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Europa hat ein Problem mit Feuerwaffen
topic antwortete Der Reservist's GunBoard.de in Waffenlobby.eu
Das hilft ganz sicherlich, ist aber auch veränderbar - nicht ganz so schnell, wie bei unserem GG, aber........ Das ist das Zauberwort. Wir "spielen mal Protest" und dann gehen wir wieder unserem Alltagstrott nach. Wir haben definitiv nix und niemanden, der die Interessen der LWB vertritt, bzw. überhaupt vertreten könnte. Was habn wir von den so genannten "Lobbyisten" immer gehört? "Wir konnten das Schlimmst verhindern" Nein - konnten sie nicht, sie haben nur ein "Leckerli" bekommen und waren glücklich. Sie waren nie wirklich eine Interessenvertretung und werden es auch in Zukunft nicht sein, weil ihnen der Einigungswille und der Blick über den Tellerrand fehlt -
Da ist noch nicht viel drinnen. Da kann man noch nichts sagen.
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Das kann im Rahmen einer anwaltlichen Akteneinsicht überprüft werden. Das geht auch ohne Mandat, kostet so ca. 50 €.
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Ukraine- und Nahost-Krieg, Aufrüstung, Wehrpflichtdebatte: Für die Friedensbewegungen gibt es viele Gründe, zu Ostern auf die Straßen zu gehen. Doch wie steht die Bundespolitik zu ihren Forderungen nach mehr Diplomatie? Von C. Nagel.[mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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Äpel Birnenvergleich. Die Amis haben den Waffenbesitz seit dem 15.12.1791 verbrieft im 2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten stehen. Seit dem haben sich die Gun Grabber die Zähne dran ausgebissen... Dazu unterschiedliche Bundesstaatenrechte & wenn ich einen Jagdschein will gibts keine 3 Wöchigen Kurse zu xxxx Teuro oder klasisch 1-2 Jahre beim LJV. Angelschein dasselbe... Den gabs vor 60 Jahren als Jugenfischereischein für 3,50 DM ohne irgendwass bei der zuständigen Behörde... https://de.wikipedia.org/wiki/2._Zusatzartikel_zur_Verfassung_der_Vereinigten_Staaten
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In Myanmar hat das Parlament den seit Jahren faktisch regierenden Militärjunta-Chef Min Aung Hlaing zum Präsidenten gewählt. Er hatte 2021 einen Putsch angeführt. Seitdem herrscht Bürgerkrieg in dem Land. Von Florian Bahrdt.[mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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Hallo so gestern habe ich noch einmal mit der zuständigen Stelle beim BKA telefoniert. Beim ersten Gespräch wurden noch einige Schreiben gefordert. Gestern bestätigte man mir, dass alles für einen Feststellungsbescheides für das betreffende Abzugsgehäuse vorhanden wäre. Ja, man versprach mir, da mein "Fall" etwas ungewöhnlich wäre, eine schnelle Bearbeitung. Merkwürdig fand man auch die Weigerung der Waffenbehörde, die aussagekräftigen Bilder des Abzugsgehäuses, aufgrund derer das LKA NRW die Einstufung als waffenrechtlich relevant erstellte, mir bzw. dem BKA zur Verfügung zu stellen. Auch den Satz des Leiters der Waffenbehörde: "Vor Entscheidung des BKA über Ihren Antrag ist die zuständige Waffenbehörde zu hören". stieß auf Unverständnis. Genauso wie das Zitat des LKA: "Die Einstufung durch den "Leitfaden 3.0 - Wesentliche Waffenteile im neuen Waffengesetz" sei nicht entscheidend." Stefan
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Die Polizei hat am Abend einen Mann festgenommen, der in einem ICE Pyrotechnik gezündet hatte. Der Vorfall ereignete sich nahe Siegburg in Nordrhein-Westfalen. [mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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Es gibt da wenn ich die alte Heimat aus der Ferne mit der neuen vergleiche einen interessanten Effekt. Die Deutschen scheinen ab und an mal eine einmalige Lobbyaktion zu machen, die bringt dann vorhersehbar keine direkten Erfolg, und dann sind die enttäuscht und geben auf. Die Amis bleiben dran, über Jahrzehnte trotz Rückschlägen. Die moderne Feuerwaffenbewegung in Amerika kann man ziemlich gut im Anfang datieren, auf 1977. Bis zum ersten größeren gesetzgeberischen Erfolg hat es ein Jahrzehnt gedauert, bis zum ersten großen Erfolg vor Gericht 31 Jahre, und das bei wesentlich günstigeren Ausgangsvoraussetzungen. Und die Grapscher probieren es auch ein halbes Jahrhundert danach immer wieder.
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Der wöchentliche Trainings-Thread
topic antwortete Jägermeister's AbsurdGuy in Verbände und Vereine - Diskussionsforum
So, das Modell ist es: https://www.vectoroptics.com/rifle-scopes/Mustang-1-4x24FFP-Riflescope-SCFF-36.html Sollte beim eGun Händler im Sofortkauf imho 239€ kosten, ich habe es in einer parallelen Auktion für imho um 100€ bekommen. Mehr wäre es mir aber auch nicht wert. Es war nur der Versuch herauszufinden, ob meine EraTaca-Montage oder das Leupold eine Macke hat, die normalerweise verbaut sind. -
Hat sich jemand dort schon intensiver umgeschaut und kann berichten?
