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  1. Das Video habe ich vor 3 Jahren dazu gemacht.
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  2. So werde werde ich mich mal richtig unbeliebt machen: Für mich ist das ein klassisches Beispiel dafür, wie Deutsche das Glas immer halbleer statt halbvoll sehen. Folgende Dinge kamen nämlich hier nie zur Sprache: 1) Schützen sind anscheinend tolerant. Sie wollen niemanden zur Waffe zwingen. 2) Ein Lökalpolitiker engagiert sich im Schützenverein. 3) Der Mann lobt den Verein als soziales Umfeld. Start flaming.....
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  3. Und wieder ist eine sehr große Gefahr für die Sicherheit beseitigt. Grüße Gunfire
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  4. Das würde nicht verdoppeln, das würde VERZWÖLFFACHEN, aber das kann er ja nicht schreiben...
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  5. 1.Okt 2015 2. Wolfratshausen (Deutschland) 3. Nach dem unschönen Zwischenfall setzte man den geplanten Einkauf fort. Dann fuhr das Paar nach Wolfratshausen. Dort gerieten die zwei sich auf einem Parkplatz an der Sauerlacher Straße erneut in die Haare. „Er fing wieder an zu streiten“, erinnerte sich die 35-Jährige. „Ich habe sie beleidigt, dann hat sie mir eine Ohrfeige gegeben“, schilderte der Angeklagte. Weil dieser überhaupt keine Ruhe gab, habe sie schließlich Pfefferspray zu Hilfe genommen, sagte die 35-Jährige. Dann sei sie zur Polizeiinspektion in Wolfratshausen gefahren und habe Anzeige erstattet. 4. http://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/wolfratshausen-ort29708/wolfratshauser-bewirft-freundin-schokoherzen-1750-euro-strafe-6311381.html
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  6. Ist auch der einzig konsequente Weg, gleich Mittel für Verfassungsklage sammeln. Mit "Klarstellungen fordern" und "rechtliche Schritte prüfen" und Vermeidungshaltung im "klein klein" der "geteilt beherrschten" VerbandsVereinsmeier geht die Nummer auf keinen Fall weg. Vor allem geht das alle an. Ob Jäger oder nicht.
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  7. Sachsen hatte in 2015 33 Tötungsdelikte. 11 davon gehen auf das Konto von "Zugereisten". Das Land hat ganz andere Probleme, das der Anscheinspolitiker ist nicht das geringste darunter Hab das da auch mal so kommentiert
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  8. Noch ein Nachtrag (sorry aber es tröpfeln die Gedanken....): Das Argument: "Mit dem Anstieg des legalen Waffenbesitzes bei Anerkennung des Bedürfnisgrundes Selbstschutz wäre auch ein möglicher Angreifermit höherer Wahrscheinlichkeit im Besitz einer legalen oder illegalen Schusswaffe, die Waffengleichheit wäre somit wieder hergestellt, die innere Sicherheit und Ordnung durch den dann massenhaften Waffenbesitz eher verschlechtert" Die Gegenargumente: - Der Angreifer hätte KEINE LEGALE WAFFE, der würde bei der Zuverlässigkeitsprüfung rausfallen, denn Verbrecher bekommen keine Waffen! (Abgesehen davon ist die Aussage eine versteckte Frechheit!) - Die "Waffengleichheit" ist jetzt schon zu Ungunsten des rechtstreuen Bürgers verschoben, der Bürger durch illegal bewaffnete Verbrecher gefährdet. - Dem Argument folgend muss die Polizei ZWINGEND auf ihre Dienstwaffen verzichten, da ein mit der Polizei konfrontierter Verbrecher immer aufrüstet (die Realität zeigt jedoch den gegenteiligen Effekt, Verbrecher meiden die Konfrontation mit der bewaffneten Polizei, bis auf wenige Ausnahmefälle) Grüsse, Laloux
