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Showing content with the highest reputation on 03/28/16 in all areas

  1. ...dass man aber auch gleich seitens dieser Kommission auf solch schlechte Gedanken kommen muss. "Bedroht sollten die Herrschaften sich lieber von den Terroristen fühlen" als von uns gesetzestreuen Legalwaffenbesitzern. Das Alles und noch viel mehr passt ganz gut zu der von mir bereits mehrfach hier erwähnten "Geisteshaltung dieser Herrschaften gegenüber gesetzestreuen Waffenbesitzern". Diese Herrschaften sollten sich einfach besser für Ihr mangelndes Demokratieverständnis schämen und einmal darüber nachdenken, was sie hier unter uns LWB`s anrichten wollen bzw. dass sie die Falschen Leute bestrafen für deren EIGENES Versagen UND das seit JAHREN in der unseligen Sache Waffenunrechtsverschärfung 2016.
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  2. Was grausige Automatikübersetzung! Aber die Botschaft ist angekommen!!! GRUß
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  3. ....wenn da so stimmt was die Zeitung schreibt, dann: -haben wir das richtige Getan! -spiegelt das die Abgehobenheit der Adressaten 1:1 wider -können die nicht zwischen Hinkel-Stein und Hitler-Kiesel unterscheiden, genauso wenig wie zwischen Demokratie und Diktatur - sind die sich selbst genug und haben es uns allen gesagt - haben die somit den Grund-Stein für die nächste Aktion gelegt...denn jetzt haben die ihren wunden Punkt veröffentlicht Dankeschön
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  4. Wehren den Anfaengen!Die linke Geisteshaltung hat in den Amtsstuben Einzug gehalten bzw.wird gnadenlos aufoktruiert.Von daher ist es nur richtig, dass 2 den Anfang gemacht haben, welche letztendlich durch Behoerden pure Willkür erfahren haben.Dass auch diese Willkür von offenem Misstrauen gegenueber dem rechtschaffenen Buerger gepraegt ist, ist bezeichnend fuer die Verrohung dieses einst demokratischen Systems.Die EU setzt dem Ganzen jetzt allerdings noch die Krone auf, denn nach strenger Logik muessen diese Terroristen alle Jaeger, Sportschuetzen oder Sammler mit B7Waffen gewesen sein. FINDE DEN FEHLER...
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  5. 3800 Joule ? Bei uns hat ein Mehlauge sich 3300 Joule einfallen lassen. Wohl wissend, dass dann gar nichts mehr geht. Das für gestern geplante Schießen wurde eine Woche vorverlegt, um dem Platzwart ein langes Osterwochenende zu gönnen. Resultat: Das Schießen wurde vom zuständigen StabsOffz komplett gestrichen wegen fehlendem dienstlichen Interesse. Begründung: Auf einem 50 km entfernten Stand fand am gleichen Tag eine DVag statt. Toll, was ? Das für Anfang April von langer Hand geplante und angemeldete Schießen wurde gestrichen, weil dem Landeskommando kurzfristig einfiel, just an diesem Tag ebenfalls die Anlage zu nutzen. Weiterhin wird an dem dienstlichen Interesse rumgemakelt, weil die RAG-Mitglieder anscheinend nicht an DVags teilnehmen. Der FwRes bezieht sich hier auf seine Datenbank, aber ist zu faul, einmal in das gegenüberliegende Gebäude zum RegPlUTrp zu gehen. Da würde er nämlich einen ganzen Sack voll DVags der mob-eingeplanten RAG-Mitglieder bekommen. Was haben wir noch ? Ach ja, einen absolut schützenfeindlichen Landesvorsitzenden, der sich tatsächlich erdreistet hat, die RAG-Vorsitzenden anzuweisen, Schützen, die nicht mindestens einmal im Monat trainieren, an die Waffenbehörden zu melden. Mitglieder werben ? Am Arsch, sage ich mal. (Pardon my french) Ach ja, unser RAG-Vorstand ist übrigens komplett zurückgetreten. Sollte sich am Dienstag niemand finden, der weiter macht, stelle ich den Antrag, die RAG aufzulösen.
