Meine Frage ist nun schon recht alt, endlich ist sie jetzt geklärt. Das Ergebniss möchte ich euch nicht vorenthalten.
Ich hatte damals im Februar bei meiner Waffenbehörde angefragt und heute schließlich eine Auskunft dazu bekommen. Die Ämter in den beiden Landkreisen haben sich abgestimmt und sie sehen "keine Bedenken" gegen meine Pläne. Bzgl. Aufbewahrungskontrolle müssen dann halt beide Ämter ran.
Mit meiner SBin habe ich wohl wirklich Glück, die gibt sich Mühe für ihre "Kunden" und schnell ist sie eigentlich auch immer. In diesem Fall war wohl das andere Amt langsam.
Jetzt muss ich nur noch einen weiteren Schrank beschaffen, aber natürlich nicht bei Hartmann...
Viele Grüße
Tonga