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  1. Am 24.03.2016 (Gründonnerstag) wurde zwei Jägern vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil zugestellt. Wer unsere Berichterstattung verfolgt hat weiß, dass dieses Urteil hohe Wellen geschlagen hat, denn das Urteil zog in Zweifel, dass Jäger berechtigt sind halbautomatische Langwaffen zu besitzen, wenn diese ein Wechselmagazin besitzen und Magazine aufnehmen können, die eine höhere Kapazität als zwei Schuss besitzen. Die Hintergründe dazu finden sich hier. Folge des Urteils war in der Verwaltungspraxis, dass die Waffenbehörden Jägern diese Waffen nach dem Kauf nicht mehr in die Waffenbesitzkarten eingetragen – mit Verweis auf das Urteil. Einige Behörden sind nach Anweisung aus dem zuständigen Innenministerium sogar so weit gegangen (Bremen z.B.), dass auch keine Kurzwaffen mehr eingetragen werden, da diese ja ebenfalls über ein Wechselmagazin verfügen. Und das, obwohl das Landwirtschaftsministerium des Bundes diese Folgerung aus dem Urteil klar verneinte. Seit dem 24.03.2016 herrscht in Deutschland also eine hohe Rechtsunsicherheit, obwohl höchstrichterliche Rechtsprechung eigentlich Rechtssicherheit herstellen soll. Das Urteil hat jedoch nicht nur in die Verwaltung ausgestrahlt, sondern auch in den Waffenhandel, denn viele Jäger mussten Bestellungen stornieren, weil sie die Waffen derzeit nicht eingetragen bekommen würden und die Zukunft ungewiss ist. Viele Waffenhändler sind hierdurch massiv geschädigt worden. Es ist zudem nur eine Frage der Zeit, bis ein ähnliches Urteil auch für die Waffen von Sportschützen gefällt wird, denn es ist über die Sportordnungen theoretisch auch in die Welt der sportlichen Schützen übertragbar. Rechtssicherheit kann für die Zukunft nur über zwei Wege hergestellt werden. Eine Möglichkeit ist, dass das Landwirtschafts- und Innenministerium des Bundes klar definieren, wie dieses Urteil zu werten ist und was für die Waffenverwaltungsbehörden daraus folgt. Auf dieser Ebene laufen auch bereits schon intensive Gespräche, doch das Ergebnis dieser Gespräche liegt noch im Dunkeln. Möglicherweise kann das Problem durch entsprechende Passagen in der eh anstehenden Novellierung des Jagdrechts gelöst werden. Wir hoffen es! Die zweite Möglichkeit ist der Gang der beiden betroffenen Jäger vor das Bundesverfassungsgericht, was allerdings mit hohen Kosten verbunden ist, weswegen sich die German Rifle Association im Auftrag der Betroffenen dazu bereit erklärt hatte, für den Gang vor das BVerfG um finanzielle Unterstützung zu werben. Hierfür haben wir am 12.04.2016 eine Unterstützungsaktion mit dem finanziellen Ziel von 50.000 € gestartet. Das Ziel wurde nach 10 Tagen am 22.04.2016 erreicht. Dafür möchten wir allen Unterstützern herzlich danken! Es gab sehr zahlreiche Spenden von kleineren Geldbeträgen, aber auch größere Beträge von Privatpersonen, die wir in der Höhe nie erwartet hätten. Teilweise haben Privatpersonen 500 € und mehr gespendet! Schaut einfach mal in unseren Finanzbericht, dort sind alle Beträge aufgeführt. Aktion „Verfassungsklage“ Verlauf Wir haben es in dem Zeitraum der Aktion übrigens so gehandhabt, dass alle Beträge – unabhängig vom Verwendungszweck – in den Topf für die Verfassungsklage geflossen sind. Wir wurden mehrfach angeschrieben, dass der falsche Verwendungszweck verwendet wurde, deswegen erschien es uns einfacher das so zu handhaben, als einzelne Beträge aufwändig herauszusuchen und diese umzubuchen. Unterstützungsbeträge, die also eigentlich an die GRA gehen sollten, hat die GRA nun also auch noch mit in den Topf geschmissen, denn wir sind davon überzeugt, dass die Klage vor dem Verfassungsgericht geführt werden muss – unabhängig davon, ob es eine politische Lösung gibt, oder nicht. Was uns als GRA besonders gefreut hat, war die Tatsache, dass zum ersten Mal wirklich die überwiegende Mehrheit der Waffenbesitzer ganz unabhängig vom waffenrechtlichen Bedürfnis zusammengehalten hat. Die Sportschützen haben genau so überwiesen, wie die Jäger, die nicht mal einen Halbautomaten besitzen und auch aus dem Handel und der Industrie wurde