"Sportmordwaffen"
Ein Jahresrückblick für 2023.
Wir danken Herrn Roman Grafe für seine akribische Auflistung aller Tötungsdelikte, die durch die Nutzung von Sportwaffen als Tatmittel begangen wurden.
Er hat mit seiner Aufstellung bewiesen, dass nicht das Waffengesetz verschärft werden muss, um die innere Sicherheit zu gewährleisten. Im Gegenteil. Dieses mit heißer Nadel gestrickte Ungetüm eines Gesetzes ist dermaßen überbürokratisiert und verworren, dass den durch diesen Mist überlasteten Behörden jegliche Zeit und Möglichkeit genommen wird, sich um die wirklich wichtigen Sachen zu kümmern. Nämlich um die Überprüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung der Legalwaffenbesitzer.
Sämtliche von ihm aufgelisteten Delikte in diesem Jahr konnten nur durch das Versagen der Behörden, nicht aber des Waffengesetzes, begangen werden.
1) Februar 2023, Bramsche
Bei dem mutmaßlichen Täter wurde Wochen vor der Tat eine akute Verwirrtheit und Halluzinationen durch eine Ärztin diagnostiziert. Der zuständigen Waffenbehörde war nicht bekannt, dass der Mann im Besitz einer Waffenbesitzkarte war. Anscheinend hat die Behörde, wo der Mann diese ursprünglich erworben hatte, versäumt, dieses der für den neuen Wohnort zuständige Waffenbehörde mitzuteilen, wie es im Waffengesetz vorgeschrieben wird. Daher konnte der Mann auch nie überprüft werden, um eventuell einen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis einleiten zu können.
BEHÖRDENVERSAGEN!
2) März 2023, Bad Lauchstädt
Der mutmaßliche Täter war polizeibekannt und wegen Gewaltdelikten mehrfach durch das spätere Opfer angezeigt worden. Seitens Polizei und Waffenbehörde passierte: Genau. Nichts! Das derzeitige Waffengesetz hätte die Möglichkeit gegeben, den Täter im Vorfeld zu entwaffnen.
BEHÖRDENVERSAGEN!
3) März 2023, Hamburg
Polizei und Waffenbehörde wurden buchstäblich von den Hinweisen über die Gefährlichkeit und den Zustand des Täters erschlagen. Das derzeitige Waffengesetz hätte auch hier die Möglichkeit gegeben, den Täter im Vorfeld zu entwaffnen. Stattdessen jagte eine Panne die nächste.
KRASSES BEHÖRDENVERSAGEN!
4) Juli 2023, Langweid
Der mutmaßliche Täter war der Polizei seit Jahren wegen ausgestoßener Drohungen gegen die späteren Opfer bekannt. Sogar am Tag der Tat wurde die Polizei gerufen. Das Waffengesetz hätte jede Möglichkeit geboten, eine Einzelfallprüfung des mutmaßlichen Täters durchzuführen, um einen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse und somit der Entwaffnung einleiten zu können. Es passierte: Genau. Nichts!
BEHÖRDENVERSAGEN!