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  6. Wenn man sich wie wir bereits seit Jahren mit dem Thema Waffenbesitz beschäftigt, begegnen einem immer wieder die selben seit langem wiederlegten Argumente. Diese Argumente werden immer von Menschen vorgebracht, die sich mit dem Thema nur oberflächlich beschäftigt haben, wobei die politische Richtung eher egal zu sein scheint. Heute ist es wieder mal ein Grüner aus Österreich, der Statistiken nicht interpretieren kann und illegalen mit legalem Besitz verwechselt. Seine Behauptung: Dabei schaffen Privatwaffen nur ein scheinbares Sicherheitsgefühl. Tatsächlich wird sich der zunehmende Waffenbesitz mit einer erhöhten Suizidrate, Familientragödien und Unfällen bemerkbar machen. Immer wenn im Effekt gehandelt wird, ist die schnelle Verfügbarkeit der Waffe der relevante Faktor für die Geschehnisse. Es gibt keinerlei Korrelation zwischen Suizidrate und legalem Waffenbesitz. Wenn der Zugang zu Schusswaffen begrenzt wird, wird die Zahl der Suizide mit Schusswaffen sicherlich sinken. Aber die Frage: Würde sich aber die gesamte Zahl der Suizide auch verringern? Die USA (30% Haushalte mit Schusswaffen) und Deutschland (3% Haushalte mit Schusswaffen) haben die selbe Suizidrate (ungefähr 11/100.000). Die Schweiz (30% Haushalte mit Schusswaffen) hat eine niedrigere Suizidrate (9/100.000), obwohl medizinisch unterstütze Suizide erlaubt sind und deshalb viele „importierte Suizide“ von Menschen, die nicht in der Schweiz, aber in Europa leben in die Statistik mit eingehen. Japan (weniger als 1% Haushalte mit Schusswaffen) hat eine Suizidrate von 18/100.000, Japanische Frauen töten sich öfter selbst als US-Amerikanische Männer. In den USA hat sich die Zahl der weiblichen Waffenbesitzern in den letzten 20 Jahren verdoppelt, jedoch hatte dies keinen Effekt auf die weibliche Suizidrate. Dr. Christian Westphal hat 2013 die Korrelation zwischen Waffenbesitz und Suiziden in Österreich untersucht: Österreich hat relativ niedrige Hürden für die Beschaffung von Schusswaffen, jedoch versucht man verstärkt, die legal erworbenen Waffen nachzuverfolgen. Die österreichischen Datensätze für verdeckte Tragegenehmigungen reichen für alle österreichischen Länder von 1982 bis in die Gegenwart. Der Zusammenhang zwischen Schusswaffen und Suiziden mittels Schusswaffen, sehr bekannt aus der verfügbaren Literatur, ist mit einer ausreichenden Signifikanz bestätigt. Es wurde keine Beziehung zwischen Schusswaffen und der allgemeinen Suizidrate gefunden. Dann heißt es weiter: Erst die Tatsache, dass in Privaträumen Schusswaffen verfügbar sind, schafft die Gelegenheit, sie auch einzusetzen. In diesem Zusammenhang ist es auch nicht verwunderlich, dass im Familienbereich rund 2/3 der Tötungen mit Schusswaffen auf legale Schusswaffen zurückzuführen sind. Hier wird zunächst mit falschen Zahlen gearbeitet und dann noch die falschen Schlüsse gezogen. 1. Es gibt keine 2/3 Schusswaffenmorde, sondern 3 bis 35%. Australien, Schweiz, Norwegen, Slovenien und die Niederlanden haben „Traum-Mordraten“ unter 1 pro 100.000 Einwohner, auch wenn in allen diesen Ländern über 25% der Morde mit Schusswaffen (legaler Zustand unbekannt – doch meistens illegal) verübt wird. 2. Falsche Annahme Auch diese Annahme: „keine Schusswaffen = keine interpersonelle Gewalt“ ist falsch. Bei Beziehungstaten stehen Täter und Opfer fest, das Mittel ist zweitrangig. Und natürlich greifen Täter, die Zugang zu Schusswaffen haben, eher zu diesem Mittel als zu Händen, Messern, Gift oder Strick. Wer es nicht glaubt – der lese Katjas Report (bald auch auf Deutsch erhältlich) mit EU Daten – im Kapitel 5.3 und 9, sowie im Anhang Tabelle D, siehe: http://www.firearms-united.com/images/download/Report-Homicide-Suicide.pdf 3. Waffeneffekt-Hypothese stimmt ebenfalls nicht. Es gibt keine Beweise, dass Affekttaten durch die Lagerung im Haus von sachkundigen Besitzern begünstigt werden. Die „Waffeneffekt-Hypothese“ wurde mehrfach untersucht und als fehlerbehaftet bewertet. Der renommierte Kriminologen und frühere Waffengegner Gary Kleck fand heraus, dass der Waffeneffekt, wenn überhaupt, „nur bei Menschen ohne vorherige Erfahrung mit Waffen“ beobachtet werden konnte. Die Verfügbarkeit von Waffen in Privathaushalten von Sachkundigen sorgt somit nicht dafür, dass mehr Affekttaten begangen werden. Diese Behauptung wird durch die deutschen Statistiken untermauert. Hier einige Dokumente dazu auf DE und EN: http://waffenbesitzer.net/index.php/ueber-uns/downloads/sonstiges/268-waffeneffekt-2009dt/file http://waffenbesitzer.net/index.php/ueber-uns/downloads/meinungen-dossiers/254-trigger-happy/file https://albertsteinhauser.at/2016/03/23/immer-mehr-privatwaffen-die-weniger-sicherheit-bringen/ Weiterlesen
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  7. Wenn es ein Recht gibt, dann hat jeder ein Recht darauf. Wie Jägermeister schon gesagt hat, wo kommen wir denn hin, wenn man sich trotz geltendem Recht verstecken und drucksen muss, damit irgendein wilder Sachbearbeiter einem nicht eine reindrückt. Die Klage war richtig, denn es geht ums Prinzip. Ich hätte es als einzelner auch nicht anders gemacht...
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  8. Sehe ich auch so. Zudem: Warum sollte ich als rechtschaffener Bürger dieses Landes auf meine Rechte verzichten, wenn ich willkürlich und ohne gesetzliche Grundlage in eben diesen Rechten beschnitten werde? Sehe ich kein Stück ein!
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  9. Kleiner Logikfehler bei Fritze: das Risiko für alle Jagdscheininhaber ist nicht davon betroffen, ob die Verbände die Klage unterstützen oder nicht. Dafür hätten die Klagen komplett verhindert werden müssen. Spätestens jetzt ist der weitere Gang durch die Instanzen aber im vitalen Interesse der Jagdscheininhaber und damit der Verbände. Ich erwarte daher jetzt, im Interesser aller Betroffen (360.000) das das Verfahren von den Verbänden vollumfänglich unterstützt wird und gleichzeitig an einer Nachbesserung des Jagdgesetzes in diesem Zusammenhang gearbeitet wird.
