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  1. Yesterday
  2. Hättest Du da Aktenzeichen?
  3. Das alle Magazine in Widerstandsgrad I gehören.
  4. Und diese beiden Urteile besagen was?
  5. In der aktuellen CALIBER sind zwei Oberlandesgerichtsurteile aus NRW und Bayern drin.
  6. GRUß
  7. Oder Fotos machen, dann gehen manche Anträge leichter durch.
  8. Nicht nur in Bayern. Aber in Bayern noch ein paar Monate (?) länger. Für alle mit JJS! Gott sei Dank war das vor meiner Sportschlächterprüfung.
  9. DJV-Kernforderungen zum Wolf im Jagdrecht Heute leben alleine in Niedersachsen und Brandenburg jeweils mehr Wölfe als in ganz Schweden. Tötungen von Pferden, Schafen und anderen Weidetieren durch Wölfe sind trotz umfangreicher Schutzmaßnahmen in weiten Teilen des ländlichen Raums längst Alltag. Sie führen zu immensen Kosten und schüren Angst und Verunsicherung in der Bevölkerung. sni Do., 2026-01-08 15:32 Tags Wolf Grauwolf Wolfsmanagement Jagdrecht Bundesjagdgesetz Jagdgesetz Weiterlesen über DJV-Kernforderungen zum Wolf im JagdrechtAnmelden oder Registrieren, um Kommentare verfassen zu können Quelle
  10. Und der Jagdschein galt gleichzeitig als Waffenschein.
  11. Hast du das was aktuelles? Ich meine mitbekommen zu haben, dass die Aufbewahrung Klasse 1 nur für die Magazine gilt welche vom BKA "nachträglich" genehmigt werden. Die bei der Waffenbehörde als Altbestand gemeldeten Magazine sollen da nicht drunter fallen. Aber es macht vermutlich keinen Sinn darüber zu diskutieren.... Im Zweifel gegen den Angeklagten.
  12. Ganz schön viel Meinung. Auch ich kenne ihn persönlich.
  13. Ich glaube bis 1976.
  14. Und wird heute willig aufgegriffen und ad absurdum geführt. In welcher Staatsform leben wir mittlerweile gefühlt? Aha. Ja, di haben auch kräftig mitgemacht - und sich mittlerweile selbst in´s Knie geschossen. Es war mal in BY so, das Kw unbegrenzt auf JJS kaufbar waren.........
  15. Ja, da hat das seine Wurzeln. Und die Jägerschaftsvertetung hat fleißig beraten. Aus Angst vor Wilderei und weil man sich privilegiert wähnte.
  16. Hallo ich surfe gerade bzgl. Waffengestz. Und stoße auf eine Ausarbeitung aus der "Allgemeinen Schweizer Militärzeitschrift" Nr 12 von Dezember 2001. Da sind verdammt viele Parallelen zwischen damals und heute zu erkennen. entwaffnung.pdf Stefan
  17. Scheint mir zwar -- außer es bringt einen Vorteil in der Gewichtsverteilung (oder zum Wildern, womit ich mich nicht auskenne?!?) -- eher sinnlos, aber eigentlich sind doch nur Vampire und der Fürst der Finsternis gegen Licht. Beim deutschen Gesetzgeber ist das eine etwas eigenwillige Spezialobession, oder aber die Regierung besteht eben aus genannten Elementen.
  18. Letzte Woche
  19. Hat schon mal jemand eine WBK nach §19 WaffG beantragt mit der Begründung, dass nur so ein hinreichender Schutz des Schlüssels, oder auch gegen Erpressung einer Zahlenkombination, nach den gestiegenen Anforderungen der Ämter und Gerichte gewährleistet werden kann?
  20. Hallo na also: Tätige Reue. Klarer Freispruch. Stefan
  21. ...........Geständnisse zum Auftakt
  22. https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/ueberfall-juewelier-moenchengladbach-100.html
  23. Du verstehst da etwas miß. Waffentresore und die getrennte Aufbewahrung der Munition dienen nicht! zum Vereiteln von Diebstählen. Böse Zungen würden behaupten, es dient nur dazu, damit der rechtmäßige Eigentümer im Ernstfall nicht schnell genug an seine Schießeisen kommt. Aber was weiß ich schon...
  24. https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_101071924/sankt-augustin-gangster-klauen-ganzen-gold-tresor-nrw.html Tja - - Auch Gewicht schützt nicht vor Diebstahl
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