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Tja, nur um Verträge geht es ja nicht…. schön für Deine Vertragspartner, dass DU zu 100% den Vertrag erfüllst hast. Spricht für Dich! Mir geht es eher um das Ganze. So FDGO vs Unsere Demokratie….. Ich habe mal ein halbes Jahr in Freetown/ Sierra Leone als Arzt auf einer Kleinkindstation gearbeitet. In Sierra Leone war vom ersten Tag an klar was geht und was nicht geht! Das ist der klare Vorteil einer „Bananenrepublik“ gegenüber einer „Bunten Republik“!
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Von einzeln steht da nix. Bei Behörden ist von anderen Behörden ausgestelltes Papier hilfreich, zwingend nötig ist es (je nach SB) nicht.
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Zu Deinem unterstellten Szenario: Warum sollte ein einzelnes Mitglied der Erbengemeinschaft einen Erbschein bekommen? Und wozu? Den braucht es den doch zur Waffen - Erberei eh nicht.
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Ein Erbverzicht ist etwas völlig anderes und schliesst regelmäßig die Nachkommen des Verzichtenden aus! Wenn kein Testament besteht erbt normal die Frau 50% und die Kinder gemeinsam 50%. (Achtung: es gibt Ausnahmen). Der Sohn sollte daher einen Erbschein bekommen.
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Erste Hinweise auf Themen der Evaluierung Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluierung des Waffenrechts soll zeitnah in die nächste Phase gehen. Ein Gespräch von VDB-Vizepräsident Frank Satzinger und Interessenvertreter Peter Braß im Bundesministerium des Innern am vergangenen Freitag hat ergeben, dass spätestens Anfang Juli mit der angekündigten weiterführenden Befragung zu rechnen ist. Die im Mai eingegangenen Antworten der Bundesregierung auf schriftliche Fragen liefern darüber hinaus Hinweise auf Themen, die bei der Evaluierung des Waffenrechts aufgegriffen werden. Dazu gehört auch die Differenzierung der Polizeilichen Kriminalstatistik, die der VDB seit Jahren fordert. Zum Bericht
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Ein Vermächtnis bedarf der Schriftform. Ob ein teilweiser Erbverzicht zu Gunsten des Sohnes geht - keine Ahnung, ich habe Aktenstauballergie und wurde daher kein Jurist. Ermessenssache: Mir ist ein Fall bekannt da bekam einer der Söhne auch ohne Vermächtnis die Waffen, Witwe und Geschwister hatten nichts dagegen. Dieser Sohn ist aber einfacher Polizist, da tickten bei dieser Behörde die Uhren anders. Da waren sogar nicht - Nuller - Schränke dann noch helal. Eine andere Behörde im gleichen Regierungsbezirk hat sich wegen eines einzigen Schrott - Exemplars in .22 kz. den Finger ... abgebrochen. Dafür bekam dort der OB zusätzlich zum §55 noch eine weitere auf WBK+WS. Hört man so. Drücken wir mal fest die Daumen!
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Andreas started following Selbstschutz + Sicherheit
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@Steven, ich finde super, wie Du Dich für den effektiven Erhalt der Freiheit auch zum Nutzen anderer einsetzt. Das ist ganz großer Sport, wie Du das machst. 👍 Auch Dein verstorbener Vereinskamerad wird im Himmel lächeln und sich freuen, wenn es klappt mit dem Vererben der Waffe an seinen Sohn. PS: Im Idealfall sogar ohne D..do.
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Hallo F0BOS das ist eingeplant. Die Ehefrau wird auf den Teil dieses Erbes verzichten. Der tote hat im Beisein mehrerer Zeugen verfügt, dass im Falle seines Totes der Sohn die Waffe erbt. Stefan