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  10. Ja, wir haben ein Problem mit Waffenkriminalität Ja, Terroristen und Kriminelle benutzen verbotene Sprengstoffe und Kriegswaffen …und umgebaute Salutwaffen Ja, sie bestellten unregistrierte und umgebaute Salutwaffen im Internet. Nein, diese Schusswaffen gehörten nicht autorisierten Besitzern. Nein, sie bestellten die illegal reaktivierten Waffen im Darknet EK will die Beschlagnahme von autorisierten Schusswaffen und wesentlich mehr EK hat keine Regulierung für umgebaute Salutwaffen Fazit Ja, wir haben ein Problem mit Waffenkriminalität Illegale Schusswaffen können verwendet werden, um Menschen zu bedrohen und zu schaden für die Zwecke von Terror oder Kriminalität. In der EU Studie „Combating Illicit Firearms Trafficking in the European Union“ steht: „Es wird geschätzt, dass der illegale Waffenschmuggel für die mindestens 10.000 Todesfälle mit Schusswaffen in den EU-Mitgliedstaaten in den letzten zehn Jahren direkt verantwortlich. […], hervorgehoben ist die Anzahl der Todesfälle mit zivilen Schusswaffen, da die meisten, wenn nicht sogar alle, im Zusammenhang mit dem Besitz von illegalen Waffen auftreten. „ Falls legal erworbene Schusswaffen missbraucht werden, so geschieht das bei Suiziden und interpersoneller Gewalt. In beiden Fällen hat der legale Waffenbesitz nur einen Einfluss auf das gewählte Werkzeug, nicht auf die Handlung selbst. Legaler Waffenbesitz erhöht weder die Selbstmordrate, noch die Rate der Tötungsdelikte in einer Nation; tatsächlich gibt es überhaupt keinen Zusammenhang zwischen Gewalt und legal erworbenen Schusswaffen . Mehr in unserem FIREARMS REPORT IV: HOMICIDE AND SUICIDE Ja, Terroristen und Kriminelle benutzen verbotene Sprengstoffe und Kriegswaffen… Diese Woche hat das European Investigative Collaborations (EIC) interessante Neuigkeiten über die Schusswaffen der Terroristen veröffentlicht. Zwei Drittel waren Kriegswaffen aus dem Balkan Das sind die Waffen von staatlichen Arsenalen, die schlecht bewacht werden – und ein Einbruchsrisiko darstellen. ..Aber In der gesamten Region ist vermutlich ein große Menge in privaten Händen und in Kellern versteckt: als die Albaner ihre Regierung im Jahr 1997 stürzten, sind mindestens 500.000 Waffen während der Unruhen gestohlen worden, sowie mehr als 1,5 Milliarden Schuss Munition. Heutzutage gibt es ein florierendes Geschäft im Verkauf und Kauf solcher Waffen, sogar auf Flohmärkten. Und sie werden in Bussen und Privatfahrzeugen nach Europa geschickt, ohne Überprüfung auf deren Inhalte. Die Zollbeamten haben keine Chance, während andere bestechlich sind, wie dies kürzlich eine TV-Dokumentation auf Canal Plus gezeigt hat. Quelle: http://www.theblacksea.eu/index.php?idT=88&idC=88&idRec=1231&recType=story Alle diese Kriegswaffen waren nicht registriert wurden nicht im Internet angeboten wurden nicht mit der Post versendet. wurden – versteckt in Autos – eingeschmuggelt So nahm ein Sondereinsatzkommando der Polizei am 23. September an einer Autobahnzufahrt in Aachen einen Ex-Polizisten aus Bosnien und seinen deutschen Beifahrer fest. Im Auto der beiden fanden die Ermittler vier zerlegte Zastava M70 – Kalaschnikows serbischer Bauart, zwei Sprengsätze und 25 Handgranaten. Zwei Monate zuvor hatte schon die dänische Polizei in Rødbyhavn einen Bosnier angehalten, der mit der Fähre von Fehmarn gekommen war. Auch in seinem Mercedes stellte die Polizei zahlreiche Waffen sicher, darunter vier Maschinengewehre. Beide Fälle hängen nach Einschätzung der Fahnder zusammen. Quelle: http://www.spiegel.de/politik/ausland/paris-supermarkt-attentat-eu-traegt-offenbar-mitverantwortung-a-1083016.html Die Polizei nennt das den „Ameisenhandel“, der schwer zu kontrollieren ist und in der Summe eine beträchtliches Volumen an illegalen Waffen ausmacht. …und umgebaute Salutwaffen Ein Drittel wurde „legal“ gekauft … als umgebaute Platzpatronen-Waffen, sogenannte Salut- oder Akkustikwaffen. Aber dieser Verkauf war im Rahmen der aktuellen Richtlinie nicht legal: „Im Sinne dieser Richtlinie gilt als ‚Feuerwaffe‘ jede tragbare Waffe, die Schrot, eine Kugel oder ein anderes Geschoss mittels Treibladung durch einen Lauf verschießt, die für diesen Zweck gebaut ist oder die für diesen Zweck umgebaut werden kann. Nicht zu den Feuerwaffen gehören Platzpatronenwaffen, die „zu Alarm-, Signal- und Rettungszwecken, zu Schlachtzwecken, für das Harpunieren gebaut oder für industrielle und technische Zwecke bestimmt sind, sofern sie nur für diese Verwendung eingesetzt werden können.“ Diese Waffen wurden vor vielen Jahren für den Einsatz bei Militär und Polizei hergestellt, aber später legal von Regierungen als Überschuss verkauft. Sie wurden dann auf Salutwaffen umgebaut, jedoch mit unzureichenden technischen Spezifikationen. Diese von der slowakischen Firma umgewandelten Salutwaffen konnten somit mit einfachen Techniken und Werkzeuge zurückgebaut werden, um echte Munition zu verschießen. Im Gegensatz zur Aussage der Polizeiführung in Brüssel, gehören diese Salutwaffen weiterhin zu den ‚Feuerwaffen‘ der Richtlinie und nicht zu deren Ausnahmen. Trotzdem wurden sie ohne Papiere verkauft und waren daher nicht mehr auffindbar. Metallfacharbeiter mit einigen Grundkenntnissen der Technik der Büchsenmacher wären in der Lage, solche Waffen innerhalb von einigen Stunden zurückzubauen. Personen mit gewöhnlichen Kenntnissen der Metallverarbeitung würden dafür fünf bis sechs Stunden benötigen. Allerdings muss auch gesagt werden, dass Menschen mit mittlerem bis hohem