Braunschweig (AP) Auch Inhaber eines Waffenscheins dürfen keinen Revolver mit ins Bett nehmen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat einem 56-Jährigen aus dem Harz den Waffenschein entzogen, weil er aus Angst vor Einbrechern mit geladenem Revolver unter dem Kopfkissen zu schlafen pflegte. Der 56-Jährige sei mit der Waffe nicht sachgerecht umgegangen und habe sie nicht sorgfältig verwahrt, urteilten die Verwaltungsrichter in einer Montag in Braunschweig veröffentlichten Entscheidung.
Die scharfe Waffe im Bett wurde nach Angaben des Gerichts zufällig von der Polizei bei einer Durchsuchung entdeckt, der eine Drohung des Mannes gegen den Bau einer Hochspannungsleitung vorangegangen war. Der Waffenbesitzer erklärte den Ordnungshütern, er bewahre den geladenen Revolver zur Selbstverteidigung unter seinem Kopfkissen auf. In der Vergangenheit seien öfter fremde Personen auf dem Grundstück seines Reihenhauses herumgeschlichen.
Nach der Durchsuchung ordnete der Landkreis Goslar den Einzug aller Waffenscheine an, die der 56-Jährige für den Revolver und mehrere Gewehre schon seit Jahrzehnten besaß. Die Klage des Waffenbesitzers gegen den Einzug vor dem Verwaltungsgericht blieb nun ohne Erfolg.
Der Mann könne im Schlaf den Zugriff anderer Personen auf den geladen Revolver nicht sicher verhindern, urteilten die Verwaltungsrichter. Insbesondere für seine Ehefrau sei die Waffe nachts zugänglich gewesen.
Außerdem sei zu befürchten, dass der 56-Jährige die Waffe missbräuchlich verwenden könne, erklärten die Richter weiter. Durch unbekannte Personen auf dem eigenem Grundstück werde noch keine Notwehrsituation geschaffen, in der allein die Waffe eingesetzt werden dürfe. Jeder Waffenbesitzer sei verpflichtet zunächst alle anderen Abwehrmaßnahmen auszuschöpfen, bevor er seine Waffe bereithalte. Demnach hätte sich der Waffenbesitzer zunächst an die Polizei wenden und um verstärkte Kontrollen seines Grundstücks bitten müssen.
Also eure Meinung würde mich schon sehr interessieren, zumal es einige Widersprüche gibt z.B. Besitzdiener usw. Auch glaube ich es handelt sich um WBK und nicht um einen Waffenschein. Der Hintergrund zum Durchsuchungsbeschluss muss gesonderte Beachtung finden.
Es drängt sich daher die Frage auf:
Warum eine Waffe überhaupt anmelden, wenn der legale Waffenbesitzer
weniger rechte als der bewaffnete Ganove besitzt.