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NRW kehrt Rechtsgrundsatz um und will Verbände instrumentalisieren
Thema hat Jägermeister hinzugefügt: Waffenlobby.eu
https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/02042026_nrw_kehrt_rechtsgrundsatz_um_und_will_verbaende_instrumentalisieren.html - Yesterday
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Großaufgebot vor Ort - Polizeieinsatz an ICE in Siegburg - Fahrgäste evakuiert
Thema hat Mike57 hinzugefügt: Allgemeines
https://www.focus.de/panorama/welt/polizeieinsatz-an-ice-in-siegburg-fahrgaeste-evakuiert_5c279fd6-30ec-4cea-829c-8af6b5408ebf.html -
Waffenkultur Nr. 86, Januar/Februar 2026 https://waffenkultur.de/PUBLIC/Ausgaben_PDF/waffenkultur_86.pdf Waffenkultur Nr. 87, März/April 2026 https://waffenkultur.de/PUBLIC/Ausgaben_PDF/waffenkultur_87.pdf
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Blauer ist der Community beigetreten
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Wenn nicht schon der 2. Apil wäre, würde ich das für einen gelungenen Aprilscherz halten
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Achtung: Werbung! Sehnlichst von mir erwartet, die 5. Auflage 2026 des zuletzt 2020 erschienenen Waffenrecht, Handbuch für die Praxis, Heller/Soschinka/Rabe – ISBN 978-3-406-83343-4. Nichts gegen die vielen anderen Handbücher und Kommentare zum Waffenrecht in meinem Bücherregal, aber der Heller/Soschinka/Rabe steht bei mir stets griffbereit auf dem Schreibtisch. Mit Vergnügen habe ich in einem „Editorial“ den Beitrag von Dr. Robert Heller zur Bewerbung der Neuauflage gelesen, die wie folgt beginnt: Zahlreiche Änderungen in den letzten 20 Jahren haben das Waffengesetz zu einem schwer durchschaubaren Gestrüpp von Detailregelungen gemacht, die mit zum Teil missverständlichen und manchmal sogar widersprüchlichen Anweisungen Waffenbesitzern und Waffenbehörden Pflichten auferlegen. Außerdem werden Verbote auf immer mehr Gegenstände ausgeweitet, die für sich genommen nicht potenziell gefährlich sind oder ein Alltagsverhalten darstellen (zB grds. Verbot des Verkaufs eines Essbestecks mit Schmiermesser auf dem Flohmarkt). Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu! Auf Flohmärkten Verbot von Essbestecken mit Schmiermessern? Erster Gedanke: So ein Unsinn! Wie so häufig, ist der erste Gedanke richtig. Das besagt aber nicht, dass der Gesetzgeber nicht einen derartigen Unsinn ins Gesetz gepackt hat. Stimmt denn die Behauptung, grundsätzlich sei der Verkauf eines Essbestecks mit Schmiermesser auf dem Flohmarkt verboten? Zweiter Gedanke: § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 WaffG, Handelsverbot? Passt nicht, da es sich nicht um eine Schusswaffe, Munition, Hieb- oder Stoßwaffe handelt, sondern um ein Essbesteck mit Schmiermesser. Man muß ein paar Paragraphen weiterblättern und wird in § 42 WaffG fündig, dieser regelt u.a. das Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen. Wenn man sich durch die ersten vier Absätze gequält hat, findet man einen am 31.10.2024 in Kraft getretenen Absatz 4a und dessen Satz 1 lautet „Absatz 1 gilt entsprechend für das Führen von Messern“, Satz 2 listet dann die Ausnahmen auf. Der Gesetzgeber hat das auch so gewollt, das Führen jegliche Messer soll bei öffentlichen Veranstaltungen verboten sein. Instruktiv die dazugehörige Begründung des Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems : Zur Eindämmung von Gewalttaten, welche durch Messer verübt werden, wird bei öffentlichen Veranstaltungen das Führen jeglicher Messer verboten. Da inzwischen eine hohe Deliktrelevanz auch für solche Messer zu verzeichnen ist, bei denen es sich um Alltagsmesser handelt, umfasst das der öffentlichen Sicherheit dienende Verbot alle Messer, ungeachtet einer etwaigen Einstufung als Waffe in Anlage 1 WaffG. (BtDrs 20/12805 Seite 35) Zusammengefaßt: Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Messer führen. Überhaupt kein Messer, kein Kindermesser, kein Tafelmesser, kein Essbesteck mit Schmiermesser. Ausnahmen Oben habe ich auf Ausnahmen verwiesen. Tatsächlich regelt § 42 Abs. 4a Satz 2 WaffG Ausnahmen vom Verbot des Führens von Messern. Der Gewerbetreibende ist auf dem Flohmarkt vom Verbot ausgenommen – § 42 Abs. 4a Satz 2 Nr. 2 WaffG – der Private hingegen nicht. Der Besucher oder private Händler muß auf die Ausnahme des § 42 Abs. 4a Satz 2 Nr. 10 WaffG hoffen: „Personen, die Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck führen“. Sie sind in der Bringschuld für den Nachweis des allgemein anerkannten Zwecks. Viel Spaß bei der Argumentation! Und dann natürlich die allgemeine Ausnahme des nicht zugriffsbereiten Führens i.S.d. Anlage 1 A 2 Nr. 13 WaffG „ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann“. Alles nicht so einfach, ein schwer durchschaubares Gestrüpp von Detailregelungen, bei deren Durchdringung wir gerne behilflich sind: Kontakt The post Essbesteck mit Schmiermesser appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte. Gesamten Artikel anzeigen
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Ach was Du musst nur gut Rappen können...
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topic antwortete Hollowpoint's Jägermeister in Waffenlobby.eu
GRUẞ -
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GRUẞ -
in Detroit braucht er die auch ...
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Mein Kumpel in Detroit hat sich gleich 2 davon gesichert. Surplus U.S. Army 1911 Information - Civilian Marksmanship Program
