Worum geht es jetzt? Um theoretische Konstrukte oder rechtliche Praxis? Letzteres findet in aller Regel vor einem AG oder LG statt, je nachdem. Es gibt Gerichte in Deutschland die haben eigene Kammern für bestimmte Gebiete. Hamburg z.B. eine Kammer die sich nur mit Unternehmensrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht usw. beschäftigt. Die Richter dort machen den ganzen Tag nichts anderes und sind fest mit ihrem Thema verbunden. Die Urteile gehen verhältnismäßig selten in Berufung und werden noch seltener von der 2. Instanz gekippt. Das zeigt, dass die Leute dort einen guten Job machen. Urteile dieser Kammer finden deshalb sehr oft in die Rechtsliteratur. Beim WaffG liegt das ganz anders. Erstens kommt ein Fall nach WaffG nur alle Jubeljahre einem Richter unter und zweitens besteht die Literatur aus geistigen, akademischen Ergüssen von Juraprofessoren. Wenig in der Literatur dazu kommt aus einer vielerprobten Rechtspraxis, weil es weder spezialisierte Kammern gibt, noch genügend Fälle. Der Richter, der vorher noch Trunkenheit am Steuer, eine Körperverletzung und einen Erbfall hatte, bekommt nun einen in seiner Karriere seltenen Fall eines Verstoßes gegen Teile des WaffG mit denen er nie zu tun hatte (also was anderes als unerlaubter Besitz, führen usw). Der Richter hat gar nicht die Zeit sich da umgehend zu informieren. Er holt sich die AWaffv und die WaffVwV und wenn ihm dann noch was unklar ist, die Kommentare aus der Literatur.
In der Praxis kann alss noch so fett draufstehen "NICHT BINDEND", mangels Alternativen, werden sich die allermeisten Richter daran orientieren was in den Vorschriften steht und der Fachliteratur.