Wissen von Büchsenmacher -Techniken auch eine völlig neue Feuerwaffe aus Rohstahl bauen können – wie man dies in Pakistan und auf den Philippinen beobachten kann. Es ist nur eine Frage der Zeit, die man sich nimmt. Das gleiche gilt für die Herstellung von Sprengstoffen. Mit anderen Worten: Personen mit einer kriminellen oder terroristischen Absicht werden immer Mittel und Wege finden, um sich Waffen zu beschaffen. Ja, sie bestellten unregistrierte und umgebaute Salutwaffen im Internet Ein slowakisches Unternehmen (AFG) bot solche Salutwaffen zum Verkauf auf seiner Website an und verkaufte 14.000 Stück in den letzten fünf Jahren. Die meisten dieser Feuerwaffen wurden nicht ordentlich in Salutwaffen umgebaut wurden ohne Genehmigung verkauft (trotz Verpflichtung durch die derzeit geltenden Richtlinie) wurden im Internet angeboten wurden per Post versandt (eine Lücke, die von den slowakischen Behörden im Sommer 2015 geschlossen wurde) Die britische und die deutsche Polizei hatte Cyber-Ermittler eingesetzt, um solche Waffen zu kaufen. Die Tracking-Nummern von E-Mails führten zu der bayerischen Stadt Schweinfurt und zu dem 20-jährigen Studenten Christoph K. Im Januar 2015 durchsuchten Polizisten seine Studentenwohnung und führten auch andere Verhaftungen in Europa durch. Christoph K. hatte Salutwaffen von AFG gekauft, diese im Keller zurückgebaut und im Darknet zum zehnfachen Preis verkauft. Er wurde zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Quelle: http://www.theblacksea.eu/index.php?idT=88&idC=88&idRec=1231&recType=story und http://www.spiegel.de/international/europe/following-the-path-of-the-paris-terror-weapons-a-1083461.html Französische Polizei erlaubt Handel von reaktivierten Salutwaffen an Terroristen Im Jahr 2014 bediente die AFG einen Mann aus Nordfrankreich via Internet – Claude Hermant. ..Nach den Terroranschlägen Paris im Januar 2015 stürmte die Polizei seine Werkstatt und fand Waffen, die alle entweder mithilfe von Metalltechnik oder durch Einsetzen von neuen Läufen reaktiviert waren. Doch Hermant hatte eine Entschuldigung. Die Geschichte, die er den Ermittlern erzählte, war, dass er seit 2014 mit dem Wissen der Französischen Gendarmerie diese Waffen verkaufe, um einen Waffenschmugglerring zu dokumentieren. Quelle: http://www.theblacksea.eu/index.php?idT=88&idC=88&idRec=1231&recType=story Laut Recherche der EIC Journalisten, bestellte Hermant die VZ 58 bei AFG. Es ist die gleiche Waffe, die von Coulibaly bei den Morden in dem koscheren Supermarkt in Paris verwendet wurde. Anscheinend hat die Französische Regierung die Taktik der US-Regierung vom „Fast and Furious“ Projekt kopiert, das schrecklich schief gelaufen ist. Die hausierten Schusswaffen landeten in den Händen von Kriminellen, doch verloren die Regierungsbeamten deren Verfolgung und ermöglichten so unbeabsichtigt die Tötung mehrerer Menschen. Doch die EK hält es nicht für notwendig, auf die Umsetzung der Richtlinie zu dringen, die immer noch ausreichend ist, um diese schwerwiegende Lücke zu schließen. Stattdessen lernen wir jetzt, dass dies eine bewusste Entscheidung war, um Terroristen zu identifizieren und verfolgen zu können war. Wie ein Schlag ins Gesicht kommt hier der Tadel des Französischen Innenministers, der die „Waffenverkäufer-Lobby“ für die starke Kritik und Reaktion des Europäischen Parlaments verantwortlich macht. Nur dieser Lobby sei es geschuldet, dass der Vorschlag der Kommission, die er initiiert zu haben sich rühmt, so vehement ablehnt wird. Nein, diese Schusswaffen gehörten nicht autorisierten Besitzern Wir haben definitiv ein Problem mit deaktivierten und umgebauten Waffen, die über das Internet verkauft und per Post versandt werden. Niemand kann diese Waffen verfolgen, niemand überprüft den Empfänger oder den Verkäufer. Der einzige Grund, warum dies passiert, liegt daran, dass die aktuelle EU-Waffen-Richtlinie nicht von der Kommission durchgesetzt wird, weshalb diese Waffen, die genehmigungs-pflichtig sind, lizenzfrei verkauft werden können. Aber wir haben kein Problem mit Feuerwaffen der Kategorien A, B, C und D, die registriert sind und die, falls sie zwischen zwei Personen mit Wohnsitz in verschiedenen Mitgliedstaaten übertragen werden, vorherige Genehmigungen durch die Behörden dieser beiden Staaten bedürfen. Solche Schusswaffen sind in den nationalen Datenbanken registriert und werden nie ohne Erlaubnis der Behörde an Dritte übertragen oder umgewandelt. Nein, sie bestellten die illegal reaktivierten Waffen im Darknet Im Jahr 2014 begann das Interesse der Behörden in Deutschland und Großbritannien für die AFG. Ein Ausgangspunkt war ein Paket aus Deutschland, das für einen britischen Gangster bestimmt war. Alexander M., alias Smokey, ein Räuber aus London, der nun eine lebenslange Haftstrafe absitzt. Das Paket enthielt die Submaschinenpistole VZ61, bekannt als Skorpion. Smokey bestellte die Waffen aus dem Gefängnis mit seinem Smartphone. Die Behörden kannten nur das Pseudonym des deutschen Vermittlers, der die Waffen schmuggelte – der Name Max Mustermann – auf der kommerziellen Webseite Agora im Darknet. Kommentare auf der Website bewerteten Mustermann mit: „Meine erste Wahl“ und „Max ist der beste“. Quelle: http://www.theblacksea.eu/index.php?idT=88&idC=88&idRec=1231&recType=story EK will die Beschlagnahme von autorisierten Schusswaffen und wesentlich mehr: Verbot legaler Schusswaffen , die registrierten Sportschützen , Jäger und Sammler gehören; Zerstörung von Schusswaffen in Museen und Stop für Museen für neue