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Showing content with the highest reputation on 05/11/16 in all areas

  1. Übernehmen wir doch das Waffengesetz von Somalia. Jeder darf alles haben, was er kaufen, bzw. tragen kann. Von der Baby Browning bis zur Javelin. GRUß
    3 points
  2. Nein Danke................Pumpenverbot und das Affentheater mit den HA wie in Ö brauchen wir nicht. Das österreichische Waffengesetz hat ein paar Vorteile gegenüber dem Deutschen, aber die o.g. Nachteile wiegen m.E. zu schwer. GRUß
    2 points
  3. Ach sieh mal einer an. Ein persönlicher Rachefeldzug... Es wird immer bizarrer. Ich mach mir die Welt, wie sie MIR gefällt.
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  4. Kaufe es! Das letzte Hemd hat keine Taschen. GRUß
    1 point
  5. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160511_OTS0211/bundesrat-eu-soll-sich-strenges-oesterreichisches-waffenrecht-zum-vorbild-nehmen
    1 point
  6. Worum geht es jetzt? Um theoretische Konstrukte oder rechtliche Praxis? Letzteres findet in aller Regel vor einem AG oder LG statt, je nachdem. Es gibt Gerichte in Deutschland die haben eigene Kammern für bestimmte Gebiete. Hamburg z.B. eine Kammer die sich nur mit Unternehmensrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht usw. beschäftigt. Die Richter dort machen den ganzen Tag nichts anderes und sind fest mit ihrem Thema verbunden. Die Urteile gehen verhältnismäßig selten in Berufung und werden noch seltener von der 2. Instanz gekippt. Das zeigt, dass die Leute dort einen guten Job machen. Urteile dieser Kammer finden deshalb sehr oft in die Rechtsliteratur. Beim WaffG liegt das ganz anders. Erstens kommt ein Fall nach WaffG nur alle Jubeljahre einem Richter unter und zweitens besteht die Literatur aus geistigen, akademischen Ergüssen von Juraprofessoren. Wenig in der Literatur dazu kommt aus einer vielerprobten Rechtspraxis, weil es weder spezialisierte Kammern gibt, noch genügend Fälle. Der Richter, der vorher noch Trunkenheit am Steuer, eine Körperverletzung und einen Erbfall hatte, bekommt nun einen in seiner Karriere seltenen Fall eines Verstoßes gegen Teile des WaffG mit denen er nie zu tun hatte (also was anderes als unerlaubter Besitz, führen usw). Der Richter hat gar nicht die Zeit sich da umgehend zu informieren. Er holt sich die AWaffv und die WaffVwV und wenn ihm dann noch was unklar ist, die Kommentare aus der Literatur. In der Praxis kann alss noch so fett draufstehen "NICHT BINDEND", mangels Alternativen, werden sich die allermeisten Richter daran orientieren was in den Vorschriften steht und der Fachliteratur.
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  7. Morgen früh werde ich auch wieder meine Tageslosung absetzen. GRUß
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  8. Ich nenne das Rache, Selbstjustiz, Amtsanmaßung, Amtsmissbrauch, vorsätzliche Geschäftsschädigung usw.. Bin kein Jurist, aber da sind in meinen Augen so viele Verstöße gegen geltendes Recht, dass die Richter alle SOFORT aus Amt und Würden entfernt werden müssten. Grüße Gunfire
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  9. Es ist doch ganz einfach: Schraubt den Kugelfang auf eine Sperrholzplatte, diese wird mit zwei Ösen an zwei Haken an die Wand aufgehängt. Schützt den Putz ungemein. Ist man fertig mit Schießen, die Platte abhängen und auf den Boden stellen. Thema erledigt.
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  10. Das Waffenrahct muss dringend überarbeitet werden und in einem Deutsch abgefasst sein, dass der Normaldeutsche Bürger verstehen kann. Den inzwischen angehäuften juristischen Verwaltungssprech beherrschen die Beamten auf der Sachbearbeiterebene selbst nicht mehr wirklich.
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  11. In Deutschland hat NIE eine wirkliche Bürgerrevolution stattgefunden die die alten, feudalen Strukturen beseitigt hat. Die Revolution von 1848 ist grandios gescheitert bzw. wurde von den Fürsten niedergeschlagen. Die Früchte der Revolution wurden von den damaligen Fürsten "eingesammelt". Im Endeffekt wurden alle Regierungsformen den Deutschen "von Oben her aufgedrückt". Bürgerliche Emanzipation? -> Fehlanzeige Ich versuche das mal anhand eines Beispiels zu verdeutlichen: Das führt dann dazu dass: - "der Staat" im Prinzip wie eine Feudalherschaft arbeitet wobei die Feudalherren alle 4 Jahre per "Wahl" ausgetauscht werden KÖNNTEN - Der Bürger im Prinzip ein moderner "Leibeigener" ist der seine Steuern and en modernen "Feudalherren" entrichtet aber sonst kuscht - "Aktionsbündnisse" und so manche Partei sind die neuen "Kirchen" und "Sekten" in der Konstellation Naturgemäss hat der "Feudalherr" Angst davor dass seine "Leibeigenen" aufbegehren könnten. Vor allem die Medien haben sich in dieser "Weltordnung" eingenistet und zementieren diese ohne die wirklichen Probleme zu benennen, die Politik (also der Feudalherrr) kontrolliert aber über die Parteien die Meidien aber grösstenteils. Nichtregierungsorganisationen stützen diesen Zustand ebenfalls da diese regelmässig Almosen vom Feudalherrn erhalten. Nach WW2 bis zum Ende der 1960ger war in D sowas wie Aufbruchstimmung zu bemerken. Das ist leider dann unterdrückt worden und eingeschlafen....
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  12. Aus meiner "Infomappe über das sportliche Schießen und den legalen Waffenbesitz" 1970 wurde auf Antrag des Hamburger Senats eine Bundesratskommission gegründet, dessen Vorsitz der Hamburger Regierungsdirektor Siegfried Schiller hatte. Sein Vorsatz war: „möglichst allen Bürgern in allen Regionen zu verwehren, sich zu bewehren.“ Für ihn stand fest „daß schon der bloße Waffenbesitz ganz ohne Hintergedanken zu einer Gefahr für die Allgemeinheit werden könne und mithin die geplante rigorose Reglementierung vertretbar sei.“ Er hat seinerzeit nicht alles verwirklichen können - seine Ideen sind anscheinend aber nicht gestorben.
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