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  1. Werter User NC9210 - im Eingangsthread ist von einer Straftat die Rede und von Bundespolizisten (BuPol) die diese festgestellt haben. Mein Beitrag bezog sich auf die Arbeit der POLIZEI und deren Vorgangssachbearbeiter - hier im speziellen: der Sachbearbeiter für Waffen- und Srengstoffdelikte. wenn das Ordnungs- bzw.Landratsamt die Zuständigkeit für derartige (Wiederlader-) Kontrollen abgibt, beruht dies auf einer Innenvereinbarung. Die originäre Zuständigkeit hierür liegt bei der Behörde, welche das waffenrechtlich relevante Dokument ausgestellt hat. Und Waffenbesitzkarten etc. stellt nunmal nicht die Polizei aus. Ich warne zudem ausdrücklich vor einer Verwechslung; die Ortspolizeibehörde hat nichts mit der Polizei als solches zu tun. Ortspolizeibehörde ist das Ordnungs- bzw. Landratsamt. Ich hoffe mithin für Klarheit gesorgt zu haben. DeSüWe
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