Erwerbungen; Beschlagnahme solcher Schusswaffen ohne Entschädigung; Verbot von Magazinen mit hoher Kapazität Verbot von Online-Verkäufen von registrierten Waffen unverhältnismäßig hohe Auflagen für gesetzestreue Waffenbesitzer wie strengere Regeln für das rechtliche Eigentum und Lagerung von Feuerwaffen obligatorische medizinische Tests und Haftpflichtversicherungen und vieles mehr Falls umgesetzt, würden diese Maßnahmen zur Untergrabung der nationalen Sicherheit führen, indem sie ein Vakuum in den Ländern schaffen, die sich auf ihre aktiven Reservekräfte verlassen; Gefährdung von gesetzestreuen Bürger führen durch das Verbot von Schusswaffen, Schreckschusspistolen und anderer lebensrettender Gegenstände, die zur Selbstverteidigung und zum Schutz besessen werden; Ausmerzung einer Reihe von Schießsportdisziplinen führen, sowie anderer rechtmäßigen Freizeitbeschäftigungen; Zerstörung der Existenz von Hunderttausenden von Menschen führen, die ihren Lebensunterhalt im legalem Handel oder Produktion von Schusswaffen verdienen; Schäden und Zerstörung wichtiger historischer Artefakte führen, die von Sammlern und Museen besessen werden; Zerstörung der kulturell wichtigen Wirkung von ernsthaften Sammlern führen, die historischen Waffen erhalten; Bürokratisierung auf höchsten Niveau führen, die den Handel drosseln würde und eine teure Belastung für Regierungen darstellen; enormen, finanziellen Belastung für die nationalen Haushalte und für die Steuerzahler führen, die für die mutwillige Zerstörung von ihr Eigentum zu zahlen haben; Umleitung dringend benötigter Ressourcen im Kampf gegen die organisierte Kriminalität in Richtung sinnloser Strafaktion gegen potenzielle Opfer von Straftaten und Terrorismus; Weiterlesen in unserem Open Letter EK hat keine Regulierung für umgebaute Salutwaffen In der ersten Waffenrichtline 1991 regelte die EU den Umgang mit deaktivierten Schusswaffen: In Bezug auf Deaktivierung, Anhang I,Teil III, werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet ‚ technische Verfahren zu nutzen, deren Wirksamkeit von einer amtlichen Stelle verbürgt wird oder die von einer solchen Stelle anerkannt sind, die die endgültige Unbrauchbarkeit verifizieren. Darin heißt es weiter, dass „[d] ie Kommission […] gemeinsame Leitlinien für Deaktivierungsstandards und Techniken erstellen soll, um sicherzustellen, dass deaktivierte Feuerwaffen auf Dauer unbrauchbar gemacht werden.“ Quelle:http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2016/573289/EPRS_IDA(2016)573289_EN.pdf Die EC hat jedoch nie gemeinsame Leitlinien erstellt Das Problem der unzureichenden technischen Richtlinien für die Umwandlung von Feuerwaffen zu Salutwaffen und für die Deaktivierung von Feuerwaffen ist seit dem ersten Bericht von 2000 bekannt. Dieses Problem wurde ebenfalls in den nächsten Berichten von 2010 und 2012 erwähnt; doch die EK wartete bis zum Jahr 2013, um eine Studie in Auftrag zu geben, die mit einer Folgenabschätzung in Bezug auf deaktivierte und umgebaute Salutwaffen im Sommer 2014 veröffentlicht wurde. Die folgenden Vorschläge erhielten die höchste Zustimmung: Harmonisierung der Vorschriften für die Kennzeichnung von Schusswaffen und die gegenseitige Anerkennung von Markierungen; Festlegung gemeinsamer Standardverfahren und Einführung von Registrierungsanforderungen für deaktivierte Feuerwaffen; Klärung der Definition der Konvertierbarkeit von Waffen und die Kriterien, die für Salutwaffen und Nachbildungen gelten sollen; Förderung der Verbesserung der Statistiken und des Wissensaustauschs. Diese Ergebnisse wurden auch in der Evaluation vom Dezember 2014 als gesetzliche Maßnahmen von mittlerer Priorität empfohlen. Die gleiche Studie ergab, dass es erforderlich wäre, Verfahren für die Beförderung der registrierten Feuerwaffen zu erleichtern. Sie erwähnt auch mögliche Probleme in naher Zukunft in Bezug auf Internet-Verkäufe, die Konvertierung von halbautomatischen Feuerwaffen und 3D-Druckern. Die Studie empfahl, mehr Daten zu diesen drei Themen für eine Analyse zu sammeln. Fazit Es gibt keine Korrelation zwischen dem legalen Handel, Besitz und die Nutzung von lizenzierten Waffen und Terrorismus und Verbrechen mit Schusswaffen. Kriminalität und Terrorismus sind abhängig von Quellen, die illegale Waffen liefern. Der Vorschlag EK trifft den legalen Handel und Besitz von lizenzierten Waffen. Allerdings scheitert er darin, greifbare und glaubwürdige Maßnahmen gegen den illegalen Handel und illegale Umwandlung vorzuweisen. Zudem ignoriert die EK die erwiesene Tatsache, dass die ernsthafte Durchsetzung der Richtlinie fehlt, um Straftaten zu bekämpfen. DOWNLOAD PDF Artikel auf Englisch: EU, WE HAVE A PROBLEM – BUT YOU HIT THE WRONG TARGETS! Artikel auf Französisch: Union Européenne, NOUS AVONS UN PROBLEME – MAIS VOUS AVEZ ATTEINT LES MAUVAISES CIBLES ! Weiterlesen
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  11. Sie fürchten sich, wie auch kommunistische Machthaber sich stets gefürchtet haben: (Josef W. Shugashwili, genannt STALIN)
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  12. Das Schlimme ist, daß diese an den Hebeln der Macht sitzenden Soziopathen uns - die Wähler - leider NICHT fürchten müssen. Da diese Machthaber eben nicht auf demokratischem Wege ihre Machtfülle erhalten haben. Darum fürchten sie, wie alle Tyrannen, den Tyrannenmord und sehen in jedem potentiellen Gegner auch einen potentiellen Tyrannenmörder. Leider hat ihre Paranoia keine echte Basis. Remember, remember the ... bleibt ein feuchter Wunschtraum der Demokraten.
