Hallo
nochmal kurz. Bin unterwegs. Werde heute abend einen Bericht hier einstellen.
Die Richterin gab mir 5 Minuten Zeit, um die von Ihr erwähnten §§ durchzulesen und meine Klage darauf einzustellen. Auf meine Vorhaltung, ich kann nicht in 5 Minuten den Text lesen, verstehen und entscheiden wiederholte Sie die 5 Minuten. Und wenn ich die §§ im SprenG ansehe, kann ich nicht glauben, dass die die Maßgeblichen sind. Evtl. kommen die auch aus einem andern Gesetz. Sie hat soviel Frachsprache von sich gegeben, da blickte ich nicht durch. Ich werde nach dem Urteil mit dem Anwalt alles besprechen. Ich tendiere auf das Oberverwaltungsgericht.
Steven