Natürlich !
Vollkommen in Ordnung, daß diese Gebühren erstattet werden, nur muß das dann auch ordnungsgemäß und nicht zum Schaden des Käufers abgewickelt werden.
Zum Glück habe ich noch den ganzen Mailverkehr gespeichert, die Sachlage ist eindeutig !
Ich hatte ihm ja sogar angeboten, eGun von der Rückgabe gemäß den Geschäftsbedingungen zu unterrichten, was er als nicht nötig bezeichnete.
Da wurde offenbar rundum gepennt und/oder geschlampt !
Aber andererseits, was will man eigentlich auch von einem Waffenhändler i.S. Zuverlässigkeit erwarten, der eine Waffe mit blitzblankem Lauf anbietet, bei welchem sogar ein Laie auf den ersten Blick den weggerosteten Teil des Laufprofils erkennt ?
Die Dreistigkeit mit der gerade in dieser Branche auf die Unerfahrenheit oder Arglosigkeit der Kundschaft gesetzt wird, ist schon beachtlich !
GP