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  1. Today
  2. Staubmaske ist klar, der Tip mit dem Papieroverall ist gut.
  3. Das war schon ein cooles Tel, allerdings hatte ich ein kompakteres Griffstück drauf. https://www.egun.de/market/item.php?id=20352637
  4. Hinweis: Was Du da von Personen und Utensilien entfernst, ob mechanisch oder durch Abspülen, landet im Abwasser oder im Boden. Persönlich halte ich den Eintrag aber für vernachlässigbar. Den Laubbläser würde ich übrigens aus dem Spiel lassen. Hilfreich wären: Einweg- bzw Papieroveralls, Staubmasken.
  5. Und jetzt bin ich selber betroffen, Nächsten Samstag soll der Stand für eine amtliche Überprüfung der Belüftung auf Vordermann gebracht werden, Arbeitseinsatz. Mitglieder werden gebeten, Besen und Schaufel mitzubringen. Wir haben einen ringsum geschlossenen Stand mit 5 KW Bahnen, einer funktionierenden Belüftung, Tür nach außen im Kugelfangbereich und einem Stahllamellen Kugelfang. Liegt also einiges an Schwermetall rum. Zudem soll nebenbei gegrillt werden. Wie können wir eine behelfsmäßige DekonPers nach den Arbeiten durchführen? Handfeger, Bürsten, Laubbläser, Waschbottich? Hat jemand Erfahrung?
  6. Kein besonders gutes Übersetzungsprogramm........ GRUẞ
  7. Polizeigewerkschafter würden uns wieder mal erklären was wir alles angeblich nicht brauchen und was sie uns verbieten und ersatzlos wegnehmen (lassen) wollen? Der NDR hingegen benötigt keinen Aufhänger um uns Gebühren"zahlern" das zu predigen: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/archiv/2009/Kriminalbeamte-fordern-Verbot-von-Grosskaliber-Waffen-fuer-Sportschuetzen,panoramawaffen106.html
  8. Das Geschrei und Aufheulen........... https://www.focus.de/panorama/welt/bundespolizist-stirbt-bei-schiessunfall-auf-truppenuebungsplatz_a0ffd34c-bd7a-40ba-acae-849561e25beb.html GRUẞ
  9. Yesterday
  10. Dann doch besser klingeln und das ganze Ding abschwätzen.
  11. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
  12. Vielleicht wenn kein Zaun darum ist, Schaden darf er keinen verursachen. Wenn er sich dann auch noch an unqualifiziert herumliegendem Bauschutt oder Schrott verletzt oder ein ernstes Gespräch mit dem Haushund hat, selbst schuld.
  13. Und trotzdem darf er das Grundstück betreten wenn ihm niemand aufmacht (siehe BGB).
  14. Der Imker gibt ja nicht die Verfolgung auf nur weil er am Gartenzaun wartet
  15. Es geht um Betretungsrechte. Und die sind vielfältig. DAS waren Quellenangaben.
  16. Was haben jetzt Bienenschwärme damit zu tun. Und selbst wenn, der Besitzer der Bienen hat zu klingeln oder sich andersweitig bemerkbar zu machen, denn damit signalisiert er, die Bienen gehören mir.
  17. Letzte Woche
  18. In CH werden ähnliche Preise verlangt: https://lagardere.ch/de/produit/P03193/
  19. Schnäppchen? https://egun.de/market/item.php?id=20369135
  20. Wenn also besagter Händler an einen Dienstwaffenträger oder an einen LWB ohne passende EWB verkümmelt hätte dann käme er billiger weg? In der Tat eine lustige Idee im Namen des Volkes. Die denken in größeren Schritten. Mich wundert eh daß noch keine Kartenleser verbaut werden, für den Anfang und Betatest mal in Selbstfahrervermietfahrzeugen der Hochzeitskolonnen - Klasse.
  21. Wobei "lustigerweise" der Autohändler beim verkauf des Fahrzeugs auch keinen Führerschein kontrollieren muss. Wobei man auch hier bei einem Kauf ohne Führerschein davon ausgehen kann, sofern der kauf für die Person selber geschieht, das man von einer unbefugten Nutzung (fahren ohne Fahrerlaubnis) ausgehen kann. Aber auch dafür ist natürlich der Autohändler nicht haftbar und da der Führerschein auch keine Erwerbsvorraussetzung für den Kauf eines Fahrzeugs ist kann man auch dies dem Autohändler nicht anlasten.
  22. Ich warte noch darauf, dass der Autohändler, der dem Amokfahrer von Leipzig den Wagen verkauft hat, endlich wegen Beihilfe angeklagt wird... Das der Waffenhändler eine Waffe an einen unberechtigten überlassen hat muss natürlich Konsequenzen haben, aber da er nicht wußte was der Erwerber vorhat und von einem baldigen Ausstellen einer WBK ausging, ist eine Verurteilung wegen Beihilfe totaler Unfug.
  23. Nach dem was ich von Mitmenschen (und Gegenmenschen) weiß: Ganz klares ja! Meine Erkenntnis beruht auf Gesprächen mit Krebspatienten als auch Gesunden, welche imho analog Chemo vergleichbar wirkende "Impfungen" erhielten.
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