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Das ist jetzt schon ein wenig krass ... ein rosarotes Kuschelbett hätts sicher auch getan. Aber ok.
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Da gibt es doch prominente Rechtssprechung, dass geladene Waffen (im WaffG definiert) im Schrank böse sind. Zum Anderen: - Deine Frau muss der Behörde gem. 36 (3) 2. Zutritt zu den Räumen verschaffen, wo die Waffen drin gelagert sind. Insofern wird es wohl schwer, sie aus dem Waffenraum ganz raus zu halten, da sie sich auf recht eindeutigen Gesetzestext berufen können. Und welcher Richter würde deiner Frau im Nachgang bei so einem Text Recht geben, wenn die Behörde sich auf diesen Wortlaut beruft? - Sagt die Behörde, sie will auch nachschauen, ob der Waffenraum im Wesentlichen unverändert blieb, und wolle deshalb nicht nur den halben Raum vor dem Vorhang sehen (nicht dass du noch ein Fenster oder eine 2. Tür reingezimmert hast), tippe ich, dass die meisten Richter dann im Nachgang auch der Behörde Recht geben würden und das für eine legitime Forderung halten würden. - Und: Ist ein Waffenraum normaler Wohnraum in diesem Zusammenhang? Ein Luftgewehr im "stets abgeschlossenen" Büro ist ja auch nicht erlaubt. - Je mehr deine Frau sich gegen Blicke hinter den Vorhang wehrt, desto mehr wird wohl deine Behörde dahintersehen wollen und vorgeben, zu befürchten, dass da was illegales versteckt werden sollte. Schaukeln sie es bis zur vorgeblichen Gefahr in Verzug/Gefahr des Verwischens von Beweisen hoch, wird es am Besichtigungstermin eh lustig und im Nachgang vor Gericht ist ein aggressiv ggü. einer Behörde auftretender Typ immer schlecht. Meine Einschätzungen zu den Richtern spiegeln nicht meine eigene, irrelevante Meinung wider und beruhen im Wesentlichen auf dem Eindruck von Entscheidungen zu Waffen- und Aufbewahrungsthemen, wo ich bisher den Eindruck hatte, dass Richter vermehrt eine sehr gründliche Überprüfung für ganz normal halten und die gründliche Überprüfung zur Wahrung der Sicherheit im Lande ihnen dann sehr wichtig ist. BTW - theoretische Frage: Darf deine Frau Zugriff auf deine Magazine haben und du auf die ihren? Ich halte schon deine Anwesenheit im Waffenraum während der Aufbewahrungskontrolle der Waffen deiner Frau für eine saublöde Idee und zu der Frage der körperlichen Gewalt: Ist das eine ernsthafte Frage? Wieviel Kohle hast du denn schon in deine Prozesse gesteckt? Du schreibst doch häufiger vom armen Rentner? Zieh halt dein "SM-Studio" temporär aus dem Waffenraum aus oder kauf noch paar 1er Schränke und lager gar keine Waffen mehr im Waffenraum. Dürfte billiger sein als nochmal längere oder neue Prozesse und ggf. Unterliegen vor Gericht. Mit körperlicher Gewalt ggü. Behördenmitarbeitern wärst du wohl auch den Rest an Erlaubnissen und Altbestandsmagazinen los, den du derzeit noch hast...
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Hallo RB199 und dies verstehe ich überhaupt nicht. Die Waffe ist immer einsatzbereit, wenn ein Magazin und Munition da ist. Sogar wenn sie demontiert ist, ist sie ruckzuck einsatzbereit. Woraus liest du das im Gesetz? Wobei ich der Meinung bin, dass die anlasslose Kontrolle gegen das GG verstößt. Stefan
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Hallo RB199 der Tresorraum, in dem die Waffen liegen, ist von der Waffenbehörde als VDS1 bestätigt. Wieso sollen die jetzt noch in den Waffenraum rein? Und, um zu sehen, ob alle Waffen da sind, genügt doch, dass man alle Waffen vorzeigt. Munition: Wo genau steht, dass die Lagerung der Munition unangekündigt überprüft werden kann? Ist halt gerade keine Munition da. Stefan
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Bestandteil einer Aufbewahrungskontrolle sollte in meinen Augen nicht die in augenscheinnahme der Waffe auf Verlangen sein (es geht eigentlich nicht um die Waffe selber) sondern deren Aufbewahrung. Und dafür ist es eben, mMn, nicht ausreichend die Waffe raus zu tragen sondern es kann verlangt werden zu sehen wo und wie die Waffe liegt. Es soll eben nicht die Nummer der Waffe kontrolliert werden und die eigene Datenbank damit bereinigt werden, sondern nur die korrekte Aufbewahrung kontrolliert werden, zu der korrekten Aufbewahrung gehört dann eben auch das die Waffe nicht "einsatzbereit" im Schrank liegt. Und natürlich ist auch die Munition betroffen. Hast du jemals den Paragraph 36 des WaffG gelesen? Würde ich ggf mal empfehlen, aber der wichtigste Teil:
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HHallo RB199 richtig, es wird eine Aufbewahrungskontrolle sein. Der Waffenraum ist mit VDS 1 offiziell zertifiziert. Also ist es ok, wenn die Waffen darin liegen. Es besteht sicherlich keine Notwendigkeit, den Raum zu betreten. Die Kontrollettis können vor der Tür sagen, welche Waffe sie sehen wollen. Die Munition lagert in einem Tresor im Pulverraum (gut, dass ich ein großes Haus habe). Aber, besteht für Munition auch eine Handhabe zur Aufbewahrungskontrolle? Stefan
