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  1. Past hour
  2. Alles was Sie sagen und denken kann und wird gegen Sie verwendet (wenn sie nicht auf unserer Seite stehen).
  3. Politiker der DEP (Deutschen Einheitspartei - Unsere Demokratie)?
  4. Ich lese ja viel Quatsch von dir, gezwungenermaßen, aber das ist echt noch mal eine Stufe oben drauf.
  5. Yesterday
  6. Ich könnte jetzt einen Kacksmiley hier drunter stetzen. Ohne Angabe warum. Hast du dich davon überzeugt und Nachweise das sie die Qualifikation dazu haben? Schon mal überlegt, das man mit der Aussage dir einen Strick draus dehen kann?
  7. The Dos and Don'ts of firing the Bren gun. In this clip from a British 1943 training film, infantry demonstrate how to handle weapons and get into position effectively. You can find the full film, titled 'Use of Fire', on our film collections https://film.iwmcollections.org.uk/record/994?fbclid=IwY2xjawOS99FleHRuA2FlbQIxMABzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeTHhVEHTuSKMjnr1uQ2V2oXfpY_OJmyXJ-REDrV-OfMiY31hwJPeKSkIVka4_aem_ZkYeJm8nmXJVSbVbVsJUTg
  8. SVD
  9. How Canadian Snipers Were So Precise the Germans Thought They Used Witchcraft… https://kok1.noithatnhaxinhbacgiang.com/cuongvan/how-canadian-snipers-were-so-precise-the-germans-thought-they-used-witchcraft/#goog_rewarded
  10. Und eine Machete! Und noch ein Messer! Was hätte damit bei einem Amoklauf für ein Blutbad angerichtet werden können.
  11. Wie immer halt .... ein paar ganz gefährliche Luftgewehre hab ich auch erspäht!
  12. An sich doch, z.B. Staatsanwalt, Gerichtsvollzieher oder Finanzbeamter oder so etwas.
  13. Dem Bild nach sind, zumindest bei den Kurzwaffen im Vordergrund, geschätzt mindestens die Hälfte davon SRS-Waffen. Und dazu noch ganz besonders gefährliche Teile wie ein Modellkanonenrohr, drei Perkussionspistolen, zwei Perkussionsrevolver und sogar eine der berüchtigten Tingle-Pistolen.
  14. Das ist meines Wissens nach falsch. Die Kontrolle findet in der Regel im öffentlichen Raum statt. Also darfst du, als Kontrollierter das auch filmen. Für dich selber. Was nicht erlaubt ist, ist diese dann zu veröffentlichen. Dies also anzukündigen ("Da seht ihr euch nachher auf Youtube!") ist also maximal dämlich, weil dann hätten die lieben Kontrolleure wieder einen Grund das Filmen zu unterbinden bzw. das Gerät sicher zu stellen. Solange du das Video nicht veröffentlichst (oder das androhst/ankündigst) also kein Problem ....
  15. Gibts schon länger und das war ein realer Fall. Müsste irgendwo in den alten IWÖ Nachrichten zu finden sein. Demjenigen der darauf bestanden hatte, dass der Polizist die Schuhe auszieht, wurde dies als Verweigerung der Kontrolle angelastet. Der Polizist hat meiner Erinnerung nach auf dem Absatz kehrt gemacht, und ist wieder gegangen. Die WBK war dann aber auch weg. PS: habe die Stelle jetzt natürlich in der Eile nicht gefunden, dafür das hier: Tipps für Waffenbesitzer | IWÖ
  16. Darf man eigentlich Eigentum des Staates, das wirtschaftlich zu verwerten wäre (was sicher nicht bei allen, aber doch bei manchen der Kanonen der Fall ist), einfach vernichten? Wenn da noch ein Ding an einen WBK-Inhaber geht, dann werden davon ja nicht einmal die WBKs mehr. Es wird eher noch der pösen, pösen Waffenindustrie Umsatz entzogen.
