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  1. Letzte Stunde
  2. Könnte gut sein, dass die dann so ein Fehlurteil als Musterbeispiel für eine unabhängige Justiz verkaufen.
  3. Ist ja richtig, das beschreibt aber nur das Kaliber des Revolvers. Aus dem kannste dann aber schießen was Du magst & das ist in der Regel WC. Mit härteren Ladungen handelst Du dir nur Nachteile ein, da keine Mindest- oder Maximalenergie vorgegeben ist.
  4. kommt auf's Scheibenmaterial an
  5. Na ja. Wer mit 2Komma Atü noch handlungsfähig ist, gehört in eine Fachklinik. Nicht auf den Schießstand oder hinters Lenkrad.
  6. Nein, da stand Revolver .357 Magnum, nix bis, nix Max.
  7. Today
  8. Politiker verspotten oder die Propagandaabgabe verweigern sind auch schwerste Delikte.
  9. Was denn, es gibt schlimmere Kriminelle als Deutsche die eine Schreckschusspistole besitzen? OK, Träger von Cordhosen welche im Besitz eines Rollators sind habe ich nicht bedacht. aber sonst?
  10. Da ist das Geschoss beim Abschuss schon 3mm näher am Ziel. Ob das etwas rausreisst?
  11. Bevor sie sich mit echten Kriminellen anlegen müssen?
  12. Es gibt auch .357-Mag.-Wadcutter. ... so als Kompromiß.
  13. Da beweisen sie ihre Unabhängigkeit.
  14. Irgendwo gab es mal die Mindestanforderung, der Scheibenträger müsse sicher durchschlagen werden.
  15. Keine Bange, die haben darin viel Übung!
  16. Eigentlich ist das eine Chance gegen übereifrige Behörden, die aus einem Schreibfehler einen illegalen Waffenbesitz konstruieren wollen. Die Strafanzeige oder ggf. eine Selbstanzeige, falls die Behörde aus Gründen nur ihr eigenes Ding machen will, sollte Klarheit über einen möglichen oder eher unmöglichen Verstoß schaffen. Da wird es dann auch für den Verwaltungsrichter schwerer, die Tatsachen zu ignorieren.
  17. Hallo man müsste zuerst wissen, ob die Schreckschusswaffe eine PTB-Stempel hat. Und Europa ohne Grenzen hat bei sowas Grenzen. Ist die Waffe von Deutschland nach Österreich und zurück transportiert worden? Also war sie einfach im Handschuhfach oder wurde sie in Österreich gekauft. Gibt es in Österreich den PTB-Stempel? Auf jeden fall ein wichtiger Fall zum jede Menge Beamte zu beschäftigen. Bevor die gar nichts zu tun haben. Stefan
  18. In PP1 etc. regiert eigentlich der 125 grs CuHS Wadcutter vor 3 Krümeln Pfefferminz. Letzteres ist ein Zitat von Murmel selig. Sieht man in den Revolverdisziplinen der PPC 1500 auch.
  19. Und wieder einmal bastelt sich die Polizei ein eigenes Waffengesetz.
  20. Wenn jetzt noch bei der Durchsuchung Bilder aufgetaucht sind, auf denen er als Kind Indianer spielt, ist er weg vom Fenster.
  21. ich hab die Ausschreibung nicht gelesen, aber offensichtlich schiesst der Glockologe lieber 357 Magnum als .38 WC
  22. Wichtig ist hier zu wissen, daß man in so einem Fall ausnahmsweise verallgemeinern und von einem auf viele schließen darf; daher werden sicher bald wieder großmäulig Konsequenzen für alle gefordert werden.
  23. Yesterday
  24. Hat man eigentlich wegen den Schießereien ähnlich gute Ermittlungsergebnisse vorzuweisen?
  25. Die Beantragung des EFP wird schon daran scheitern, dass der Knaller nicht auf einer WBK stehen kann. https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnisse/antrag_efp.pdf?__blob=publicationFile&v=4
  26. da hat er auch nochmal Schwein gehabt... wenn der Motor warm war und die Polizisten nicht die Motorhaube angefasst haben...
  27. Für eine Spielzeugpistole?
  28. Nicht gut, schon alleine wegen dem Pfefferspray. Das kann ihm vor die sprichwörtlichen Füsse fallen. Hoffentlich hat er einen guten Anwalt zur Verfügung.
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