Das heißt aber auch, wenn ich ihn in den Rücken schiesse, muss ich ihn danach noch umdrehen und von vorne am besten in Kopf schiesse, man muss nur darauf achten das man die Schussfolge nicht nach weisen kann.
Ich bin schon auf dem Weg zu einem dt. Vorderladerschiessen von der Polizei kontoliert worden und hatte einen Perkussionsrevolver dabei, was ist pasiert? nichts laut dt. Gesetz darf ein Ausländer, bei dem diese Waffe frei ist, diese zu einem schiessen in Deutschland mitführen. Wurde mir auch schriftlich vom BKA aus Wiesbaden bestättigt.
Wenn ihr nächstens einen Tingelbesitzer wisst, der so was verkaufen will, eine Mail an mich, bei uns ist die frei, in ein Päckchen gesteckt und schon ist er alle Sorgen los. Bezahle auch noch 50 Euro plus Versand.