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  13. 1. 27.03.2016 2. Coburg (Deutschland) 3. Ein Unbekannter griff in Coburg am Sonntag gegen 4.30 Uhr eine 25-jährige Studentin an. Diese war zu Fuß an der Einmündung von der Callenberger Straße in den Heuweg unterwegs, als ein Mann sie am Arm griff und gegen einen Zaun drückte. Die 25-Jährige schrie laut um Hilfe, holte ein Pfefferspray aus ihrer Handtasche und sprühte dem Angreifer damit ins Gesicht. Dieser ließ daraufhin von ihr ab woraufhin die Coburgerin flüchten konnte . 4. http://www.infranken.de/regional/coburg/Coburg-25-jaehrige-Studentin-schlaegt-Angreifer-in-die-Flucht;art214,1725869
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  14. Es zeichnet ein interessantes Psychogramm: wie der Schelm denkt,.......
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  15. Na ja, konkurenzlos günstig - - - 35,- € Jahresbeitrag; davon fließen zwischen 8,- und 12,- € an die RK zurück. Nutzung eines ganz brauchbaren Schießstandes incl. 300 m-Bahn. Dann dauert es eine ganze Zeit, bis das Faß überläuft. So langsam fallen aber immer mehr "letzte Tropfen" in die Fässer. Unsere RAG wird sich nach meiner Einschätzung noch eine ganze Zeit halten, weil es nicht so viele Alternativen gibt. Die Frage ist, wann dort der letzte Tropfen fällt.
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  16. Respekt! Das habe ich noch nie dienstlich auf einer Standortschießanlage geschossen. 300WinMag in Hammelburg das wars. Aber selbst auf dem Truppenübungsplatz in Baumholder als wir noch einen Mitbenutzervertrag hatten, gab es eingeschränkte Mun-Listen.... Trotz Schießbefehl hat der damalige Verantwortliche in der Kommandantur alles gestrichen was er nicht kannte, die 6,5x55 konnte ich ihm noch aus den Rippen laiern mit dem Hinweis auf PZ Faust Karl-Gustav Üb Gerät. Der Rest hat frustriert eingepackt und ist stinksauer nach Hause gefahren, 30.06, 8 x75 IS .303 britisch .300WinMag....usw. Die Bahn war sogar für den Schützenpanzer Marder und seine Bordkanone zugelassen...
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  17. Mann ist noch nicht mal Willens etwas in dieser Richtung zu unternehmen. Alles was diesen Bullshit Munlisten, Energie angeht wurde aus den Reihen der RAG/ LaBeas gestartet. IMHO wären die am liebsten den ganzen RAG Schießsport Sceixx los, meine Meinung nach jahrelanger Verbandsarbeit. Ich habe es schon öfters geschrieben, wenn in einem Verband der 100% gemeinsam getragene Beschluß der damaligen Landesbeauftragten ( heute Verantwortliche ) in Hinterstübchensitzungen gestrichen wird, sagt dies Alles aus. Das einzig Interessante war und ist die unentgeldliche Nutzung einer Standortschießanlage wegen den 300m. Das die Allermeisten der Aktiven auf DVags auch RAG Mitglieder sind bzw. waren hat noch nie interessiert, die Diskussion ist so alt wie es den Verband gibt. Die im Anhang befindliche Stellungnahme war eine Einzelinitiative, vom Verband bzw. der Spitze kam NIX. Der Laden ist Tod, so Tod das die es selbst noch nicht mal merken. 01 mitb von stoschanlg res-1.pdf
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  18. Obristenmitschnittchenversorger und Sektmajore. Wer sonst ?
