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  2. Verdacht auf bewaffnete Person im Zug: Großeinsatz der Bundespolizei +++ Teilen/Weitersagen für Hinweise+++ Ein Zeugenhinweis auf eine mutmaßlich geladene Schusswaffe hat am Mittwochabend gegen 17:35 Uhr einen größeren Polizeieinsatz am Hauptbahnhof Osnabrück ausgelöst. Es hieß zunächst, ein Mann habe auf Gleis 1 eine Waffe durchgeladen und sei anschließend in einen mit rund 200 Fahrgästen besetzten Zug Richtung Münster gestiegen. Schwer bewaffnete Einsatzkräfte der Bundespolizei mit Schutzausrüstung stoppten die Abfahrt des Zuges und durchsuchten die Waggons. Schnell konnte Entwarnung gegeben werden: Bei dem Tatverdächtigen handelte es sich um einen 26-jährigen Mann, der eine Softair-Waffe im Design eines Sturmgewehrs sowie vier Magazine in einer mit einem Schloss gesicherten Tasche transportierte. Eine Gefahr für andere Reisende bestand laut Polizei zu keinem Zeitpunkt. Der Mann hatte nicht mit der Waffe hantiert. Die Information über das Durchladen auf dem Bahnsteig beruhte offenbar auf einer fehlerhaften Weitergabe durch Dritte. Da die Prüfkennzeichen an der Softair-Anscheinswaffe unkenntlich gemacht waren, wurde die Waffe sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz gegen den 26-jährigen Ukrainer eingeleitet. Die Bundespolizei mahnt in diesem Zusammenhang erneut zur Vorsicht beim Transport täuschend echt aussehender Waffen. Quelle/Bild: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim (Niedersachsen) +++ Bitte nur Sachliche und Respektvolle Kommentare/Hinweise+++ #Niedersachsen #Bundespolizei #Polizeieinsatz #Zeugenaufruf #Blaulicht
  3. Nach 45 sieht mein LK sehr kritisch. Vorsichtig gesagt.
  4. Die meisten Migranten, die von Marokko aus in die spanische Exklave Ceuta gelangten, sind zurückgekehrt. Die Verbliebenen werden jetzt in Unterkünfte verlegt, Minderjährige aufs spanische Festland gebracht. Das sei zu wenig und komme zu spät, meint Franka Welz.[mehr] Gesamten Artikel anzeigen
  5. Du musst halt zeitlich und geografisch eingrenzen. Mit einer cleveren Erweiterung geht dann mehr.
  6. Da ist das Problem: Es gibt am Markt eine Menge J bis N Frames mit US Polizeistempelungen, Webleys von Hongkong über Australien bis Kenya, und ich habe sogar schon Manurhins mit LGK NÖ gesehen. Das hätte mich interessiert.
  7. https://www.egun.de/market/item.php?id=20459346 Wenn der nicht so teuer wäre…
  8. So wäre es als Erstantrag kein Problem. Damit geht es nämlich schon los. Dieser RAF-Schwachsinn, den Sprave da propagiert, bekommt man als Erstantrag niemals durch. Weil 99% der Behörden maximal 02.09.1945 als zeitliche Grenze setzen, manche sogar 1918. Das Thema nicht geografisch einzugrenzen ist, die RAF hat nicht nur in Europa, sondern auch im Nahen Osten gewirkt wahrscheinlich 95% der verwendeten Waffe entweder verbotene Gegenstände sind oder aber unters Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Erste als eigenes Sammelthema und vor allem als Erstantrag vollkommen unmöglich. Zweites geht gar nicht auf Rot, da andere Rechtsgrundlage. Der Typ erzählt einfach Schwachsinn.
  9. Ich hatte mal sowas erwogen. Mein Thema wären Polizeirevolver nach 1945 gewesen. Das habe ich mir schnell wieder abgeschminkt. Bei mir stehen Jordan, McGivern, Sasia etc etc. im Regal, etwa 12 spezifische Bücher und ich weiß vermutlich mehr über das Thema als meine komplette Behörde, aber es würde nix werden.
  10. Wenn ich auch Sportschütze oder Jäger bin?
  11. Bedürfnis?
  12. Nein, er macht eine Aufzählung, was man seiner falschen Meinung nach auf Rot sammeln darf. Und Munition geht nun mal nur auf MES als Sammlung.
  13. Der gibt eigentlich nur den Text des §17 wieder... § 17 WaffG - Einzelnorm ...was mich auch erstaunt.
  14. Waffen auf Samnel Rot darf man meines Wissens auch nur probeschießen.
  15. Nicht zum Sammeln, zum Verschießen.
  16. Die Liberalisierung von Zubehör (Magazine, Nachtsicht, Lampen, Laser, Schallis) würde es auch für Reisende mit eine EU Feuerwaffenpass vereinfachen wenn sie durch Deutschland müssen, ganz zu schweigen von dem ganzen Wahnsinn um Messer (es muss ja nicht gleich Führen sein, aber der Besitz in einem abgeschlossenen Behältnis sollte OK sein, egal wie das Messer aufspringt, geschliffen oder was der Geier für Eigenschaften hat).
  17. Onkel Jörg hat echt ne Macke. Der wird viele Kosten für Antragsteller produzieren. Aber ist ja auch nicht sein Geld.
  18. Aber nicht auf Rote.
  19. Die Sammlung hast du da vermutlich reininterpretiert. Und Munition, in der kleinsten üblichen Verpackungseinheit, geht ja wohl.
  20. Munitionssammlung auf Rot? Der hat sie doch nicht mehr alle.
  21. Ich finde da werden immer noch unnötige Einschränkungen befürwortet. Warum soll bei Wechselsystemen nach Rand und Zentralfeuer unterschieden werden? Warum Magazine und Schalldämpfer überhaupt an eine WBK knüpfen? Die sind so ungefährlich wie ne Coladose! Einschränkungen bei Nachtsichttechnik sind insgesamt obsolet, da jeder ein Dual Use Gerät erwerben kann. Bei Licht und Laser sehe ich zwar keinen wirklichen Bedarf, aber auch keinen Verbotsgrund. Im Grunde bleibt es dabei: man kann jede Erlaubnis zum, wie auch immer gearteten, Waffen und Munitionserwerb an die Zuverlässigkeit knüpfen und den Rest unreglementiert lassen, ohne dass dadurch eine irgendwie geartete Verschlechterung der Sicherheit entsteht.
  22. Das könnte gerne überall so sein....... GRUẞ
  23. 1 Monat auf Bewährung und 1.000 Stutz Busse........ GRUẞ
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