Kosten für den Käufer, einige schreckt das ab. Ich kaufe z.B. nichts von einem der eine beglaubigte Kopie haben will...Die Verkäufer können meine Behörde anrufen und die geben auch Auskunft und gut ist

  11. Das DAO ansich ist nicht neu. Es wurde erstmals in den 50er Jahren bei Fa. Steyr eingeführt, hat sich aber damals nicht durchgesetzt.

    Das stimmt so nicht, .45er. Ich habe schon einen Perkussionsrevolver mit DAO Abzug gesehen und auch die Bilder hier irgendwo gepostet. Und der ist definitiv weit älter...

    Ich persönlich bevorzuge die klassischen SA/DA Hybridabzüge a la Beretta 92 oder CZ 75. Die Waffe wird fertiggeladen getragen und ist nach dem Ziehen sofort schussbereit. Wenn ich weiter schießen muss kann ich den Hahn vorspannen und präziser schießen. Im DA Mode bekomme ich kein vernünftiges Trefferbild hin wenn das Ziel über 10 Meter entfernt ist....:roll:

  12. Eine Doppelflinte mit 12/76 macht mal überhaupt gar keinen Sinn.

    1. ist man mit der Flinte aufgrund der Länge der Waffe nicht so beweglich im Haus.

    2. Hat man nur 2 Schuss bevor man nachladen muss.

    3. Feuer mal 12/76 Buck in einem Indoorstand ohne Gehörschützer ab, danach nochmal aus der Hüfte... Der Rückschlag ist nicht von Pappe. Wenn Du nicht richtig stehst, bringt er Dich komplett aus der Richtung, aus der Hüfte haust Du dir wahrscheinlich selbst die Läufe ins Gesicht.

    4. Der Gegener hat es einfacher Dir die Waffe abzunehmen weil er sie leichter greifen kann wie eine KW.

    5. Die Streuwirkung einer Flinte wird weit überschätzt. Bis 5 Meter ist der Einschuss einer Flinte mit Buck ein einziges faustgroßes Loch. Einen Vorteil bezüglich Trefferwahrscheinlichkeit bringt Dir die Flinte mit Buck nur auf Entfernungen zwischen 10 und 15 Metern.

    Noch mehr ?

  13. Tja, manche lernen es eben nie..:(

    Andererseits glaube ich auch nicht, dass der Typ irgendwas mit den Dingern angestellt hätte. Da war wohl nur die Sammelleidenschaft größer als unsere Gesetzeslage zulässt.

    So einer ist mir aber 100 mal lieber wie ein Idiot der "nur" ne illegale 6,35er hat und damit dann was anstellt... :roll:

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