Leaderboard
Popular Content
Showing content with the highest reputation on 02/16/23 in all areas
-
In einem nicht komplett geisteskranken Land würde man sagen: NA UND?!5 points
-
Verlogener geht es nicht mehr. Für die Mitleser: .) Russland hat eine fast doppelt so hohe Mordrate wie die USA (9,2:5) .) Häufigste Todesursache für junge schwarze Männer ist ein junger schwarzer Mann mit einer illegalen Waffe.(betreffs der angedeuteten Rassismuskeule) .) Im sozialistischen Venezuela ist die Mordrate etwa siebenmal so hoch wie in den USA. .) Die Chance in Berlin Opfer eines Messerangriffs zu werden ist höher als in den USA angeschossen zu werden. .) Biden hat gelogen. Die Verdoppelung fand nie statt. .) Demoratisch regierte Staaten und Städte sind ganz vorne bei der Mordrate. usw., usf.2 points
-
2 points
-
https://www.dosb.de/sonderseiten/news/news-detail/news/kein-sicherheitsgewinn2 points
-
Waffenrechtsverschärfung: Jäger und Sportschützen abzustrafen ist sinnfrei https://wildundhund.de/waffenrechtsverschaerfung-jaeger-und-sportschuetzen-abzustrafen-ist-sinnfrei/2 points
-
Mit anderen Worten, Du bist völlig normal. Zu töten widerspricht (meist) dem religiösen Glauben, der gesellschaftlichen Sozialisierung und humanistischen Wertegefüge. (Reihung ohne Wertung) Immer vorausgesetzt, man ist kein Soziopath. Die meisten Menschen können es nicht einmal unter Todesgefahr. Es gibt Soldaten, die es im Einsatz nicht fertigbringen. In der Regel erfordert es mentale Vorbereitung (mit der Option ins Reine kommen) und Konditionierung. Gerade als Sportschütze bist Du daraufeingenordet, die Mündung nicht auf andere zu richten. Also muß man es erst können wollen und dann die Hemmung durch Training abbauen. Solltest Du Näheres dazu wissen wollen, empfele ich das Buch "On Killing", von Dave Grossman. Mir hat es sehr dabei geholfen, mein Training zu optimieren.2 points
-
TKÜ – Telekommunikationsüberwachung ist ein bedeutender Eingriff in die Grundrechte. Betroffen ist nicht nur der Beschuldigte einer Straftat, sondern auch sein ggfls. nicht beschuldigter Gesprächspartner. Im August 2022 hat das Bundesamt für Justiz die Statistiken für das Jahr 2020 bekanntgegeben. Wir haben hier ein paar uns besonders interessierende Zahlen herausgegriffen: Jede Anordnung betrifft zumindest einen Telefonanschluß und alle mit diesem Anschluß geführten Gespräche, Textnachrichten, etc. Katalogtaten nach dem WaffG § 100a Abs. 2 Nr. 11 StPO bestimmt in a) Straftaten nach § 51 Abs 1 bis 3 WaffG und in b) Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6 WaffG zu Katalogtaten, zu deren Verfolgung das Abhören zulässig ist. Ziemlich unübersichtlich das Ganze. Die Straftaten nach § 51 WaffG betreffen Vollautomaten oder Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt. Angedroht werden Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren. Der Katalog des § 100a Abs. 2 Nr. 11 lit. b StPO, der die Anlaßtaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6 WaffG betrifft ist sehr umfangreich und für die vollständige Darstellung hier nicht geeignet. Hier muß der Verteidiger sorgfältig anhand der Anlage 2 zum WaffG prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anordnung der Telekommunikationsüberwachung vorgelegen haben. Beispielsweise § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG betrifft Waffen (mit Ausnahmen) nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft und Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann; § 52 Abs. 1 Nr. 2 lit. c WaffG wer ohne Erlaubnis eine Schusswaffe oder Munition herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt; § 52 Abs. 1 Nr. 2 lit. d WaffG wer eine Schusswaffe oder Munition in den oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt oder mitnimmt; § 52 Abs. 5 und 6 WaffG betreffen minderschwere und besonders schwere Fälle. Beweisverwertungsverbote Der Strafverteidiger wird daher besonders sorgfältig prüfen müssen, ob die Voraussetzungen des § 100a StPO gegeben waren und muß sich durch das unübersichtliche Dickicht des WaffG mit seinen Anlagen kämpfen. Immerhin geht es darum, ob die Erkenntnisse aus der TKÜ verwertet werden dürfen oder ein Beweisverwertungsverbot gegeben ist. The post Telekommunikationsüberwachung im Waffenrecht appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte. Gesamten Artikel anzeigen1 point
-
1 point
-
Ich hatte vor sieben oder acht Jahre ein langes Telefonat mit jemanden an der US Botschaft in Wien. Milieubedingt fielen da auch einige Schlüsselworte, irgendwann haben wir dann darüber gewitzelt ab welchen Punkt wohl der Algorithmus unser Gespräch auf Aufzeichnung geschaltet hat und einen Gruß an die Behörde reingesprochen. Deshalb benutzen halbwegs informierte Terroristen alternative Kommunikationswege, bis hin zu Gamingplattformen. Ich kenne einen Fall da wurde wem die Tür eingerammt, nachdem er sich mit jemanden darüber unterhalten hatte, ein paar Pistolen über die Slowakei ins Land zu holen. Auflösung: Er betrieb eine Autolackiererei und es ging um Sprühpistolen. Aber man hat ihm die Tür ersetzt.1 point
-
Irgendwie kann ich ihn verstehen. Bedroht durch einen Jolly, der schon einen potentiell tötlichen Angriff durchgezogen hat, .... Die Psychiatrie ist nicht gerade ausbruchssicher und der Standpunkt der Polizei etwas lachhaft. Das wird viel helfen wenn er 110 anruft, wenn der mit einem Beil ins Amt stürmt.1 point
-
Eigentlich nicht so die schlimme Ecke. Soweit irgendeine Ecke von Mainadischu nicht schlimm ist.1 point
-
Weiß ich nicht. Ist das in den Stammländern nicht normal?1 point
-
1 point
-
Da gibts nur ein Problem, die sprechen nicht in Deutsch, wenn Du Pech hast in einem "Stammesdialekt", da haste Pech gehabt. Ich war kurz nach 9/11 auf einem Vortrag bei Y-Tours und danach bei noch einem. U.A. Referent vom IM zu dem Thema, die hatten damals schlichtweg keine Leute die z.Bspl. Arabisch sprachen, das musste alles erst aufgebaut werden. Die haben danach imho allein in Bad Kreuznach 20? Hinterhofmoscheen dicht gemacht, Neudeutsch heuer Hatespeech, hat vor 9/11 keine Sau interessiert. Das ist jetz über 20 Jahre her, überleg mal was in der Zeit Alles passiert ist... p.s. vom Einschleusen von Informaten in diese Gruppierungen red ich erst gar nicht...1 point
-
1 point
-
So sieht es aus! Ich finde die Vorstellung auf einen Menschen zu schießen grauenvoll… aber wenn jemand Angst um sein Leben und seine Familie hat, sollte er sich schützen können! Ich möchte nicht wissen, wieviele ermordete Stalking- Opfer es gibt … und beim Impfen war doch der Staat auch soooooo um unsere Gesundheit bemüht…., warum nicht in solchen Situationen? Klar! Ich kann mir die Antwort selber geben! Solche Erlaubnisse könnten ganz schnell die Statistik mit Messerangriffen nach unten korrigieren! Wenn der Böse nicht weiß, ob der Gute eine Schusswaffe hat, lässt er vielleicht von seinem Tun ab! Attentäter suchen Opfer und keine wehrfähigen Widersacher! Die Toten aus dem Zug hätten sich wahrscheinlich einen entsprechend ausgestatteten Helfer gewünscht…1 point
-
Positionspapier der FDP Ba-Wü: positionspapier_waffenrecht_a5_web.pdf1 point
-
Klar. Wenn man das Arschloch rechtzeitig rausgeschmissen oder eingebuchtet hätte. Aber so wurden ja nur 2 Kartoffeln geschält, wie die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung sagen würde ...1 point
-
Du meinst, die hatten das hier nicht automatisiert? Im 21. Jahrhundert? Kein Witz?0 points