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Wenn nicht schon der 2. Apil wäre, würde ich das für einen gelungenen Aprilscherz halten
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Ah, ein Eriban Touring, ideal zum ziehen. Zwei Arbeitskollegen hatten so welche, einen normalen & der Spitzname "Earl" ( weil genügend Kleingeld) die größte Version vom imho Troll hinter seinem 350er Benz.. Der Wrangler ist auch Chic.. Arbeitskollege hat einen in kurz Modellausfhrung Rubicon... p.s Ich hatte einen Hobby 495, danach eine Hymer WoMo.
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Schöner 820?, genau die richtige Koffer und Kabinengrösse. Mit Vorderachssperre und grossem Getriebe der besser 12M18.
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Wir erst seit 3 Jahren, aber dieses Jahr wieder hier: Stellplatz mit privater Sanitäranlage - Camp du Domaine Vorher 60 Jahre (als Kind mit Eltern schon) Italien. Auch schön. Aber anders. In IT fühlt man sich geduldet, in F willkommen. Die sind höflich und freundlich, besonders im Verkehr, in IT ist catch as catch can. Technologisch sind die Franzmänner uns voraus. Die Autobahnen sind in top Zustand, mit APRR Transponder beim Bezahlen keine Probleme.
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Verschreibungspflichtige Medikamente mussten Long-Covid-Patienten bislang meistens selbst bezahlen. Das soll sich nun ändern: Vier Wirkstoffe übernehmen künftig die gesetzlichen Krankenkassen auf Rezept. [mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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Dafür wird Mammographie halt nicht mehr bezahlt. Raucher sollen verrecken, die wissen, was sie tun, trotzdem Vollkasko wider besseren Wissen anzubieten passt mal wieder zu DEU. Ich steige auf einen Berg obwohl mehrfach Warnungen ausgesprochen wurden. Der H 145 bleibt am Boden, selber Schuld. Ich fresse mir 280 Kg an, tja, Diabetesmedikamente leider nicht zu bekommen. Mehr Eigenverantwortung ist ne tolle Sache. Aktion- Reaktion. Ist schwierig jeden Fall zu bewerten, wie soll man das trennen aber den Raucherschutz zu verstärken geht nicht in mein schmales Hirn. Nichtraucher schützen in dem man Rauchbereiche nicht unmittelbar vor Eingängen positioniert und Rauchen während der Arbeitszeit verbieten oder radikal nacharbeiten lassen, das könnte ich nachvollziehen.
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Wird auch Zeit, dass sich mal jemand um die Gesundheit der Raucher kümmert! Smoker´s first! Was noch? Gratis Spenderleber für Alkoholiker?
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Camping-Urlaub: Mit Wohnwagen und Zelt am liebsten nach Frankreich
topic antwortete Hausmeister's gbadmin in RSS-Feeds
Wir fahren schon seit mind. 30 Jahren am liebsten nach Fronkreisch, allerdings kein Camping! -
Frankreichs Präsident Macron setzt auf Gespräche mit Iran, um eine Wiedereröffnung der Straße von Hormus zu erreichen. Einen Militäreinsatz bezeichnete er als unrealistisch - und übt deutliche Kritik am US-Präsidenten.[mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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Die russische Justiz hat den deutschen Karnevalisten Jacques Tilly zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt - wegen bissig-satirischer Mottowagen. Er war nicht anwesend.[mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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Seit April haben starke Raucherinnen und Raucher in Deutschland Anspruch auf ein jährliches Lungenscreening. Das Ziel: Lungenkrebs früh zu entdecken und Überlebenschancen zu erhöhen. Von Philipp Wundersee.[mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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Wer Campingurlaub macht, den zieht es laut Eurostat-Statistik innerhalb der EU am häufigsten nach Frankreich. Deutschland ist bei den beliebtesten Ländern zum Campen auf Platz vier.[mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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Das Raumfahrtunternehmen SpaceX soll noch in diesem Sommer an die Börse gebracht werden. Das melden verschiedene Medien unter Berufung auf Insider. Es wäre der größte Börsengang der Geschichte.[mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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Achtung: Werbung! Sehnlichst von mir erwartet, die 5. Auflage 2026 des zuletzt 2020 erschienenen Waffenrecht, Handbuch für die Praxis, Heller/Soschinka/Rabe – ISBN 978-3-406-83343-4. Nichts gegen die vielen anderen Handbücher und Kommentare zum Waffenrecht in meinem Bücherregal, aber der Heller/Soschinka/Rabe steht bei mir stets griffbereit auf dem Schreibtisch. Mit Vergnügen habe ich in einem „Editorial“ den Beitrag von Dr. Robert Heller zur Bewerbung der Neuauflage gelesen, die wie folgt beginnt: Zahlreiche Änderungen in den letzten 20 Jahren haben das Waffengesetz zu einem schwer durchschaubaren Gestrüpp von Detailregelungen gemacht, die mit zum Teil missverständlichen und manchmal sogar widersprüchlichen Anweisungen Waffenbesitzern und Waffenbehörden Pflichten auferlegen. Außerdem werden Verbote auf immer mehr Gegenstände ausgeweitet, die für sich genommen nicht potenziell gefährlich sind oder ein Alltagsverhalten darstellen (zB grds. Verbot des Verkaufs eines Essbestecks mit Schmiermesser auf dem Flohmarkt). Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu! Auf Flohmärkten Verbot von Essbestecken mit Schmiermessern? Erster Gedanke: So ein Unsinn! Wie so häufig, ist der erste Gedanke richtig. Das besagt aber nicht, dass der Gesetzgeber nicht einen derartigen Unsinn ins Gesetz gepackt hat. Stimmt denn die Behauptung, grundsätzlich sei der Verkauf eines Essbestecks mit Schmiermesser auf dem Flohmarkt verboten? Zweiter Gedanke: § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 WaffG, Handelsverbot? Passt nicht, da es sich nicht um eine Schusswaffe, Munition, Hieb- oder Stoßwaffe handelt, sondern um ein Essbesteck mit Schmiermesser. Man muß ein paar Paragraphen weiterblättern und wird in § 42 WaffG fündig, dieser regelt u.a. das Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen. Wenn man sich durch die ersten vier Absätze gequält hat, findet man einen am 31.10.2024 in Kraft getretenen Absatz 4a und dessen Satz 1 lautet „Absatz 1 gilt entsprechend für das Führen von Messern“, Satz 2 listet dann die Ausnahmen auf. Der Gesetzgeber hat das auch so gewollt, das Führen jegliche Messer soll bei öffentlichen Veranstaltungen verboten sein. Instruktiv die dazugehörige Begründung des Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems : Zur Eindämmung von Gewalttaten, welche durch Messer verübt werden, wird bei öffentlichen Veranstaltungen das Führen jeglicher Messer verboten. Da inzwischen eine hohe Deliktrelevanz auch für solche Messer zu verzeichnen ist, bei denen es sich um Alltagsmesser handelt, umfasst das der öffentlichen Sicherheit dienende Verbot alle Messer, ungeachtet einer etwaigen Einstufung als Waffe in Anlage 1 WaffG. (BtDrs 20/12805 Seite 35) Zusammengefaßt: Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Messer führen. Überhaupt kein Messer, kein Kindermesser, kein Tafelmesser, kein Essbesteck mit Schmiermesser. Ausnahmen Oben habe ich auf Ausnahmen verwiesen. Tatsächlich regelt § 42 Abs. 4a Satz 2 WaffG Ausnahmen vom Verbot des Führens von Messern. Der Gewerbetreibende ist auf dem Flohmarkt vom Verbot ausgenommen – § 42 Abs. 4a Satz 2 Nr. 2 WaffG – der Private hingegen nicht. Der Besucher oder private Händler muß auf die Ausnahme des § 42 Abs. 4a Satz 2 Nr. 10 WaffG hoffen: „Personen, die Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck führen“. Sie sind in der Bringschuld für den Nachweis des allgemein anerkannten Zwecks. Viel Spaß bei der Argumentation! Und dann natürlich die allgemeine Ausnahme des nicht zugriffsbereiten Führens i.S.d. Anlage 1 A 2 Nr. 13 WaffG „ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann“. Alles nicht so einfach, ein schwer durchschaubares Gestrüpp von Detailregelungen, bei deren Durchdringung wir gerne behilflich sind: Kontakt The post Essbesteck mit Schmiermesser appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte. Gesamten Artikel anzeigen
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In Rom beginnen die Osterfeierlichkeiten - erstmals mit Leo XIV. als Papst. In seinem ersten Amtsjahr hat Leo leise, aber spürbare Akzente gesetzt, berichtet Tilmann Kleinjung. [mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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Ach was Du musst nur gut Rappen können...
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GRUẞ -
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US-Präsident Trump verschleiere, wie hoch der Einsatz der USA im Iran-Krieg wirklich sei, sagt Expertin Clüver-Ashbrook. In Nahost zögen die USA derzeit ein Aufgebot zusammen - obwohl sie den Krieg eigentlich schnell beenden müssten.[mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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Besonders in Krisenzeiten sind Menschen anfällig dafür, Falschbehauptungen zu glauben - und davon gab es zuletzt viele. Auch wenn es oft schwer ist, gibt es einige Tipps, um Desinformation zu entlarven. Von C. Reveland und P. Siggelkow. [mehr] Gesamten Artikel anzeigen
