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  1. Ich denke das passt hier rein. Bei uns kam die frage eines U18 Schützen auf der, zwecks Wettkampf, sein LG (+Ausrüstung) mit sich im Zug transportieren muß. Nun steht aber in den Befördrungsbedingungen der DB "Waffen aller Art verboten" . So in etwa lautet die Kurzform des Textes. So, was nun. Kann man da eine Ausnahmegenehmigung erwirken, und wenn ja, wo...?:confused:
    1 point
  2. Genau, Alter !! Ab sofort sind wir beide jetzt Brauchtumschützen, bis uns jemand das Gegenteil beweist. Wie ist das eigentlich mit dem dicken Bowie-Messer ? Gehört doch auch dazu und hat mehr als 12 cm.
    1 point
  3. ... ja, aber nicht die "ungezogenen" BTW: Die "alte Gelbe" hat wirklich ein paar Features, die die neue nicht hat: definitiv kein 2/6 und definitiv keine Bindung an die Sportordnung.
    1 point
  4. Keine Ahnung warum Du das hier anbringst :confused: ?? Oder schreibts Du das nur um was zu schreiben :-?. Das hat doch absolut nichts mit dem Thema zu tun oder ??? Also kannst Du solche sachen oder gedanken für Dich behalten ?? :-x
    -1 points
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