Dazu nun eine ganz interessante Studie des Forensischen Institut Zürich: Dieses hatte in 40 Fällen probiert, DNA Spuren auf abgefeuerten Hülsen sicherzustellen. Mit dem Ergebnis, dass das Erbgut auf einer Patronenhülse die Hitze eines abgefeuerten Schusses nur überlebt, wenn die Patrone zuvor stark mit Speichel kontaminiert ,sprich abgeleckt wurde. Der Fall Ignaz Walker wird darum Mitte Oktober neu aufgerollt. Diese oben erwähnte Unwahrscheinlichkeit ist der Grund, dass das Bundesgericht die Verurteilung Walkers aufgehoben hat. Und verbietet der Urner Justiz den DNA Beweis weiter zu verwenden.