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  1. Genau das ist der springende Punkt. Ich vertrete zwar schon die Ansicht, dass man in der Öffentlichkeit mit seinem "Arbeitsgerät" auch sicher umgehen können muss, und dass darf man bei manchen Zeitgenossen durchaus verneinen, wenn ich denen so auf dem Stand zu schaue. Da geht's dann aber ums führen und handhaben. Von daher teile ich Deine Ansicht gänzlich. Denn das ist genau das Problem mit diesem "völlig überflüssigen" Bedürfnisprinzip. Nur weil ein Waffenbesitzer nicht mehr im vollen Umfang (zeitliche Gründe) oder aus gesundheitlichen Gründen den Sport oder die Jagd ausüben kann, ist er noch lang kein schlechterer Mensch geworden. Nun z.B. Erlaubnisse für Waffen zu widerrufen, die nun nicht mehr geschossen oder geführt werden, ist doch ein völliger Aberwitz. hat man dann noch den "Nachweis" für z.B. zwei Waffen erbracht, bleibt dort das Bedürfnis bestehen. Was für ein Unsinn! Entscheidend ist doch ob jemand die geforderte Zuverlässigkeit besitzt oder nicht. Die erste Waffe ist entscheidend und nicht die 25 zigste. Hier wird Eigentum vernichtet und das ist gewollt. Da werden solange Bestimmungen geschmiedet bis es passt. Aus diesem Grunde, selbst wenn es nicht ganz abwägig sein sollte, ist grundsätzlich jede weitere Restriktion abzulehnen, denn Sie dient nicht der Erfordernis die angebliche öffentliche Sicherheit zu erhöhen, sondern ist ganz klar der Einstieg in die ohnehin geplante Enteignung und dem langfristigen Ziel des "Waffenverbots". Gruß
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