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  1. Zweifelsohne, aber wer im "Schlafzimmer" lagert, macht ohnehin was falsch Also offen gesagt, ich sehe die ganze hier diskutierte Problematik als zwar formalrechtlich durchaus interessant, aber praktisch völlig übertrieben an. Bereits beim Lehrgang wurde uns eindeutig gesagt, auch durch Unterlagen vermittelt, daß die Lagerung überprüft, das Grundrecht der Unverletzbarkeit der Wohnung in soweit eingeschränkt werden kann. Also wußte das jeder vorher und hat mit der Beantragung seines 27er diese nicht mal kleingedruckten "Geschäftsbedingungen" doch akzeptiert. Ja, wo ist dann jetzt das Problem ? Das bedeutet doch nicht, daß Kontrolletti beliebig durchs Haus marschiert um zu schauen, ob irgendwo Pulver liegt. Er ist berechtigt, die direkte Lagerstätte zu überprüfen und fertig. Diese darf gesetzlich gesehen nicht mal im engeren Wohnbereich sein, ist sinnvollerweise sogar im Nebengebäude ! Also mein Kaminkehrer hat durchaus mehr Einblick in meine Privatsphäre. Aber so, wie ich auf die Heizung hätte verzichten können, so hätte ich auch auf den 27er verzichten können. Die Bedingungen sind vorher bekannt, mir wäre Zeit, Aufwand, Geld und Nerven zu schade, mich darüber aufzuregen Übrigens, nächste Woche kommt ein Typ um die Wasseruhr auszutauschen. Muß quer durchs Haus marschieren um in den betreffenden Keller zu kommen. Soll ich dagegen klagen ? GP
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