  17. Schon lange, ich glaube 96 oder so.. Es gibt allerdings keine spezifischen Vorschriften, außer, daß die Waffe vor unbefugtem Zugriff geschützt sein muß. Waffen dürfen gemeinsam mit Munition gelagert werden, sie dürfen sogar geladen sein. Mein Polizist hat einmal einen Aspiranten mitgebracht um ihm "richtig geiles Zeugs" zu zeigen. In Ö kommen Streifenpolizisten in Uniform von deiner zuständigen Wache, mein WP und meine WBK sind auch von der BPolDion Wien ausgestellt.
  18. Habt Ihr den Blödsinn jetzt in AT auch?
  19. Das werden die wohl kaum unterschreiben und sie mit der Begründung "Haben Videoüberwachung abgelehnt" "rauswerfen" wird auch nicht gehen.
  20. Ähhh .... NEIN! (Gefällt mir auch nicht, ist aber so.) Ansonsten könntest Du ja die unmöglichsten "Regeln" aufstellen. Ob man mehr als zwei Personen zur Kontrolle reinlassen muss ist eine andere Frage, aber wenn die "Kontrolleure" "sicherheitshalber" noch ein o. zwei "Nahsicherer" mitbringen, dann wirst Du wahrscheinlich nichts dagegen tun können. Schließlich ist ja damit zu rechnen, dass Du / Deine Frau als Waffenbesitzer plötzlich ... Das Schild nützt nichts. Wenn die nicht gefilmt werden wollen, dann musst Du die Kameras abschalten. Hast Du "vergessen", dass sie laufen, dann darf im Zweifel die Aufnahme vor Gericht nicht verwertet werden (UND man wird ggf. versuchen Dir einen Strick daraus zu drehen). Bei einer Verkehrskontrolle ist die Polizei immer zu zweit (mindestens - es gibt also Zeugen), der kontrollierte ist oft allein und möchte deshalb vielleicht die Kontrolle auf Video aufnehmen - ist aber verboten (wo kommen wir denn hin, wenn sich die Kontrolleure kontrollieren lassen müssen ...). "Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes" zieht auch bei Kontrollen Offizieller. Wie die das bei den Body-Cams ausgehebelt haben - k.A. (M.W. muss deren Einsatz angekündigt werden, man kann das aber nicht ablehnen) Wo kommen wir denn hin, wenn der gemeine Untertan Bürger dasselbe dürfte, wie die Obrigkeit ... Mein Vorschlag: Nie da sein, wenn die unangekündigt klingeln und bei einem Termin einen (besser zwei) Zeugen mit "einwandfreiem Leumund" (und möglichst keine Waffenbesitzer - jedenfalls nicht aus demselben Landkreis) dazu einladen. Idealerweise Anwalt o.ä.
  21. die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist in Ingelheim zu Hause. Ich geh davon aus, daß ja. DIe schauten auch mal ganz komisch, als ich denen sagte, daß ich da nicht mal tot überm Zaun hängen wollte.
  22. Ich würde NICHT wetten wollen ob der Satz nicht doch so aus Ingelheim stammt.......
  23. So etwas würde ich bei wertvollen Sammler- oder Jagdwaffen niemals zulassen, daß die mit den Schweißhänden irgendwelcher fremder Personen befingert werden.
  24. Haupsache, möglichst viel Blödsinn zu verzapfen:
  25. Ja.....schlimmer geht nimmer........ GRUẞ
  26. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/waffenbehoerde-kreis-mainz-bingen-vernichtet-400-waffen-100.html
  27. Während seines Dienstes ist im saarländischen Bexbach ein Gerichtsvollzieher getötet worden. Die Hintergründe sind nicht bekannt. Dem Mitarbeiter sei "im Dienst für unseren Rechtsstaat das Leben genommen" worden, hieß es.[mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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