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Das Feuer in der Bar in Crans-Montana hat sich binnen Sekunden zum Vollbrand entwickelt. Die eine Treppe nach draußen habe für viele Opfer nicht mehr gereicht, schildert ARD-Korrespondentin Stefanie Dodt.[mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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Kindergeld und Mindestlohn steigen. Tanken und Deutschlandticket werden teurer, Gas billiger. Für den Wehrdienst gelten neue Regeln und die Grundsicherung soll das Bürgergeld ablösen. Was sich 2026 ändert.[mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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Im Jahr sind 2025 sind erneut weniger Menschen unerlaubt nach Deutschland eingereist. Die Bundespolizei stellte rund 62.000 Fälle fest - deutlich weniger als im Vorjahr und etwa halb so viele wie noch 2023.[mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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Ich denke wenn das so abläuft hätten beide Seiten nicht verstanden was gerade vorgeht... Es ist eine Aufbewahrungskontrolle und keine Beschau zum Datenabgleich. Folglich müsste es also so ablaufen das die in den Raum gehen, anschauen das die Waffen dort liegen wo sie liegen sollten, sich zeigen lassen wo die munition liegt und ob die Türen usw die richtigen Zertifikate haben. Ob du in dem Raum ein Teil mit einem Bettlaken abtrennst und was sich dahinter verbirgt geht die einen feuchten Kehricht an so lange sie zu einer Aufbewahrungskontrolle und nicht zu einer Durchsuchung (mit entsprechendem Beschluss) kommen
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In der Silvesternacht ist in einer Bar im Schweizer Skiort Crans-Montana ein Feuer ausgebrochen. Die Polizei teilte mit, dass ungefähr 40 Menschen ums Leben gekommen und etwa 115 Menschen verletzt worden seien. Die Brandursache ist unklar.[mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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Im Iran sind erneut zahlreiche Menschen auf die Straßen gegangen, vor allem aus ländlichen Regionen gibt es Berichte über schwere Zusammenstöße. Dabei sollen auch Menschen getötet worden sein.[mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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Hallo Jägermeister und wie sieht es mit einem B-Schrank aus? Den habe ich schon ewig, steht im Pulverraum. Gilt für die Mags, die Altbesitz und gemeldet sind auch ein Altbesitz B-Schrank? Stefan
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Hallo Jägermeister ist tatsächlich so. Sagt auch Google. Jetzt ist das Problem, dass lediglich der Tresorraum als 1 deklariert ist. Die anderen Tresore sind entweder 0 oder B. Also kann ich die Mags nur im Tresorraum lagern. Da habe ich aber keinen Zugang mehr, da meine Frau ihre Waffen darin lagert. Siehst du da irgendwelche Probleme? Wenn ja, welche? Stefan
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Hallo Doom würde gehen. Aber die Arbeit und die Kosten möchte ich mir ersparen. Natürlich ist der Raum reiner als rein. Ich möchte aber trotzdem klar erklären, wer wohin darf. Ein Vorhang sollte genügen. Stefan
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Könnte man den SM Teil nicht mit Spanplatten und einer primitiven Tür mit Vorhängeschloss abtrennen? Das würde die Problematik der körperlichen Gewalt deinerseits verhindern, und auf die Besucher verlagern, da diese ja das Schloss aufbrechen müssten, vor Zeugen.
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topic antwortete Glockologe's Jägermeister in Waffenlobby.eu
Was ist ein Crime? Eine Felony, oder schon eine Misdemeanour? -
Die Karte ist von 2014. Da hat sich doch in der Zwischenzeit bestimmt etwas getan ?
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https://www.lvz.de/lokales/leipzig/eisenbahnstrasse-gesperrt-polizei-ermittelt-nach-versuchtem-toetungsdelikt-XPVO53FKJFFBFLAONCH3TJ4QIM.html
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Ja, siehe verbotene Gegenstände. Gilt übrigens auch für Altbesitz.
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https://merkurist.de/mainz/grosseinsaetze-in-mainz-doppelt-so-viele-straftaten-die-bilanz-der-silvesternacht-in-rheinland-pfalz_UGMU/?fbclid=IwY2xjawPDePJleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEe0knIhIuz1cGg7euTHIIqnFKV4PfrT7JGtV15iO9tsY_2ShZxezPTo6zOiCc_aem_Le_aKX0z36qbKodghq5AJA
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Als das Feuer in der Bar "Le Constellation" ausbrach, unterschätzten viele der jungen Gäste offenbar die Gefahr. Was passierte, als sich der Brand schlagartig ausbreitete, schildert ARD-Korrespondentin Stefanie Dodt.[mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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…können da lieber eine Moschee aufbauen, die wird Bestand haben…
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Papst Leo XIV. hat vor Tausenden Gläubigen im und vor dem Petersdom seine erste Neujahrsmesse gehalten. Darin rief er zu einer "Epoche des Friedens und der Freundschaft" auf. Von Moritz Pompl.[mehr] Gesamten Artikel anzeigen