gespendet. Allein Schmeisser und Waffen Schumacher haben sich mit je 1.000 € beteiligt, ebenso die Firma Recknagel, aber auch kleinere Firmen wie HEDE tactical parts und die Firma Antes Jagd- und Sportwaffen. Wir haben sogar eine Überweisung aus der Airsoft-Szene erhalten, was zeigt, dass langsam allen klar wird, dass wir nur eine starke Lobby sind, wenn wir gemeinsam agieren und uns nicht durch Partikularinteressen teilen lassen. Man muss nicht mögen, was ein anderer Waffenbesitzer mit seinen Waffen macht – ob nun IPSC, Vorderladerschießen, Airsoft- oder Paintballsport, Jagd mit Halbautomaten, oder Präzisionsport, ob Klein- oder Großkaliber, ob Druckluft, Einzellader oder 3-Gun. Aber jeder muss dafür einstehen, dass der Andere sein Hobby, seine Leidenschaft, oder sogar seine Lebensphilosophie weiter ausleben kann. Das nennt sich Freiheit. Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. Voltaire Wie geht es weiter? Wie ist der aktuelle Stand? Perfiderweise wurde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am Gründonnerstag zugestellt. Perfide ist das deswegen, weil mit Zustellung des Urteil die Fristen beginnen, die durch zwei Feiertage und die Tatsache, dass halb Deutschland im Kurzurlaub war verkürzt wurden. Ein sehr geschickter juristischer Schachzug seitens der Richter in Leipzig, wodurch die zwei klagenden Jäger Zeit verloren haben. Dennoch wurde im Hintergrund bereits intensiv an dem Thema gearbeitet und mehrere erfahrene Rechtsanwälte mit der Erstellung der Verfassungsklage beauftragt, da die Frist zur Einreichung am 24.04.2016 (kommenden Montag) um 23:59 Uhr abläuft. Es ist geplant, zwei getrennte Verfassungsklagen einzureichen, da dies taktisch klüger ist. Wir informieren euch noch ausführlicher, sobald wir die Klageschriften vorliegen haben! Aus den Unterstützungsbeiträgen wurden auch schon bereits die Vorschussrechnungen zweier Anwälte beglichen (siehe Finanzbericht), wobei sich die Kosten hier bisher auf 31.439,80 € belaufen. Es geht nun alles also seinen Gang, auch wenn es zeitkritisch ist und wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht nach Klageeinreichung die Klage zur Verhandlung annimmt. Noch mal vielen Dank an alle, die dies durch ihre finanzielle Unterstützung möglich gemacht haben! Hinweis: Wer mag, kann die GRA natürlich auch weiterhin finanziell unterstützen. Dann bitte aber nicht den Verwendungszweck „Verfassungsgericht“ verwenden, sondern „Spende GRA“. Das Spendenformular findet ihr oben rechts in der Seitenleiste, oder in unserem Finanzbericht. Danke! Weiterlesen
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  2. Hallo Freunde, 2012 habe ich eine Petition an den Bundestag geschickt zwecks SV. 2013 an das Europäische Parlament. Wir haben eine Onlinepetition laufen….. Dirty Harriett hat eine Petition an den Bundestag eingereicht….. Das sind nur 4 Petitionen. Was haltet Ihr davon wenn wir 10.000 Petitionen nach Brüssel schicken? (Und vielleicht auch nach Berlin?) Die können NICHT mit Serienbriefen beantwortet werden! Da müssen DIE sich drum kümmern……. Begründung könnte folgendermaßen lauten: (Teilweise Text aus meinen alten Petitionen) Das europäische Parlament arbeitet z.Z. an einer drastischen Verschärfung der Waffengesetze. Als England 1996 sein Waffengesetz verschärfte, führte das in der Folgezeit zu einer Überflutung Englands mit illegalen Waffen. Was wiederum zu einem explosionsartigen Anstieg der Kriminalität führte. (Hier sollten wir belastbare Beweise, offizielle Kriminalstatistiken, beifügen) In den USA wurde dagegen den Bürgern das Recht zugesprochen, ihr Leben mit einer Waffe zu schützen und Waffen offen oder verdeckt zu tragen. Dieses führte dazu, dass die Kriminalitätsrate auf den Wert von 1970 gesunken ist! (Hier sollten wir belastbare Beweise, offizielle Kriminalstatistiken, beifügen) In einigen europäischen Ländern haben die Bürger das Recht Leben und Gesundheit mit einer Waffe zu schützen. Das führt in diesen Ländern NICHT zu Problemen! Meine Petition beantragt daher, ALLEN Europäischen Menschen dieses Recht zu bestätigen! Es ist nicht einzusehen warum hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Ist mein Leben weniger Wert? Wenn ein erwachsener, ehrlicher, nicht vorbestrafter Mensch, von den Behörden intensiv auf Zuverlässigkeit geprüft wurde, Zeit und Geld investiert hat, Lehrgänge, Schulungen und Prüfungen absolviert hat, dann ist DAS Grund genug, das Bedürfnis, sein Leben zu schützen, anzuerkennen. Kein ehrlicher Mensch hat das Recht ihm dieses Bedürfnis zu verweigern! Natürlich gibt es Menschen, die niemals eine Waffe in die Hand bekommen dürfen. Aber solche Menschen sind, in jedem Fall, durch strenge Prüfungen und Überprüfungen auszufiltern. ALLEN europäischen Menschen deshalb das Recht abzusprechen sich zu schützen, kann nicht richtig sein und verstößt gegen das Menschenrecht. Wenn in bewaffneten Menschen eine Gefahr gesehen wird, dann sind Ausbildung und Prüfung dieser Menschen zu verbessern, aber Eingriffe in das Recht, Leben zu schützen, sind in demokratischen Staaten inakzeptabel! Wenn IHR der Meinung seid, dass wir das durchziehen sollten, dann schlage ich vor: 1.) Eine Textpool mit Textbausteinen und Argumenten, zu erstellen, wo sich jeder einen Text zusammenstellen kann. 2.) Eine Beweispool, wo Links gesammelt werden, die jeder Ausdrucken und beilegen kann. Das ist nur ein Brief nach Brüssel! Der gleiche Brief kann an den Bundestag geschickt werden. Die Petitionen schließen sich nicht gegenseitig aus! Würde die GRA mitmachen? Würde Firearms United mitmachen? Wie ist EURE Meinung?
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  3. Die Buchstabennarren konnten es sich wohl wieder nicht verkneifen.
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  4. Geht scheinbar nur noch mit SEK.... Ein Hinweis aus der Bevölkerung hatte die Polizei auf den mutmaßlichen Waffennarren aufmerksam gemacht. http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/oppenheim/vg-rhein-selz/nierstein/hausdurchsuchung-in-nierstein-polizei-stellt-illegale-waffen-sicher_16829816.htm Schlafe jetzt auch viel sicherer, nachdem man den Niersteiner mit seinen 7 Luftpumpen, Flobberts und sonstigem gemeingefährlichem Zeug ausgehoben hat...
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  5. Die Jäger neben mir in meinem unmittelbaren Umfeld(3 Waidmänner) haben alle gespendet. Wenn man den Jägern z.Bsp. Ihre Sauer SL .303 wegnehmen will, das Gewehr habe ich fast schon inflationär bei meiner Argumentation verwendet, dann macht die Grünröcke das ganz schön wütend und vor allem spendenbereit.
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  6. So lange man da nicht mehr weiß, als das was in dem Bericht steht - weiß man gar nichts
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  7. Joahh vermeintlich Neidbehammelte Kackbratzen gibt's überall. Was kümmert es die Eiche wenn sich....... Probleme kommen ohnehin schon genug.....
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  8. Und ja, wenn wir so etwas veröffentlichen (sind ja harsche Worte), dann landet das auch außerhalb der Foren.....
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  9. Ihr glaubt nicht, was ich mir gerade per Email bieten lassen muss von einem Anwalt ... Ich vermute, der Emailschreiber ist identisch mit dieser Person MarkF http://german-rifle-association.de/verfassungsklage/#comment-3066 Ich weiss schon, warum ich WOanders nur noch ankündige, aber nicht mehr mitlese....
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  10. Das waren nicht die Jäger alleine, sondern ganz viele Sportschützen und sogar Airsoftler...
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  11. es ist immer ne Frage der "Bedrohung". Wenn du den Sportschützen drohst ihnen die Pistolen wegzunehmen wird genauso eine Summe zusammenkommen. Die meisten Leute spenden erst wenn ihnen der ***** auf Grundeis läuft.
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  12. +++ Spendenziel von 50.000 € für Verfassungsklage bzgl. Halbautomaten der Jäger erreicht +++ Mehr Infos und eine Auswertung der Spendenaktion morgen auf unserer Webseite. Bitte nicht mehr spenden. DANKE an ALLE!
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