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  1. Letzte Stunde
  2. War es denn jetzt eine Kontrolle oder wollten die den Bestand einsacken?
  3. Ich zitiere mich mal selbst. Das Pendel ist nah am oberen Umkehrpunkt.
  4. Das LRA weiß nicht, warum die Kontrolle stattgefunden hat??? Das Schweigen der links-grünen Presse wird immer verständlicher...
  5. Sowas würde ich noch aufnehmen.
  6. https://www.beck-aktuell.de/ausbildung-und-karriere/faelle-klausuren/keine-schreckschusspistolen-fuer-mitglieder-der-afd
  7. Today
  8. https://www.egun.de/market/item.php?id=20508187 Eieiei, das Glas hätte er besser einzeln dazu angeboten... Die Montage ist gebastelt... Die Original ZF Montage hatte 30mm Ringe.
  9. https://www.egun.de/market/item.php?id=20496487 Selbigen hat einer unserer RAG Schützen... Nö, lass mal stecken.
  10. Update https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/landtag/detailansicht-landtag/artikel/toedliche-waffenkontrolle-ermittlungen-bleiben-schwierig.html#topPosition
  11. In BW https://www.bild.de/regional/baden-wuerttemberg/albstadt-junge-15-verletzt-lehrerin-und-kind-11-mit-messer-6acf6a62fd6239b19ad4131e
  12. Wieder Schüsse auf Geschäfte - Polizei verstärkt Präsenz - WELT
  13. Und wiedermal den falschen..... Die sind so....
  14. Was Shitstorm wegen erschossener Tiere angeht, ist die Polizei Ludwigshafen gerade mittendrin, statt nur dabei. Wobei es auch nicht besonders hilfreich ist, die eigene Pressemitteilung jetzt zum gefühlt drittenmal korrigieren zu müssen. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1203169.ludwigshafen-polizei-korrigiert-pressemitteilung-zu-erschossenem-chihuahua.html
  15. Oder wenn das Messer verschlossen ist.
  16. Abgesehen vom Status des verbotenen Gegenstandes, was ist wenn das Handschuhfach abgeschlossen ist?
  17. Aber nur, wenn du im Auto sitzt. Aber ich verstehe was du meinst, irgendwann wird er ins Auto steigen.
  18. Letztlich ist das Teil im Handschuhfach griffbereit und somit das Führen gegeben. Mein Messer im Handschuhfach ist auch führen. Eine Tiefgarage für mehrere Häuser ist nunmal nicht das befriedete Eigentum des Fahrzeugführers, und der Eigentümer kann da auch nichts erlauben, weil ein verbotener Gegenstand.
  19. Da hat nur eines einen höheren Stellenwert, Knete generieren.. p.s das mit den verreckten Weidetieren auf Ihren Wiesen hab ich auf die schnelle nicht gefunden... Vorwürfe gegen TierrechtsorganisationPeta tötete Zehntausende Tiere https://www.sueddeutsche.de/panorama/vorwuerfe-gegen-tierrechtsorganisation-peta-toetete-zehntausende-tiere-1.1641764
  20. Seh ich auch so. Führen ist ja mit "tatsächliche Gewalt ausüben, außerhalb des befriedeten Besitztums" definiert. Jetzt übe ich aber nicht wirklich die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand in meinem Auto aus, während ich in der Wohnung im Bett liege und schlafe.
  21. Ich persönlich hätte da auch eher ein Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften gesehen, aber wenn die es ausdrücklich als führen ansehen hat es eben auch entsprechende Wirkung auf andere Bereiche die nicht eindeutig geregelt sind
  22. Es geht wohl eher darum, dass das "Aufbewahren" im Auto als Führen gewertet wird und dabei das Auto über längere Zeit, z.B. über Nacht in der Garage steht. Selbst auf dem Parkplatz eines Schützenvereins darfst du die Waffen nicht im Auto längere Zeit aufbewahren. Warum allerdings das Gericht das aufbewahren als Führen gewertet hat, kann ich so auch nicht nachvollziehen. Ich würde es verstehen, wenn dem Fahrer bei einer Kontrolle das als Führen angelastet wird, aber nicht wenn das Auto in der Garage steht. Das Führen auf dem Vereinsgelände ist ja erlaubt, da es mit der Zustimmung des Vereins erfolgt. Bei einer Gemeinschaftsgarage kann das Führen tatsächlich nicht erlaubt sein. Meine Meinung zu dem Thema.
  23. Abgesehen von dem Schlagring finde ich den Text doch ganz interessant. Mein erster Gedankengang: klar ist das führen, ein "Transport", wie es manche gerne bezeichnen, gibt es nach Waffenrecht nicht also ist alles (ggf Erlaubnisfreies) führen solange es nicht innerhalb der eigenen Wohnung ist. Aber moment mal, es steht ja nicht innerhalb der eigenen Wohnung sondern innerhalb begründeten Besitztum mit Zustimmung des eigners. Dies ist in der eigenen Garage ja durchaus gegeben! Nun sagen die allerdings: Da die garage für jeden Bewohner frei zugänglich ist zählt das nicht. Hier wird es ehrlich gesagt verdammt gefährlich! Dasselbe trifft nämlich auch z.b. auf das Vereinsgelände eines Schützenvereins zu!
  24. Sicher, aber "dem gehört alles weggenommen" klingt für mich sehr nach richtig so, nicht, weil es das unsinnige Gesetz verlangt, sondern weil der Waffenbesitzer bestraft gehört.
  25. wäre es auch egal gewesen, wenn er jemanden umgelegt hätte. Nach 10 Jahren ist die Akte (theoretisch) clean.
  26. Yesterday
  27. Ohne jeden Zweifel !
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