Vielleicht müsste man mal all den Christen, die sonntags in persona einen Gottesdienst besuchen, kundtun, dass sie dabei keineswegs ein Schweizer Taschenmesser (SAK) im Hosensäckle dabei haben dürfen, die Küchenmesser in der Kaffeeküche aber voll in Ordnung seien.
Unter den Christen dürften doch noch so einige ältere Konservative sein, die seit jeher ein SAK dabei haben, von einer WaffG-Änderung kurz vor Ampelende aber noch nie was mitbekommen haben.
Die Tragweite von 42 und 42b WaffG dürfte bei vielen noch gar nicht angekommen sein.
Fallen euch noch andere lustige Beispiele für öffentliche Veranstaltungen ein außer dem Standardbeispiel Wochenmarkt?