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  9. Zum Thema höchstrichterlich bestätigte Bedürfnisnorm: Die Misere hat das BundesVERWALTUNGSgericht (ist nun ja wieder mal aktuell!) 1965 verzapft. Das hier ist das Urteil das dann allen folgenden Entscheidungen: https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/1965-11-04/BVerwG-I-C-11564 Zitat: "Die Bedürfnisprüfung hat den Zweck, daß möglichst wenige Faustfeuerwaffen (Anmerkung, hier wird NUR von FFW gesprochen) "ins Volk" kommen. Dabei hat die Behörde auch die Gefahr, daß dem - zuverlässigen - Besitzer die Waffe entwendet und zu Straftaten benutzt wird, in Betracht zu ziehen." Zu diesem Zeitpunkt war in der BRD das Reichchswaffengesetz von 1938 gültig und darauf bezieht sich der Bedürfnisbegriff.(Lustigerweise hat das NS-Regime höhere Funktionäre der einschlägigen Orgas vom Waffengesetz dann komplett freigestellt) Die Folgeentscheidungen finden sich hier: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20C%20115/64 Immer wieder interessant zu lesen: http://kuhn24.net/Brenneke_Durchsetzung.pdf Die Behauptung Dass durch eine Liberalisierung des Waffengesetzes die öfffentliche Sicherheit gefährdet werden würde (Aufrüstungsspirale) gibt es ebenfalls mindestens seit 1972. Wissenschaftlich nachgewiesen ist das jedenfalls nicht, unsere Nachbarstaaten geben empierisch den Gegenbeweis. Zudem behauptet der Verfasser des Schreibens implizit dass der Bürger Bedrohungen hinzunehmen hat, wie hoch der Bedrohungsgrad dann zu sein hat entschiedet die Politik. Im Übrigen, beziehe ich mich auf das Urteil aus 1965, dann hat der Staat durch Einführung der Aufbewahrungsrichtlinien den Hauptzweck der Bedürfnisanforderung bereits anderweitig erfüllt, vom Waffenbesitzer selbst geh (durch dei Zuverlässigkeitsprüfung) keien Gefahr aus. Hope this helps! Laloux
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  10. Da wird fleißig gemischt. Es wird erstmal behauptet, die Gefahr würde durch mehr Waffenträger steigen. Da fehlen aber "Beweise". Die Feuerwaffenrichtlinie verlangt nur ein Bedürfnis, hier wird aber suggeriert, dass dieses Bedürfnis nicht SV sein kann. Das stimmt aber nicht. "Bedürfnis" zu definieren bleibt den MS überlassen. Sonst könnte Österreich SV nicht als Erwerbsgrund anerkennen und Tschechien SV nicht als Grund zum Führen einer Waffe. Besonders zynisch: Man muss nachweisen, dass man mehr gefährdet ist als die Allgemeinheit. Das bedeutet, wenn morgen alle Ordnung über Bord geht und alle gefährdet sind bekomme ich auch keinen Waffenschein, weil die Bedrohung relativ zur Allgemeinheit höher sein muss. Eine allgemeine (REALE!) Bedrohung würde nicht ausreichen.
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  11. 1. 09.04.2016 2. Aschaffenburg (Deutschland) 3. Am Samstag, gegen 23:15 Uhr, kam es im Feuergässchen zu einer Begegnung zwischen zwei größeren Personengruppen. Zwei 16-Jährige aus einer der Personengruppen begannen mehrere Personen aus der anderen Gruppe zu schlagen. Die Geschädigten rannten teilweise davon und versuchten sich in die Badergasse zurückzuziehen. Dort angekommen schlugen und traten die zwei Jugendlichen auf mehrere Personen ein und verletzten diese. Die Geschädigten erlitten durch die Schläge und Tritte Platzwunden, Schädel- und Gesichtsprellungen, sowie Schürfwunden. Während der Attacken setzte einer der Geschädigten zur Verteidigung sein mitgeführtes Pfefferspray ein. Dieses zeigte Wirkung und die zwei Schläger flüchteten. Sie konnten nach kurzer Zeit durch eingesetzte Polizeibeamte angetroffen und festgenommen werden. Sie werden nun wegen Körperverletzung angezeigt. Die Geschädigten mussten wegen der Verletzungen aufgrund der Angriffe im Klinikum Aschaffenburg behandelt werden. 4. http://www.main-echo.de/regional/blaulicht/art3915,4055773
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  12. Naja, der Schwachsinn geht ja weiter. Nach der Logik des Urteils müssten auch Flinten generell verboten sein für Jäger, weil man ja mit Schrot auf Schalenwild schießen könnte. Und mit Repetierbüchsen im Kaliber kleiner 6,5mm auf Hochwild. Auch verbieten. Mit Revolvern und Büchsen über 6,5mm kann man auf Menschen schießen. Verboten! Was bleibt? Richtig, nix.
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