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  19. https://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2016/03/27/waffen-kinder-und-maerchen/
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  20. ich bin derjenige der das bei facebook veröffentlicht hat und zwar nachdem einer der beiden kläger mich über den ausgang informiert hat! dieses urteil ist niederschmetternd für unser rechtssystem. ich habe die klage nicht herbeigeführt und mich im selben kreis immer mit der beschaffung von befürwortungen aus der affäre gezogen. das ganze geht ~5 jahre, als ich die ersten probleme bekommen (schon länger als 5 jahre) habe (der 2schuß eintrag war im efp) konnte ich ihn nur durch eben diese befürwortung wieder entfernen lassen. ein anderer bei uns aus dem kreis hatte den langen atem das durchzuziehen, der ljv war informiert und die meisten hersteller dürften auch wind davon gehabt haben. keiner hat geholfen, ich habe bei einer anfrage damals ein schulterzucken vom ljv bekommen. wie es weitergeht ist offen ich warte auf die veröffentlichung auf der seite des bvg. bisher habe ich nur das weitergegeben was mir einer der kläger mitgeteilt hat!
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  21. Leider ist es ohne konkreten Urteilstext sehr schwierig genau was zu sagen, nur das was so verklausuliert an Faktenandeutungen veröffentlicht wurde läßt an der Komptenz der Richter doch mal zweifeln bzw. man fragt sich, ob man nun langsam doch in einer Bananenrepublik lebt. Egal wie, aber wie ein Gericht bestehendes WaffG und BJG, wo nirgendwo ein Verbot von SLB mit Wechselmagazin drinsteht, einfach mal so allgemein gültig aussprechen kann entzieht sich meiner bescheidenen Laienmeinung als Nichtjurist. Wenn es allerdings stimmt und so möglich ist muß jetzt ein Stoppsignal diesen Richtern aufgezeigt werden, halt durch Klage und Forderung von uns Betroffenen an den DJV zum Handeln, denn was kommt dann hier als Nächstes??!!
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  22. Anstatt auf die hirnbefreiten Schreie aus der EU-Kommission zu hören, sollten die Politiker endlich den Weg der Vernunft beschreiten und potentielle Opfer wehrhaft machen!
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  23. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160325_OTS0050/vilimsky-juncker-nutzt-terrorgefahr-fuer-verschaerfung-von-waffengesetzen
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  24. Also, auch sachlich-inhaltlich wäre das Urteil, so es denn wirklich so lautet, in mindestens zwei Punkten nicht nur falsch, sondern komplett schwachsinnig: Zum Einen, wie oben ausgeführt, kann ein jagdlichen Halbautomat mit mehr als 2 Schuss-Magazin gar nicht als verbotener Gegenstand gelten, da diese explizit in der Anlage 2 ausgeschlossen sind. Link siehe oben. Zum Anderen gilt die 2-Schussbegrenzung nur für den (unmittelbaren) Schuss auf Wild. Das heißt, zum Jagdschutz, der Hundeausbildung, zum Selbstschutz und zum Ein-, An- und Kontrollschießen im Revier und auf dem Schießstand sowie dem Übungsschießen interessiert den Waidmann die Größenbeschränkung des Magazins nicht die Bohne. Auch Gurtzufuhr ist möglich, wenn man da Bock drauf hat.
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  25. Besser ne LP 53 mit James Bond. Verstehen alle. Grüße Gunfire
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  26. https://www.all4shooters.com/de/Shooting/Waffenkultur/EU-Kommission-Waffenverbot-Waffen-beschlagnahme/
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  27. Der polnische Senat hat sich gegen die Änderung ausgesprochen, da die Richtlinie gegen das Subsidiaritätsprinzip verstösst. http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/agenda/201603/LIBE/LIBE%282016%290316_1/sitt-2202459 PE577.021
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  28. Unser Freund aus ServusTV, kennt sich da recht gut aus. Wirtschaftsanwalt.
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  29. Zitat aus einem POlitikeranschreiben eines österreichischen Juristen: den Umstand, dass der Vorschlag der EU-Kommission unzulässig ist. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie wurde seinerzeit geschaffen, um den freien Waren- und Personenverkehr, insbesondere von Sportschützen zu Wettkämpfen etc zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist auch die Generaldirektion Binnenmarkt zuständig und nicht die Generaldirektion Inneres. Dass nun die Generaldirektion Inneres Vorschläge erstattet, ist bereits rechtswidrig und eine unzulässige Kompetenzanmaßung. Fragen der inneren Sicherheit liegen alleine im Zuständigkeitsbereich der nationalen Gesetzgeber.
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  30. Es besteht überhaupt keine Gefahr: Immer mehr Menschen erkranken an Alzheimer, aber kommt es dadurch zu mehr Verkehrsunfällen? Nein! Warum nicht? Weil wir in einem sozialem Umfeld leben, dass auf uns aufpasst. Wenn ich an Alzheimer erkranke, dann nimmt mir meine Frau den Autoschlüssel ab. Und sie informiert meine Freunde, die, als Waffenbesitzer, weitere Schritte einleiten. Genauso habe ich es bei meinem erkrankten Vater gemacht, und genauso werdet Ihr esmachen. Das geschieht jeden Tag in Deutschland. Und deshalb passiert nichts, nicht mit Autos und nicht mit Waffen. Natürlich gibt es Einzelfälle, aber deshalb alle Menschen zu drangsalieren ist wieder typisch Überwachungsstaat.
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  31. Ich habe mir vorgenommen, heute an Legolas zu schreiben, mit dem besonderen Augenmerk auf die MPU. Dazu kam mir folgendes in den Sinn: Die Argumentation läuft ja so ähnlich wie beim thüringischen Hasenpopper " Ein Mensch der einmal zuverlässig war, ist ja nicht zwangsläufig sein ganzes Leben zuverlässig" Dazu meine Frage: Gilt das auch für Polizisten und Soldaten? Müssen Polizisten regelmäßig eine MPU machen? Irgendwo in Europa?
