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  1. Durch eine kurze Abwesenheit über Silvester habe ich diesen Thread erst gestern abend gelesen. Ich bin also ziemlich spät dran, außerdem streift meine Antwort das Thema nur leicht. Ich habe aber trotzdem das Bedürfnis, meine Meinung kundzutun. Da sich durch die Wiedervereinigung, Verkleinerung der Bundeswehr, Auslandseinsätze und Aussetzung der Wehrpflicht sehr viele Änderungen ergeben haben, behandele ich mit meinen Aussagen vor allem die frühere Zeit bis etwa 1990. Als Mann hatte man in der Bundesrepublik die Pflicht, Wehrdienst zu leisten. Ausnahmen und genaueres siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrersatzdienst Heutzutage wird es vor allem von den Betroffenen gern so dargestellt, als hätte es ein Wahlrecht gegeben. In den 80er Jahren wurde es nach der Vereinfachung des KDV-Prüfungsverfahrens (Wegfall der mündlichen Anhörung) ja auch fast schon so gehandhabt. Da an meiner Schule in meinem Abiturjahrgang 1982 (realistische Befragung jedes einzelnen Schülers durch Mitschüler, keine Schätzung) 70 % verweigert haben, hatte ich mich mit dem Thema etwas intensiver beschäftigt. Zu der Zeit war die Bundeswehr noch eine reine Verteidigungsarmee ohne politisch motivierte Auslandseinsätze. Der hier genannte Begriff „Weichei“ war in Deutschland zumindest in meinem Umfeld nicht üblich, „Drückeberger“ war der allgemeine Sprachgebrauch. Da ich die Schüler aus meinem Umfeld auch kannte, weiß ich genau, daß Gewissensgründe da keine Rolle spielten (einer wollte Pastor werden, o. k.). Auch die bekannten „Schläger“ waren dabei. Die Hürde für die Anerkennung war zu der Zeit noch etwas höher, es bedurfte also einer intensiven Vorbereitung, was von diversen „Friedensorganisationen“ angeboten wurde. Der „Lohn“ dafür waren handfeste Vorteile: - Keine Kasernierung weitab von Zuhause - ca. doppeltes Geld (da kein Abzug vom Sold für Unterbringung und Verpflegung) - keine „fremde Welt“ mit Befehl und Gehorsam und vor allem ohne Frauen - die Möglichkeit, sich selber einen Platz für den Ersatzdienst zu suchen - etc. Nachteile, außer der längeren Dienstzeit, dafür ohne mögliche Reserveübungen, gab nicht, wie z. B. beruflicher Art. Natürlich gab es im Ersatzdienst auch harte Jobs, genauso aber welche, bei denen man eine äußerst „ruhige Kugel schieben“ konnte. Wer aus tatsächlichen Gewissensgründen keine Waffe in die Hand nehmen wollte, dem sei es gegönnt. Wie hoch diese Anzahl wirklich ist.läßt sich schwer sagen, aber es dürften in Wirklichkeit nur wenige gewesen sein, anstelle von Hunderttausenden. In Frankreich waren die Hürden etwas höher, da habe ich Zahlen von ca. 1500 pro Jahr in Erinnerung. Dort durfte man dann auch nicht im öffentlichen Dienst arbeiten, wogegen hier die Drückeberger sogar die Kreiswehrersatzämter besetzten. Wie gesagt, in den 80er-Jahren wurde es den Drückbergern leichter gemacht. Trotzdem sagt das etwas über die Einstellung eines Menschen aus, der davon betroffen war. Ich habe deshalb nur Männer eingestellt, die gedient hatten, oder andere Gründe nennen konnten (z. B. Diabetes, untauglich nach Motorradunfall, etc.). Auch heute stelle ich bei den inzwischen 50 Jahre oder Älteren fest, daß Verweigerer im täglichen Leben oft mehr auf ihren persönlichen Vorteil bedacht sind, weshalb ich den Umgang mit solchen Leute lieber vermeide. Die Variante, wie man in Österreich mit Kriegsdienstverweigerern umgeht, finde ich angemessen. Wenn jemand behauptet, aus Gewissensgründen keine Waffe in die Hand nehmen zu können, dem sollte es nicht erlaubt sein, Waffen zu besitzen. Das wäre dann halt dann zumindest ein kleiner Nachteil, wenn es das Gewissen nicht zuläßt, seinen Verpflichtungen für die Gemeinschaft nachzukommen. Ich bin übrigens für das soziale Pflichtjahr für alle (m/w, behindert oder nicht). Bedarf gibt es dafür genug. Ein Teil könnte dann, falls geeignet, zur Bundeswehr gehen, aber auch z. B. im Pflegebereich wird die Lage in den nächsten Jahren durch die Überalterung noch dramatisch werden. Niemand sollte sich mehr seiner Verpflichtung entziehen können, etwas für die Gemeinschaft zu tun. lg Rüdiger:-)
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