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  1. War doch die Absicht der Richterin. Nicht fahrlässige, sondern vorsätzliche Begünstigung von Verbrechern. Grüße Gunfire
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  2. Eher von Nich Noetich. Hatten damals viele nicht. Bei Reisepistolen und Schußentfernungen unter 3 Meter überflüssig, und weiter trifft man mit so was nicht mehr, selbst mi Visierung. Gut, kann man auch mit Schrot laden . . . Grüße Gunfire
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  3. Nunja, das Problem ist vor allem dies: Gegenseitiges Fingerpointing. Besser wäre es, wenn man sich an einen Tisch setzt und miteinander und nicht übereinander redet. Dann wären technische Krücken nicht einmal ein Ansatz zur Lösung der Probleme.
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  4. Die Frau Richterin kennt also Satellitentelefone. Gesehen hat sie noch keines, benutzt hat sie auch noch keines, und was es kostet, weiss sie auch nicht. Und wie lange eine Verbindung dauert..... Es ist natürlich klar, dass ein Angreifer höflich wartet, bis der Herr Sprengmeister mit telefonieren fertig ist, bevor er weiter den Bunker öffnet. Also, grundsätzlich finde ich es gut, das es die Unanbhängigkeit des Richterstandes gibt. Jedenfalls wen diese des Verstandes mächtig sind. In Einzelfällen sollte aber eine Strafanzeige wegen Dummheit doch möglich sein. Und noch eines: Mag ja sein, dass bei NORMALdenkenden europäischen Mitbürgern die Idee des Überfalls auf einen Sprengmeister eine eher geringe Affinität besitzt. Bedenkt man aber den geistigen Horizont gewisser radikalisierter Kültürbereicherer, könnte man glatt auf die Idee kommen, dass denen auch das sofortige Zünden des Bunkers, auch zu Lasten des Sprengmeisters und ihrer selbst, eine verlockende Variante ist. Und noch verlockender könnte sein, das Zeuchs mitzunehmen, und damit bei den Repräsentatent unseres Staates ein wenig Unwohlsein zu erzeugen. Und der Stand von Richtern gehört BESTIMMT zu den lohnenswerten Zielobjekten. Dann, wenn das Zeuchs in fremden Händen ist, möchte ich doch mal sehen, ob sich die Dame nicht in die Hosen sch...st.
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