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  2. DIE mir bekannten FB welche erstaunlicherweise im Sinne des Antragstellers entschieden wurden - die wurden afair alle von einschlägigen Anwälten im Auftrag des Mandanten gestellt. Aber dann sind wir wieder beim selbstbewußten (zu recht, keine Frage!) Honorar auf Zeitbasis. Punkt 2 könnte einer unmäßig schnellen Bearbeitung abträglich sein? Sagt meine Glaskugel aber die lügt eh immer. Ist ja auch eine komplexe Aufgabe. Wie lange dauern denn aktuell die "glatten" Anträge bei guten Antragstellern?
  3. https://www.br.de/nachrichten/bayern/polizei-findet-kanone-bei-durchsuchung-in-niederbayern,VB6xURd
  4. Today
  5. Hallo WORF der Anwalt hat Beschwerde eingereicht. Ich habe auch schon die Zahlungsaufforderung von über 1.000Euro erhalten. Trotzdem werde ich eine BKA-Einstufung beantragen. Sicherlich werden sowohl der Leiter der Waffenbehörde Rhein-Kreis Neuss wie das LKA versuchen, die Einstufung zu beeinflussen. Stefan
  6. Wenn du schriftlich wie beschrieben einen begründeten Antrag stellst hast du einen Anspruch auf einen Bescheid. Da muss ggf. auch begründet werden, warum sich das BKA für unzuständig hält oder du keinen Anspruch auf einen Feststellungsbescheid hast. Das ist nicht trivial. Die müssten ja ihren eigenen Leitfaden für nichtig erklären.
  7. Das VG-Urteil kann nur das OVG aus der Welt schaffen. Daher die Berufungsfrist beachten! Das OVG kann die BKA-Einstufung auch anfordern, ich würde das parallel anstoßen.
  8. Mit DHL. 500,00 Versichert & Sendungsverfolgung. Da ist dann aber nur die Eingangsbestätigung beim Empfänger sprich Posteingang auf der Ebsch Seid in der Äppelallee.... Was dann passiert, wissen die Götter...
  9. Hallo erstezw ups, habe gerade rumgegooglet. Geht tatsächlich. Mit dem Urteil und der Deklaration der Waffenbehörde und des LKAs habe ich, so denke ich, ein berechtigtes Interesse. Jetzt warte ich auf den identischen Teilesatz (das Teil, das ich besitze, ist nicht hundert% gleich. Dann schicke ich einen Brief, Fotos und den Abzug an das BKA und beantrage den bescheid. Und hoffe, dass das Paket nicht unterwegs verloren geht. Wie soll ich versenden, damit der Verlust minimiert wird? Stefan
  10. Da könnte ja dem Handel auch Ungemach drohen. @VDB
  11. Hallo so, gerade nochmal einen identischen Freien Teilesatz gekauft. Mal sehen, bei der wievielten Beschlagnahme und Erstattung einer Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz die aufgeben. Die freien Teilesätze kann ich öfter kaufen. Stefan
  12. Hallo erstezw habe ich versucht. Das BKA sagt, das muss meine Behörde machen. Und die Behörde sagt, machen Sie nicht. Oder kannst du mir einen Weg benennen? Stefan
  13. So funktioniert ein Rächtsstaat.
  14. Statt sinnfrei rumzurebellieren solltest du einen Bescheid beim BKA beantragen. Das berechtigte Interesse ist gegeben und die Zuständigkeit auch.
  15. Solange es nicht deine "Lieblingswaffenbehörde" ist könnte / sollte es gehen aber ansonsten werden sie sich auf ihr selbst geschaffenes Recht berufen und alles verläuft im Sande.
  16. Hallo ich denke, mit dem Teil zur Polizei marschieren könnte nach hinten los gehen. Ich werde nächste Woche bei der Polizei/Waffenbehörde anrufen und melden, dass ich ein waffenrechtlich relevantes Teil besitze und die Bitte, dieses abzuholen und dann auch anzeige gegen mich zu erstatten. Stefan
  17. https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Feststellungsbescheide/feststellungsbescheide_node.html
  18. IMHO kann das nur ein Erzeuger oder Importeur, bzw eine nachgeordnete Behörde anfordern.
  19. Warum? Haben die das begründet?
  20. Hallo Shumway natürlich werde ich dies nicht tun. Aaaber: Der Denkansatz ist nicht verkehrt. Ich habe ein fast identisches Teil einer Voere Rep-Büchse im Schrank. Mit diesem Teil und dem Bild, dass das Teil zeigt, welches der Leiter der Waffenbehörde Rhein-Kreis Neuss als waffenrechtlich relevant eingestuft hat, werde ich zur Polizei Rhein-Kreis Neuss gehen und Selbstanzeige erstatten. Dann muss ja Bewegung in die Sache kommen. Stefan
  21. POL-MG: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Krefeld und der Polizei ... | Presseportal
  22. Gelächter ! Die dort Zuständigen Beamten werden einen Teufel tun das OHNE Genehmigung von ganz oben zu tun. Das Ergebnis wäre für die Behörden in NRW verheerend, ergo wird das nicht passieren. Du könntest ja das BKA anschreiben als Privatperson !! , ob der bei diversen Händlern in D-Länd angebotene angebliche freie Teilesatz wirklich nicht dem Erwerb als genehmigungspflichtiges/wesentliches Teil dem Erwerbsverbot unterliegt... Als treuer Untertan der Bunten Republik möchtes Du ja nicht Deine Zuverlässigkeit aus Spiel setzen.... Falls die den eigentlich Braten nicht riechen, da dort kein Steven schreibt, könntest Du eine Antwort erhalten... Mehr schreib ich nicht....
  23. Dann veröffentlich es und schicke es jedem der mit Abzugsgehäuse zu tun hat mit dem Hinweis das in einem ähnlichen Fall ein Gericht auf diese "Rechtsprechung" zurückgreifen könnte und sie sich damit ohne gegen ein Gesetz zu verstoßen strafbar machen würden.
  24. Hallo natürlich weiß der Leiter der Waffenbehörde Rhein-Kreis Neuss und das LKA NRW, dass dieses Teil frei zu erwerben ist und kein waffenrechtlich relevantes Teil darstellt. Sie kämpfen aber jetzt darum, dass dies, ihre widerrechtliche Einstufung, nicht öffentlich wird. Da ist ihnen jedes Mittel recht. Auch meine Argumentation, dass ich zu der Zeit der Beschlagnahme einen gültigen Jagdschein hatte und deshalb dieses Teil auf jeden Fall besitzen durfte, wurde gekontert mit dem Argument: diese Teil hatte keine Seriennummer, also durfte ich es ihnen nicht aushändigen. Stefan
  25. Wenn die dafür zuständig sind, müssen die in solchen Fällen doch tätig werden. GRUß
  26. Das wirst Du verlieren.
  27. Mal eine "dumme" Frage, wenn deine Waffenbehörde dieses Teil als "waffenrechtlich relevant" einstuft und das VG Dussel äh Düsseldorf dieses bestätigt so müssen doch alle anderen WB dieses auch so sehen und damit würde doch jeder Händler der diese Teile veräußert sich "strafbar" machen? Wäre es nicht im Sinne des Handels hier zu handeln?
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