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  32. Leute.............das ist der ENTWURF der Berichterstatterin Bodil Valero! Darüber muß der LIBE-Gesamtausschuss mehrheitlich abstimmen. Und bis Ende April können sämtliche EU-Abgeordnete ihre "Amendments" einbringen, über die dann auch abgestimmt wird. Da ist noch garnix entschieden! Übermorgen will ja Vicky Ford von IMCO ihren Entwurf vorstellen. Da läuft das dann genauso. Bis Ende April werden eine Tonne von "Amendments" eingereicht, über die einzeln abgestimmt wird. Und über das abschließende Dokument wird dann ebenfalls nochmal abgestimmt. Und im Herbst haben wir die ganz große Abstimmung im Plenum. DANN erst ist der Käse gegessen. For better or worse............... GRUß
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  33. Irgendwie ist es meiner und unserer Aufmerksamkeit entgangen, daß gestern eine Sitzung des LIBE-Ausschusses des EP stattfand. Jussi Halla-Aho hat eine fulminante Rede gehalten, in der alles wesentliche gesagt wurde! Ab 11:36 Uhr! http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/20160310IPR18839/Committee-on-Civil-Liberties-Justice-and-Home-Affairs-meeting-17032016-(AM) GRUß
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  34. Insgesamt waren zwei legale Langwaffen beteiligt. Dies waren jedoch keine Terroranschläge (CZ und Breivik), Serbien ist ja noch nicht in der EU, alle Terroranschläge wurden mit illegalen Waffen durchgeführt. Winnenden war eine Kurzwaffe. Wenn die verboten werden dann ist auch nichts mehr mit Walther GSP.
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  35. B7 als inhaltsleer hat das NWR auf der IWA bestätigt.
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  36. Natürlich wird der Kommissionsvorschlag nicht vollständig in die Tonne getreten. Die vernünftigeren Teile werden auf jeden Fall übernommen und ggf. durch Experteninput verbessert. Z.B. Kennzeichnung von wesentlichen Waffenteilen, Neudefinition von "wesentlichen Waffenteilen", einheitliche technische Richtlinien für den Bau von SRS/Gaswaffen, einheitliche technische Richtlinien für die Herstellung von HA um einen Umbau zu VA zu erschweren (ggf. nach deutschem Vorbild), einheiutliche technische Richtlinien für den Umbau von VA zu HA, und einiges mehr. Ich habe es heir schon öfter geschrieben und mein Eindruck verfestigt sich von Sitzung zu Sitzung...............die ganze Chose (Scheiße?) wird sich in Richtung deutsches Affengesetz entwickeln, wogegen sich die deutsche Regierung keinesfalls wehren wird, ganz im Gegenteil. Das wäre jetzt für UNS in D nicht so schlimm (weil es hier ja schon schlimm genug ist), aber für die Rest-EU wäre es sehr unangenehm. Evtl. übernimmt die EU unsere gesamten technischen Vorschriften zu SRS, HA (analog Prüfverfahren für HA) und den Umbau von VA (soweit bei uns zulässig). Schlimmstenfalls auch unsere 10-Schuss-Magazinbegrenzung! GRUß
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  37. Ich habe den Eindruck, daß die Vicky sehr verärgert über die Kommission ist, daß sie immer noch kein "Impact assessment", also eine Abschätzung der rechtlichen und finanziellen Auswirkungen eines B7-Verbots geliefert haben. Die wissen ja noch nicht mal wie viele B7-Waffen es überhaupt in der EU gibt! Was für ein trauriger Haufen von Inkontinenten...................................... GRUß
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  38. An alle aufmerksamen Berichterstatter: Danke für´s auf-dem-Laufenden-halten! Gruß vom Schwedenmauser
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  40. Vicky fragt wieviele B7-Waffen existieren und wie steht es mit den Entschädigungen bei Verbot. GRUß
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  41. Halla-Aho verteidigt gerade die Anscheinskriterien (Pistolengriffe, Mündungsfeuerdämpfer...............). Erwähnt die zahllosen unregistrierten HC-Magazine. Wieviele Verbrechen werden mit B7-Waffen verübt? GRUß
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  42. Nächster Abgeordneter fragt wieviele B7-Waffen in der EU vorhanden sind? Frage nach der eventuellen Entschädigungssumme. Wieviele Verbrechen wurden denn tatsächlich mit B7-Waffen verübt? GRUß
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  43. Frog-Abgeordnete: Waffen bei Museen dürfen nicht angetastet werden. Für Privatsammler sollen die Mitgliedstaaten regeln. Frage: Wo kam die angebliche "historische Waffe" her, die angeblich beim Pariser Anschlag verwendet wurde? Impact Assessment dringend erforderlich! GRUß
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  44. Fragestunde: Annemarie Corazza-Bildt: Warum soll Online-Handel faktisch verboten werden? Warum sollen Museen und Privatsammler eine Gefahr sein? Halla-Aho: Wieso sollen Museen und Privatsammler eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sein? Wurden damit je Verbrechen verübt? GRUß
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  45. Dr Imply (Limey): Spricht über potentielle Auswirkungen auf Museen und Sammler. "Devastating Impact"................ Er verweist ständig auf eine PowerPoint Präsentation, die aber wieder mal nicht sichtbar ist. Deaktivierung von A-Waffen für Museen ist "absolutely inacceptabe"! Spricht von Kulturbarbarei.........unersetzlicher Verlust von historisch wertvoller Waffentechnik.....................Beispiel: Russen-MP von Stalin an Britischen Botschafter geschenkt müsste auch zugeschweißt werden........................... Museen sind keinerlei Risiko für öffentliche Sicherheit, auch wenn sie A-Waffen ausstellen. Kein Fall bekannt, daß je eine A-Waffe aus einem Museum gestohlen wurde. Private Sammler sind ebenso wichtig wie Museen. Gesetzgebung sollte so bleiben wie sie ist. Mitgliedsstaaten sollten das selbst regeln. GRUß
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