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Ich hatte mal sowas erwogen. Mein Thema wären Polizeirevolver nach 1945 gewesen. Das habe ich mir schnell wieder abgeschminkt. Bei mir stehen Jordan, McGivern, Sasia etc etc. im Regal, etwa 12 spezifische Bücher und ich weiß vermutlich mehr über das Thema als meine komplette Behörde, aber es würde nix werden.
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Im Juli gelangten Zehntausende Migranten von Marokko aus in die spanische Exklave Ceuta - die meisten kehrten danach zurück. Für die dort verbliebenen Menschen richtet Spaniens Regierung jetzt Unterkünfte ein. [mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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Wenn ich auch Sportschütze oder Jäger bin? -
Bedürfnis?
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Warum? -
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Nein, er macht eine Aufzählung, was man seiner falschen Meinung nach auf Rot sammeln darf. Und Munition geht nun mal nur auf MES als Sammlung. -
Dutzende Menschen haben sich in Südeuropa in den vergangenen Wochen mit dem West-Nil-Virus infiziert. In Griechenland hat sich die Zahl seit Ende Juli vervierfacht, seit Jahresbeginn starben dort 13 Menschen nach einer Infektion.[mehr] Gesamten Artikel anzeigen
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Der gibt eigentlich nur den Text des §17 wieder... § 17 WaffG - Einzelnorm ...was mich auch erstaunt.
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Waffen auf Samnel Rot darf man meines Wissens auch nur probeschießen.
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Nicht zum Sammeln, zum Verschießen.
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Die Liberalisierung von Zubehör (Magazine, Nachtsicht, Lampen, Laser, Schallis) würde es auch für Reisende mit eine EU Feuerwaffenpass vereinfachen wenn sie durch Deutschland müssen, ganz zu schweigen von dem ganzen Wahnsinn um Messer (es muss ja nicht gleich Führen sein, aber der Besitz in einem abgeschlossenen Behältnis sollte OK sein, egal wie das Messer aufspringt, geschliffen oder was der Geier für Eigenschaften hat).
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Onkel Jörg hat echt ne Macke. Der wird viele Kosten für Antragsteller produzieren. Aber ist ja auch nicht sein Geld. -
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Aber nicht auf Rote. -
Die Sammlung hast du da vermutlich reininterpretiert. Und Munition, in der kleinsten üblichen Verpackungseinheit, geht ja wohl.
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Munitionssammlung auf Rot? Der hat sie doch nicht mehr alle. -
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Ich finde da werden immer noch unnötige Einschränkungen befürwortet. Warum soll bei Wechselsystemen nach Rand und Zentralfeuer unterschieden werden? Warum Magazine und Schalldämpfer überhaupt an eine WBK knüpfen? Die sind so ungefährlich wie ne Coladose! Einschränkungen bei Nachtsichttechnik sind insgesamt obsolet, da jeder ein Dual Use Gerät erwerben kann. Bei Licht und Laser sehe ich zwar keinen wirklichen Bedarf, aber auch keinen Verbotsgrund. Im Grunde bleibt es dabei: man kann jede Erlaubnis zum, wie auch immer gearteten, Waffen und Munitionserwerb an die Zuverlässigkeit knüpfen und den Rest unreglementiert lassen, ohne dass dadurch eine irgendwie geartete Verschlechterung der Sicherheit entsteht.
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Für die Hamburger
topic antwortete Hollowpoint's Jägermeister in Verbände und Vereine - Diskussionsforum
Das könnte gerne überall so sein....... GRUẞ -
1 Monat auf Bewährung und 1.000 Stutz Busse........ GRUẞ
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Es gibt in meiner Gegend einen Fall mit so einem Schei§§teil. Da gab es einen Kerl dem gefiel die Ballerei ausserordentlich gut. Mit 18 den ersten Waffenerwerbschein, bis er mit 19 1/2 Jahren zur Armee in die Grundausbildung ging war sein privates Waffenatsenla zwischenzeitlich auf ein halbes dutzend Kurzwaffen angewachsen. Nach der Rekrutenschule zeigte er immer noch immer Spass an der Ballerei mit Kurzwaffen. Zwei jährlich WKs verschob er, mit 23 stellte er dann das Gesuch für waffenlosen Dienst aus Gewissensgründen, der ihm gewährt wurde. Sein nächste Gesuch um einen WES wurde auf Grund seines Gewissenkonflikts abgelehnt und es gab eine Beschlagnahmungsverfügung der Waffenbehörde, die daraufhin sein auf >20 Stück angewachsenes Kurzwaffenarsenal beschlagnahmte. Darunter war auch einer der berüchtigten Glockfunschalter. Eine Untersuchung seiner Glock 17 ergab aus den Spuren, dass der Schalter montiert gewesen war und damit geschossen wurde. Der Kerl hat nun echt Aerger am Hals - illegaler Besitz einer vollautomatischen Waffe und das Schiessen damit. Ist legal möglich mit kantonaler Bewilligung - die fehlte aber dem Dummkopf.
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Frag mal @Steven zu dem Thema. Es gibt anscheinend eine Menge Waffenbehörden, die da nach ganz eigenen Regeln arbeiten. Harriett und ich haben da auch Erfahrungen.
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Nicht wirklich. Aber WOanders wurde das Mal thematisiert. Ein Rechtsanwalt und Glock Sammler hatte da Hausbesuch nach dem Erwerb eines Vollgasschalters.
